Das bunte EU-Bild wird gemalt

Juli 31, 2014

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am Donnerstag, 31. Juli 2014

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Die Schüler werden gefragt:

Wie viele Länder sind Europa?

Die Schüler raten verschiedene Zahlen.

Eines ruft: Achtundzwanzig.

Ja, richtig – belohnt die Lehrerin.

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Und: Ist Malerei unvernünftig?

Antwort: je nach dem – es wird viel sinnlos rumgeschmiert.

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Das gewünschte Europa mag so zahlreiche Varianten haben, wie es europäische Menschen gibt. Das seinsgebundene, empirische Europa definiert sich selbst – lässt sich von der restlichen Welt den Namen Europa bestätigen.

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Wir wissen, die Rede ist hier gar nicht von Europa sondern überwiegend von der Europäischen Union und den Mitgliedsstaaten der E U.

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Während europäische Staaten, wie Norwegen oder die Schweiz, stets die Eigenständigkeit und die Differenzen zur EU herausstellen.

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Auch in Zukunft werden die Europäer vielfältig und eigenartig leben und sprechen – ob E U oder nicht.

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Die Europäische Union besteht aus vertraglich verbundenen autonomen Staaten. Die EU hat keine gemeinsame Verfassung auf dem Papier und keine gemeinsame gelebte Verfassung in den Hauptanliegen: MILITÄR und WIRTSCHAFT.

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Die EU-Europäer sind sozio-politisch nicht fähig, nicht hinreichend interessiert, einen Weg zur gemeinsamen Verfassung öffentlich zu diskutieren und zu erarbeiten.

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Man muss empirisch feststellen: Die E U besteht aus einer vertraglich festgelegten Schnittmenge von Interessen und einer Schere von Interessenskonflikten. Das ist eben vielfältig und uneinig.

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Dietmar Moews meint: Aus soziologischer Sicht hat man die Aufgabe zunächst zu erkennen und anzuerkennen, ob, was ist. Von der empirischen Lage aus, kann man miteinander kommunizieren.

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Der Zusammenschluss der E U hat seinen Ursprung aus der jeweiligen eigenen Schwäche in vielerlei Belang, innerstaatlich, und Schwäche gegenüber der Außenwelt. Man sucht die E U-Gemeinschaft zur eigenen Stärkung.

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Die im Zusammenschluss wirkenden Beschränkungen werden als Schwächung verstanden und stehen damit im Konflikt zu den erwünschten Stärkungen.

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Als eine E U-Übergangsform sehen wir nun erstaunt, wie die EU-Staaten die EU zur Stärkung nutzen, aber eigene „Schwächungen“ einfach aussetzen.

Ich spare mir Beispiele.

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Dietmar Moews meint: Ausgangslage eines jeden Beitrittsstaates zur E U ist seine staatliche Autonomie. Teilstaaten oder Kriegsgebiete können nicht beitreten – die E U hat Aufnahme-und Mitgliedschaftsbedingungen.

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Ich sehe nicht, dass an der sozialen Tatsache der Vielheit und Vielfalt vorbeizukommen ist. Selbst, wenn das E U-Politiker so wollten. Und warum auch? Zu fragen wäre eher, welche Vorteile und Synergien für die E U liegen in der Vielfalt?

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Leicht erkennbar kommen aus der Verschiedenheit der einzelnen E U-Staaten sehr besondere materielle und geistige soziale Tatsachen und Szenerien – Stärken und Schwächen.

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Es sollte eine E U-Maxime sein: Selbstbestimmung: Wer leidet, bestimmt was Leid ist – nicht der EU-Arzt.

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Wenn ein Staat auf eigenen Antrag hin E U-Staat geworden ist, lässt er sich auf die Gemeinschaftsbindung zum Zeitpunkt seiner Aufnahme ein und ist auf die gemeinsamen Politikverfahren angewiesen, wenn Änderungen gewünscht wären.

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Am Beispiel der staatsrechtlichen Eigenständigkeit hat jeder EU-Staat seine eigene Tradition, Verfassungslage und Gerichtsbarkeit. In Deutschland ist das oberste Gericht das deutsche Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

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Die EU-politischen Bestrebungen, dem Europäischen Gerichtshof schrittweise Kompetenzen der nationalen obersten Gerichte zu überstellen, ist staatsrechtswidrig.

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Solche Kompetenzverlagerungen haben Verfassungsrang und sind an demokratische, parlamentarische Verfahren und Zustimmung gebunden. Die schrittweise Abschaffung des Bundesgerichtshofs ist in Deutschland nicht gewünscht, jedenfalls nicht demokratisch beschlossen. Die DM-Stabilitäts-Verpflichtungen lassen sich nicht mit EZB-Aufsicht sicherstellen.

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Die momentanen verschleiernden Machenschaften, auch der Deutschen Bundesregierung, hin zu einer europäischen Bankenunion, insbesondere auch zu einer EU-Bankenaufsicht, die angeblich der EURO-Rettung dienen sollen, sind eine verfassungswidrige Kompetenzverschiebung – so klagen jetzt deutsche Professoren mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die EURO-Rettungspolitik, die hier heimlich untergeschoben zu werden scheint.

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Auf die politisch trotteligen und hitlerschlauen deutschen Bürger wird man nicht hoffen dürfen, wenn man die deutsche Verfassung (GG) schützen wollte. Das besorgt ohnehin der Bundesverfassungsschutz mit Hilfe er NSA.

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EUROPA-Parlamentswahl – WAHLEMPFEHLUNG

Mai 15, 2014

 

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am 15. Mai 2014

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Selbstklärung ist unerlässlich.

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Wählen oder Nichtwählen entscheidet, ob man mitbestimmt oder ob man es den Wählenden überlässt, wie die Wahl entschieden wird. Nach unseren zivilisierten Regeln beinhaltet das geltende Wahlrecht auch das Nichtwählen.

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Dr. Dietmar MoewsDSCF0320

Man hat die staatsbürgerliche Pflicht, sich um Mündigkeit und Lebensdienlichkeit im Politischen zu bemühen und sich sozio-kulturell ausdrücklich zu beteiligen.

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Weiter so? Oder anders? Wie, durch wen?

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In wenigen Tagen wird das EU-Parlament für 505 Millionen Bürger gewählt. Tausende Kandidaten bewerben sich um die 751 Sitze.

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Eine Übung in lebendiger Demokratie und Wettkampf der besten Köpfe sollte das sein. Das ist es nicht. Momentan sind die für die EU zur Wahl Gestellten eher die von den Parteien Weggedrängten.

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Dietmar Moews meint: Wir leben praktisch in der totalen IT-Revolution.

Das heutige Leben und die zukünftige Reproduktion, in der gesamten Welt und in den staatsrechtlichen Einzelteilen, wird durch die digitale Technologie, von der sozio-dynamischen Inspiration der Benutzer und von den staats- und weltrechtlichen Regulierungen bestimmt und eingerahmt.

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EU-Wahl bedeutet also zuerst – eine der beiden Grundausrichtungen, nämlich ob Pro-Europa oder Anti-Europa – stets, welche Politik soll Europa als EU zur Ausprägung der fortlaufenden IT-Revolution anstreben:

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Weiterhin im militärisch-ökonomischen US-Privileg (mit dem militanten Israel im Gepäck) unter dem Signet „Der Westen“? – damit weiterhin die EU und Deutschland als vielfach in den Westen eingebundener und unterworfener Vertragsstaat?

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Oder eine tendenziell auf politische Selbstbestimmung zielende EU? – die sich allerdings auf einen eigenen systematischen EU-Wunsch-Programmkatalog einigen müsste, der die geltenden EU-Verträge, EU-Grundsätze und Beschlusslagen in konkreten EU-Wertsetzungen ausschreibt und umsetzt.

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Eine eigenständige EU hat heute eine zu geringe Schnittmenge übereinstimmender Politikonzepte der 28 EU-Staaten. Wer diesen Weg wählen will, muss einem repräsentativen Politiksystem zustimmen, indem die EU-Parlamentswahlen und das EU-Parlament schließlich zu einer EU-Regierung führen, anstatt der nicht direkt parlamentarisch kontrollierte Kommissare.

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Damit scheiden die heutigen in Deutschland zur EU-Wahl antretenden Blockparteien von der Wählbarkeit aus:

Wir erleben in Deutschland gerade, wie erneut eine Große Koalition (aus C-Parteien und SPD) die EU-Kommissionspolitik von Brüssel weitertreibt. Dabei sehen wir bei der CDU und dem EU-Kandidat Jean-Claude Junckers (Luxemburg) eine mehr als föderale, also regionale Konzeption, die dem US-Kapitalismus alle Türen öffnet. Während der EU-Kandidat Martin Schulz (SPD / Deutschland) zwar gegen die regional-föderale Auslegung, mehr für eine EU-zentralistische Vorstellung eintritt – allerdings Schulz ebenfalls sowohl militärisch wie ökonomisch-finanzpolitisch dem herrschenden US-Diktat zustimmt:

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NSA, US-Dollar-Inflation, Menschenrechte? Zwischen den beiden großen Parteiblöcken besteht keine Alternative.

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Dietmar Moews meint: Es sollte eine EU-Diskussion auf höchster EU-Ebene öffentlich geführt werden, in der es um die beiden Essentials jeder staatlichen Integration geht. Das haben die Blockparteien vermieden. Sie hoffen auf Zustimmung der Wähler mit diesem Europa-Wahlkampf der geistig anspruchslosen, aber unproblematischen Großen Koalition.

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ZWEI ESSENTALS FÜR EUROPA, die fehlen:

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Die Europäer haben ein gemeinsames Sicherheitsproblem und keine gemeinsame Militärpolitik.

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Die Europäer haben ein geradezu historisch gewachsenes (EWG) wirtschaftsgemeinschaftliches Leben entwickelt und benötigen zu den 28 betriebswirtschaftlichen Nationalkonzepten ein gemeinsames volkswirtschaftliches EURO-Finanzkonzept – oder es müsste zu nationalfinanzpolitischen EURO-Konzepten zurückkehren.

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Eine EU-Zukunft liegt allein darin, gemeinsame EU-Regeln zu gestalten, in denen sowohl betriebswirtschaftlich wie volkswirtschaftlich Gleiches unter Gleichen geltend gemacht wird. Dazu gehören unumgänglich Minderheiten-und Sonderregelungsanspruch verschiedener Regionen abzustimmen.

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Ich werde wählen gehen.