Beate Zschäpe spielt im Schlusswort das staatliche NSU-Verbrechen zuende

Juli 4, 2018

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Am Mittwoch, 4. Juli 2018

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Pochinger Straße Bogenhausen war auch nicht schlecht – heißt jetzt Thomas-Mann-Allee

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Gestern nahm die Mordstrafbeklagte Beate Zschäpe (43) im „NSU-Komplex“ vor dem bayerischen Oberlandesgericht, in München, die Gelegenheit für ein eigenes Schlusswort, am Ende der richterlichen Verhandlungen: „… Sie habe das alles nicht gewollt und nicht getan …“ (was meint sie mit ALLES?)

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Was die deutsche Öffentlichkeit längst völlig erschüttert, dass und wie – schließlich weitgehend im NSU-Prozess vertuscht – der deutsche Staat durch seine unkontrollierbaren Bundes- und Länder-Geheimdienste – eine mörderische Zeit direkt und indirekt, geistig wie auch materiell, geführt hat:

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„DÖNER-Morde“ – das böse Wort unseres Rechtsstaats von „unabhängigen Gerichten und freier Publizistik“, im Ungeiste des Volksverhetzers Thilo Sarazzin, traf die Morde besser, als der Schwammbegriff „NSU“, hinter dem der Staat mit seinem Personal und seinem Geld steckt, aber drei irrlaufende junge Leute bezeichnet werden (warum sind dann viel mehr als nur drei Beklagte vor Gericht? – ja, weil es eben nicht nur drei Leute waren. Und zu jedem V-Mann gehören mindestens zwei Geheimdienstler, der V-Frau-Führer und dessen weisungsberechtigter Koordinator).

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ZSCHÄPES Schlusswort fiel gestern völlig affirmativ aus – schleimig, arschkriecherisch, die sozio-psychologische Überforderung, nach vielen Jahren eines eingeschränkten Lebens im Untergrund, sowie die Untersuchungshaft, die praktisch in verschärfter Einzelhaft organisiert wird – immer Beobachtungszelle, immer leeres Nichts; wenns hoch kommt, mit freundlichen Justizvollziehern – kurz, ein folterartiges Verkümmern mit willkürlichen Zukunftszielen. (Der Schriftsteller Dostojewskij – „Schuld und Sühne“ – verbrachte ebenfalls viele Jahre in Einzelhaft, allerdings in Eisen gelegt. Kann sich das jemand vorstellen? – das ist kein „Hölderlin-Turm“, wenn sich der Jakobiner verdünnisiert)

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ZSCHÄPE sprach in ihrem persönlichen Schlusswort also ihre persönliche Verkümmerung im Laufe der letzten Jahre aus, ohne dabei jammernd auf Tränendrüsen zu zielen. Sie begründete gewissermaßen auch, dass sie im Laufe des Prozesses durch eigenes Verhalten durchaus eigene Nachteile erzeugte, aber nicht aus Kalkül, sondern aus Schwäche und Überfordertheit. Man wird es Zschäpe glauben können, dass ihr die anliegenden Straftaten leid tun, dass sie sich inzwischen davon ausdrücklich distanziert. Zschäpe sagte auch, dass das Leid, das die Angehörigen für ihr weiteres Leben weiter tragen, ihr leid tut und dass sie um Entschuldigung bittet.

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Dietmar Moews meint: Ohne noch den jahrelangen detailbeladenen Staatslügen, Propagandakampagnen und Geschmacklosigkeiten noch weiter in der LICHTGESCHWINDIGKEIT Raum zu geben, möchte ich noch einmal DREIERLEI herausheben:

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EINS Es wurde keine einzige Tatbeteiligung, wie der staatsanwaltliche Antrag es Beate Zschäpe vorwirft, durch die Ermittlungen gerichtsfest bewiesen. Nichts als Mutmaßungen und Beschuldigungen. Aber es wurden auch keine gerichtsfesten Spuren und Beweismittel der beiden angeblichen NSU-Mörder Uwe Böhnhard und Uwe Mundlos ermittelt. Zschäpe soll also als Mordkollektivbeteiligte verurteilt werden, von Morden, die den angeblichen Mördern gar nicht bewiesen sind.

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Im deutschen Strafrecht gilt das Prinzip „im Zweifel für den Angeklagten“. Und damit ist nicht gemeint, ob jemand Zweifel reklamiert, sondern ob Schuld „hieb- und stichfest“ klar ist.

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ZWEI Was Zschäpe anhängt und erwiesen ist sind allerdings dennoch einige gravierende Straftaten:

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Zschäpe ging zwar anfangs als Unschuldige, ohne dass nach ihr gefahndet worden war und ohne einen Haftbefehl gegen sie, in einen sogenannten Untergrund, zusammen mit ihren beiden Männern, Böhnhard und Mundlos. Doch als man sie dann für Straftaten verdächtigte, entzog sie sich dem Ordnungsstaat durch „Untergrund-Leben“.

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Zschäpe lebte wirklich jahrelang zusammen mit den beiden Männern, deren Bankraub-Überfälle teils ermittelt und bewiesen sind, von diesem geraubten Geld. Zschäpe lebte als Räuberbraut, nicht als Räuber-Haushälterin.

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Zschäpe war an der komplexen Kommunikation der „NSU-Geschehnissen“ in der Öffentlichkeit und in der eigenen rechten Jugendszene beteiligt, war weitreichend Mitwisserin, hat der staatsbürgerlichen Pflicht, Kriminalität anzuzeigen, nicht erfüllt. Zschäpe war in sofern Mitwisserin und Verschwörerin im kollektiven Sinn mit den beiden Männern, Böhnhard, Mundlos sowie zahlreicher anderer Jungneonazis und Verfassungschützern sowie deren kriminellen Machenschaften.

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DREI ZSCHÄPE hat schließlich das Haus in Zwickau angezündet – Brandstiftung und sich dann der Polizei gestellt.

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Das Münchner Gericht bleibt – egal wie die Urteile für Zschäpe und die weiteren NSU-Angeklagten gestaltet und begründet werden – eine Schande für den NSU-Staat, der nicht kontrollierbar derartige DÖNER-Mord-Komplexe führen und vertuschen kann, so, dass kein Gericht die Tatgeschehen klären kann.

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Man wird Beate Zschäpe verurteilen müssen. Dabei sind die harten Jahre der überlebten Untersuchungshaft anzurechnen.

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Das Gericht wird ihr noch eine gewisse Haftzeit der Gelegenheit zusprechen, den qualitativen Unterschied zwischen der etwas weicheren JVA-Strafhaft in Beobachtungszellen und der bisherigen harten Untersuchungshaft in Köln Ossendorf und in München. Ferner steht ihr dann ein geführtes Resozialisierung-Programm an, falls sich Beate Zschäpe es vermag, sich gefügig zu benehmen.

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EGON NEUBAUER „Schattenspiel mit Cranach-Arm“ Offset-Seriegrafie

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ZDF-ANSTALT vom 17. November 2015: Über 100 „NSU-Morde“ nicht aufgeklärt

November 20, 2015

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Vom Freitag, 20. November 2018

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Bildschirmfoto vom 2015-10-22 21:59:59

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In der ZDF-Sendung „DIE ANSTALT“, von und mit Max Uthoff und Claus von Wagner sowie weiteren Mitspielern und Autoren, wurde in der Sendung vom 17. November 2015 eine NEUE QUALITÄT der konkreten politischen Sprachregelungen gewagt:

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Wie es seit Langem in LICHTGSCHWINDIGKEIT, sowohl bei YOUTUBE-VIDEO wie auch hier bei WordPress-Text/Blog von Dr. Dietmar Moews dargelegt wurde und wird, handelt es sich nicht um zehn NSU-Morde eines Nazi-TRIO mit ein und der selben Czeska-Pistole, die man als eine Mordkette hinstellt: Es waren bisher 173 unaufgeklärte Morde an überwiegend Menschen türkischer Abkunft in Deutschland – man spricht von einer Dunkelziffer von bis zu 800 Opfern..

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Bei ANSTALT Uthoff / Wagner kann man es jetzt mutig im Staatssender nachschauen: ZDF-Mediathek:

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http://www.zdf.de/ZDFmediathek#/beitrag/video/2584348/%22Die-Anstalt%22-vom-17-November-2015

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Bildschirmfoto vom 2015-10-22 21:53:46

Claus von Wagner und Max Uthoff

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Dietmar Moews meint: Sowohl die Polizei und die Ermittler wie auch das Gericht und die Staatsanwaltschaft in München, müssen auf die vorliegende Aktenlage sich beziehen:

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Danach wird erst seit 4. November 2011, dem Todestag von Mundlos und Böhnhard in Eisenach, von Mordtrio, von Zehner-Mordserie, von Czeska-Pistole usw. geredet und gerichtlich argumentiert.

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Nichts davon ist bislang gerichtsfest argumentiert, sondern eindeutig wird mit Möglichkeitshypothesen herumgespielt in einem Schlaglochfeld der staatlich vertuschten Ermittlungslöcher.

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Es sind angeblich 183 unaufgeklärte „Döner-Morde“, die nicht mit der einen Pistole und nicht direkt mit dem TRIO verbunden werden – aber die allesamt veruschen der Sarrazin-Hypothese „Deutschland schafft sich ab“ Erfüllung besorgen wollen.

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Da geht es lang: Ausländerhass, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Diskriminierung und politische Maulkörbe für Zugewanderte und Gastarbeiter – mit Texten und Propaganda zu umrahmen: Thilo Sarrazin hat en Preis. Aus Verfassungsschutz-Schutz wird heimlich Staatsschutz, der die Verfassung mit staatlichen Budgets unkontrolliert abräumt.

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Deutschland organisiert NSU-Verbrechen: Rechtsstaat gescheitert: Schluss mit NSU-Prozess!

September 2, 2015

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vom Mittwoch, 2. September 2015

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Heute hat der sogenannte „Zschäpe-Prozess“, auch „NSU-Prozess am Oberlandgericht München – nach der Sommerpause – erneut zu tagen begonnen.

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Aus den bereits durchgeführten und publizierten „Parlamentarischen „NSU“-Untersuchungsberichten, die in:

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„Heimatschutz – Der Staat und die Mordserie des NSU“ von Stefan Aust und Dirk Laabs“ zusammengefasst vorliegt, geht eindeutig hervor:

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Die Straftatvorwürfe gegen die Angeklagte Beate Zschäpe haben bislang keinerlei: KEINERLEI ernstzunehmende justiziabele Substanz:

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Es handelt sich durchweg um Straftatvorwürfe gegen die beiden im Jahr 2011 getöteten Böhnhard und Mundlos, die ebenfalls keineswegs justiziabel substantiiert sind. Die Beweislage verstößt bislang gegen jede rechtsstaatliche Kultur, denn verbunden damit werden bis heute Vorverurteilungen, indem man die DREI als NSU bezeichnet und als NSU-Mörder.

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NSU ist aber ein Begriff der auf einen Komplex geheimdienstlicher Straftatorganisation bezogen wird, der weder in München verhandelt, noch durch die obrigkeitliche Vertuschung geklärt wetden wird. V-Leute haben NSU organisiert, geführt, Waffen besorgt, finanziert, permanent als V-Leute NSU-Straftaten durchgeführt und sind jeweils vom Rechtsstaat verschont worden.

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Der NSU-Prozess in München hängt der Angeklagten Zschäpe Mittäterschaft an nicht zuzurechnenden Straftaten an. Es wurde keinesfalls ausgeschlossen, dass Beate Zschäpe selbst V-Frau war oder sogar noch im Zeugenschutz steht.

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Die vier weiteren in München neben Zschäpe angeklagten „NSU-Mittäter“ werden der Unterstützung der nicht zuzurechnenden Straftaten sowie der Unterstützung der Dreier-Gruppe beschuldigt. (Dass Zschäpe mit Böhnhard und Mundlos eine Gruppe war, wird überhaupt nicht erweisen. Zumal die festgestellten Wohnorte und Lebenszusammenhänge dieser Deutung widersprechen. Zschäpe hat gemessen am Brauchwasser-Verbrauch pro Kopf, in dem Zwickauer Haus, von etwa 127 Liter, samt mehrerer Katzen nur monatlich 70 Liter verbraucht. Das geht nicht mit drei Personen s. „Heimatschutz“).

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Die Zschäpe weiter vorgeworfene Haussprengung mit „Versuchtem Totschlag an der Nachbarin“, ist ebenso nach Beweislage ausgeschlossen. Für die Vernichtung von Beweisen und schluriger Ermittlung bei den sämtlichen NSU-Staatsverbrechen über den erklauf von über15 Jahren ist ohnehin der verbeulte Rechtsstaat verantwortlich und nicht Beate Zschäpe.

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Die längste Zeit der sogenannten Suche oder Jagd auf die Drei, wird in der Ö  ffentlichkeit falsch und irreführend dargestellt. Seit dem Jahr 2006 waren alle Fahndungs- und Haftbefehle nach gesetzlicher Lage abgeschlossen und beendet. Damit waren Zschäpe, Böhnhard und Mundlos auch nicht „im Untergrund“ oder nicht „auf der Flucht“. Seit dem Jahr 2006 waren Anschuldigungen verjährt und die drei nicht mehr auf der Fahndungsliste bzw. nicht „im Untergrund“ („Heimatschutz“ Aust / Laabs).

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Damit sind auch die Freundschaften, die jetzt in München als Bandenkriminalität von sieben Personen hingestellt werden, keineswegs strafbar.

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Würde rückwirkend irgend einer der StraftatvorwürfeEinzelnen oder gegen die DREI nachgewiesen werden, könnte man dadurch auch den vier Helfern Mitschuld anhängen.

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Doch Verurteilung durch Tatnachweise am OLG München ist rechtsstaatlich ausgeschlossen:

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Dietmar Moews meint: In allen Tatkomplexen sind und waren V-Leute führend aktiv („Heimatschutz“, Aust / Laabs).

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In allen Tatkomplexen wurden systematisch Beweisvernichtung, Ermittlungsbehinderung, staatsanwaltliche Willkür und Zeugenschutz von Geheimdienstmitarbeiten sowie nachträgliche Vernichtung der Ermittlungsbefunde durch staatliche Stellen widerrechtlich durchgeführt.

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Der Tod der beiden jungen Böhnhard und Mundlos ist bislang nicht aufgeklärt.

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Der Tod von Nicole Kiesewetter ist vertuscht und nicht aufgeklärt.

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Die beiden „Corelli-Zeugen“, die erst im Jahr 2014, kurz vor Zeugenaussage getötet woden sind, rufen nach Klärung der Beweisvernichtung und Ermittlungsvertuschung durch staatliche Entscheider.

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