Ein früherer Freund und bedeutender Kirchenmusiker und Orgelgeschichtler, Gründer des Leo De La Haye-Archiv, Mitgründer des Springer Museums auf dem Burghof, Mitgründer der Johannes-Brobowski-Stiftung und Autor der größten Sammlung von deutschen Pfadfinder-Liedern und ehemaliger Bundessingemeister, Eberhard Jäger (1916-2006). fügte seinem orgelgeschichtlichen Buches, „Die Orgeln des ehemaligen Kreises Springe“ (Berlin 1975) eine orgelpolitische Anmerkung an, die von hellsichtiger mikrosoziologischer Einsicht geprägt ist:
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„In der Hannoverschen Landeskirche, und sicher auch in anderen Gegenden, sind Bestrebungen und eine deutliche Aufgeschlossenheit der Kirchenleitungen und ihrer Fachgremien spürbar, die Orgeldenkmalpflege auf eine breitere Basis zu stellen. Durch die Hinzuziehung der betreffenden ehrenamtlichen Bezirks- und Kreisfachberater (oder sonst aus den Kollegenkreisen gewählter Fachvertreter, etwa als Orgelbeiräte) bei den Beratungen orgelpflegerischer Maßnahmen durch Berichte in den Fachgremien bekannt. Die anstehenden Probleme werden auf breiter Ebene diskutiert, Anregungen können an die Experten weitergeleitet, mit ihnen besprochen und geprüft werden. Dadurch ist der Anschluß an die Maßnahmen der verantwortlichen Stellen zur allgemeinen Aufarbeitung und ihre Bewältigung verbessert. Die Kollegen können draufhin den jeweiligen Pastoren und Kirchenvorständen sachkundiger Bericht erstatten. Die Denkmalpflege hat – auch auf dem Gebiet der allgemeinen Bau- und Kunstpflege – eine solche breite Basis des Allgemeinverständnisses und der Mitarbeit nötiger denn je, weil mangelnde Sachkenntnis mancher Kreise und daraus resultierende Fehleinschätzung in einer Zeit wachsender und geforderter Mitbestimmung zu verheerenden Auswirkungen führen können.
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In der Folge dieser Entwicklung setzt sich die schon immer gültige Tatsache durch, daß jede Kirchenleitung, jeder Kirchenvorstand und die betreffenden Amtsträger – genau wie jede Landesregierung, jeder Gemeinderat, jede betreffende Verwaltungsregierung, jeder Gemeinderat, jede betreffende Verwaltungsstelle – sich bei der Verwaltung, Pflege und dem Einsatz vorhandener Kulturwerte (Natur- oder Bauwerte) als Treuhänder verstehen, die eine hohe Verantwortung tragen. Die Pflege und Erhaltung dieser Werte dürfte zu den noch viel zu wenig anerkannten Menschenrechten auf Heimat und Kultur und somit auf Lebensqualität gehören. Von den verantwortlichen Stellen muß die Bereitschaft erwartet werden, bei auftretenden Fragen zu antworten, zu prüfen und in ein echtes Gespräch einzutreten. Es muß auch die Möglichkeit geben, in Fällen, in denen eine Veruntreuung oder Vernichtung solcher, das Allgemeininteresse berührende, Werte anzunehmen ist, eine Disziplinaruntersuchung zu beantragen. Hieraus ergibt sich die logische Folgerung, daß in der Ausbildung aller Amtsträger, Baufachleute, Theologen, Kirchenmusiker, Beamten und Lehrer die sachliche Vorbereitung auf diese Verantwortung ihren festen Platz findet.
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Für die Arbeit der Denkmalpflege und der Orgeldenkmalpflege im besonderen sind verpflichtende Richtlinien oder Satzungen erforderlich. Unter mancherlei Beiträgen ist hier auf das „Weilheimer Regulativ von 1957, Neufassung 1970“ (Orgeldenkmalpflege) hinzuweisen, das von der Gesellschaft der Orgelfreunde (Auskunft Dr. Supper, Eßlingen, Turmstraße 17) erarbeitet wurde. Ebenso wird auf die grundsätzlichen Bemerkungen von Prof. Dr. Reuter in „Die Orgel in der Denkmalpflege Westfalens“ (Bärenreiter-Verlag) hingewiesen. Im gleichen Verlag ist schon 1939 der Beitrag von J. G. Mehl „Die Denkmalpflege auf dem Gebiet der Orgelbaukunst“ erschienen, der wichtige Erkenntnisse vermittelt.
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Viele Fragen der Orgelpflege und der Denkmalpflege bedürfen in jedem Einzelfall einer sorgfältigen, speziellen Prüfung und eines hochkünstlerischen, nachschaffenden Einfühlungsvermögens. Aller toter Schematismus ist auf diesem Gebiet besonders verderblich. Man hat darum mancherorts mit Erfolg für Einzelfälle Kommissionen gebildet, die in aufgeschlossener Weise allen Hinweisen nachgehen. Ähnlich wie bei der Archäologie sind von Beiträgen früherer Zeiten in Orgelwerken oft nur noch geringe Spuren vorhanden. Eine mehr materiell eingestellte Geschichtsbetrachtung der einzelnen Orgelgeschichte oder Baugeschichte neigt dazu, diese Spuren unterzubewerten und zu vernichten. Ein Beispiel hierfür scheint mir die kürzliche Renovierung der in ihren Urbeständen auf Scherer zurückgehenden Orgel der Nicolai-Kirche zu Mölln zu sein, im Blick auf die Beseitigung des schönen Spielschrankes und eines Teils der Windladen aus der Mitte des vorigen Jahrhunderts und andere diesbezügliche Fragen (Pfeifenwerk, Regelwerk). Ähnliche Fragen wurden bei anderen vergleichbaren Maßnahmen in Nord- und Süddeutschland von Fachleuten geäußert.
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Eine andere Handhabungsweise versucht, einen oft nicht mehr exakt zu ergründenden Urzustand wiederherzustellen, was in den Fällen, wo zum Beispiel nur der alte Prospekt und sonst ein uninteressantes Werk vorhanden sind, für sich spricht. Ich plädiere mehr für die Richtung der Orgeldenkmalpflege, die äußerst behutsam an den vorgefundenen Zustand herangeht, um keine Spuren zu verwischen.
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Auch heute noch trifft man bei Kirchenrenovierungen die für die Erhaltung des gewachsenen kulturellen Zusammenhangs so verhängnisvolle puritanische Richtung an, die wertvollstes Kulturgut (Gestühl, Einrichtungen) verwirft und zerstört, weil es aus anderen Stilepochen als der Urbau stammt. Wie grausam sind manche akademisch-neugotischen oder neuromantischen oder neuzeitlichen Inneneinrichtungen, obwohl es auch auf diesen Gebieten gute, künstlerisch gelungene Lösungen gibt, die erhalten werden sollten. Eine namhafte, künstlerisch befähigte Persönlichkeit (Dr. phil.) berichtete von einer alten romanischen Kirche, die in unseren Tagen durch Reinigung des Gesteins und „stilechte“ Ausmalung alle Echtheit verloren hatte: Das Patina des Alters, die Spuren der Geschichte, die künstlerische Wirkung war vernichtet. Die alte Kirche wirkte wie ein neuromanisches Machwerk, ein modernes Schreckgespenst in der Art der unkünstlerischen „akademischen“ Renovierungen des vorigen Jahrhunderts, eine Vergewaltigung des Geistes und der Ausstrahlungskraft dieses Baues. Ähnliche Handhabungen sind mancherorts auch auf dem Gebiet der Orgeldenkmalpflege zu befürchten.
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Dieser Gefahr würde durch das Bestreben, den gewachsenen Zusammenhang zu erhalten und möglichst wenig zu verändern, begegnet. Die immer noch anzutreffende Methode, Kunstwerke wie zum Beispiel auch eine aus verschiedenen Zeiten zu einer eigenartigen Klanggestalt gewachsene Orgel, gewaltsam in einen „historischen“ oder sonst umwälzenden Zustand umzufunktionieren, erscheint in vielen Fällen als sehr fragwürdig. Dann sollte man lieber versuchen, einige neue Orgeln nach altem Muster auf der Grundlage der jeweiligen Erkenntnisse zu bauen, wie man es in der Frühzeit der Orgelbewegung bei der „Praetorius-Orgel“ in Freiburg versucht hat. Inzwischen liegen Erfahrungen vor, wie schwierig es ist, bei Denkmalorgeln frühere durchgreifende Restaurierungsmaßnahmen rückgängig zu machen, über die man heute schon wieder ganz anderer Meinung ist. Hier begründet sich die Empfehlung, bei der Restaurierung alter Orgelwerke sehr behutsam zu verfahren, die gewachsenen späteren Zutaten beizubehalten und nur die groben Verunstaltungen und Eingriffe vorsichtig abzustellen, wie das in den meisten Fällen auch gehandhabt wird.
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Denkmalwürdig sind – wie auch von amtlicher Seite festgestellt ist – Orgelwerke und Spielschränke bis in die sechziger Jahre des vorigen (19.) Jahrhunderts, die oft materialmäßig und in ihrer Gestaltung von einmaliger künstlerischer Ausgewogenheit und Schönheit sind. Erstrebenswert ist es, auch einige Werke und Prospekte der späteren Zeit, der neugotischen Epoche, des Jugendstils und aus dem Beginn der Orgelbewegung zu erhalten, wie es in einigen Kirchen, in denen eine neue Orgel an einem anderen Platz errichtet wurde, schon geschehen ist. Auf diese Weise könnten einige originale Reger-Orgeln, einige offene Pfeifenprospekte und originelle Architekturentwürfe sowie verschiedene pneumatische, elektrische oder andere Systeme erhalten werden.
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Es soll hiermit nicht einem einseitigen Historismus das Wort geredet werden. Neubauten müssen auch neue Wege suchen. Erfahrungsgemäß ist es sehr wichtig, daß an Denkmalorgeln nur diejenigen amtieren, die einen Sinn für ihre Eigenart haben. Die auch an solchen Werken mögliche alte und moderne Orgelliteratur ist so reichhaltig, daß Gemeinden mit Denkmalorgeln nicht zu kurz kommen. Es ist eine Tatsache, daß auch auf dem Gebiet des Orgelspiels vielmehr Techniker als begnadete Künstler mit hervorragender Spieltechnik zu finden sind. Technik brilliert, aber läßt kalt, nur die geistbegnadete künstlerische Aussage zündet und rührt die Tiefe des Glaubens und des Menschseins an. Solche Haltung ist selbstbescheiden, empfindet den Geist, der aus den Dingen spricht, hier besonders in der überkommenen Klanggestalt einer Orgel, und hat innere Verbindung zu diesem „Lob aus der Tiefe der Zeiten“. Die Ehrfurcht vor dem was dort lebendig wirkt ist für diejenigen, die dafür noch ein Empfinden haben, eine Quelle reichen Erlebens überkommener Zeugnisse des Geistes und des Glaubens früherer Zeiten. Darum ist es notwendig, auch für die Zukunft alter Orgelwerke, alte Spielschränke und andere Zeugen der Kultur früherer Zeiten zu erhalten. Die Ausbildung der Organisten müßte auch auf alten Orgeln versuchen, Eindrücke von der Spielpraxis, der Artikulation, der Tradition und der Werkinterpretation sowie der reichen Kraft einer bewußten Begrenzung für die Improvisation zu wecken und zu pflegen, damit aller Verarmung auf diesem Gebiet entgegengetreten wird. Daß dieses eine realistische Forderung ist, beweist die Tatsache der vielen in diesem Sinne ansprechbaren Spieler, die auf alten Orgelwerken in besonderer Weise zur Improvisation bis hin zu modernsten Formen angeregt werden.
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Eberhard Jäger, 2004, Zeichnung von Dietmar Moews
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Wie auf dem Gebiet des Städtebaues Ortssatzungen zur Erhaltung des Ortsbildes und der eigenartigen künstlerischen Atmosphäre nötig sind (gute Beispiele gibt Polen bei dem Wiederaufbau alter Ortskerne, wo außer der Formanpassung auch die Materialanpassung und die Erhaltung alter Fassaden beachtet wurden. Hiesige Ortssatzungen, soweit sie vorhanden sind, fordern zwar entsprechend den landschaftlichen Gegebenheiten, zum Beispiel bei den Bedachungen, echte rote Tondachziegel oder Schiefer, in der Wirklichkeit aber werden die Ortsbilder durch die abstoßenden und unfreundlichen schwarzen Zementdachsteine, Kunststoffe und Klinker verdorben), empfehlen sich ähnliche Satzungen im übertragenen Sinn auch auf dem Gebiet des Orgelbaues für die Renovierung alter Orgelwerke. Leider wird hier der Materialanpassung weithin zu wenig Beachtung geschenkt. Alte Ebenholz-, Elfenbein- oder Knochenbeläge sehen oft, trotz einzelner Beschädigungen, nach Jahrhunderten noch schön aus, genau wie alte Sandsteine oder Natursteine auf dem Bausektor. Wie häßlich sehen dagegen Bakelit- und andere Kunststofftastaturen schon nach wenigen Jahrzehnten aus, in unserem Gebiet zum Beispiel die Manualklaviaturen in Bennigsen (braun verfärbt), St. Andreas und Friedhofskapelle Springe (verzogen, gerissen) und andere. Ebenso wirkt es störend, wenn alte Spieltischanlagen mit Sperrholz ergänzt werden. Es setzt sich die Erfahrung durch, daß eine solide im Blick auf das Material anspruchsvolle Bauweise auf die Dauer die haltbarste, ansehnlichste und rentabelste ist.
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Satzungen zur Denkmalpflege und zur Orgeldenkmalpflege sollten wie auf kommunaler Ebene von allen Verwaltungen und Volksvertretungen, so auf kirchlicher Ebene von allen Kirchenleitungen, Kirchenvorständen und Dienststellen erarbeitet und beschlossen, in den Ausbildunginstituten gelehrt und durch Schaffung entsprechender ehrenamtlicher Gremien auf breiter Basis bearbeitet und gesichert werden,
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Beispiel nach meiner Meinung besonders erhaltungswürdiger Orgeln, Prospekte und Spielschränke im hiesigen Gebiet:
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Orgeln: Altenhagen I, Hachmühlen, Hüpede, Jeinsen, Sorsum, Schulenburg, Teile der Springer Andreas-Orgel, Wittenburg, Wülfingen und aus neuerer Zeit gegebenenfalls Bad Münder und Bennigsen. (Mechanische Chororgeln als Ausgleich anzuraten).
Prospekte: Adensen, Altenhagen I, Bakede, Beber, Bennigsen, (ursprünglich im Jugendstil), Eldagsen, Hachmühlen, Hüpede, Jeinsen, Pattensen, Schulenburg, Wittenburg, Wülfingen und Wülfinghausen.
Spielschränke: Adensen (original erhalten), Altenhagen I, Hachmühlen (stilgerecht erneuert) und Schulenburg.“
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Dietmar Moews meint: Die Spur der Botschaften von Eberhard Jäger, der auch seinen eigenen Glauben bekundet, ist die Überzeugung erlebt zu haben, dass man nicht alte Kulturzeugnisse konservieren soll, weil sie alt sind.
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Eberhard Jäger wusste, dass Kulturschaffen von künstlerisch-gebildeten Menschen gelernt werden kann, indem man die alten, möglichst unverfälschten Kulturdenkmäler bewahrt, um dadurch seine Urteilssicherheit trainieren zu können, während man seine eigene neue Kultur entfaltet. Dabei ist Kunstschaffen lediglich ein besonderer Zweig des kulturellen Lebens einer Gesellschaft.
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FINE E COMPATTO
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Gutachten zum Doktor-Prüfungs-Vorsitzenden Horst Callies 2007 (Heinrich Goebel Essay von HC Rohde)
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Wenn der Parteigenosse der NSDAP in der Heimatzeitung was zu sagen hat, kann er natürlich die Inhalte des Blattes auswählen. So war es auch bei der Neuen Deister Zeitung, deren Verlagshaus „traditionell“ die Hausanschrift „Adolf-Hitler-Straße“ trug. Als ADOLF HITLER mit seinem Troß durch Springe fahren wollte, wurde das in der Neuen Deister Zeitung angekündigt. Anschließend wurde der Erfolg auch im Bild berichtet.
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Diese Macht der Informations- und Meinungsführung ist auch heute noch missbrauchte Machttechnik, indem groß berichtet, klein berichtet oder gar nicht berichtet wird. Und entsprechend wird es mit dem Herausbilden und Führen von Lokal-Prominenz gemacht, wie mit dem hier gegenständlichen Völksener SPD-Bürger und Emeritus Horst Callies, im früheren Erwerbsberuf Geschichtsprofessor an der Technischen Universität Hannover, heute Leibniz-Universität Hannover, der Nachfolgeinstitution der früheren Technischen Hochschule und des Polytechnikums, das Heinrich Göbel nach eigenen Angaben besucht haben wollte (Wer’s glaubt, wird selig).
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Das „Schwarze Schaf“, Horst Callies, SPD-Springe, immer ganz professionell links im Bild, Erster bei der Namensnennung
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Jedenfalls wurde im Jahre 2007 der „zweihundertste Geburtstag der Gaslaterne“ bemerkt, erfunden von den Briten Boulton&Watt sowie William Murdoch und Samuel Clegg, zunächst in Birmingham und Manchester, dann in London. Statt Kerzen, Fackeln und Öllampen erhellte das Gaslicht der Gaslaternen vor 200 Jahren die nächtlichen Straßen. Bald gab es Zeitungslektüre im Nachtcafé, erhellte glitzernde Passagen, Leuchtreklamen, Leuchttürme und in Eisenbahnwagen. Auch die ersten elektrischen Lichter wurden zunächst mit dem Glühstrumpf von Carl Auer von Welsbach abgewehrt.
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Mit Dampfmaschine, Dynamo und Elektromotor setzte sich seit Mitte des 19. Jahrhunderts die Elektrifizierung in einem gewaltigen Innovationsschub durch.
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Einer der erfolgreichsten Elektrifizierer war der US-Amerikaner EDISON. Im Folgenden geht es um die epochalen Glühlampen-Patente zu Beginn der elektrischen Beleuchtung der Welt. Um die Patente wurde 15 Jahre lang in den USA prozessiert – zunächst um die Patentqualitäten, anschließend um die Lizenzbetrüger, die den Erfinder EDISON weitgehend durch Prozessverschleppung und der „Goebel-Defense“ prellen konnten. Hierher bezogen professionelle Propagandisten ihre IDOL-Argumente für Heinrich Goebel. Eine dieser „Koryphäen“ ist Gegenstand folgenden Gutachtens aus dem Jahr 2007.
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Gutachten
zum
Doktor-Prüfungs-Vorsitzenden
Horst Callies 2007
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(DM) Aufgrund des in Deutschland anwachsenden Unmuts über politische Machenschaften, wie Postenvergaben, Bestechung und Parteienfilz (z.B. Neue Heimat/DGB, Hartz/VW, Deutsches Rotes Kreuz/Aids-Bluthandel u.a.), hat die Wissenschaft den Blick auch auf den Bereich der sogenannten Ehrenamtlichen geworfen. Mit dem kritischen Begriff des „funktionalen Dilettantismus“ (Wolfgang Seibel) rücken Gremien, Vereine, Verbände, Stiftungen, NGOs u. ä. Körperschaften und Agenturen in den Blick, die hinter angeblichen Gemeinwesen-Zwecken durch aktive Multifunktionäre zur wesentlichen Strukturierung und Kontrolle des vorpolitischen Raumes benutzt werden. Verfügt wird dabei – z. B. bei Wohlfahrtsverbänden und Vereinen von Kunst- und Kultureinrichtungen – über ausgelagerte quasi-offiziale Kompetenz und Geldmittel- allerdings ohne Offizialbindung (z. B. Archivgesetz) und Rechnungshöfe.
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Ein solcher Multifunktionär war der Völksener SPD-Politiker Horst Callies, der in vielen Vereinen und Intermediären viele Rollen ausübte, wobei Funktionsvermischungen (z. B. Professor und Museumsführer), womit diskrete Rollenwechsel bzw. Multifunktionen einhergingen. Die Neue Deister Zeitung begleitete diese Lokalprominenz von Callies stets ohne Angabe seiner SPD-Rolle, z. B. hinsichtlich Goebel wurden Bürger mit Angabe ihrer Parteimitgliedschaft vorgestellt. Bei Callies wurde die Parteiangabe unterschlagen.
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Sieht sich der Staat mit missliebigen oder unlösbaren Problemen belastet, seine Handlungen und die Erwartungen aber auf Problemlösen gerichtet sein müssen, können solche Probleme Stabilitätskrisen auslösen. Besonders in den weichen Bereichen, wie Wohlfahrt, Sport, Umwelt sowie Kunst und Kultur, hat sich im „Dritten Sektor“ zwischen Staat und Markt eine intermediäre Nische in der modernen Organisationskultur gebildet, er setzt die Kontrollwirkungen marktlicher und verfassungsstaatlicher Strukturen verlässlich herab und erleichtert den Umgang mit Problemen (Wolfgang Seibel). Gleichzeitig bietet sich die persönliche Vorteilnahme für ehrenamtlichen Funktionäre, hinter denen die Begehrlichkeit der Parteien und anderer Kollektivgebilde Zugang und Zugriff für Selbstlobbying finden.
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Organisatorischer Dilettantismus kann daher funktional sein, Scheitern kann Erfolg bedeuten. Die damit einhergehende Entmündigung der normalen Bürger ist durch Entsolidarisierung, schwindende Loyalität zum Staat und Abwendung von der deutschen Demokratie gekennzeichnet. Die Meinungsführerschaft, bis hin zu lrreführung, Desinformation oder Geschichtsfälschung, im funktionalen Dilettantismus, haben zersetzende und lähmende Folgen für die soziokulturelle Dynamik und die kollektive Vernunft, die sozial notwendig auf den frei fließenden repressionsfreien Geist angewiesen sind.
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Ein solcher ausgeprägter Fall hat das folgende Gutachten veranlasst, mit dem „ehrenamtlichen“ Multifunktionär Emeritus Dr. Horst Callies, Springe, in der Hauptrolle.
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Promotion ist Staatsakt
lm August des Jahres 2006 ließ der Promotions-Ausschuss Dr. phil. der Leibniz Universität Hannover ein Promotions-Kolloquium durch, abgehalten von einem ephemeren Prüfungsgremium unter Vorsitz des Emeritus Dr. Callies und Mitwirkung der Gutachter einer Doktorarbeit, dem Forschungsprogramm Regionale Geschichtsforschung des Historischen Seminars zugeordnet. Erster Gutachter bzw. als „Doktorvater“ figurierte der Institutsleiter Prof. Dr. Hauptmeyer. Der Titel des im Februar 2007 publizierten promovierten Textes des Autors und Doktoranden H C Rohde lautet: DieGöbel-Legende – Der Kampf um die Erfindung der Glühlampe. Der Text, halbe halbe mit Bildern, im Umfang von 138 Seiten, wurde als populärwissenschaftliches Paperback, mit insgesamt 248 Seiten Umfang, vom Dietrich zu Klampen Verlag Springe verlegt.
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Geschichte, Heimatgeschichte?
Für dieses Werk und durchgängig weitere Publikationen, immer mit gezielten Eingriffen in die regionale Geschichte, nämlich der Kleinstadt Springe am Deister, ist Dr. Horst Callies als ehrenamtlicher Multifunktionär (Ratsmitglied für die SPD, Vorsitzender beim Museum, beim Verein für Stadtgeschichte, bei der Volkshochschule u.v.a.m.) persönlich tätig und verantwortlich. Callies griff und greift damit in seine persönliche lokale Domäne Springe – jeweils zu den Themen „Heinrich Göbel,Glühlampenerfinder aus Springe vor Edison“ und „Juden in Springe“ – ein. Ohne Rangfolge sind hierzu besonders vier Publikationen zu nennen: neben der „Göbel-Legende“, die „Ortschronik Springe 2002“, hrsg. vom Ortsrat; der lnternetzauftritt http://www.sprinqe.de/-Museum auf dem Burghof, Stand 2005/O6, Göbel betreffend; „Wir sind Deutsche mit jüdischer Religion“: Geschichte der Juden in Eldagsen und Springe, Bennigsen, Gestorf, Völksen von H C Rohde. Hrsg. Museum auf dem Burghof e.V. Springe, 1999 (Hallermunter Schriften 2).
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Professor oder Funktionär?
Ich weiß nicht wo, wodurch und ob sich Dr. Callies die Fähigkeiten erworben hat, in der Geschichte der Glühlampenerfindung und derGöbelidolisierung sowie der Juden in Springe als Augur, Sachwalter und wissenschaftlicher Promoter derart entscheidend einzugreifen, dass er diese Publikationen durch ehrenamtliche Mitarbeiter, am Beispiel der Göbel-Legende bis zur Promotion durch seine hannoversche Universität, befördern konnte. lch bin auch nicht sein Biograph. Das Gutachten betrifft die Quellentreue und Wissenschaftlichkeit der publizierten Werke und die Fragen: Inwiefern handelt es sich mit Dr. Callies um einen Fall des „funktionalen Dilettantismus“? und wie weit verschleiert Dr. Callies seine Verantwortung deutlich und absichtlich?
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„Schwarzes Schaf“, Horst Callies, 2007 als Fliegenfänger mit Fliegenfalle
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Quellen zu Göbel
Ich habe vier Unterlagen zur Einsicht vorliegen, an deren Zustandekommen und Veröffentlichung Herr Dr. Callies wesentlich verantwortlich beteiligt ist, ferner die angegebenen und weitere Quellen studiert und habe dazu zahlreiche Gewährspersonen interviewt:
1. Die Göbel-Legende – Der Kampf um die Erfindung der Glühlampe, Doktorabeit von H C Rohde, 248 S. (davon 100 S. Anhänge) zu Klampen Verlag; Springe 2007.
2. Ausdruck der lnternetzdarstellung des Museums auf dem Burghof zu Heinrich Göbel in http://www.springe.de, 2005 v.i.S.d.P Ulrich Manthey
3. „Wir sind Deutsche mit jüdischer Religion“: Geschichte der Juden in Eldagsen und Springe, Bennigsen, Gestorf, Völksen/von H C Rohde, Springe 1999.
4. Ortschronik Springe 2002; 464 S.
5. Standardisiertes Interview mit H C Rohde zu den Themen „Juden in Springe“ und „Heinrich Göbel“, persönlich geführt im Sommer 2005, im Rahmen der empirischen Sozialforschung „Erinnern&Vergessen – Kommunikation in einer deutschen Kleinstadt: Woher weiß der Springer, was er für wahr hält?“ (nichtöffentlich)
6. Kopien der Gerichtsunterlagen der Prozesse Edisons/Glühlampen-Patentverletzer
7. Kopien aller sieben maßgeblichen Gerichtsurteile, seitens Edison für seine Lampen, sowie deutsche Übersetzungen
8. Kopien der verschiedenen Sätze der Edison-Gerichtsunterlagen in Springer Archiven, in US-Englisch und Deutsch
9. Kopien der Original-Patente der in diesem Belang angesprochenen entscheidenden Glühlampen-Erfindungen
10. Kopien der Ablehnungsbescheide des US-Patent Office für Henry Goebel, im Jahr 1882, nachdem dieser versucht hatte, Edisons Patentansprüche für sich anzumelden.
11. Kopien sämtlicher Fachzeitschriften-Berichte zu Edisons Prozessen sowie zur Goebel-Defense zwischen 1878 bis 1894 (Electrical Review/NY u. London; Electrical Engineer; Electrical World; Elektrotechnische Zeitschrift/VDE u.a.)
12. Allgemeine Presseberichte bis in die Gegenwart und veröffentlichte Leserbriefe
13. Mitschnitte von Fernseh- und Radiosendungen zu Edison und Göbel sowie Göbelpropaganda von Dr. Callies
14. „Göbel-Literatur“ in Springe, z. B. Geschichte der Stadt Springe/Heinz Brasch/1940; Armin Kietzmann/1950; Wilhelm Hartmannl1954 (Stadtarchiv u. Stadtbibliothek)
15. Jahrgangsausgaben diverser Lexika, hauptsächlich deutschsprachige z. B. Brockhaus 1996 und 2006
16. Pressezitate und Leserbriefe von Dr. Callies und Rohde zum Thema
17. Archivalien des Stadtarchivs und des Museumsarchivs in Springe zu Göbel
18. Gutachten des alphons-silbermann-zentrums zur Göbelfrage für das ZDF 2005
19. Münchenkritik 2006 – Dietmar Moews: Gutachten zur Kritik der vom Deutschen Museum München angegebenen Quellen für einen angeblichen Ersterfinder Göbel
20. Quellenkritik zu ETZ/Beckmann 1923; Dietmar Moews, Dez. 2006
21. Jahrgänge Neue Sinnlichkeit, Blätter für Kunst und Kultur (1979-2007)
22. Schriftliche Anfragen an die wichtigsten deutschen Museen, Redaktionen und Fachleute sowie die Firmen Siemens, Osram, General Electric, Philips, Paulmann, E-on, Herlitz u.a.
23. Ausgewählte Jahrbücher zur Springer Stadtgeschichte
24. Satzung des Fördervereins der Heinrich-Göbel-Realschule Springe
25. Nachbau der 4711-Partümflasche-Elektrolampe im Museum Springe
26. Wolfgang Seibel: Funktionaler Dilettantismus; Baden Baden 1992
27. Alphons Silbermann: Handbuch der empirischen Sozialforschung; 1979
29. Robert K. Merton: Mass Persuasion; New York u. London 1946
30. Klaus Merten: lnhaltsanalyse – Einführung in Theorie, Methode und Praxis; Opladen 1985 u. verbessert 1995
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Arbeitshypothesen
Der Exposition und den einzelnen Stufen der Doktorarbeit „Göbel-Legende“/2007 folgend, bin ich bei der Durchsicht immer deren Wissenschaftlichkeit betreffend, zwei qualitativen semantischen lnhalten als Arbeitshypothese nachgegangen, die bei den Dr. Callies-Eingriffen zum Thema durchgängig verfolgt bzw. unterschlagen wurden:
1. An etwaiger Göbelpropaganda oder an möglicherweise wissenschaftswidriger Göbelpropaganda seien Springer Akteure, insbesondere das Museum auf dem Burghof und der Vorsitzende Dr. Horst Callies unbeteiligt gewesen; denn die Göbel-Legende sei von außen initiiert worden.
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Quelle: Kopie vom Original aus dem Stadtarchiv Springe – im Archiv Dietmar Moews
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2. Die entscheidende („Göbel 25 Jahre vor Edison“) und bis heute umstrittene Frage bleibe eine strittige, nicht entscheidbare: Hat Göbel die Glühlampe zuerst erfunden? oder: Hat Göbel Verdienste als Miterfinder im Entwicklungsgang der Glühlampe? oder: War Göbel ein Hochstapler? – darüber könne man geteilter Meinung bleiben.
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Gutachten
Ich bin für die Doktorarbeit zu folgendem gutachterlichen Ergebnis gekommen:
Das aus Textdokumenten bestehende Material wurde aufgearbeitet. Erreicht werden sollte wohl ein interdisziplinärer Rahmen, der die Lampengeschichte, die Biographie Göbels und den Legendenverlauf zur ldolbildung in der gebotenen Kürze erfasst, darstellt und interpretiert. Der Autor Rohde erklärt einleitend, dass es so gut wie keine Literatur und keinen relevanten Forschungsstand zu den Fragen: War Göbel Ersterfinder oder Miterfinder der Glühlampe? oder war er Hochstapler? gab, auf den er sich hätte beziehen können.
Das zunächst äußerst umständliche Verfahren einer interdisziplinären Fallstudie wird oft praktiziert, zeitigt in diesem Fall aber nicht den gewünschten Erfolg. Mangels systematisch-qualitativer Operationalisierung (Silbermann; Merten) unterliefen bereits bei der Literatursuche und -erfassung gravierende Mängel, sodass sich der Autor in diesen Verstrickungen vom Befund der wirklichen Technikgeschichte, den lückenhaften Auswertungen der ereignisgeschichtlichen Datenlage des Göbel und dessen Technikgeschichte, der Erfassung und Auswertung der umfangreichen Gerichtsprozesse im Streit Edisons um die Erfindung der Glühlampe sowie zur Prozess-Analyse der Entwicklung der Göbel-Legende als äußerst diverser Geschichts-, Regionalgeschichts- und Heimatgeschichtsprozess, im Zeitraum von 1881 bis 2007, verliert.
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Problemstellung und Relevanz
Der mehrfach betonte Anspruch, erstmalig einen Überblick zur Problemstellung zu erarbeiten und Fragen zu generieren, ist im angewendeten Verfahren eines „impressionistischen Zettelkastens“ nicht zu bewältigen gewesen. Bereits in der Exposition fehlt die Analyse, Klärung und Abgrenzung zur Problemstellung und zur Relevanz der Studie.
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Titel falsch/Thema verfehlt
Es ist insgesamt offensichtlich, wie die Verwirrungen in der Aufarbeitung der Göbel-Legende daher kommen, dass im von Dr. Callies hier vorgelegten Fall keine Analyse der Legende durchgeführt wurde, entweder das Thema verfehlt wurde („Die Göbel-Legende/Der Kampf um die Erfindung…“: Wer kämpft? Göbel, mit wem kämpfte denn Göbel? Die Stadt Springe kämpft heute um Göbel? Dr. Callies und der Autor kämpfen für unhaltbare Hypothesen gegen die Zeit?) oder, dass der publizierte Titel dieser Publikation gar nicht der von der Leibniz Universität Hannover zur Promotion zugelassene Titel ist.
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Fachliche lnkompetenz
Es kann dem Autor zwar nicht zur Last gelegt werden, dass sein Sachverstand für die entscheidenden Kriterien der Glühlampen in den fraglichen Glühlampenpatenten nicht ausreicht. Auch kann ihm nicht zur Last gelegt werden, dass er mit seiner Behauptung, „quasi die dritte Instanz in den Edison/Göbel-Gerichtsprozessen erledigt zu haben“, lediglich zeigt, dass dafür sowohl juristisches Können und rechtsgeschichtliches Wissen erforderlich wären, ausreichend dazu, zumindest die bis 2006 der Wissenschaft zugänglichen Quellen und die Datenlage zu erfassen, vorzustellen und einordnend zu interpretieren.
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Fehler, Mängel, Fälschungen
Mit der Unterschlagung des Juden Brasch, ab 1937 Stadtchronist in Springe, endet das Materialaufgebot von wirklichem Input zur Göbel-Legende. Der Autor übersieht mit seiner unzutreffenden Behauptung „keine Kreuzverhöre“ längst bekannte Quellen und die sogar in den Fachzeitungen publizierten Kreuzverhörfragen (insgesamt 800 Fragen) mit dem Göbelsohn William von 1893 (Electrical World), wodurch gerichtsnotorisch erkannt wird, dass Göbel tatsächlich Edisontexte und Publikationen über Glühlampen gesammelt und verwendet hatte. Der Autor kennt nicht die entscheidenden Textpassagen in den Gerichtsurteilen (eventuell mangels ausreichender Kenntnisse des US-Englischen), die die Erfindung Edisons exakt vorstellen und zuordnen,sodass seit dem Jahr 1893 – nachdem Goebel aussagte, dass seinetechnischen Vorstellungen weder den Stand von 1854 noch von 1879 jeerreicht hatten – hierzu keinerlei Fragen mehr offen geblieben sind – sowie die speziellen (Case-Law) Argumente für die Richtersprüche (ignis fatuus) und die interagierende Prozessstrategie (ex parte) auf Zeitverschleppung. Hier kommt zur unzulänglichen Aufarbeitung des zuhandenen Forschungsstands und der unvollständigen Literaturerfassung noch, dass es dem Autor Rohde an Sachverstand und Interesse für die Technikfragen und für die forensischen Fragen in dieser Studie mangelt.
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Forschungsstand
Ungeachtet des unzutreffenden Titels liegt eine Fallstudie mit dem nicht erfüllten Anspruch, die Göbelfragen auf dem Stand des Jahres 2006 aktualisiert zu erörtern vor und ruft dadurch die Frage auf: Inwiefern zielen die entscheidenden Lücken im Forschungsstand auf die Bestätigung der beiden Hypothesen
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1. „Göbelfehldeutung geht nicht vonSpringe aus“ und
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2, „die Göbelfragen seien letztlich nicht zu klären“?
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lndes scheitert der Autor in vielen Dimensionen (technische, forensische, Datenlage, biographische, ereignisgeschichtliche, methodische) an dem „impressionistisch“ erhobenen Befund, der der Arbeit zugrunde liegt. Dem Fachmann springen Passagen entgegen, die klar zeigen, dass der Autor – ähnlich wie Goebel – nicht verstanden hat, um was es bei dem zu analysierenden Material zu gehen hätte. Und der Grund dafür ist, dass die Problemstellung und die Relevanz des Themas nicht vorab geklärt wird und dass bereits von vornherein festzustehen scheint, auf was der Autor hinaus will: Der Nationalismus sei schuld; die Wahrheit läge in Amerika,nicht in Springe; die Springer seien an der Fehldeutung unschuldig; dieGöbelfrage sei endgültig nicht mehr zu klären – jeder dürfe glauben waser will; Göbel sei nach Meinung des Autors ein Hochstapler gewesen –aber jeder habe seine eigene Meinung. Dieses bleiben weitgehend unbearbeitete Arbeitshypothesen des Autors, in denen der zugängliche Befund zum Thema verborgen wird und – im Sinne einer Geschichtsfälschung – die ereignisgeschichtlich dokumentierten Tatsachverhalte der gerichtsnotorischen Lage des Jahres 1894 für diese Studie des Jahres 2007 gar nicht in voller Durchdringung erfasst wurden. Dadurch kommt der Autor zu seiner schwimmenden Kernthese: „Göbelfragen unklärbar“, während die Klärung der aufgeworfenen Fragen bereits im Urteil des Richters Wallace, New York 1891 und der Richter Lacombe und Shipman, New York 1992, einwandfrei steht und seit dem Jahr 1893 von drei weiteren Gerichten erschöpfend überprüft worden ist (asz-Archiv).
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Für Göbel kommen dabei lediglich Dokumente seiner verkommenen Persönlichkeit und seiner teils sozial unverträglichen, teils schwachsinnigen Aktivitäten der Lampenzeit, als Randnotiz in die Geschichte der Glühlampen. Göbel, der Schulabbrecher und Hausierer aus Springe, erscheint im Bild eines Wilden, der, ohne Not (vielleicht ergeben die Gerichtsakten des Springer Sammlers Musal noch Auswanderungsgründe?), mit Frau, Kleinkind und Neugeborenem, im November 1848, ein Segelschiff besteigt, bis Februar den Winter auf dem Atlantik treibt, um dann als Henry in der Lower Eastside von Manhattan, als angeblich studierter Chemiker, Optiker und Uhrmacher – bald zum Amerikaner einbürgert, einen Optiker- und Juwelierladen anzumieten, fortan beim An- und Verkaufhandel mit Neueinwanderern eine Reihe europäischer Kuriositäten zu ergattern: ein Pony, ein Wägelchen, ein Fernrohr, zwei Glaslinsen, einen Gehrock mit Zylinder, eine mechanische Wachsfigur, eine Kuckucksuhr, abbrennbare Magnesiumstreifen, eine Nähmaschine, einen Monokel, eine elektrische Klingel, ein Bogenlicht u. a.
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Das „Schwarze Schaf“ beim Wollespinnen im Museum
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Hier greift nun der unerlässliche Vorwurf, dass der Autor Rohde den aktuellen Forschungsstand, insbesondere die im Jahre 2005 und 2006 publizierten Gutachten „ZDF-Gutachten“, „Münchenkritik 2006“ sowie „Quellenkritik“ (Dietmar Moews) zwar verwendet, ohne sie ordnungsgemäß zu zitieren (Rohde und sein Verleger zu Klampen waren im März 2006 bei der öffentlichen Vorstellung Moews‘, seiner Studien, persönlich anwesend und sogar an der damaligen Diskussion beteiligt), eben nicht sachlich ausschöpft. Dies betrifft besonders seine Hypothesen:
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„Dass dieStadt Springe die Fehldeutungen zu Göbel nicht verursacht hätte“ und,
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„dass die Hauptfragen: „War Göbel Ersterfinder oder Miterfinder der Glühlampe? nicht mehr klärbar seien“.
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Der Autor Rohde diskreditiert sich selbst mit einer Fußnote auf S. 15, indem er die Neue Sinnlichkeit, Blätter für Kunst und Kultur, dafür anmerkt, im Jahre 2005 bereits Skepsis gegenüber Göbel veröffentlicht zu haben. Er nennt es „Dietmar Moewshat gegen die heimatgeschichtliche Darstellung Göbels polemisiert“, versäumt darüber diejenigen Argumente und Quellenarbeit, die er der Neuen Sinnlichkeit und von Moews direkt übernommen hat (z. B. Datierung der vorhandenen Varianten des Arbeitsvertrages (die Rohde gar nicht kennt); Quellenkritik zum Deutschen Museum München und zum Feldhaus-Archiv im Deutschen Technikmuseum Berlin, nebst Hinweis auf den frühesten deutschen Göbelforscher Arends) und übergeht darüber hinaus noch frühere Göbelkritiken in der Neuen Sinnlichkeit, zuerst gedruckt im Jahr 1986. Da diese Zeitschrift in Springe erscheint und in allen wichtigen deutschen Bibliotheken gesammelt wird, liegt hier eine schwerwiegende Verletzung der Pflicht des Wissenschaftlers vor, Quellen die er benutzt, zu nennen anstatt zu kaschieren. Ferner wird in jenen materialreichen Gutachten von 2005 und 2006 (18.; 19.; 20.;) dargelegt, wie die Göbel-ldolisierung bereits 1893 ihren Ausgang nahm.
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Vortäuschung von Quellenarbeit
Dies ignorieren Callies und Rohde, stellen es hin, als habe der deutsche Nationalismus der 1920er Jahre, ausgehend von Amerika, die Göbelzuschreibung verursacht und festgeschrieben – während beide fortlaufend – von der 4711-Flasche bis zur Briefmarke – die ldolisierung fortsetzten. Die als eine Hauptaussage in die Luft (eines News York Times-Berichts v. 30.4.1882) gestellte Meinung des Autors, „Göbel warein Hochstapler“, wird auch in der Argumentation nicht weiter begründet, als in der Gesamtthese, dass heute die Göbelfragen endgültig unklärbarseien, denn man war ja nicht dabei (Professor Münchhausen; Optikerlehre; Chemiestudium; Barometerbau; Lampenbau 1854 mit Quecksilberauslauf-Verfahren u.a.). Doch auch hierin erreicht der Autor nicht den semantisch-qualitativen Gehalt der Quellenlage, die er vorgibt durchgearbeitet zu haben.
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lgnorierte Gerichtsurteile
In den Prozessunterlagen von Boston, St. Louis und Oconto befinden sich Originalbeweisstücke sowie beidseitige, dazugehörige Aussagen und Stellungnahmen der Anwälte der Streitparteien, kontroverse Disputationen der Gutachter, der Anhörungen und Zusammenfassungen der Richter und deren Darstellungen in der allgemeinen und in der Fachpresse, z. B. der Geschehnisse um die Mitgliedschaft Göbels in der deutschen Freimaurerloge – es sind erschütternde Mob-Verhalten.
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lgnorierte Lebensdaten Göbels
Göbels private Ereignisgeschichte, die Zeugnisse seiner Familie, aus seiner Loge sowie von anderen Logenbrüdern, darunter der langjährige private Familienfreund John William Kulenkamp, Patenonkel des Göbelsohnes William und Finanzier der Göbelpatente, sogar auch Patentpartner Göbels, auch im Patent von 1882 (one-half to) John W. Kulenkamp. Die sehr weitreichenden Ausführungen zu diesen sozialen Partnern Göbels, seit 1858 über viele Jahre in New York, sowie die Probleme, Überwerfungen, bis hin zu gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Familie, mit mehreren Bekannten und Geschäftspartnern, hätten dem Autor Rohde, der die Hypothese „Hochstapler“ empirisch analysieren will, wichtige Anhaltspunkte gegeben, hätte er das Material des Forschungsstands hinreichend studiert. So sind auch die Mängel zum Lebensgang Göbels in der New Yorker Zeit nicht einmal auf der Höhe des gerichtsnotorischen Wissensstandes der damaligen Gerichte in den USA.
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lgnorierte Archivalien von Springe
Es ist für mich als Göbelforscher, Jurist, Ingenieur und Soziologe, früherem Schüler der Göbelschule aus Springe, nicht zu übersehen, dass insbesondere die Nichtberücksichtigung des gesamten Archivmaterials in Springe, in der Schule, in der Stadt-Bibliothek, im Museum, im Stadtarchiv (nach dem Archivgesetz) durch den Autor Rohde, die Standards der Wissenschaft unterläuft. Allein die Quellen zu dem Arbeitsvertrag Göbels im Jahr 1881, als Lampenhandwerker in New York, die Modalitäten um diesen Vertrag, die Zeugenaussagen dazu und die in Springe archivierten, voneinander abweichenden Fassungen, sind leicht zugänglich und hätten in die Argumentation dieser Doktorarbeit hineingehört. Denn es sind tatsächlich Originalpapiere, Originalkopien, zuordnungsfähige Datierungen und Beweisstücke, Lampen, Werkzeuge sowie Zeugenaussagen von Göbels Arbeitskollegen. So macht der Autor anhand eines handschriftlich vorliegenden Schlosser-Lehrvertrags für den 14-jährigen Göbel diesen, unerwiesen, zum Schlossergesellen (und aus einem selbstverfassten privaten Rohde-Brief eine Archivalie mit Signatur in den Göbel-Archivalien im Stadtarchiv von Springe, einen
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Lehrling oder Geselle?
„Schlossergesellen“ zur Archivfälschung nach dem Archivgesetz; Publikation folgt noch). Das gesamte in Springe befindliche Material wird aber vom Autor Rohde nicht inhaltlich ausgeschöpft und nur mit der unzutreffenden Behauptung erwähnt, es handele sich um Abschriften, die mit den Originalvorlagen semantisch übereinstimmen würden.
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Wo ist Göbels Arbeitsvertrag?
Die Abschriften, am Beispiel des erstrangigen Arbeitsvertrages von 1881, stimmen eben gerade nicht miteinander überein. Der Autor Rohde weiß das nicht oder er unterschlägt es in seiner Doktorarbeit.
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Klärung oder Wirrwarr?
Nach 148 Seiten vorurteilsbeladener Abhandlung folgt der Anhang. Die sogenannten Regesten, die vom Autor Rohde willkürlich ausgewählten und gekürzten Gerichtstexte, Eidesstattlichen Erklärungen, Zeugnisse, Urkunden usw., die den 100seitigen Anhang bilden, sind ein literarisches Stilmittel, das im Wissenschaftlichen in dieser Art und an dieser Stelle Unfug verursacht. Schon des Umfanges halber hätte es sich als nützlich erwiesen, eine Auswahl der juristischen Streitfragen in gekürzter Form, nachvollziehbar auszuwählen und hinsichtlich der Argumentation des Autors und seiner Hypothesen zu kommentieren. Denn es handelt sich um ein interdisziplinäres Feld mit technischen, biographischen, prozessstrategischen und publizistischen Interpretationen, dazu die Streitsituation der zahlreichen Mitspieler und Zeugen, die des Autors Kurzauswahl (Regesten) zur Klärung seiner Hypothesen und zum Nachvollziehen seiner Argumentation vollkommen unbrauchbar machen.
Es soll hier mit der allerletzten publizierten Regeste aus dieser neuerlichen „Göbellegende“ gezeigt werden, wie sinnlos verfahren worden ist, Seite 236, unten rechts, Zitat Anfang:
„(2.181) Clarence A. SEWARD sagt, er sei als Rechtsanwalt tätig für die Edison Gesellschaft, fasst die Aussagen vom 26. und 27. Mai zusammen. (Affidavit vom 27.5.1893, S.44-47) (S.760-763)“ Ende dieses für den Leser hier inhaltsleeren Zitats.
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Neue Deister Zeitung zum 20. April erwähnt Dietmar Moews
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Gültige Universitäts-Publikation?
Um es in aller Deutlichkeit festzustellen: Der Lesbarkeit eines populärwissenschaftlichen Verlags-Taschenbuches halber – und nur als ein solches wurde diese Doktorarbeit bis heute publiziert (es wurde dem Gutachter Moews bis heute keine korrekte Universitätspublikation nachgewiesen, mit Imprimatur, mit Angabe des Originaltitels, mit Angabe der Gutachter u. ä.) – ist die zeitliche Reihenfolge des Materials vom Autor in eine sinnwidrige falsche Reihenfolge ins Buch gestellt (Regesten). Dadurch entsteht eine falsche Ereignisabfolge, die nirgends angemerkt oder erkennbar wird, außer durch zusätzliches eigenes Quellenstudium eines Lesers. Da es für die „Göbelfragen“ und für die Hochstapler-Hypothese des Autors wesentlich ist, ob der 75jährige Göbel in seinem Todesjahr 1893 selbst Unwahrheiten beeidet hatte? ob die „affidavits“ ihm von seinen Söhnen oder den Anwälten nur untergeschoben wurden? ob er lediglich, nachdem alle möglichen Fachleute bereits für ihn ausgesagt hatten, dieses nur bestätigt hatte? – denn Göbel stand persönlich gegen Edison vor keinem Richter – ist es der oberflächlichen Arbeitsweise des Autors Rohde anzulasten: Dass die nachgeschobenen Aussagen Göbels vorne, als die ersten, vorangestellt worden sind, und dass dabei sowohl die abweichenden Datierungen dieser Eidesstattlichen Erklärungen Göbels, seiner handschriftlichen Unterfertigungen, und die der Übersetzungen durch den vereidigten Übersetzer (und deren Datierungen) die zeitliche Reihenfolge verkehren. Damit wird die Konkludenz verunmöglicht, einordnen zu können, wann dem Richter die in deutscher Sprache aufgenommenen Aussagen endlich in englischer Sprache vorgelegen hatten. Dies trifft besonders auf die erste Aussage (affidavit) Göbels zu, die auf den 21. Januar 1893 datiert scheint (aber auf der die Unterschrift Göbels fehlt), jedoch erst am 27. Januar 1893 übersetzt worden war. In diesem speziellen Fall bedeutet das, dass der Göbelartikel des Lobbyisten Pope im Electrical Engineer, am 25. Januar 1893 erschienen, zwischen dem 21. und dem 27. Januar plaziert war. Und dass die Namensveränderung – bei Göbel „Münchhausen“, bei Pope „Moenighausen“ – dem Richter Colt in Boston, der Anfang Februar 1893 nur wenige Tage Zeit hatte, die Anhörungen vorzubereiten und durchzuführen, nicht deutlich werden konnte. Da Göbels Unterschrift auf dem Gerichts-Dokument fehlt, ist wohl davon auszugehen, dass die Datierung 27. Januar 1893 des vereidigten Übersetzers Herman Kusterer auf der Übersetzung von Göbels Eidesstattlicher Erklärung zutreffend ist, und diejenige ist, die vom Gericht aufgenommen worden sein muss. Das betrifft ebenso die Lampenverwechslung der späteren angeblichen Beweislampe No. 4 mit Nachbaulampen der Firma Beacon, Boston, von 1893. Der Autor und seine Auguren Dr. Callies, Dr. Hauptmeyer und Dr. Schneider bemerken diese Sach- und Materialmängel nicht. Während die wesentlichen Hauptzeugen und Gutachter, wie Pope und Göbels Söhne und Verwandten, bereits ihre Eidesstattlichen Erklärungen vor dem 21. Januar 1893 abgegeben hatten.
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Hier stehen nun Deutsches Museum München, mit Dr. Frank Littmann, und das „Schwarze Schaf“ Horst Callies gegeneinander
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Unzulängliches Doktorat
Im Übrigen deuten solche Falschdarbietungen in der chronologischen Sachdarstellung, ebenso wie solche der nicht ausreichenden gedanklichen Tiefe, darauf, dass der Autor überfordert war, bzw. dass er als im Schuldienst tätiger Lehrer und nicht ausgebildeter Wissenschaftler, der nicht ordentlich von einem Professor betreut wurde, nicht über die Arbeitskraft und -zeit verfügt hat, die dazu erforderlich wären.
Der Autor folgt dem wissenschaftlichen Grundverlangen zur Gültigkeit seiner Untersuchung immer wieder nicht, wenn er es mit dem wirklichen Quellenmaterial zu tun hat. Insofern liegt mit dieser „Göbel-Legende“ von Rohde (2007) keine noch so lückenhafte Fallstudie vor, sondern mangels Repräsentativität des vorhandenen, zitierten und angeblich durchgearbeiteten Materials wurde eine Mutmaßlichkeit anhand von nicht konkret ausgewiesenen und nicht werturteilsfreien Hypothesen vorgelegt.
Es wird keine Gültigkeit erreicht, wenn vom Autor angeblich wissenschaftliche, publizierte Texte, wie der als „der wirkliche Ursprungder Legende“ interpretierte Aufsatz von Hermann Beckmann, erschienen in der ETZ von 1923 (wird als offizielle Quelle des Deutschen Museum München von Abele/Dittmann, München 2006, noch angegeben), nicht überprüft werden. Beckmann hat in der ETZ eigene Quellenangaben in Fußnoten verzeichnet. Der Autor greift diese Fußnoten nicht auf und überprüft sie nicht. Ebenso geht es mit Popes Publikationen, mit den Quellen des Brockhaus, mit den Hinweisen in der Münchenkritik 2006 auf die Arbeitsverträge u. a. – der Autor prüfte nicht nach, was sein Material ihm aufgegeben hat, folglich fehlt ihm das Wissen.
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Impressionen der Legende bis 1937
Zuletzt ist noch einmal der Titel der Doktorarbeit „Die Göbel-Legende/Der Kampf um die Erfindung der Glühbirne“ zu betrachten. Damit steht überhaupt infrage, mit welchem wissenschaftlichen Handwerkzeug, d.h. die Frage nach dem Fach, der Methode und den Verfahren – eine Analyse einer prozessuralen Legende und eines prozessuralen Kampfes anzugehen wäre und hier wurde? Der Titel „Göbel-Legende“ weist zweifellos, genau wie der Gegenstand selbst, auf ein prozessurales Geschehen hin. Eine Legendenbildung setzt sich nicht allein aus der zeitlichen Anreihung einer Textauswahlsammlung zusammen, abgesehen davon, dass es sich bei diesem Legendengeschehen auch ausdrücklich um eine ldolisierung, eine gewünschte ldolbildung in Deutschland und in Springe, bis in die Gegenwart handelt. Doch auch eine Textsammlung hätte mit dem Anspruch systematischen Vorgehens zu erfolgen. Es zeigt sich, dass der Autor keine zureichende sozialwissenschaftliche Ausbildung oder entsprechende kommunikationswissenschaftliche Kenntnisse als Wissenschaftler hat und dass es ihm deshalb an entsprechender Literaturkenntnis und Argumentationen mangelt. Indes kann kein Zweifel darüber bestehen, dass die Legendenbildung eine soziale Kommunikation ist und nur mit dem Wissen um das jeder Kommunikation innewohnende Soziale aufgeschlossen werden kann. Ansonsten haben wir es mit unentgeltlichen Reflexionen zu tun, wie die vom Autor Rohde willkürlich aufgeführte, deshalb hier nicht weiter beachtliche, Theorie des zitierten Hans-Peter Ecker und von Kunze, die als „neuere literaturwissenschaftliche Diskussion der Legende abstrahiert“ vom Autor bemüht aber nicht eingeführt wird (S. 80). Es kann dem Gutachter nicht durchgehen, dass hier eine soziologische Thematik – wo es um menschliches Verhalten, mit methodisch auszuweisenden Kategorien und Prüfverfahren zu gehen hat – als eine „literaturwissenschaftliche Theorie“ bezeichnet wird, ohne dabei auf die vorgetragene Stoffsammlung und Argumentation der Abhandlung Bezug zu nehmen. Hiermit steht schließlich die wissenschaftliche Denkfähigkeit des Autors in Frage und diese Doktorarbeit wird damit zur Farce. Die Legende wird nicht belegt, sondern ohne exakte Auswertungen und aktionsrelevante funktionsanalytische Fallbewertungen der Teilresultate einfach behauptet. Dabei stützen die Schlussfolgerungen die Hypothesen nicht, während entscheidendes Quellenmaterial nicht eingeführt wird, das für die Hypothesenerörterung wissenschaftlich notwendig gewesen wäre. Sofern nun der Beginn und Ausgang einer „Legende“ in ferner Vergangenheit mit lückenhaftem Textbefund vorgestellt wird, wäre anschließend für die Legendenentwicklung eine sozio-funktionale Analyse erforderlich. Die Legende setzt sich aus den Konsequenzen sozialer Phänomene zusammen, aus Anpassung, Regulierung, Resonanz von Individuen, Subgruppen, sozialen und kulturellen Systemen (Merton). Wir müssen Gegenstände erfassen, die festliegende und wiederholende institutionelle Muster, soziale Rollen, kulturell geformte Emotionen, soziale Normen, Gruppenorganisation usw. feststellen. Kurz, welches sind die Konsequenzen, die von Textimmissionen ausgehen, um eine Legende, einen Kampf, eine ldolbildung verständlich zu machen?
Die Wanderschaft der in Springe gewünschten Göbelzuschreibung vom ersten Göbelforscher Arends zu Feldhaus‘ Quellenforschung, zu Beckmann (nachzulesen im Deutschen Technikmuseum Berlin) unterschlägt der Autor, der die Quellen in Berlin aber gesichtet hat. Es entsteht der Eindruck, er habe diese Sachverhalte verdeckt, um seine „Beckmann-Nationalismus-These“ auszubreiten. Und ebendies zeigt sich bei der Prüfung der Beckmann-Quellenangaben der Fußnoten im ETZ-Artikel. Sie belegen nicht, was Beckmann in dem ETZ-Text behauptet, aber auch nicht, was der Autor daraus macht (Beckmanns Quellen widersprechen Beckmanns Göbel-ldolisierung vollkommen – und das zitierte Elektrolexikon stammt aus der Vor-Glühlampenzeit).
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Wissenschaftsethos/Heimatgeschichte
Im Übrigen ist noch eine letzte mit der Wissenschaftlichkeit und mit dem Wissenschaftsethos unvereinbare Tatsache anzumerken, die sich sowohl der Autor wie seine Auguren zu Schulden kommen lassen. Auf S. 143 im Quellenverzeichnis wird eine 13-seitige Publikation von Heinz Brasch mit der Jahresangabe 1938/44 „Das Licht vom Deister“ (in Beiträge zur Geschichte der Stadt Springe. Maschinenschriftliches Manuskript Teil Ill, Kapitel V. 7, 13 Seiten) angeführt. Der Autor versäumt es, deutlich herauszustellen, was er bereits in seinem Buch „Wir sind Deutsche mit jüdischer Religion“: Geschichte der Juden in Eldagsen und Springe, Bennigsen, Gestorf, Völksen/von H C Rohde. Hrsg. Museum auf dem Burghof e.V. Springe, 1999 (Hallermunter Schriften 2) verschwinden lässt. Der Jude Dr. Heinz Brasch, der mangels „arischem Abstammungsnachweis“ als Lehrer in Hannover Berufsverbot hatte, hatte im Auftrage der Stadt Springe, im Zeitraum zwischen 1937 und 1940 (Quelle: Jürges; Stadtarchiv), die erste Ortschronik „Geschichte der Stadt Springe“ erarbeitet. Hiervon liegt das nichtgedruckte Typoskript im Springer Stadtarchiv. Autor Brasch starb am 14. Oktober 1944 in Hannover an Selbstmord, dessen Abtransport ins KZ Theresienstadt zum 16. Oktober 1944 verfügt worden war. Braschs erster umfangreicher Beitrag zur Geschichte der Stadt Springe wurde nach dem Krieg von Kietzmann (1950), von Thierbach (1952), von Hartmann – dem Autor der offiziellen Stadtchronik (1954) im Schnellschuss – beerbt, ohne dass Braschs Leistung entsprechend als Quelle gewürdigt wurde (Brasch idolisiert ebenfalls Göbel ohne Quellenangaben oder Nachweise). Der Autor der Göbel-Legende/2007 hat in seinem Buch über die Springer Juden, 1999, Brasch nicht erwähnt. In der Göbel-Legende/2007 wird ein 13-seitiger Aufsatz „Das Licht vom Deister“ tituliert (die Jahresangabe 1944 ist sachlich falsch). So täuscht der Autor als eine eigenständige Göbelpublikation Braschs vor, was ein herausgelöstes Kapitel der Braschchronik von 1940 ist. Damit verschwinden der jüdische Autor und seine „Erbschleicher“ unter der regionalen Geschichtsschreibung von Dr. Callies und seinem Springer Doktoranden-Freund Rohde im Gepräge einer antisemitischen Digitalisierung schrittweise, schließlich mit der quasi-offizialen Publikation im Zu Klampen Verlag und der offizialen Promotion durch die Leibniz Universität Hannover. Dass aus diesem Vorgang eine private Korrespondenz des Jahres 2006 – zwischen dem Autor und der Tochter des Dr. Brasch – als signiertes Schriftgut im Stadtarchiv platziert wurde, steht dem Archivgesetz zuwider und deutet auf Niedertracht:
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Fälschung der Stadtgeschichte
Der Autor, der Braschs Ortschronik (1937-1940) von Springe in seinem Judenbuch von 1999 kaschierte, erlangte von der desinformierten Tochter einen Dankbrief für „Das Licht vom Deister“ – als ebenfalls kaschierende Quellenangabe (1944) im Göbelbuch von 2007 – und lässt den Brief ohne Annotation archivieren. Das kann so nicht stehenbleiben.
Aber was denkt der zeitweilige Stadtarchivar Anderas Lilge dazu?
Anbetracht des erheblichen Arbeitsaufwands, der hier von Geschichtsschreibern zur Geschichtsfälschung betrieben wird – des noch erheblicheren des Gutachters Dietmar Moews hier, es zu prüfen und zu bewerten – sind dahinter Aufladungen sozialer Wertkonflikte zu vermuten, die im Sinne des Erinnerns und Vergessens eine soziale Notwendigkeit – sowohl der Täter wie der Kritiker – zu sein scheinen. Deshalb ist aber gerade besonders herausstehend, dass im Rahmen eines ehrenamtlich tätigen Professors, späteren Emeritus, wie Dr. Callies (auch wenn er als SPD-Politiker seine Nebeneffekte fand), über viele Jahre diese beiden Themen, „Juden in Springe“ und „Heinrich Göbel, Glühlampenerfinder aus Springe vor Edison“ – geführt wurden und noch im Jahre 2007 mit dieser Publikation geführt werden.
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Multifunktionär und Dilettant
Der Multifunktionär Dr. Callies ist dafür verantwortlich, dass in der – im Jahre 2002 vom Stadtarchivar Andreas Lilge – neu gefassten Ortschronik Springe Heinrich Göbel unverändert auf die Hartmann-Stadtgeschichte von 1954 (nach Brasch) bezogen wird. Und dass weder die Autorenschaft Braschs noch das Verschwinden Braschs aus Springe noch die Umstände der Flurstücksteilung des jüdischen Friedhofs von Springe ab 1955 und des Wohnhausbaus darauf in den 1960ern dargestellt werden – dass doch interessiert, wo das Friedhofstor des jüdischen Friedhofs und wo die ganzen Grabsteine hinverschwunden sind, für deren Bewahrung die Stadt Springe vertraglich verpflichtet ist, warum heute Leute ihren Müll vor dem Restfriedhof an der Völksener Straße platzieren können, weil es zwar ein Callies/Rohde-Buch zum Thema gibt, aber kaum jemand weiß, wo sich denn dieser Rest befindet – und dass ein Nachfahre der Springer Silberbergs diesem Treiben ebenfalls zu briefschriftlicher Legitimation – von diesem Doktoranden – veranlasst wurde, wofür die Stadt Springe einen neuen Grabstein aufstellte. Auch dazu hat der Autor eine „archivreife“ Korrespondenz erstellt. Wozu sein Doktorvater Prof. Dr. Hauptmeyer, Leiter des Historischen Seminars, der Neuen Deister Zeitung mitteilte: Autor Rohde sei aufgrund seines Judenbuchs beachtlich. Dieses ist gutachterlich anzumerken, allein, weil es die Farbe des funktionalen Dilettantismus auf lokaler Ebene kennzeichnet (der ehrenamtliche Promovend ist Vereinskamerad und Vorstandskollege im Museumsverein von Springe), wie Herrschaft und Führung im Namen der Allgemeinheit, ja angeblicher Gemeinnützigkeit und der Wissenschaft, ausgeübt wird und wie – in Abwesenheit von normativer Steuerung und Kontrolle – darüber verfügt wird. Das von Dr. Callies durch die Leibniz Universität Hannover zur Promotion gebrachte Buch, „Die Göbel-Legende“ / 2007 von H C Rohde, vertritt zwei Hauptthesen:
„…dann hat sich die Zunft der deutschen Technikhistoriker des 20. Jahrhunderts eine gravierende Fehldeutung geleistet. Mit diesem Irrtum hat die Stadt Springe lmagepflege getrieben .Die Bürger von Springe haben sich einen Bären aufbinden lassen … die Vorfahren in unserer Stadt haben die Fehldeutung Göbels ja nicht verursacht. “ (Rohde).
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Der Autor behauptet
1. die Göbelfrage sei letztlich nicht mehr klärbar und bleibe eine bloße Meinung – seine Meinung sei
2. Göbel sei ein Hochstapler gewesen.
Und der Autor Rohde verkündet, diese beschränkte Klärung sei ihm auch nur gelungen, Weil er in den USA geforscht habe. Aus Sicht des Gutachters Moews ist nun dieses seinerseits eine Hochstapelei, insofern er das Textmaterial, das er aus den USA bezogen haben will, keineswegs gezielt ausgewählt und nicht komplett gelesen hat. So ist es jedenfalls nicht in die vorgelegte Doktorarbeit eingeflossen.
Zumindest für den begrenzten Rahmen der Kleinstadt Springe wäre verlangt, mittels der empirischen Soziologie das prozessurale Material des „Erinnerns und Vergessens“ als Vorgänge der Gegenwart zu zeigen: ZDF-Kerners Beste, Briefmarke, Parfümflasche, Archivbetrug: AlleVerschleierungen der Wahrheit, wie die Unmöglichkeit aus der 4711-Flasche eine Glühlampe anzufertigen, diese Unmöglichkeit bis heute vonDr. Callies‘ Museum nicht ein Mal technisch erklärt wurde, allePerpetuierungen der Geschichtsfälschung und der feindschaftlichenBeleidigungen gegen den Erfinder Edison in Springe, mitsamt dieser 4711-Flasche auf der Briefmarke, von Springe aus, dazu dienen, einen Göbel(Springe 1818 – New York 1893) als Edison-Ressentiment zum Vorbildder Schulkinder der Göbelschule auszuformen, über den imGerichtsprozess durch seinen Patentpartner J. W. Kulenkamp undweitere Zeugen herauskam (Eidesstattliche Erklärungen 1893 in NARA:
United States Circuit Court Eastern District of Missouri, Eastern Division: Edison Electric Light Co. et al. against Columbia Incandescent Lamp Co. et al.; State of New York City and County of New York, ss. 18. April 1893):
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„war ich ans Bett gebunden und krank. Aber drei oder vier Tagespäter, etwa Mitte Dezember, fragte ich bei dem Logen-Sekretariat an,doch, des ungeachtet, wurde mir der Zutritt verweigert. Und man sagtemir, dass mein Name wegen Nichtbezahlung von Zahlungspflichtengestrichen worden war. Daraufhin erklärte ich dem Sekretär die ganzeSache, zeigte ihm den Umschlag und erklärte ihm, wie der Ärger mitseinem Fehler, die falsche Adresse geschrieben zu haben, begründetwar. Aber ich machte keinerlei Umstände, in die Richtung, wieder alsMitglied zu gelten. Tatsache ist, ich hatte das Gefühl, die Loge hattemich nicht anständig behandelt. Und zumal meine schlechte Gesundheites mir erschwert hatte, an den Treffen teilzunehmen und, außerdemdarüber hinaus aber, war es mir unerfreulich, Henry Goebel dort noch zutreffen. Zog ich es insgesamt vor, nicht meine Wiedereingliederung zuverlangen. Denn Goebel war ein großer und rücksichtsloserQuatschkopf, jederzeit bereit irgendetwas zu sagen oder zu machen,ganz gleich, wie falsch oder schlecht, eine Gelegenheit zu nützen odereinen Feind zu schädigen. Und deshalb wollte ich mit ihm nichts mehr zutun haben. Tatsächlich fühlte ich seine Feindschaft und sah seinenpersönlichen Einfluss darauf überhaupt, dass mein Name gestrichenworden war. Ich hatte den Hinweis, dass, wenn ich mich entschiedenhätte, einen formalen Wiederaufnahmeantrag zu stellen, und dieserabgelehnt worden wäre, ich vor einem normalen Gericht dieWiederaufnahme erreicht hätte. Aber ich entschied mich, nichts dieserArt zu machen und damit endet die Sache.“
Die biographische Farbe, die das gewünschte Idol Göbel wirklich trug, wenn man die dokumentierten persönlichen Geschehnisse der Göbelzeit aufarbeitet, ist – vor dem Hintergrund der Idolisierer, wie Dr. Callies, die dieses Material verschleiern und ignorieren –
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ldolbedarf im Legendengeschehen
als wissenschaftlicher Geschichtsbefund erschreckend: Göbel denk mal – ganz anders. Göbel war ein Überlebenskämpfer, der mit Untreue, Hinterhältigkeit, Angeberei, ohne die von den Idolisierern gewünschte Idolqualität auskommen musste.
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Funktionaler Dilettantismus
Damit stehen die Eckpfeiler der Frage zum funktionalen Dilettantismus – zum Missbrauch ehrenamtlicher Funktionen – im Vielfachrollenspiel der lokalen Domäne Springe: Im Prüfungsausschuss einer Doktorprüfung, im Vorstand eines Museums, als Abgeordneter und Kulturberater des Stadtrates zur Göbelidolisierung, in den Gremien der Universität, in den Gremien seiner Partei, als Direktor der Göbeldarstellung auf der städtischen Internetzseite http://www.springe.de über viele Jahre im weltweiten Internetz und zur Geschichtsfälschung in der Ortschronik Springe und Stadtbüchern. Callies hat die Doktorarbeit an seine frühere leitende Stelle am Historischen Seminar vermittelt, seinen Nachfolger Prof. Dr. Hauptmeyer zum Doktorvater und den Autor und Mitglied im Museumsvereins-Vorstand zum Doktor und sich selbst zum Prüfungsausschuss-Vorsitzenden gemacht. Das liest sich in der Neuen Deister Zeitung (2007) so: Callies: „lch bin kein Göbelforscher“.
Es ist dem Kandidaten, der als Laie der Elektrotechnik und der Forensik von seinem Doktorvater zum Wissenschaftler in der interdisziplinären Arbeit hätte ausgebildet und angeleitet werden müssen, nicht anzulasten, dass das unterblieb.
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Betreuung oder Untreue?
Es ist seitens der Leibniz Universität Hannover bzw. der Betreuung des Kandidaten nicht darauf geachtet worden, dass für das sehr umfangreiche Thema eine wohldurchdachte Planung und Abgrenzung des Stoffes und einschlägige Fachlichkeiten erforderlich gewesen wären bzw. sind, die fehlen. Inwiefern die Betreuung und die nicht-öffentlichen vorläufigen Gutachten, die zur Zulassung zur offiziellen Promotion gereichten, Schwächen der Abhandlung anzeigen und nichtbefolgte Nachbesserungen verlangt haben mögen, ist aus Sicht des Gutachters Dietmar Moews, hier, nicht erkennbar. Doch hat das offensichtlich in die promovierte und publizierte Abhandlung nicht hineingefunden. Dafür ist die Leibniz Universität Hannover verantwortlich und muss mit einem über viele Jahre aufgebauten guten Namen als Technische Hochschule und Technische Universität dafür einstehen.
Es wurden die interdisziplinären Felder auf der Höhe des vorhandenen und deshalb gebotenen Forschungsstands nicht bis zum Jahr 2006 bearbeitet. Unterschlagen wird bereits der Stadtchronist Brasch von 1937. Völlig unterschlagen werden die Beiträge des Göbelpolitikers Callies zum Kampf um die Göbel-Legende, unterschlagen werden seine Kommunikationsbestimmungen und Quellen, die den Multi-Funktionär dazu brachten, die Parfümflasche auf die Briefmarke/2004 zu bringen, als Kronzeuge für das ZDF: Kerners Beste/2005, den „Brasch-Göbel“ in die Ortschronik/2002 u. a. Callies konnte durch seine Rollenmacht, seine eigene Mitwirkung an der Idolisierung und Lügen kaschieren.
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Heimatgeschichte im Selbstdesign
All das trägt heute das Etikett der Wissenschaftlichkeit im Namen der geisteswissenschaftlichen Fakultät und des Historischen Seminars der Leibniz Universität Hannover, als regionale Heimat-Geschichtsforschung – es ist damit selbst Teil der Geschichte einer Geschichtsfälschung.
Die Doktorarbeit Rohde trägt einen unzutreffenden Titel oder hat das Thema verfehlt. Die Abhandlung entspricht in Aufbau, Methode, Forschungsstand, Literaturkenntnis und Argumentation keineswegs wissenschaftlichen Ansprüchen. Sie verletzt darüber hinaus das wissenschaftsethische Verlangen zur verlässlichen Zitation und zu den tatsächlich diskret verwendeten Quellen (Plagiate). Schließlich entspricht die offizielle Universitäts-Publikation als eine Doktorarbeit – mit dem Taschenbuch im zu Klampen Verlag – nicht den Erfordernissen gemäß der Promotions-Satzung als Grundlage zur wissenschaftlichen Diskussion.
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Dietmar Moews meint: Leibniz zu Ehren: Eminenz bitte!
Ich kann diese Promotion nur missbilligen und vom Senat der Universität in Hannover erwarten, sich hier im eigenen Namen einzuschalten. Der funktionale Dilettantismus des Emeritus Dr. Horst Callies, der sich hiermit als „Salonpersonnage“ (Moews: Verirrte Kunstorganisation/2000) und „schwarzes Schaf“ der Wissenschaft zeigen darf, wird bislang – trotz Widersprüchen – vom zuständigen Promotionsausschuss seiner Universität in Hannover verbürgt.
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Dr. Dietmar Moews, Dipl. Ing.
Erstveröffentlichung in: Neue Sinnlichkeit, Blätter für Kunst und Kultur, Nr. 57, 28. Jahrgang, Dezember 2007; Springe; http://www.neuesinnlichkeit.com; Telefon 05041 64 87 13