Mollath und Hoeneß Gerechtigkeit ZWEI

April 30, 2014

Lichtgeschwindigkeit 4354

am 30. April 2014

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Zweiter Versuch in Karlsruhe

Mollaths Anwalt legt erneut Verfassungsbeschwerde ein“

(UWE RITZER in Süddeutsche Zeitung S. 30 vom 29. April 2014)

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SZ: „Nürnberg – Für Gerhard Strate ist es schlichtweg „ein Akt des Ungehorsams gegenüber dem höchsten deutschen Gericht“. Dabei ist nach seiner Lesart nicht irgendwer ungehorsam, sondern immerhin ein ein Oberlandesgericht (OLG), das in Bamberg … sich bislang um die Feststellung drückt, wie lange Gustl Mollath zu Unrecht in der forensischen Psychiatrie eingesperrt war, hat .. Anwalt Strate erneut Verfassungsbeschwerde erhoben. Damit droht den Bamberger Richtern eine weitere höchstrichterliche Ohrfeige, nachdem die erste kaum verhalt ist.“

Dietmar Moews meint: Dies ist die bezeichnete Horst Seehofer (CSU) Staatskrise. Verhallt ist eine Ohrfeige möglicherweise. Ein Bundesverfassungsgerichts-Urteil kann nicht verhallen. Dafür gibt es rechtsstaatliche Formgesetze der Vollstreckung: Die Staatskrise dauert an.

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Uwe Ritzer führt in der Süddeutschen Zeitung weiter aus: „… Erst im August 2013 hatte das Bundesverfassungsgericht massiv den jahrelangen Umgang des Bayreuther Landgerichts und des Bamberger OLG mit Mollath gegeißelt. Sie hätten seine Grundrechte missachtet. Spätestens seit Juni 2011 sei Mollath nicht mehr unter rechtmäßigen Umständen in der Psychiatrie eingesessen. (Das geschah) weder unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, noch hätten die beiden Gerichte Mollaths Unterbringung präzise hinterfragt und begründet. Die Karlsruher Richter verwiesen den Fall daher nach Bamberg zurück – mit einer klaren Maßgabe: Das OLG solle erneut prüfen und entscheiden, seit wann Mollath unrechtmäßig in der Psychatrie untergebracht war.

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Doch das tat der zuständige 1. Strafsenat nicht. Die Sache sei doch erledigt, entschieden die Richter, weil der Fall Mollath demnächst ohnehin noch einmal verhandelt werde, nämlich bei einem Wiederaufnahmeverfahren in Regensburg. Bei dieser Argumentation blieb ein OLG-Sprecher auch am Montag noch…“.

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Dietmar Moews meint: Es ist Staatskrise, wenn politische Aufsicht nicht funktioniert. Offensichtlich hat das OLG Bamberg nicht dem Sinn des BverG-Spruchs versucht zu folgen, sondern den Schein einer weiteren formale Lücke ausprobiert, mit der Wirkung, dem BverG-Spruchs nicht zu folgen.

Genau in dieser Situation sind Justizminister und Ministerpräsident des Freistaats Bayern gefordert, Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit nicht noch weiter zu strapazieren. Aber:

Horst Seehofer bleibt verstockt bei seiner Moblinie.

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UWE RITZER in der SZ, weiter: „… Man kann es aber auch so sehen: Ein bayerisches Gericht interessiert sich nicht sonderlich dafür, was ihm das höchste deutsche Gericht auferlegt hat. Nach Ansicht von Mollaths Anwalt Strate werden damit die Grundrechte seines Mandanten ein zweites Mal vom OLG mit Füßen getreten. Schließlich habe Mollath ein recht darauf, dass ein Gericht klipp und klar feststellt, von welchem Zeitpunkt an er unrechtmäßig in der Forensik eingesperrt war. „Das ist auch für spätere Entschädigungsfragen durchaus relevant“, so Strate. UWE RITZER“

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Dietmar Moews meint: Der Hamburger Anwalt Gerhard Strate erfüllt mit diesem Antrag, wie sorgfältig und ernsthaft er seine Mandatsvertretung nimmt.

Der Anwalt muss alle Mittel zur Rechtswahrung und zum Interessenschutz seines Mandanten anwenden, ansonsten würde er seine Aufgabe verfehlen.

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Mit Interesse sieht die weite Öffentlichkeit zu, wie im Namen des Rechtsstaates das Rechtsspiel gepflegt oder versaut wird. Angesichts der Anforderung der „Gewaltenteilung“ im deutschen Verfassungs-Staatssystems und – fein abgegrenzt dazu – die politische Aufsichts und Steuerungspflicht der kompetenten Staatsmacht mit der gegenwärtigen Situation der Blockparteien-Mehrheit und der „Großen Koalition“ von SPD und CDU / CSU.

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Wir sehen, wie die Machtpolitik einer Großen Koalition, die in Anträgen und Abstimmungen keine relevante Opposition fürchten muss, hier auf den Föderalismus und die bayerische Justizkompetenz hinschaut als ginge es die Bundesregierung nichts an.

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Zur Erinnerung:

Mollath und Hoeneß in der Großen oppositionslosen Koalitions-Demokratie sind ein anschauliches Beispiel für die Notwendigkeit einer aktiven, aufgeklärten zivilen Öffentlichkeit.

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Lebendiger Teil der heutigen bayerischen Rechsstaatsgeschichte ist der Strafrechtsfall gegen den Nürnberger Gustl Mollath – im Vergleich zu Uli Hoeneß:

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Mollaths strafrechtliche Anschuldigungen wurden schließlich mit einem Freispruch im Urteil bewertet. Aber – im weiteren Sinn wie im Fall Hoeneß – wurde auch gegen Mollath nicht ausermittelt.

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Unterschied zwischen Mollath und Hoeneß: Mollath wollte, dass die Vorwürfe gegen ihn angemessen ermittelt worden wären, damit seine Unschuld deutlich geworden wäre.

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Aber Mollath erhielt einen Freispruch mit unzähligen Verfahrensfehlern, Amtsanmaßungen, Beweis- und Zeugnisunterschlagung durch Gerichtspersonal, insbesondere Richter Otto Brixner.

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Ja, Freispruch hieß für Gustl Mollath aber nicht FREI – man erklärte Mollath für gemeingefährlich und ließ Mollath im bayerischen Psychiatrie-Enigma verschwinden: Er galt als schuldunfähig und gefährlich.

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Dietmar Moews meint: Kam denn Niemand auf die Idee, Uli Hoeneß dem bayerischen Psychiatrie-Trogglodytmarismus zu übereignen? Dann hätte man sich die Schande der unermittelten schweren Straftaten von Uli Hoeneß erspraren können – ähnlich dem Verfahren gegen Mollath

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In dem kommenden Wiederaufnahme-Strafverfahren gegen Gustl Mollath kann keine Verschlimmbesserung für Mollath herauskommen. Kurz, schlechter als Freispruch kann es nicht kommen. Mollath darf hoffen, dass die gesamten Straftatenvorwürfe gegen ihn so gut es geht im Wiederaufnahmeverfahren geklärt werden wird. Das wäre die nach Gerechtigkeit schreiende Rehabilitierung für Gustl Mollath.

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Mollath will zusätzlich vor das Oberlandesgericht in Bamberg ziehen bzw. Mollaths Rechtsanwalt Strate hat beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt:

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Mollath will klären lassen, ab wann Mollath widerrechtlich in der Psychiatrie gesessen hat bzw. sein Anwalt Gerhard Strate habe beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Beschwerde gegen einen OLG Bamberg-Beschluß von 2011 eingereicht. Bamberg hatte bis zuletzt darauf entschieden, dass Gustl Mollath wegen seines gutachterlich-psychiatrischen Status in der geschlossenen Anstalt in Bayreuth bleiben musste (dpa / neues deutschland, 29. April 2014).

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Was sagen Uli Hoeneß, Gerechtigkeit und der freie Bürger?