Lichtgeschwindigkeit 8424
am Freitag, 7. September 2018
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Wer viel Geld mobilisieren kann, kann Millionen für kriminellen Organhandel einsetzen, in der Hoffnung seine persönliche Natur durch Ersatzorgan-Implantation überspielen zu können.
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Wer viel Geld einsetzen kann, kann unglaublich kostspielige Krebstherapien veranlassen, wenn es ihn tödlich getroffen hat.
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Wer viel Geld hat, kann riesige Parteipropaganda der CDU in den Massenmedien kaufen, Großplakate, mit der Parole:
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„Organspende soll zur Regel werden“
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und mit trommelfeuerartiger Namensnennung des Regierungsmitgliedes heißt es dann straßauf, straßab:
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„…zettelt eine Debatte um die Widerspruchslösung an. Anderswo gilt sie schon. …“
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Da wird man als reiches Kind geboren, braucht mal Ersatzorgane – und zum Glück wirft der Hof das noch ab (so nannte das meine Mutter: „Das wirft der Hof noch ab“). Ein Herz oder eine Niere wird per Listung bestellt.
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Der Mensch wird ohne eigene Verdienste gezeugt und geboren. Mit Lebensglück gelingt die Aufzucht, hin zur Vollwertigkeit im Leben – es endet mit dem Tod, entweder jäh oder die Sinne schleichen davon.
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Lebensdienliche Vollwertigkeit besteht auch darin, sich mit Lebenskunst, Hygiene und Sorgfalt gesund zu halten und bei Krankheiten und Gebrechen sich zu kümmern und Hilfe zu finden.
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Gesundheit und individuelle körperlich-seelische Prädispostionen sind auf lebensdienliche soziale Anbindungen angewiesen. Darauf muss jeder Mensch lernen hinzuleben, um in Leidenssituationen Möglichkeiten der Heilung zu erkennen und zu erhalten, wenn es sein Lebensbogen so vorschreibt.
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Geistig-soziales Ausleben beweist sich nicht in der Anzahl der Summe der Lebensjahre, die man durchlebt. Lange leben ist kein Wert an sich. Not und Leid abwehren ist natürlich und wurde durch moderne Technologien weiterentwickelt.
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Medizinische Techniken sind prinzipiell unbegrenzt. Lebensart kann außerhalb von Moral freizügiger betrieben und entfaltet werden. Ob Reparatur, Prothetik oder Ersatzorgane – Blutspende oder Kochsalzlösung – Impfung oder Gegengifte, Sehschwäche oder neue Linsen, Hüftgelenk oder Krückstock, Amputation oder Sterbehilfe …
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Dietmar Moews meint: Ich lehne eine so massive gesetzliche Bevormundung ab, wie die augenblickliche Werbe-Kampagne für das Organ-Herausnehmen beim lebendigen Menschen.
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Man muss es wissen: Einem Toten kann kein implantierbares Organ ausgeschlachtet werden.
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Ich akzeptiere nicht, dass einerseits ohne Argumente der eigene Lebensbogen als sinnlos hingestellt wird, wenn man kein Ersatzteil-Mensch sein möchte. Und wenn man einwilligen soll, dass man vor seinem Tod auf Brauchbarkeit von „Herz und Niere“ begutachtet wird und unters Messer kommt.
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Denn diese Einwilligung der gesetzlichen Widerspruchs-Regelung soll man als lebender Mensch, der gar nicht weiß, wie es um ihn steht, wenn er mal auf dem Weg seines persönlichen Sterbens keineswegs in brauchbare und unbrauchbare Teile begutachtet werden möchte.
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Wer aus sozialer Hilfsbereitschaft einem Menschen, mit dem man äußerst nahe gelebt hat, durch eine Organentnahme helfen lassen möchte, wird das ohne eine Widerspruchslösung und ohne diesen wichtigtuerischen Kampagnenminister versuchen können – sofern sich Empfangsbedürftiger und Geber einig sind – dann hat das Lebenssinn.
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Widerspruchsregister?
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Wer als schwerwiegendes Unfallopfer in eine Notstation einer Klinik kommt, kann sich nicht mal auf seinen Blutspendepaß verlassen. Die Blutgruppe wird jeweils – auch trotz Zeitverlustes – neu analysiert.
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Eine Einwilligung gegen eine unverzügliche Entnahme, in Gegenwart von zuverlässigen Sozialpartnern – das mag gehen. Widerspruch der Widerspruchslösung – wenn man unfallzerquetscht ist – kann akut nicht verwirklicht werden, ohne das ein noch brauchbares Organ schnell in nekrotisches Gewebe überginge:
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Die Widerspruchsmöglichkeit ist also ein juristischer Trick, einen Sterbenden in seinem Wunsch, keine anonyme Organentnahme zuzulassen, auszutricksen. Denn, bevor eventuell eine schriftliche notarielle Verfügung den extrahierenden Notfall-Chirurgen durch Angehörige eines Sterbenden vorgelegt werden kann, ist die Entleibung längst durchgeführt.
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Woher in der Geschichte der Organverpflanzungen jeweils fremde Organe herbeigeschafft wurden, werden wir nie erfahren. Wieviel eine Leber aus einem armen Land der Welt kostete, die unter Umständen kriminell gekauft werden kann – ich will es gar nicht wissen.
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Da tatsächlich in Deutschland von deutschen Fachärzten – wie wir vor etlichen Jahren erfahren mussten – für große Gewinnmargen Empfängerlisten manipuliert worden sind (und wer mehr zahlt, in einer Warteliste nach vorne gesetzt wird, während arme Leute ewig wieder zurückgelistet werden) – das will ich nicht strafrechtlich oder moralisch durchkreuzen. Ich will nur auf das Allzumenschliche hinweisen, dass wer einen Organkollaps erleidet und sterben muss, in einem aggressiven Lebenskampf zu jedem Mittel zu greifen bereit sein kann. Genau wie man ganz gelassen über den Fluss Lethe zu gehen, die Erleicherung akzeptiert, die schließlich immer mit dem Energieverlust des Sterbenden einhergeht. Während ein fremdes Organ ein Drama werden kann – für den bereits gestorbenen Entnommenen wie für den hoffenden Enttäuschten, der ebenfalls das Sterben lernen muss.
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Ich bin dafür, dass die Hingabe eines Organs nicht verboten wird. Aber ein gesetzliches Widerspruchsregister? – nein, das lehne ich als Lebensperspektive ab.
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P. S. Ich weise darauf hin, in meiner Meinung gegen die Widerspruchsproblematik nicht im engen Eigensinn spreche; denn meine Organe und ich sind zu alt, anderen Menschen eine bessere Lebenszukunft versprechen zu können – obwohl – mein Gehirn …
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FINE E COMPATTO
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