Neueste Information der Deutschen, über die deutsche Politik in der UKRAINE-Krise:
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Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sei heute nach Kiew in die Ukraine aufgebrochen, um den Staatspräsident Poroschenko aufzusuchen, weil die Kriegseskalation in der Ostukraine deutsche Interessen und deutsche Friedenspolitik berühren. Anschließend will Merkel Putin in Moskau zu einem Anschlussgespräch aufsuchen.
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Der französische Staatspräsident Francois Hollande reist ebenfalls nach Kiew, wurde in den DLF-Nachrichten durchgesagt.
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Es wird der Eindruck erweckt, als seien Merkel und Hollande als Vertreter der EU unterwegs – das ist aber nicht der Fall: Merkel und Hollande haben keinen Vertretungsrecht für die Europäische Union.
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Es muss aber klar ausgesprochen werden, dass auch Frankreich als Siegermacht von 1945 Besatzungsvorrechte über Deutschland hat. Während Frankreich die beschränkte deutsche Souveränität lediglich völkerrechtlich aber kaum praktisch nutzt, sieht das mit den US-Regierungen von 1945 bis heute anders aus.
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Die USA bevormunden Deutschland und spielen bis heute die Besatzer. Ganz konkret findet heute ein Treffen der Nato-Atombomber statt, die Atomwaffen-Strategie weiterzuentwickeln – auch jener in Büchel/Eifel/Deutschland stationierten Atomwaffen. Das Treffen findet unter Ausschluss der Deutschen Militärfachleute statt (Merkel reist in Kiew).
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Dass in Kiew der US-Außenminister John Kerry die beiden Merkel und Hollande gemeinsam mit Poroschenko sprechen will, ist wiederum ein teil der deutschen LEBENSLÜGE: Deutschland ist nicht SOUVERÄN, sondern es gilt das modifizierte Besatzungsstatut, seit dem Zusammenbruch der Hitler-Despotie und der zertifizierten Kapitulation Deutschlands gegenüber den heutigen Besatzern.
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Man kann bestenfalls in dieser Situation feststellen, dass die EU keine EU-Militär- oder Verteidigungspolitik hat. Schlimm ist, dass weder Deutschland noch die EU aber auch keineswegs auf der Höhe der heutigen Militärtechniken ausreichend gerüstet sind, die Heimat zu verteidigen.
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Wer glaubt, Deutschland könne mittels französischer Atomwaffen verteidigt werden, ist dumm.
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Was soll denn jetzt an dieser Kiew-Moskau-Reise vor der deutschen Öffentlichkeit geheim gehalten werden? Die Positionen sind doch klar ausgesprochen: Deutschland kann nicht und will nicht – mit Militärgewalt Interessen in der Ukraine auskämpfen.
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Dietmar Moews meint: Der deutsche Bundespräsident soll die deutsche Bundesregierung, den Bundestag, die Bundesversammlung und die föderalen Verantwortungspositionen zu einem großen THING einladen, und ausdrücklich die deutsche FRIEDENSPOLITIK artikulieren.
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Dazu soll Deutschland ausdrücklich vorrechnen, was Deutschland zum deutschen Friedensbegehren in Europa bereit ist zu tun.
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Dass aus heutiger Sicht die deutsche Lügenpresse (die Massenmedien, insbesondere die staatlichen Sender), es längst nicht mehr wagen oder nicht begreifen, dass die deutschen machtpolitischen Fehler mit Blick auf die Ukraine, nicht Emanzipation und Menschlichkeit, nicht Freiheit und Entwicklung forciert, sondern eine eklige Plutokratie, die in der Personifizierung von Poroschenko und seinem Ministerpräsident zwei Oligarchen fördern, die nicht der Ukraine dienen.
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DIETMAR MOEWS Sportflagge Ukraine Bodenturnen
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Es muss den deutschen Journalisten und Multiplikatoren mal so langsam klar werden, dass sie selbstverantwortlich der deutschen Öffentlichkeit vorlügen, dass der Oligarch Petro Poroschenko nicht die Ukraine ist. Poroschenko und seine Regierung repräsentieren nicht die politischen Wünsche der Ukrainer oder den anderen kulturellen Gruppen (z. B. Russen).
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Vor einigen Tagen haben die russischen Separatisten angeboten, die Militärgewalt in den derzeitigen geografischen Anspruchsgebieten ruhen zu lassen. Die ostukrainischen Russen verlangen Selbstbestimmung und nicht Bevormundung durch eine ukrainische Plutokratie und Oligarchie.
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Deutschland soll die Selbstbestimmung der Russen inder Ostukraine anerkennen sowie den Landweg der Russen nach Krim und Schwarzmeerhäfen der russischen Marine.
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Anschließend soll die EU Verhandlungen zum Beitritt der Ukraine und Russlands in die EU aufgenommen werden: Das ergäbe eine rosige Zukunft, statt der blutigen Zukunft.
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Haben die deutsche Staatsjournalisten den Deutschen bislang klar gemacht, dass Deutschland die Seite der Bösen vertritt und keinesfalls die Freiheit. Es hilft auch nicht weiter, wenn zur Not gesagt werden muss, Deutschland und die EU sind nicht souverän und militärische Eunuchen.
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Dies sind die Kriterien der Prüfung eines eidtreuen Bundespräsidenten, wenn er seinen historischen Stempel verpasst bekommt: Klar, wie es mit den genialen Gauck, Weizsäcker, Köhler, Wulff und Herzog aussieht – wir hörten nichts und hören nichts.
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Deutschland ist weder staatsrechtlich noch militärisch noch politisch SOUVERÄN, wie ich in „Lichtgeschwindigkeit 4725, am Dienstag, 29. Juli 2014“ in diesem Blog dargelegt und mit Quellenangaben verziert habe. Man findet es auch mit folgendem Link:
Daneben gibt es noch politische Entscheidungskriterien der Staatskunst, nach denen sich ein kleiner unterworfener Staat, der technologisch nur zweitklassig ist, zu richten hat.
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Deutschland kauft jegliche High-End-Technologie von den Superstaaten USA und ISRAEL – so fern solche verkauft werden: IT-Technologie, Waffen, Fluggerät, Cyber-War, Abwehrsysteme. Die Souveränität und Unabhängigkeit werden von der militärischen Macht geprägt. Darauf haben die Deutschen ihre Wünsche und Hoffnungen einzurichten:
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Diese Machtfaktoren hat der Professor für Zeitgeschichte an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, JOSEF FOSCHEPOTH, kürzlich für die Süddeutsche Zeitung zusammengefasst. Er argumentiert lediglich final – nicht kausal:
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„In Deutschland gilt auch US-Recht. Warum Edward Snowden nicht in die Bundesrepublik darf.“ (SZ vom 11. August 2014, Seite 10).
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Foschepoth fokussiert also die Fragen, wie das deutsche Recht zu verstehen ist, wenn Snowden nach Deutschland vor den NSA-Bundestags-Untersuchungsausschuss kommen wollte. Oder was rechtlich gilt, wenn Snowden in Deutschland politisches Asyl beantragen wollte.
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Foschepoth fokussiert also nicht die von mir oben dargelegte Rechtslage zu der Nichtsouveränität Deutschlands infolge von Verträgen mit den drei westlichen Kriegsgewinnern von 1945, USA, Frankreich und Großbritannien, die bis heute geltend aktualisiert bestehen: Deutschland ist nicht staatlich souverän.
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Zunächst argumentiert Foschepoth nicht völkerrechtlich, sondern stellt lediglich die Proklamationen der Großen Koalition heraus, wie Deutschland einen Asylantrag behandeln würde:
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a) Es wird formal vorgewendet, „dass Snowden einen Asylantrag nicht aus dem Ausland stellen darf“.
b) Die Bundesregierung lehnt ab, Snowden nach dem Aufenthaltsgesetz aufzunehmen, das einem Ausländer „aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis“ ermöglichen kann.
c) will die Bundesregierung Snowden nicht für eine Zeugenvernehmung für den NSA-Untersuchungsausschuss haben! Begründung: KEINE; Grund: Snowden kennt die deutsche Beteiligung am Totalitarismus der Überwachung. Die Whistleblower-Dokumente sind der deutschen Regierung so weit bekannt, dass öffentlich bekannt würde, dass sie selbst mit drin hängt – während solche Dokumente bislang einfach nicht publiziert worden sind. New York Times, Washington Post, THE GUARDIAN und der SPIEGEL mauern – sie bringen weder Snowden noch Mannings wichtige Auskünfte.
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Foschepoth interpretiert anders – er sagt final:
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„Die deutsch-amerikanischen Beziehungen (er meint natürlich exklusiv die Führung der beiden) stellen einen höheren Wert dar, als die Aufklärung der geheimdienstlichen Angriffe der USA auf die freiheitlichen Grundrechte der deutschen Bundesbürger. Eine Einreise Snowdens, aus welchen Gründen auch immer, wäre deswegen der politische SUPERGAU. Die Bundesregierung würde in die Entscheidung gezwungen, sich zwischen den Interessen der USA und dem verfassungsrechtlich garantierten Schutz der Grundrechte zu entscheiden. Um dies zu verhindern, darf Snowden deutschen Boden erst gar nicht betreten..“
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Foschepoth, SZ am 11. August 2014, Seite 10:
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„Die Ziele der amerikanischen Seite, wie sie sich seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs herausgebildet haben waren:
Erstens die Eindämmung der deutschen Gefahr durch Einbindung der Bundesrepublik in den Westen.
Zweitens die Entwicklung Deutschlands zu einem verlässlichen Bündnispartner mit minderen Rechten.
Drittens die Sicherung und langfristige Nutzung der geostrategischen Lage der Bundesrepublik für die Sicherung und Ausweitung des amerikanischen Imperiums.
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Die deutschen Ziele korrespondierten mit denen der USA. Nur durch die Einbindung in den Westen war ein demokratischer Neuanfang möglich. Eine dauerhafte Stationierung amerikanischer Truppen und spezifisch deutsches NATO-Recht haben die Sonderrechte der USA dauerhaft gesichert und festgeschrieben – bis heute. Nicht von ungefähr ist die Bundesrepublik, nach Afghanistan, der größte amerikanische Militärstandort…“
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DIETMAR MOEWS im Fex-Tal
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Dietmar Moews meint: Ich hebe es als bemerkenswert hervor, wie Professor Foschepoth rumeiert, anstatt die Tatsache der vertraglichen Bevormundung durch die USA infolge der Kapitulation von 1945 klar auszusprechen.
Er nennt die Gesetzblätter mit Nummer und Gültigkeitsdatum hier nicht. Stattdessen schreibt er in der Süddeutschen Zeitung, die ihn natürlich nur als literarisches Schoßhündchen zulässt und inhaltlich mitgeredet hat, über politische / freiwillige Unterwerfung. Dazu ist noch mehr zu sagen.
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Aber die Bevormundungsverträge zitiert Foschepoth eben nicht mit Quellenangabe, sondern er nennt es euühemistisch nur so allgemein als „Bündnispartner mit minderen Rechten..“ und „…spezifisch deutsches NATO-Recht“.
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Ich bezweifele hiermit nicht, dass es nach wie vor eine überwiegende Mehrheit der Deutschen für die USA gibt. Bei der Entweder-Oder-Frage, ob weiter unter den USA? oder eine Politik weg von den USA, hin zu einer Neutralität (ähnlich der Schweiz – auch Österreich)? – aber verstärkt für Europa und die E U, nehme ich an, dass die Deutschen weiter im US-Schatten mitschunkeln mögen.
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„Denn sie geben NSA-Daten auch an die Polizei anderer Länder weiter – etwa die deutsche. Auch die darf vor Gericht die NSA-Daten nicht verwenden und muss dann ebenfalls diese Informationen durch andere Beweise ersetzen.“ (KSA v. 15. 2. 2014)
Die deutsche Wirklichkeit wird momentan von den USA* bestimmt. Das Bestimmungsrecht* rührt von der Kapitulation des Deutschen Reichs im Jahr 1945 und dem daraus bezogenen Besatzungsrecht der Westalliierten her.
*NSA ist der informationstechnologische Geheimdienst der USA „National Security Agency“;
NSU ist der „nationalsozialistische“ Untergrund genannte, unaufgeklärte Komplex unzähliger Morde in Deutschland an Zugewanderten, überwiegend türkischer sowie griechischer und sonstiger Herkunft. Seit dem Jahr 2011 wird hieraus eine zehn Morde umfassende „Mordserie“ staatsseitig publiziert. Diese ausgewählten Morde werden einer „Zwickauer Trio“ auch „NSU-Trio“ genannten Vorstellung zugeordnet. Gegen eine Beklagte wird seit 2013 in München ein Strafprozess wegen vorgeworfener Mittäterschaft an zehn Morden und weiterer Beschuldigungen geführt.
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KINDER-STUDIEN 1902
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Bonus: Eine neue Kreditkarte und die ersten Buchungen sind „konspirativ“. Das ist witzig. Der verdächtigte Edathy ludt sich laut Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht auf, denn er verwendete eine neue Kreditkarte das erste Mal – na dann!
Der gesamte NSA wie auch NSU genannte Komplex ist nach vernünftigem Räsonnement so intransparent, dass eine Aufklärung unmöglich ist. Hauptursache sind fehlende und geschwärzte Akten, Mitwirkende verschiedener Geheimdienste im deutschen Föderalismus sowie Aussageverbote, vernichtete Beweismittel und Akten, letztlich die mangelnde Alltagslogik und Konkludenz der angeblichen Geschehnisse.
.Kölner Stadt-Anzeiger, Samstag, 15. Februar 2014 „Das Gespräch“, Seite 11:
„So haben Gestapo und Stasi gearbeitet“
William Binney, ehemaliger Technischer Direktor des NSA, über Edward Snowden, Rechtsbrüche und einen globalen Polizeistaat.
Er ist Vietnam-Veteran, wählt meistens die Republikaner und war immer stolz darauf, als Programmierer und Code-Knacker beim US-Auslandsgeheimdienst NSA zu arbeiten … doch weil das Verteidigungsministerium die von ihm entwickelten Programme nach dem 11. September 2001 auch gegen Amerikaner einsetzte, schmiss Binney hin – und kämpft seither gegen den Machtmissbrauch und die Datensammelwut der NSA.
Mr. Binney, der NSA-Enthüller Edward Snowden hat seine Flucht aus den USA auch mit dem begründet, was Ihnen geschehen sei. Wie hat er das gemeint?
William Binney: …dass es ihm ergeht wie Bradley Manning, der nach den Enthüllungen eines amerikanischen Kriegsverbrechens gefoltert und ins Gefängnis gesteckt wurde – oder bestenfalls wie mir. Ich habe sieben Jahre lang versucht Regierungsstellen, Abgeordnete und Gerichte dazu zu bringen, die NSA-Praktiken zu stoppen. Ohne Erfolg. Stattdessen stürmten eines Tages bewaffnete FBI-Agenten mein Badezimmer, um mich festzunehmen …
…Einen „Krieg gegen den Terrorismus“ führt man so jedenfalls nicht; die Ergebnisse stehen in keinem Verhältnis zum technischen und finanziellen Großaufwand. Stattdessen wurde eine nahezu lückenlose Überwachungsinfrastruktur geschaffen, die technischen Voraussetzungen für einen globalen Polizeistaat.
Wie bitte?
William Binney im Kölner Stadt-Anzeiger vom 15. Februar 2014
Binney: Ich habe mich fast vierzig Jahre mit der Sowjetunion und anderen Warschauer-Pakt-Staaten beschäftigt. Alle totalitären Staaten arbeiten so: Sie sammeln so viele Informationen wie möglich – nicht nur über andere Staaten, auch über das eigene Volk.
Aber totalitäre Staaten setzen diese Information dann gezielt gegen die eigene Bevölkerung ein?
Binney: Sie meinen, so wie die US-Regierung gegen den Fox-Journalisten James Rosen, weil er über Nordkorea recherchierte? oder gegen James Risen von der „New York Times“, der Überwachungsprogramme enthüllte? oder wie gegen die Associated Press, deren Informanten sie durch heimliche Telefonüberwachung enttarnen wollte? NSA-Daten wurden gegen sie alle genutzt. Auch gegen die rechte Tea Party, gegen die linke Occupy-Bewegung und andere religiöse oder zivilgesellschaftliche Gruppen …
…Zwischen Überwachung und Unterdrückung verläuft eine sehr schmale Grenze. Wir sind nicht mehr weit von einem totalitären Staat entfernt. Die Infrastruktur dafür existiert jedenfalls schön.
Jetzt übertreiben Sie aber
Binney: Nein. Denn es wird zu wenig gefragt, wer die NSA-Daten außerhalb des Geheimdienstes nutzt: Nämlich die Bundespolizei FBI, die Drogenvollzugsbehörde DEA, das Heimatschutz-Ministerium und die Steuerbehörde IRS -sie alle suchen in den NSA-Datenbanken nach Material, das sie dann oft genug an die lokale Polizei weitergeben, um Menschen festnehmen zu lassen. Es sind zum Beispiel Fälle bekannt, in denen Polizeibeamten vorab gesagt wurde: Geht zu einem bestimmten Parkplatz, haltet einen bestimmten LKW an und findet mit Spürhunden die Drogen.
…Immerhin geht es so nur Kriminellen an den Kragen
Binney: So könnte man es sehen. Aber damit wird bewußt die Verfassung verletzt. Denn was die Polizei dann tut, nennt sich „Parallel construction“. Der Fall wird nachträglich legalisiert, denn die illegal, ohne richterlichen Beschluss beschafften NSA-Daten können vor Gericht nicht benutzt werden. Also muss die Polizei mit normalen Polizeimethoden die Beweise nachträglich beschaffen und die NSA-Daten damit ersetzen. Von einem Verdächtigen ausgehen und dann nach belastendem Material suchen, um ihn verurteilen zu können – so haben die Gestapo,die Stasi und der KGB gearbeitet
Und die Gerichte haben von dieser Praxis keine Ahnung?
Binney: Nein -wenn man von den geheimen Gerichtsbarkeiten absieht, die es inzwischen in den USA gibt. Die normalen Gerichte werden von den Behörden und Geheimdiensten über den wahren Ursprung der Beweise belogen. So korrumpieren sie unser Rechtssystem – und die Rechtssysteme anderer Demokratien. Denn sie geben NSA-Daten auch an die Polizei anderer Länder weiter – etwa die deutsche. Auch die darf vor Gericht die NSA-Daten nicht verwenden und muss dann ebenfalls diese Informationen durch andere Beweise ersetzen.
Das KSA-Gespräch mit William Binney führten Steven Geyer, Jonas Rest, Christian Schlüter
I Me Mine
Es bleibt die Frage: Cui bono? Wem nützt es?
Es schadet dem Selbstverständnis und der Loyalität der Deutschen an ihren gewählten Stellvertreter, die zweifellos Unterworfene und damit Stellvertreter der Besatzungsmächte sind (Machiavelli „Der Fürst“ Kap. 5.). Der deutsche Rechtsstaat wird auf diese Weise zersetzt.
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around and around
Es bleibt die Frage: Cui bono? Wem nützt es?
Es schadet dem Vertrauen der Deutschen an ihre gewählten Regierenden und den eigenen Staat, die zweifellos Stellvertreter der USA und der NSA sind (Machiavelli „Der Fürst“ Kap. 5.). Der deutsche Rechtsstaat wird auf diese Weise zersetzt.
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top spin doctors
Der „Edathy NSA NSU Eroberer-Recht in Deutschland„-Komplex ist keine Verschwörung,
sondern eine simple Anwendung von Recht, Macht und den Mitteln dazu, die die NSA anwendet.
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Dr. Dietmar Moews, Köln, 20. Februar 2014
Die Bevormundung besteht in der NSA-Willkür gegenüber Deutschland. Sie basiert letztlich auf der militärischen Übermacht.
Die IT- und Cyber War-Steuerungsmacht der USA resp. der NSA ist nach den Edward Snowden Übermittlungen weltweit publik.
In einem innen-und sicherheitspolitischen Komplex, von der deutschen Regierung und den Massenmedien „NSU“ genannt, haben die Deutschen eine machtpolitische Staatspraxis erfahren, deren Zweifelhaftigkeit zu einem NSU-Untersuchungsausschuß des Deutschen Bundestages und zu einem NSU-Strafprozess in München geführt worden ist.
In der sogenannten Edathy-Affäre werden nunmehr alle wichtigen Amts- und Funktionsträger im Komplex der Bevormundung NSA/NSU eliminiert, markiert und ins Abseits gestellt: Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), NSU-Ausschußvorsitzender Sebastian Edathy (SPD), der pensionsreife BKA-Chef Jörg Ziercke (SPD-Ticket), der krebskranke Wolfgang Bosbach (CDU), der SPD Innenpolitiker und Fraktionschef Thomas Oppermann.
Für die gesamte Edathy-Kampagne reicht eine simple NSA-Verdächtigung zum Thema Kinderporno + Internetz +Rechtsstaat.
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Seit anbeginn dieser NSA/NSU-Kampagne werden unter dem Stichwort „Edathy“ Verdächtigungen und infolge des Besatzungsstatus geheime bzw- geheimzuhaltende Quellen ausgespielt.
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So wird das Rechtsstaatspersonal abgeräumt. Kanzlerin Merkel kann als Kolonial-Kommissarin wieder nur achselzuckend die Segel streichen und abwiegeln. Ein kommender Edathy-Untersuchungsausschuß wird einen Vorsitzenden brauchen, der demnächst in Pension geht – Christian Ströbele (Grüne) käme in betracht.
Geschränkte Souveränität Deutschlands bei Foschepoth
“Land unter Kontrolle” bei 3SAT “Kulturzeit extra” am 27. Jan 2014, 21 bis 21.45 Uhr
In der 3SAT-Fernsehsendung “Land unter Kontrolle – Die Geschichte der Überwachung der Bundesrepublik Deutschland” wurde mit Originaldokumenten und Zeitzeugen, wie dem langjährigen Bundesinnenminister Dr. Gerhard Baum (FDP), nachvollziehbar belegt, was Josef Foschepoth, Jahrgang 1947, Professor für Neuere und Neueste Geschichte an der Universität Freiburg erarbeitet hat. Der Historiker stellte in seinem 2012 erschienenen Buch “Überwachtes Deutschland” dar, wie die Westalliierten USA, Großbritannien und Frankreich zur Zeit des Kalten Krieges die Postsendungen und Telefonate in Deutschland kontrollierten. Demnach schlossen die Westalliierten mit den Bonner Regierungen in den ersten Nachkriegsjahrzehnten zum Teil geheime Vereinbarungen, die den Diensten freie Hand einräumten. Mitunter sind diese Abkommen immer noch gültig, wie Foschepoth nachweisen konnte.
In diversen Vlog-Beiträgen von Dietmar Moews “Lichtgeschwindigkeit” auf dem dietmarmoews Youtube-Kanal wurde festgestellt und belegt, dass das heutige Deutschland in Fortsetzung hoheitlicher Vorrechte der Westalliierten nach 1945 bereits im Jahr 1955 der weiteren Bevormundung vertraglich zugestimmt hatte; diese Nichtsouveränität wurde im Jahr 1990/91, nach Beitritt der DDR, vom vereinten Deutschland erneuert und gilt heute, im Jahr 2014, ungebrochen. Das betrifft insbesondere die totale Kontrolle der gesamten Kommunikation der sozialen Beziehungen aller Menschen durch die NSA. Schon Bundeskanzler Willy Brandt hat seinerzeit die Deutschen und den Deutschen Bundestag zu dieser Frage belogen (s. 3SAT, “Land unter Kontrolle”).
Generalklausel des Besatzungsstatuts 1954 und Überleitungsvertrag zum Besatzungsstatut 1990
Lichtgeschwindigkeit 3561, Samstag, 20. Juli 2013, Bundesgesetzblatt 1955 und 1990 „Überleitungsgesetz des Besatzungsstatuts“ (zit. Nach “Briefe an die Herausgeber in FAZ v. 20. Juli 2013 – danach gilt die Generalklausel* des Besatzungsstatuts laut Protokoll vom 23. Okt. 1954 in der geänderten Fassung Bundesgesetzblatt 1955 II Art. 1 S. 301, 305 und S. 405 sowie Bundesgesetzblatt 1990 Teil 2 “Überleitungsvertrag zum Besatzungsstatut” vom 27. u. 28. Sept. 1990 S. 1386 ff, wo die ungebrochenen Kriegsgewinner-Rechte über das deutsche Rechtssystem für die drei Westmächte von Deutschland (nicht für Russland) vertraglich festgeschrieben sind. (in FAZ vom 20. Juli 2013 “Briefe an die Herausgeber” auf “FAZ/Reinhard Müller v. 16.7.2013”).
*Generalklausel ist auf einen noch ausstehenden Friedensvertrag zwischen Deutschland und den vier Siegermächten USA, UK, Frankreich, Russland, bezogen, sodass vorläufig die Regelung in kraft bleibt und ohne Zustimmung der drei alliierten Westmächte nicht geändert werden kann.
Der Deutsche Staat und der Bürger unter dem GG sind nicht politisch souverän und – weiterhin – unter Besatzungsstatut (sagt in Lichtgeschwindigkeit 3636, Sonntag, 4. August 2013 auch Gregor Gysi im Deutschlandfunk bei Gerhard Schröder) ohne Friedensverträgen mit den erklärten Kriegsgegnern. Nicht allein Westdeutschland, sondern die gesamte zweite Bundesrepublik, einschließlich die beigetretene ehedem russische Zone, DDR.
Im Zuge der durch Edward Snowden enthüllten Überwachungspraktiken der Vereinigten Staaten und Großbritanniens erfahren Professor Josef Foschepoths Recherchen in „Land unter Kontrolle“ bei 3SAT neue Aktualität.
Das Narrativ vom schnellen Aufstieg der Bundesrepublik nach dem Krieg unter gleichberechtigten Freunden stimmt auf jeden Fall so nicht. Es gibt dicke Fragezeichen. Dadurch wird ja nicht alles schlecht, aber einige Dinge waren eben anders, als wir bislang dachten. Fakt ist: Der ganze Überwachungskomplex ist ein wesentliches Element der Rechtstaatsentwicklung Westdeutschlands gewesen. Die Bundesrepublik wäre niemals das geworden, was sie ist: in ihrer ganzen Beschränktheit, aber auch in ihrer Eingebundenheit in den Westen. Aber natürlich auch in ihrer Aggressivität gegenüber dem Ostblock.
Es ist frappierend, was alles in irgendwelchen Vereinbarungen und Statuten versteckt ist. Aber irgendwann wurde klar: Wir haben nahezu symbiotische Zustände zwischen den Geheimdiensten. Und alles mit dem Segen und Wissen der Bundesregierungen.
Die Verwaltungsvereinbarung erläutert ja nur, was in den Hieroglyphen anderer völkerrechtlicher Verträge enthalten ist. Sie ist auch dafür da, um die Intensität der Zusammenarbeit zu präzisieren und sie vor Geheimnisverrat und Strafverfolgung zu schützen – Dinge, die durch die Causa Snowden momentan aktuell sind.
Nato-Truppenstatut 1963 und Artikel 38: striktes Geheimhaltungsgebot
Neben der Kooperation mit deutschen Diensten schnüffelten die USA aber auch auf eigene Faust. Deutschland unterliegt einem Passus im Zustandekommen zum Nato-Truppenstatut, der 1963 in Kraft trat und den Truppenvertrag von 1955 ablöste. Der öffnet in diesem Fall die Türe. Darin verpflichten sich beide Seiten zu engster Zusammenarbeit. Diese betraf insbesondere “die Sammlung, den Austausch und den Schutz aller Nachrichten”. Um die “enge gegenseitige Verbindung” zu gewährleisten, verpflichteten sich beide Seiten, weitere Verwaltungsabkommen und geheime Vereinbarungen abzuschließen. In Artikel 38 wurde zudem ein striktes Geheimhaltungsgebot vertraglich festgelegt.
Grundgesetzänderung G-10-Gesetz 1968 und geheime Zusatznote vom 27. Mai 1968
Solche Bestimmungen gelten in anderen Nato-Staaten nicht. Das Zusatzabkommen haben die drei Westmächte nur mit der Bundesrepublik geschlossen. In diesem Sonderrecht spiegeln sich nach wie vor Sieger- und Besatzungsrecht wider. Der Clou sind allerdings die Grundgesetzänderung, das G-10-Gesetz und die dazu abgeschlossene geheime Verwaltungsvereinbarung von 1968. Scheinbar großherzig gaben die Alliierten die Überwachung an die Deutschen ab, die nun Dienstleister in Sachen Überwachung für die drei Westmächte wurden. Eine völkerrechtlich verbindliche geheime Zusatznote vom 27. Mai 1968 berechtigte die Alliierten außerdem, im Falle einer unmittelbaren Bedrohung ihrer Streitkräfte auch weiterhin eigene Überwachungsmaßnahmen durchzuführen. Es war der Bluff des Jahres 1968. Truppenstatut, Verwaltungsvereinbarung und geheime Note überdauerten auch die Wiedervereinigung, sie gelten bis zum heutigen Tage weiter.
Das heißt für die Deutschen heute: Vieles deutet darauf hin, dass die Unterwerfung der Bürger unter fremde und eigene Staatspraktiken sogar noch viel schlimmer geworden ist. Die Vernetzung zwischen den Diensten ist enger, die technischen und finanziellen Möglichkeiten wurden immer gewaltiger. Gemessen an dem Umfang der Überwachung, haben wir heute nach Ansicht der Geheimdienste offenbar eine x-mal größere Bedrohungslage als zu Zeiten des Kalten Krieges.
Grenzen hat ein westalliierter Geheimdienst wie die NSA in Deutschland praktisch und im Prinzip keine. Die NSA darf in Deutschland alles machen. Nicht nur aufgrund der Rechtslage, sondern vor allem aufgrund der intensiven Zusammenarbeit der Dienste, die schließlich immer gewollt war und in welchen Ausmaßen auch immer politisch hingenommen wurde.
Zusatzvertrag zum Truppenstatut von 1955 Art. 38 Strafverfolgungseingriffe
Aufgrund des Zusatzvertrags zum Truppenstatut und einer weiteren geheimen Vereinbarung von 1955 hat die Bundesregierung den alliierten Mächten sogar den Eingriff in das System der Strafverfolgung gestattet. Wenn eine relevante Information im Rahmen eines Strafverfahrens an die Öffentlichkeit gelangen könnte, heißt es in Artikel 38, “so holt das Gericht oder die Behörde vorher die schriftliche Einwilligung der zuständigen Behörde dazu ein, dass das Amtsgeheimnis oder die Information preisgegeben werden darf”. Gemäß der geheimen Vereinbarung wurde sogar der Strafverfolgungszwang der westdeutschen Polizei bei Personen aufgehoben, die für den amerikanischen Geheimdienst von Interesse waren. Stattdessen musste die Polizei den Verfassungsschutz und dieser umgehend den amerikanischen Geheimdienst informieren. Dann hatten die Amerikaner mindestens 21 Tage lang Zeit, die betreffende Person zu verhören und gegebenenfalls außer Landes zu schaffen. Was nicht selten geschah. Im Übrigen hat natürlich die Bundesregierung keinerlei Interesse, sich auf einen neuen Kalten Krieg, dieses Mal mit den Vereinigten Staaten, einzulassen.
Ausschaltung der Gewaltenteilung 1968
Die Beschränkungen sind inzwischen so zahlreich, dass es ein Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Post- und Fernmeldegeheimnisses nicht mehr gibt. 1968 änderte die Große Koalition Artikel 10 folgenschwer ab. Ein Zusatz sieht vor, dass die überwachten Personen nicht das Recht haben, informiert zu werden. Zudem wird der Rechtsweg ausgeschlossen. Mit der Ausschaltung der Gewaltenteilung wurde ein verfassungswidriges Prinzip in die Verfassung geschrieben. Das ist eine der schlimmsten Beschädigungen des Grundgesetzes. Die heutige Fassung stellt den Grundgedanken unseres Staatsverständnisses auf den Kopf. Der Staat hat die Bürger und seine Grundrechte zu schützen und nicht diejenigen, die es verletzen. Er hat die Grundrechte zu gewährleisten und nicht zu gewähren.
Zusatzvertrag zum Nato-Truppenstatut 1963
Das hängt mit dem großen Wunsch nach Ablösung der alliierten Vorbehaltsrechte zusammen. Als Willy Brandt im Deutschen Bundestag erklärte, dass die Vorbehaltsrechte endgültig abgelöst seien, war das nicht falsch, aber nur die halbe Wahrheit. Über den Zusatzvertrag zum Nato-Truppenstatut waren die gleichen Rechte seit 1963 völkerrechtlich verbindlich weiterhin in Kraft und sind es bis heute. Mit den Alliierten wurden das G-10-Gesetz und alle weiteren Vereinbarungen mit den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs Schritt für Schritt und Wort für Wort abgestimmt. Das war übrigens auch in den Siebziger- und Achtzigerjahren und sicher auch noch in den folgenden Jahrzehnten der Fall, wenn das G-10-Gesetz wieder einmal im Interesse der Geheimdienste novelliert werden musste.
Die deutschen Dienste oder die G-10-Kommission können sich den Amerikanern nicht verweigern und haben das bislang nicht erkennbar versucht. Die deutschen Stellen, insbesondere die G-10-Kommission, haben nach Auskunft eines langjährigen Mitglieds in der Vergangenheit jedenfalls alles durchgewinkt. Verstöße gegen Abmachungen wurden hingenommen. Die G-10-Kommission bekommt ohnehin nur gefilterte Informationen.
Die Bundesregierung hat inzwischen zugegeben, dass die Verwaltungsvereinbarung von 1968 noch in Kraft ist. Aber sie werde nicht mehr angewandt, heißt es in einer Antwort auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Hans-Christian Ströbele.
Aktuelle Novelle zum G-10-Gesetz 2006
Vielleicht werden keine Anträge mehr gestellt. Ist inzwischen auch nicht mehr nötig. Stattdessen wird das G-10-Gesetz immer wieder angepasst, die letzte Novelle stammt von 2006. Da schreibt man dann eben das rein, was die deutschen Dienste angeblich brauchen. Selbst von jedem Skandal konnten sie bislang profitieren. Jedes Mal gibt es mehr Geld und mehr Personal, neue schwammige Vorschriften und neue Gremien. Die Apparate wachsen immer mehr und werden immer unübersichtlicher.
Als Erstes müsste Artikel 10 des Grundgesetzes korrigiert werden, damit das Post- und Fernmeldegeheimnis endlich geschützt ist. Es kann nicht sein, dass Eingriffe in ein Grundrecht vor der Justiz verheimlicht werden dürfen. Danach müsste man das Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut aufkündigen und die übrigen Vereinbarungen außer Kraft setzen. Die Nachrichtendienste müssten ein klareres Profil erhalten – mit deutlichen Grenzen und unter echter deutscher parlamentarischer Kontrolle. Aktionen müssen vorher genehmigt werden und nicht im Nachhinein legalisiert werden. Erst wenn das erreicht ist, werden rechtsstaatliche Verhältnisse herrschen.
Bundeskanzler belügen die Deutschen in den Fragen der Souveränität
Wie der SPD-Bundeskanzler Willy Brandt bereits 1968 vor dem Deutschen Bundestag auf Anfrage log, so ist auch die Behauptung der CDU-Bundeskanzlerin Angela Merkel von heutzutage: “In Deutschland gelte deutsches Recht” ausdrücklich gelogen. Merkel weiß, dass auch nach internationalen Rechtsnormen in Deutschland das Recht der USA gilt. Es gilt für die USA und – so es gewollt wird – auch für Deutschland und deutsche Staatsbürger. Schließlich unterliegen alle Souveränitätsfragen der Generalklausel, die seit 1955 sowie erneut 1990/1991 von Deutschland bestätigt wurde.
Die Deutschen werden in Deutschland, in deutscher Sprache, von deutschen Medien und deren Funktionsträger, über die deutsche Nichtsouveränität fortwährend belogen.