Kindermusik: Avec que la marmotte von Goethe, Kelly und Beethoven

Februar 6, 2021

Lichtgeschwindigkeit 10169

am Sonnabend, den 6. Februar 2021

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Mir stickt der Atem, wenn ich lese, dass die Kelly’s mit Familiengesang auftreten und daraus der deutsche Gesetzpfleger VERBOTENE KINDERARBEIT macht und Strafe den Kelly-Eltern droht.

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Das war in Goethes PLUNDERWEILERN noch anders. Denn – ähnlich Hänsel und Gretel – wurden hungernde Schweizer Kinder als Schwänzel und Grätschel ins deutsche Land geschickt, zum Kindersingen der Krätzekinder für Geld.

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Nachdem sich Goethe und Beethoven vom Schicksal der Marmottenbuben hatten erbarmen lassen, kamen sie in der Mitte des 19. Jahrhunderts bei den feinen Damen der Gesellschaft regelrecht in Mode. Sie schmückten nicht nur die Wände ihrer Salons mit Gemälden von Bettelkindern und Murmeltieren, sondern führten solche auch an verzierten Halsbändern mit sich spazieren

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Ich komme schon durch manche Land,
avec que la marmotte,
und immer was zu essen fand,
avec que la marmotte,
avec que si, avec que la,
avec que la marmotte,
avec que si, avec que la,
avec que la marmotte.

Ich hab gesehn gar manchen Herrn,
der hätt die Jungfern gar zu gern.

Hab auch gesehn die Jungfer schön,
die täte nach mir Kleinem sehn:

Nun laßt mich nicht so gehn, ihr Herrn,
die Burschen essen und trinken gern.

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Dietmar Moews meint: Angelo Kelly sieht sich mit dem Vorwurf der Kinderarbeit konfrontiert. Weil sein kleiner Sohn William abends mit ihm auf der Bühne stand, muss der 39 Jahre alte Sänger sich vor Gericht verantworten.

Das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Unterfranken hat ein Bußgeld von 5.000 Euro gegen den Musiker verhängt. Weil er Einspruch gegen den Bescheid einlegte, kam es zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Haßfurt, wie ein Gerichtssprecher der Bild-Zeitung am Donnerstag bestätigte.

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Behörde beruft sich auf Jugendarbeitsschutzgesetz

Hintergrund der gerichtlichen Auseinandersetzung ist ein Auftritt von „Angelo Kelly & Family“ im Rahmen der „Irish Summer-Tour 2019“ am 26. Juli 2019 auf Schloss Eyrichshof bei Ebern in Unterfranken.

Sohn William war damals vier Jahre alt und soll von 20:00 Uhr bis 20:20 Uhr auf der Bühne gestanden haben, was aus Sicht der Behörde einen Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz bedeutet.

Das bestimmt, „dass die Beschäftigung von Kindern (also Personen unter 15 Jahren) verboten ist (…) und dass behördliche Ausnahmen für Kinder bis sechs Jahren bis zu zwei Stunden täglich in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr möglich sind“, wie das Amtsgericht mitteilte.

gmx.de am 4. Februar 2021:

„Laut Medienberichten soll der Vorfall keine einmalige Sache gewesen und Angelo Kelly wegen der Auftritte seines kleinen Sohnes schon öfter ins Visier der Behörden geraten sein. Daher auch die mit 5.000 Euro sehr hoch angesetzte Summe. Ein Sprecher des Amtsgerichts Haßfurt bestätigte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass es auch andernorts Verfahren gab, nannte aber keine Details.

Kinderarbeit? Kellys Anwalt widerspricht

Kellys Anwalt erklärte im Gespräch mit der „Bild“-Zeitung: „Es geht um kurze Bühnenbesuche von William während der Konzerte seines Vaters im Beisein seiner Mutter und seiner Geschwister. William konnte stets selbst entscheiden, ob er auf die Bühne möchte und ob er mitsingen oder auf seiner Kindergitarre mitklimpern möchte.“

Der Anwendungsbereich des Jugendarbeitsschutzgesetzes könne deshalb „nicht eröffnet sein“. Indirekt bestätigte der Anwalt in dem Interview auch, dass es bereits mehrere Rechtsstreitigkeiten bezüglich der Auftritte von William gegeben hat.

Denn wie er sagte wären „bislang alle Gerichte“ dieser Ansicht gefolgt und hätten die „Verfahren entsprechend eingestellt.“

Seine Argumentation untermauerte der Anwalt mit einem Beispiel. „Wenn ein Bauer seinen vierjährigen Sohn auf seinem Traktor aufs Feld mitnimmt und der Sohn stochert mit einer Kinderschaufel auf dem Feld herum, würde wohl niemand auf die Idee kommen, dass das Kind ein Angestellter des Vaters ist. Oder wenn ich meinen Sohn in meiner Kanzlei Papier schreddern lasse, ist das doch keine Kinderarbeit. Eine Musikerfamilie Kelly macht eben Tag und Nacht Musik mit Freunden.“

So reagiert Angelo Kelly auf den Vorwurf

Auch der Sänger selbst nahm zu dem Vorwurf Stellung. „Ich würde nie etwas tun, was das Wohl meines Kindes gefährden würde. Wir haben in den vergangenen Jahren stets gut mit den Jugendbehörden bezüglich der Auftritte unserer Kinder zusammengearbeitet“, sagt Kelly der „Bild“-Zeitung. Zum aktuellen Fall äußert er sich nicht.

Angelo Kelly war selbst ein Kinderstar, feierte in den 1990er Jahren mit der Kelly Family riesige Erfolge. Mit blonden Engelslocken und glockenheller Stimme schmetterte er den größten Erfolg der Band: „An Angel“. Inzwischen ist er selbst Großfamilien-Vater und führt mit seiner Ehefrau Kira und den fünf gemeinsamen Kindern die musikalische Familientradition fort.

… (spot on news/dpa/thp)“

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Ich meine, singen in Familien ist begrüßenswert. Ich staune, wie mein Körper voller Musik ist und welche Musik da herauskommt und wie viele Melodien und Klänge aus meiner frühesten und weiteren Kindheit stammen, die in meiner Familie musiziert wurden. Dafür bin ich dankbar.

In solche Familenstraf-Kultur hineinzusteuern ist übler Staatsmob. Für das vierjährige Kelly-Kind wäre es eine unverständliche Strafe gewesen, für die Dauer des Musikauftrittes der Familie ausgesperrt zu werden, nur, weil Mitsingen vom Jugendamt als Erwerbsarbeit diskreditiert werden kann, nur, weil da offenkundig Idioten in der Dienstklasse verschimmeln. Darf ich jetzt mit einem Hut herumgehen? frage ich: oder muss ich mir dafür Kinder anschaffen (ein Jungfräulein in Balletttrikotagen wäre vermutlich am Einträglichsten – nicht wegen des Komfortzwickels im Schritt, sondern weil die verstockten Geldgeber dauergeil sind)?

Oder warum sonst?

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