3. OKTOBER Vereinigungstag und Republikanische Ausbeutung der Urteilsunfähigkeit

Oktober 2, 2021

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am Sonntag, den 3. Oktober 2021

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Wenn der 3. Oktober der symbolisch tragende EINHEITSTAG sein soll, sollten hier die geltenden gesellschaftlichen Wertsetzungen deutlich beschworen werden. Besonders, wo Zweifel daran schwelen, ist der EINHEITSTAG ein gutes Datum für offiziale Beschwörungen.

Man darf getrost mit dem Wort „Anschauung“ mal einige Minuten zubringen. Anschauung ist nämlich mit Hinwendung möglich, ohne dass man dadurch in äußerliche Aktion tritt. Und Anschauung enthält durchaus auch die Möglichkeiten des Perspektivwechsels, des zweiten Blickes oder einer aus der Anschauung entstehenden Abwendung.

Ich würde es sogar auf das Wort Weltanschauung anwenden, die sich im Laufe des Lebens entwickelt, gleich bleibt, ändert, dynamisierender, lähmender oder beruhigender werden kann – Weltanschauung und Anschauung sind immer zugleich individuelle Werthaltung und soziale Bereitschaft in politischer Prägung.

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Dietmar Moews meint: Wenn man den Begriff REPUBLIK nicht menschenfeindlich, sondern einem lebensdienlichen Zweck gewidmet sehen möchte, im Sinne von RE PUBLIK, sollte also die frei entfaltete öffentliche Mehrheitsmeinung in einer Republik durch die Regierungsstruktur verfolgt werden. Die repräsentative Demokratie bringt Stellvertreter in Funktion, die die Republik anständig verwirklichen sollen.

Doch dieses anspruchsvolle heutige Herrschaftsprinzip sollte seine Staatsbürger durch eine seriöse Kommunikation bilden und informieren und diese sozialen Wesen zur sozialen Dynamik anregen, nicht abschrecken, und am besten durch die Entwicklung von Urteilsfähigkeit. Das macht Organisieren, Führung und Fühlung sehr anspruchsvoll. denn je selbstverständlicher sich mündige Staatsbürger ins politische Geschäft einmischen, desto größer sind die Versuchungen höchstprofessionelle Führungsmethoden zu verstärken, Intransparenz und Weglassen von Informationen zu nutzen und damit Ausbeutung der Urteilsunfähigkeit zu erzeugen.

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Leicht verständlich, dass hierfür Kritik, unabhängige Presse- und Aufklärungsarbeit und die gesamte kulturindustrielle Macht der Massenmedien staatsseitig auszurichten.

Wer zahlt, bestimmt die Musik – auch bei den Agenturen und Redaktionen.

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Besonders bedenklich ist es, wenn die Staatsregierung und ihre administrativen Institutionen eine eigene Dienstklasse beschäftigt, die dann leicht Proklamationen veröffentlichen, die eher Erklärungsnormen der Propaganda sind als leicht verständliche Mitteilungen zu den empirischen Verhaltensnormen.

Dabei werden Kritik und Fehlerlernen oder Klagen zur politischen Willkür der Exekutive, indem auch die Wissenschaft als origkeitspolitischer Spielball ausgespielt wird. Der Staat bringt staatlich zertifizierte Wissenschaftler gegen jede missliebige Wissenschaft als Gegengutachten in Stellung.

Am Beispiel der Corona-Seuche ist das aktuell leicht erkennbar, indem das Infektionsgeschehen, wie es auf jeder Ansteckungs-Station einer Klinik isoliert wird, nunmehr im allgemeinen öffentlichen Verkehr freigegeben wird. Maskenpflicht, Abstandsregeln und Testpflichten werden aufgehoben. Folge davon sind erhebliche Infektionsraten zur Verseuchung aller nicht isolierten Menschen. Diese Verseuchung erzeugt dann eine COVID-Sars-Welle, die aber mangels Testpflicht unheimlich ausgebreitet wird, aber nur die tötlichen Fälle öffentlich bekannt gemacht werden. So hat jetzt der Kinderärzte-Verbandssprecher, Herr Maske, im im DLF erklärt: „Kinder werden durch Maskentragen GEQUÄLT“. Und er hat behauptet, dass „VIROLOGEN vom Quälen der Kinder im Schulunterricht durch Masketragen, nichts zu wissen scheinen, weil sie nicht mit den Menschen zu tun hätten, nur mit Virologie.“

So verhetzt eine zertifizierter Kinderarzt-Funktionär die wissenschaftliche Vernunft der Virologie. Und wir erleben urteilsschwache Eltern, die mit dem Begriff „der Staat solle aufhören, die Kinder mit Maskenpflicht zu QUÄLEN“ öffentliche Propagandaopfer solcher Scharlatane wie den Kinderarzt Herr Maske. Und es entsteht unmäßiger Druck und Legitimation für die Exekutive behaupten zu können:

„Die Corona-Secuche ist überwunden, während einfach nur keine Tests mehr die Infektionen anzeigen und die Vereuchung durchgesetzt wird. Doch sie ignorieren damit die Post-Covid-Leidedensgeschichte all der durch Verseuchung Geheilte, die eben gar nicht geheilt und nicht mehr gesund werden. Von Post-Covid bei all den nun verseuchten Schulkindern wissen die Veratwortlichen nichts. Da die Tests aufhören, weiß man dann auch nicht, welche Krankheiten zukünftig von Corona-Infektion ausgelöst wurden.

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Wenn es also heißt REPUBLIK und DEMOKRATIE, muss man zunächst verstehen, ob die öffentliche Meinung der freien Bürger gar keine Lust hat unverständliche Sprech- und Aktivitäts-Scheren zu erforschen. Oder ob hier bereits die Form der Propagierungen frustrieren, unverständlich sind, misstrauisch machen. Damit wird dann zwar die Staatsstruktur möglicherweise sogar rechtsstaatlich erfüllt. Jedoch die verfasste Staatsfunktion krankt täglich und bedingt außerdem aufgrund der so organisierten Urteilsunfähigkeit die aus dem gelebten Leben kommenden Reformen und Wandlungen zum Besseren, wie eine lernunfähige Organisation, die ihre Fehler vertuscht.

Was also die Regierung nervös macht, ist die Voraussetzung für die lebendige Teilnahme der Bürger an der Politik: Interessierte Bürger mit Durchblick und Nachfragen.

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Pflicht Aufklärung Anreize – Wie man Impfobligatorium vortäuschen kann

August 1, 2021

Lichtgeschwindigkeit 10253

am Sonntag, den 1. August 2021

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Corona-Lügner US-Präservativ DONALD TRUMP

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EINLEITEND ein LESERBRIEF aus dem FORUM der SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG vom 31./1. August 2021 („CORONA-IMPFUNG: Der streit um die Pflicht):

„Immunität vorgaukeln gefährdet. Bitte nehmen Sie in der Debatte zur Kenntnis: Alle derzeit verwendeten Impfverfahren erzeugen keine Immunität gegen eine erneute Infektion mit Sars-CoV-2. Dies ist ein entscheidender Unterschied zu den genannten Impfungen gegen Pocken und Polio. Bereits im Februar 2021 kam es in mehreren Altenheimen (zum Beispiel Germering Curanum) unter den vollständig geimpften Bewohnern zu einem schlagartigen Anstieg positiver Testergebnisse und leider auch schwer erkrankten Patienten. sowohl das Paul-Ehrlich-Institut wie auch das bayerische Gesundheitsministerium haben diese Erkenntnisse meines Erachtens offensichtlich negiert (A.d.V. das bedeutet: ignoriert bzw. unterschlagen).

Aus meiner Sicht stellt sich die Situation wie folgt dar: Vollständig Geimpfte können sich erneut mit Sars-CoV-2 infizieren und diese Infektion auch weiter übertragen (so wie wir das von den Grippeschutzimpfungen kennen). Aus diesem Grund befindet sich ein ärztlicher Kollege (vollständig geimpft) aktuell in Quarantäne. Eine Impfung schützt vermutlich vor einem schweren Krankheitsverlauf und entlastet damit unser Gesundheitssystem.

Für grob fahrlässig und gefährlich erachte ich es, Geimpften vorzugaukeln, sie seien „immun“. Nein – auch für diese Gruppe müssen die bewährten Corona-Schutzmaßnahmen gelten. Wenn hier „Experten“ behaupten, für eine Herdenimmunität sei eine Impfquote von 95 Prozent erforderlich, so haben diese keine Ahnung oder es werden Falschmeldungen verbreitet.

Dr. med. Wolfgang Viehbeck, Germering“

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Dietmar Moews meint: Ich danke der Süddeutschen Zeitung, ganz im aufklärerischen Sinn von Werner Friedmann, den Leserbrief von Herrn Dr. Viehbeck gedruckt zu haben. Ich verfluche die Süddeutsche Zeitung für die Promotion der Schranze Armin Falk, Universität Bonn (wie die FAZ ebenfalls und auch DIE WELT und der DLF), die den bayerischen Bundestagsspitzenkandidaten HUBERT AIWANGER, Freie Wähler (FW) und stellvertrender bayerischen Ministerpräsidenten und Wirtschaftsminister, unflätig angreifen und mit Schmähkritik überziehen. Während Herr Falk keine AHNUNG von CORONA hat – eben eine Schranze, die dem LÜGENPRESSEN-Konglomarat Gewünschte Floskeln liefert.

NZZ, 24. Juli 2021, Seite 28, Internationale Ausgabe: Ethikerin Ruth Baumann-Hölzle kritisiert, dass man die Grundkonflikte rund ums Impfen nicht offen diskutiert:

„In einer solch unsicheren Situation ein Impfobligatorium zu fordern, ist heikel“

… die Kennzeichnung mit grünen Stickern von ungeimpften Mitarbeitern ist höchstproblematisch … fundamentalistisch, dass die Geimpften die moralisch besseren Menschen sind … das Gesundheitspersonal, das sich laut Kritikern zu wenig impfen lässt .. zählt zu jener Gruppe, die sehr gut weiß, wie man vorgehen muss, um Krankheitsübertragungen zu verhindern. Bei Corona gibt es sie. .. von der Bevölkerung zu verlangen, sie solle sich solidarisch zeigen und sich impfen lassen, widerspricht dem Begriff von Solidarität. Eine andere Frage ist, ob es staatliche Zwangsmaßnahmen wie eine Impfpflicht braucht, um die Pandemie zu bekämpfen … nur, wenn das Gesundheitswesen überlastet wäre. …Die Frage von Risiko und Nutzen stellt sich besonders bei den Jungen … es ist eine völlig unterschiedliche ethische Abwägung, ob eine Person zur Risikogruppe zählt, ob sie alt ist, Vorerkrankungen hat oder ob sie jung und gesund ist. … welche Gefährdung man ihnen mit der Impfung zumutet …Das Gefährdungspotential einer Impfung ist umso höher zu gewichten, je geringer die Krankheitslast und die Fremdgefährdung sind. … Die These, dass das Virus wegen der Nichtgeimpften zirkuliere und mutiere und dass es deshalb so wichtig sei, flächendeckend zu impfen … Gegenthesen, die sagen: Unser Wissensstand ist derzeit zu gering, als dass man gestützt darauf massive Grundrechtseinschränkungen wie eine Impfpflicht oder eine Zweiklassengesellschaft von Geimpften und Nichtgeimpften einführen könnte… Das heißt nicht … dass der Staat eine Sicherheit vorgaukeln darf, die es derzeit nicht gibt…“ (Interview NZZ: Katharina Fontana)

Mit anderen Worten: Man weiß gar nicht, wer wie überträgt – wieviele Geimpfte übertragen wieviele davon sind latent Long-Covid und was schaden die Ungeimpften denn wirklich? Wir wissen es nicht.

Das Propagandafeuerwerk der deutschen LÜGENPRESSE hämmert fortwährend mit impfen impfen impfen – als seien die gewählten Stellvertreter von Sinnen und als würde angenommen, die Öffentlichkeit ist vollkommen geistesschwach.

Dabei will man einfach die Menschen mit völlig ungesicherten Impf-Methoden manipulieren, ohne dazu sich selbst zu informieren und ohne die Deutschen zu informieren, anstatt hier IRREFÜHRUNG durchzusetzen.

KEINE DEBATTE – aber FEHLINFORMATION

Die Rede ist jetzt von Impfobligation. Sogar die GRÜNEN-Kandidatin Baerbock hat heute ebenfalls ziemlich deutlich Impfpflicht gefordert. Aber auch Sie eiert um die Fragen herum.

ERSTENS: Es heißt Aufklärung, Information und Debatte, aber genau das wird nur simuliert und völlig unterdrückt.

ZWEITENS Es werden Nebenwirkungen des Impfens als Risiken dargestellt, ohne die wirklich wichtigen Fragen überhaupt zuzulassen:

WELCHER IMPFSTOFF BIETET WELCHEN IMPFSCHUTZ?

WIE LANGE?

WIE ZUVERLÄSSIG?

NACHIMPFUNGEN?

WELCHE FOLGEN HABEN NACHIMPFUNGEN?

WELCHE NEUINFEKTIONEN ZEIGEN GEIMPFTE (in Israel etwa?)

DRITTENS: WELCHE FOLGEN ERLEBEN GEIMPFTE FRAUEN? CORONA-SCHUTZ UND VOLLE IMMUNITÄT BRINGT – selbst wenn 100% geimpft wären kann es deshalb KEINE HERDENIMMUNITÄT (die Geimpften sind also nicht von AHA und sozialer ISOLATION befreit?

VIERTENS: Der impfende STAAT übernimmt nicht die VERSICHERUNG für IMMUNITÄT UND COVID-19-Schutz

FÜNFTENS: Es fehlt überhaupt die „klinische Testphase VIER“, die eine Vollzulassung der in Deutschland verimpften Stoffe erfordern würde. Man hat keine Langzeittests. man weiß nicht, was nach dritter, vierter usw. Impfung stattfindet.

Und man verschweigt, die empirischen NEBENWIRKUNGEN. Das Paul-Ehrlich-Institut macht hier Propaganda-Dunkelkammer unter dem Vorwand von Datenschutz und Krankheitsgeheimnis – dabei geht es nur um Quoten, nicht um Namensnennungen.

Pflicht, Aufklärung, Anreize. Wie man die Impfquote erhöhen kann

Eine Impfpflicht soll es in Deutschland nicht geben, diskutiert wird aber, ob geimpfte Menschen schneller und mehr Freiheiten bekommen sollten als andere. Mit welchen weiteren Mitteln ließe sich die Impfquote erhöhen? Und wäre eine Impfpflicht überhaupt verfassungsrechtlich durchsetzbar? Ein Überblick.

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Dietmar Moews meint: Ich höre nur: Demonstrationsverbote und Polizeieinsätze. Und dann wollen wir doch gerne die wählen, die uns anlügen, dass unser Leben nach CORONA wieder bald so wird wie vor Corona.

Jetzt bleibt aber HUBERT AIWANGER und die FREIEN WÄHLER (FW) für die Bundestagswahl als echte ALTERNATIVE für DEUTSCHLAND, die dem STAMOKAP-Lügenblock auf die Finger schaut. Die Freien Wähler (FW) sollten über 5% der Stimmen für Berlin bekommen.

Das ABSURDE ist, dass dieser ganze Lügenkomplex insgesamt viel Leid erzeugt und viel kostspieliger ist als NON-CORONA durch drei Wochen TOTAL-STOPP-Quarantäne wäre. Und ab dann könnte man NON_COVID durch seriöse Kontrollen und Tracking gesundheitspolitisch halten. Man kann das VIRUS völlig wegstoppen. Aber man muss die LONG-COVID-Kundschaft, wie auf einer Intensivstation, isoliert kurieren bzw. mit mindestens drei Wochen Quarantäne wegsperren.

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Neue Deister Zeitung erklärt mit Dr. BRASCH das NAZI-IDOL Heinrich Goebel

März 26, 2018

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am Dienstag, 27. März 2018

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GOEBELS ARBEITSVERTRAG als Lampenbauer im Jahr 1881. Die in Springe fabrizierte Neue Deister Zeitung im Verlag IC Erhardt unterschlug und unterschlägt immer weiter diesen ARBEITSVERTRAG von Heinrich Göbel. Es ist das Schlüsseldokument, für eine belegte Datierung, wann Göbel erstmalig mit den damals neuen Glühlampen zu tun hatte. Er nannte sich nach 1849 als Einwanderer in den USA Henry Goebel.

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Es war im Jahr 1881.

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Das wurde im Jahr 1893 von den US-Gerichten erkannt und dokumentiert.

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Es wurde in allen Fachzeitschriften international publiziert. Nur die Neue Deister Zeitung unterschlägt diese Tatsache bis heute. Aber lesen sie selbst:

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Die früheste, d. h. älteste Spur überhaupt im historisch protokollierten Heinrich Goebel, im Gedankenkreis von „GLÜHLAMPE“, „BAMBUS-KOHLEFADEN“, wie man seit 1893 in Springe seitens der Neuen Deister Zeitung glauben macht, ist der schriftliche Arbeitsvertrag Goebels mit der American Electric Light Co. in New York.

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Am 5. September 1881 unterschreibt Henry Goebel diesen Vertrag, der sofort beginnt, mit einer auf zunächst sechs Monate festgelegten Beschäftigungsdauer und Fortbeschäftigungsoption seitens des Arbeitgebers.

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Der Vertrag wurde in us-englischer Sprache gefasst.

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Der Originalvertrag lag dem Gericht vor, blieb bis heute nur als Abschrift erhalten.

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Ich habe diese älteste Spur mit der wissenschaftlichen Methode einer semantischen Sekundäranalyse und Quellensicherung untersucht und gebe hier eine Kurzdarstellung für die LICHTGESCHWINDIGKEIT in den kommenden Blockbeiträgen.

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Wir werden in der Folge sehen, dass es bereits seit nach dem Zweiten Weltkrieg in Springe mehrere in Umlauf gebrachte Fassungen dieses Arbeitsvertrages gibt. Bereits im Mai 1881 hat einer der Söhne Goebels, ADOLPH OTTO GOEBEL, mit eben der im Mai 1881 neugegründeten Lampenfirma American Electric Light Co., einen Mitarbeiter-Vertrag geschlossen.

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Es stellte sich heute heraus, dass widersprüchliche beeidete Aussagen zu diesen Arbeitsverträgen vor Gericht 1893 festgestellt und protokolliert worden sind, die mir heute vorliegen.

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Dazu habe ich die Aufdeckung und Nachweise von Fälschung und mutwilligen Übersetzungsabweichungen, nachdem Kopien dieser Arbeitsverträge, anfang der 1950er in Springe öffentlich wurden (Heinrich-Göbel-Mittelschule, Rektor Dr. Gresky,  Jahrgangsklassen 10, 1952), wissenschaftlich festgestellt und im Jahr 2005 publiziert. Es sind mutwillige Fälschungen, die Lehrer in Springe ausgeführt haben.

Vorstehende Abschrift (für die Abschnitte aus dem folgenden Fachaufsatz) wurde von Dietmar Moews,

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>Gutachten zur Quellenkritik „Heinrich Göbel“,  asz 2006< publiziert (s. 15. Anm.)

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Quelle: SPROEBEL-Band I, Engl. Text, Seite 308f, archiviert seit 1955 in der Heinrich-Goebel-Mittelschule der Stadt Springe (s. u. 6.1).

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Neue Deister Zeitung erfindet das IDOL .

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Es existieren voneinander abweichende Abschrifts-Fassungen des Arbeitsvertrags in Springe, wonach jüngst sowohl Verletzung des Gebots zur Aktenwahrheit als auch, darauf aufgebaut, angängige Manipulationen die Aufklärung der Goebel-Fragen erschweren.

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Der Zeitraum der Jahre 1818 bis 1894, kommt einer Abschrift und dreierlei Übersetzungen (Gresky 1955; Stadtarchiv 1970; Moews 2006) in Springe, eine spezielle Rolle zu. Im Jahr 2007 kommt die fragwürdige Zitation von Rohde 2007, des Arbeitsvertrags aus dem Jahr 1881, des Lampenmechanikers Henry Goebel, eingewandert in die USA im Jahr 1849, hinzu.

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Wer sich eingehender belesen möchte, wie meine Studie zu dem Goebel-Arbeitsvertrag disponiert ist, kann hier die DISPOSITION durchsehen und dann die Top 9ff anschauen. Die ORIGINAL-DOKUMENTE sind den Quellenangaben folgend alle in Springe aufzufinden. Viel Spaß beim SPROEBELN.

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Aus: 2007 zu >ERINNERN und VERGESSEN – zur Kommunikation in der Kleinstadt< Dietmar Moews stellt Henry Goebels Arbeitsvertrag vor – VG-Wort 111307

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Der Goebel-Arbeitsvertrag von 1881 in der in Springe vorhandenen Springe Fassung in US-Englisch (von 1952 oder noch eher)

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>Contract of Henry Goebel with the American Co.

Memorandum of Agreement entered into this fifth day of

September, A. D. Eighteen hundred and eighty-one,

by and between

the American Electric Light Co., party of the

first part,

and

Henry Goebel of the City, County and State

of New York, party of the second part.

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The party of the first part agree to employ as electrician and experimenter the party of the second part for the period of six month from date at a salary of thirty dollars per week, payable weekly.

The party of the second part hereby agree to do such work in electric lighting as he may be directed by the party of the first part and faithfully and to the best of his ability experiment upon and improve the said company’s system of manufacturing electric lights; and the party of the second part further agree that while in the employ of said company he will not lend any aid or assistance to any other Electric Light Company.

The party of the first part may continue this agreement for one year additional from the expiration of said term if they so desire.

In witness whereof, the parties hereto have hereunto set their hands and seals in the City, County and State

of New York,

the day and year first above written.

THE AMERICAN ELECTRIC LIGHT CO.

By E. W. ANDREWS, President

HENRY GOEBEL.

EDWIN M. FOX, Secy.

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Vorstehende Abschrift (für diesen Fachaufsatz) wurde von Dietmar Moews, >Gutachten zur Quellenkritik Heinrich Göbel“, asz 2006< publiziert. (s. 15. Anm.)

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Quelle: SPROEBEL-Band I, Engl. Text, Seite 308f, archiviert seit 1955 in der Heinrich-Goebel-Mittelschule der Stadt Springe (s. u. 6.1).

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INHALT

Definition

1. Relevanz des Themas

2. Fragestellung

3. Der Arbeitsvertrag in der Springer Fassung von 1955

4. Der Arbeitsvertrag von 1955 als deutsche Übersetzung

5. Der Arbeitsvertrag als deutsche Übersetzung von ca. 1970

6. Der Arbeitsvertrag der Leibniz Universität Hannover im Jahr 2007

7. Materielle Beschreibung der Archivalien als Quellen

8. Aufbewahrungsort der Quellen

9. Ursprung der Quelle

10. Zusammenhänge der Quelle zu den Textsammlungen der Verteidigung Anwaltssyndikat Witter&Kenyon

11. Kontext der Quelle zur „Goebel-Defense“1893 und der Arbeitsvertrag bei Witter&Kenyon und im NARA (National Archives and Record Administrations, USA)

12. Unterschlagenes Wissen: SPROEBEL-Textsammlung „Heinrich-Göbel-Prozeß“ seit 1955 in Springer Archiven

13. Fundstellen der Quelle in Archiven und in der Literatur

14. Archivmanipulationen in Springe und >SPROEBEL-1. Ex<

15. Versuch des Wissenschaftsbetrugs

16. Zusammenfassung

Quellen

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Kritik, Aufklärung, Erklärungen und Interpretationshilfen oder Fragen bitte jederzeit an:

Dr. Dietmar Moews, Sudetenstraße 4 31832 Springe

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9. Ursprung der Quelle

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Ursprung der Quelle und Herkunftsweg des Dokuments und der Abschriften selbst (Provenienz) sowie des Wortlautes des Arbeitsvertrages vom 5. September 1881 sowie des Zeitpunktes, wann die Texte oder die Abschriften nach Deutschland und wann nach Springe gekommen sind, sind nur beschränkt nachzuvollziehen. Dabei bleiben einige Fragen offen.

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Einerseits liegt der heutigen Forschung kein Originalvertrags-Dokument aus dem Vertragsjahr 1881 vor, sondern variante Kopien von Abschriften.

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Aus den Gerichtsverfahren und der vorhandenen Originalberichterstattung in den Fachzeitschriften dazu, wie aus Henry Goebels eigenen Aussagen, aus den Gerichtsakten, ergibt sich, dass bereits in den Gerichtsverfahren des Jahres 1893 lediglich der Arbeitsvertrag Henry Goebels in einer beglaubigten Kopie vorgelegen hatte, während der Vertrag seines Sohnes Adolph Goebel von dessen Witwe als beschädigte Originalurkunde (abgerissene Vertragsdatierung) vorgelegt worden und bezeugt worden war.

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Andererseits sind die Zeugen-Angaben nachträglich, im Jahr 1893 zu diesem Vertrag, hinsichtlich des Vertragsgegenstands, der Vertragsabsichten der Vertrags-Parteien Goebel und American Co., deren Rechte und Pflichten, sehr gegensätzlich. Im Jahr 1893 vor dem Gericht wurden, Datierungen, die Vertragserfüllung und Vertragswirklichkeit, die Nebenabsprachen sowie die Textvarianten seitens der Verteidigungsseite zur „Goebel-Defense“ wie auch durch anderslautende Zeugenerklärungen sowie als Verhandlungsergebnisse herausgearbeitet. Die Widersprüche und Ungenauigkeiten wurden in den Urteilen und Urteilbegründungen, zu den GE/Edison-Klagen gegen die Lizenzbetrüger, von St. Louis und Oconto/Chicago gewürdigt. Fest steht, dass der Arbeitsvertrag als gerichtstaugliches Beweismittel seitens der Verteidigung dem Gericht in St. Louis vorgelegt worden ist und dort in das Verfahren aufgenommen, verhandelt und vom Gericht bewertet wurde:

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Henry Goebel war demnach ab 5. September 1881, ein halbes Jahr seinem Sohn Adolph nachfolgend, handwerklicher Mitarbeiter der American Co., wie sein Sohn, angestellt zur Mitarbeit bei der Fertigung von American Co. Systemlampen. Lampen aus dieser experimentellen Produktion kamen mangels Tauglichkeit niemals erfolgreich auf den Markt. Facharbeiter der Kohlefadenherstellung der American Co. Alexander D. Welsh sagt am 3.4. 1893 (für Oconto) unter Eid: „Schwierigkeiten mit der Unregelmäßigkeit und dem zu großen Querschnitt mit Kohlefäden, die Henry Goebel gefertigt hatte…seine (Welsh) Anfertigungen – ab März 1882 – seien die ersten Lampen gewesen, die verkauft werden konnten. (NARA Box. 598, Folder 3, S.298)

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Wann und von wem ist das Dokument des Arbeitsvertrags nach Deutschland geholt worden?

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Wie und wann kam die Stadt Springe in den Besitz dieser Arbeitsvertrag-Quelle?

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Von welcher Vorlage, wurde der Arbeitsvertrag-Text, wo? von wem abgeschrieben? in den USA oder in Deutschland?

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Kann der exakte Wortlaut der in Springe vorhandenen Abschrift gegenüber der Originalausfertigung des Vertrages bzw. der Originalabschrift, verifiziert werden?

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9.1 Herkunft der Abschrift-Urkunde >Kontrakt Henry Goebels mit der American Co. vom 5. September 1881<

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Die Originalurkunden >Arbeitsvertrag<, die am 5. September 1881 zwischen Henry Goebel und den Vertretern der American Electric Light Company, E. W. Andrews und Edwin E. Fox schriftlich geschlossen und ausgefertigt worden sind, wurden den Gerichten im Jahre 1893 nicht vorgelegt. Es wurde von der Anwaltskanzlei Witter&Kenyon, New York, von dem Zeugen der Verteidigung, Henry Goebel sr., direkt persönlich oder indirekt durch eines der Familienmitglieder, die – zwischen dem 10. Januar und dem 21. Januar 1893 – gegenüber Witter&Kenyon zeitlich bereits vor dem Vater zur Verteidigung gegen Edison eidlich ausgesagt hatten, eine Abschrift des Arbeitsvertrages bezogen. D. h. der Richter erhielt diese Arbeitsvertrag-Dokumente von den Anwälten der Verteidigung gegen GE/Edison, Witter&Kenyon. Zehn Tage bevor Goebel sr. selbst bei Witter&Kenyon in New York (keineswegs persönlich vor Gericht) erstmalig zur Aussage antrat, bereits am 11. Januar – begannen seine Familienmitglieder und Bekannte der Familie mit Ihren schriftlichen eidlichen Bezeugungen (s. 31. Anm.)

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Rohde 2007 a. a. O. S. 70 FN 98: „Die Arbeitsverträge sind nur als Abschriften im >Transcript of Record< zum Prozess in Chicago überliefert“ Rohde zitiert nicht – oder ihm fehlt – die Aussage Goebels hierzu in der Eidesstattlichen Erklärung vom 21. Jan 1893 für Boston (s. hier FN 33).

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Jedenfalls erwähnt Henry Goebel sr. den Arbeitsvertrag in seiner ersten Eidesstattlichen Erklärung vom 21. Januar 1893 ausgiebig sowie zusammen mit Mietverträgen und mit einer weiteren Eidesstattlichen Erklärung, am 3. März 1893 in New York. Sei es nun, dass Goebel sr. selbst, der am 21. Januar 1893 (NARA Boston Record Group 21 Case No. 3096) und in den nächsten Tagen und Wochen mehrfach die Büros der Anwälte in Downtown New York persönlich zur Abgabe von Eidesstattlichen Erklärungen aufsuchte, das Vertragspapier zur Abschrift oder als Abschrift dort im Januar 1893 eingereicht hat, sei es, dass der für solche Aufgaben von Witter&Kenyon bezahlte Goebelsohn Henry jr. – der bereits seit Sommer 1892 in dieser Angelegenheit tätig war (nach eigener Aussage und nach Aussage des Zeugen Heger, vgl EW Vol. XXII, No. 4, S. 68f), das Dokument vom damals 74 Jahre alten Vater besorgt haben mag. Oder sei es, dass Goebels Angabe in der Eidesstattlichen Erklärung vom 3. März 1893 (SPROEBEL-Band I Engl. Text, Seite 296 bis 301) zutrifft, wie es dort lautet, bei diesem Zeugentermin auch die Abschrift des Arbeitsvertrages abgegeben zu haben.

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Damit jedenfalls befand sich das hier vorzustellende Dokument in der Textsammlung der Syndikatsanwälte Witter&Kenyon, das dem Konvolut der „Goebel-Defense“ zugehört und vom Verfasser Dietmar Moews als konkludent zuzuordnen bestätigt wird.

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Warum eine Abschrift statt des Originals zur Vorlage kam, wo es in einem Haushalt, wie dem von Goebel, nicht alltäglich gewesen sein kann, über Abschriften oder beglaubigte Kopien von alten Dokumenten überhaupt zu verfügen, für die normalerweise keine Notwendigkeit oder Verwendung bestand, das ist unverständlich – fest steht aber: der Originalvertrag wurde vom Gericht nicht gesehen, während die Witwe Meisinger (Witwe von Sohn Adolph Otto Goebel, gest. 1889), einen Originalvertrag, bei dem das Vertragsdatum abgerissen war, eingereicht hatte – aber dazu dann eine falsche Datierung angab und beeidete (SPROEBEL-Band I, S. 332f).

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Schon hierzu werden von Henry Goebel sr. Ungereimtheiten, ja Widersprüche und Falschangaben schriftlich beeidet, in dem die beiden aufeinander bezogenen und angeblich gleichzeitig eingereichten Schriftgüter – Eidesstattliche Erklärung vom 21. Januar 1893 und Arbeitsvertrag vom 5. September 1881 – textinhaltlich nicht übereingestimmt haben sollen. Am 3. März 1893 (SPROEBEL-Band I Engl. Text, Seite 301) bezeugt also Henry Goebel sr., dass sein als Kopie vorgelegter Arbeitsvertrag auf Juli 1881 datiert sei (was sich als unzutreffend herausstellte s. u.).

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Da Goebel sr. in seiner ersten Eidesstattlichen Erklärung vom 21. Januar 1893, die dann doch nicht in Boston vorgelegt worden war, den Arbeitsvertrag ausgiebig erwähnt, ist durchaus davon auszugehen, dass der ebenfallst bereits vor den Anhörungen im Antrag Edison vs. Beacon Co. beim U. S. Bezirksgericht Boston, Massachusetts, anfang Februar 1893, bei den Akten der Syndikatsanwälte Witter&Kenyon sich befand.

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Springes großer Sohn sieht aus wie eine Glühbirne

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9.2 Herkunftsweg der Abschrift

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Ursprung und Herkunftsweg (Provenienz) der Abschrift und der Vorlage für die Abschrift des Arbeitsvertrages vom 5. September 1881 sind nur hypothetisch aufzuzeigen und hier vorläufig nachzuvollziehen bzw. einzukreisen.

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Von der Primärquelle – Goebel und American Co. als Vertragsparteien ausgehend – ist die Frage des Weges der Abschrift des Arbeitsvertrags-Dokuments nach Springe hier für heute nicht lückenlos zu beantworten.

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Es kommen zunächst vorrangig zwei Herkunftswege in Betracht.

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1. Entweder stammt das Dokument aus dem Archiv der Anwaltskanzlei Witter&Kenyon (heute im Jahr 2007: Kenyon&Kenyon, New York), die die Beklagten, die Patentverletzer (die Henry Sr. bezahlten) gegen General Electric/Edison, vertraten.

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2. Oder es stammt aus den Edison- bzw. Kläger-Anwalt-Dyer- Archiven.

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3. Möglicherweise ist das Arbeitsvertragsdokument bei der NARA archiviert, wie es Rohde (2007) annotiert, aber nicht nachweist.

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4. Es kann durchaus auch in einem Zeitungsarchiv der damals kuranten Elektro-Fachzeitungen, Electrical World, Electrical Engineer o. a. liegen.

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5. Welcher Empfänger in Deutschland oder in Springe diese Verteidigungstexte empfangen hat, wie diese in den Besitz der Stadt Springe gelangt sind, ist ebenfalls bislang ungewiss.

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Praktisch unwahrscheinlich wäre, da der Arbeitsvertrag den Gerichten vorgelegen hatte, er grundsätzlich auch in den entsprechenden staatlichen Gerichtsarchiven der NARA zu vermuten ist, dass jemand ein solches Dokument von dort beschafft haben könnte. Aber wer, außer direkt Beteiligten hätte von dessen Existenz etwas wissen können?

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NETZEL-Lügenkunst von 1983

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9.3 Vollständigkeitsüberprüfung der NARA-Akten zu den drei Edison-Anträgen im Jahr 1893 – Boston, St. Louis und Oconto

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Eine Vollanalyse sämtlicher Bestandteile der Verfahrensakten Edison Co. vs. diverse Patentverletzer in den Gerichtsarchiven, seit 1894 bis heute, ist dem Untersuchenden nicht bekannt geworden. Rohdes Angaben in seinem Buch des Jahres 2007 sind unseriös und falsch – Rohde hat nicht alle vorhandenen Texte ausgewertet und auch nicht – wie er unzutreffend angibt – vollständig alle Texte als Kopien nach Deutschland geholt und im Archiv des Museums Springe deponiert. Allerdings hat er zusätzliche Gerichtsdokumente in Kopie besorgt, die eine gewisse Schnittmenge mit den bereits seit spätestens 1950 in Springe befindlichen Abschriften im SPROEBEL-Konvolut haben. Die zwar unbeglaubigten Fotokopien geben doch eine hohe verlässliche Sicherheit für ihren Inhalt, was von den bereits in Springe archivierten SPROEBEL-Abschriften nicht ohne Weiteres angenommen werden kann.

Die Abweichungen zwischen den NARA Original-Archiv-Kopien, der zugunsten Göbel scheinende englischsprachigen akten-Abschriften der Anwaltspapiere (Aussagen, Verträge, Affidavits) in Springe (Mittelschule, Stadtarchiv, Stadtbücherei) sowie absichtliche Übersetzungsfälschung bei den Übersetzungen dieser Abschriften. Konkret lässt sich das leicht nachvollziehen, anhand des Arbeitsvertrages und den Übersetzungen durch die überprüfenden Vergleiche der Texte, die sich als unverlässlich herausgestellt haben. Rohdes Behauptung, er habe die Gerichtstexte von Springe anhand der NARA-Kopien „verifiziert“ ist unzutreffend. Er kennt die Abweichungen unter den nominell identischen Textdokumenten nicht, sonst hätte er solche in seiner Doktorarbeit anführen müssen.

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Die Beziehung der beiden Arbeitsverträge von Sohn Adolph und Vater Henry wurde hier nur durch den sehr gründlichen, gezielten Textvergleich und die Analyse anhand beider Schriftstücke durch Dr. Dietmar Moews erschlossen. In den Akten befinden sich die beiden Dokumente dagegen nicht in örtlicher oder zeitlicher Nachbarschaft. – Selbst wenn jemand das eine oder das andere Dokument entdeckt hätte, wäre doch das vergleichende Nebeneinander noch nicht gegeben gewesen. Deshalb wird hier die theoretische Möglichkeit der Herkunft der Vertragsabschriften aus den staatlichen Archiven nicht erwogen; schließlich sind solche Archive keine Such- oder Forschungsstellen.

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Die Archive der Gerichte werden in den USA staatlich sowohl dezentral wie auch zentral geführt. Das heißt, die frühesten Dokumente können auch aus dem Archiv von Boston, Massachusetts (NARA Record Group 21 Equity Case No. 3096 stammen, oder im Falle von St. Louis aus Kansas City, Missouri (NARA Record Group 21, Case No. 7615) sowie aus Chicago Illinois bzw. Milwaukee Wisconsin (NARA Record Group 276, Case No. 135) bzw. aus Zentralarchiven des M.I.T. Boston Massachusetts. Prozess-Akten des Jahres 1893 stammen daher.

Außerdem sind die Akten, Richtersprüche und Urteile akkumuliert, an das je folgende Verfahren überstellt: Ausgehend von den Patenturteilen von Richter Wallace, New York 1891 und Richter Shipman und Lacombe, New York 1892, wurden die Prozess-Akten von Boston an St. Louis, überstellt, Boston und St. Louis an Oconto (dabei gab es, laut EE Vol. XXI. No. 17 S. 311 ff, Verzögerungen). Alsdann befanden sich allesamt, Boston, St. Louis und Oconto in der Berufung in Chicago; d. h. schließlich waren alle relevanten Textkonvolute im Lampen-Lizenzstreit um die Edison-Lizenz-Rechte im Frühjahr 1894 beim Berufungsgericht des Antrages Edison Co. vs. Electric Manufacturing. Co. in Chicago vorhanden – darin Alles der Verteidiger Witter&Kenyon und deren Prozessverschleppungs-Taktik „Goebel-Defense“.

 

Die in St. Louis (wo nicht Goebel gewonnen hatte, sondern Edisons Antrag auf Unverzüglichkeit nicht stattgegeben worden war, weil Zeugen kontrovers in einer Hauptverhandlung ins Kreuzverhör persönlich durchgenommen werden sollte. Die verlangte Hauptverhandlung fand aber nicht mehr statt, weil der Zeuge Goebel im Dezember 1893 gestorben war und weil Edisons Patent im Jahr 1894 auslief, alsdann neue Lampentechniken mit anderen Filamenten und Wechselstrom auf den Markt kamen. Auch an diesen Entwicklungsfortschritten hat Goebel nicht irgendwelche minimale Verdienste oder Leistungen – im gegenteil, Goebel kannte den Stand der Technik weder von 1879 noch von 1894.

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Nach Lage der Archivbestände der heutigen Leibniz Universität Hannover, sind die in diesem Moews-Fachaufsatz von 2006 immer wieder verwendeten Original-Fachzeitschriften >The Electrical World< und >The Electrical Engineer< aller Jahrgänge in der Universitäts-Bibliothek Hannover komplett vorhanden und zugänglich. Sie wurden in Echtzeit der 1880er und 1890er Jahre von den Vorläufern der heutigen Bibliothek angeschafft. Jeder, der sich im Laufe des 20sten Jahrhunderts über die Entwicklung der Glühlampen informieren wollte, konnte das z. B. in Hannover leicht erreichen (Springe liegt 30 km südlich von Hannover. Danach war Göbel kein „großer Mann“, kein Lichtgeber und keineswegs dazu geeignet, Schülern als Vorbild hingestellt zu werden. Ehrende Namenswidmung öffentlicher Einrichtungen ist in Deutschland üblicher Weise daran geknüpft, dass ein historisch gesichertes und hinsichtlich des Verdienstes des Namensgebers abgeschlossenes Profil vorliegt. Politische Ausnahmen bei Lebenden auf Beschluss (s. 44. Anm.)

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Der tatsächliche Herkunftsweg und die Frage, von welchem Aufbewahrungsort in den USA nun die Quelle – die zitierten Arbeitsverträge von 1881/1882 mitsamt dem >SPROEBEL-Konvolut< nach Deutschland ihren Weg genommen hat, muss hier offen gelassen werden. Unbeglaubigte Fotokopien, die heute elektronisch und durch das digitale Internetz bezogen werden können, lassen ebenfalls nicht in jedem Einzelfall exakt zu, aus der Ferne festzustellen, aus welcher der verschiedenen Quellen ein Dokument heraus kopiert worden ist. Deshalb gilt die Aufmerksamkeit nun der Frage, wo können wir den Arbeitsvertrag und seinen Dokumentenzusammenhang erstmalig in Deutschland und erstmalig in Springe feststellen?

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9.4 Erste Aktenvermerke in Springe

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Im Springer Stadtarchiv befinden sich zwei Hinweise auf die mögliche früheste Datierung der Anwesenheit der >SPROEBEL<-Texte; ob hiermit auch der Hinweis für ein Dokument des Arbeitsvertrags besteht, ist fraglich:

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Dr. Heinz Brasch als Stadtchronist

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Zuerst Dr. Heinz Brasch, hannoverscher Autor und wegen Jüdischkeit entlassener Lehrer von Springe, der nicht veröffentlichten Springer Stadtchronik und der ungenannt zitierte Autor des Goebel gewidmeten Abschnittes „Das Licht vom Deister“, 1937 bis 1944, wird seine Informationen für sein Goebel-Kapitel aus der Bibliothek der Technischen Hochschule Hannover sich beschafft haben.

Brasch, Heinz, schreibt in >Das Licht vom Deister< Typoskript 1944; wie die im Archiv der Stadt Springe, S. 6, die In Springe als „Göbel-Prozessakten“ genannten Papiere enthalten, deren Weg nach Springe und das Datum, wann diese Papiere nach Springe gekommen sein mögen nicht bekannt ist. Brasch schreibt:

„Im Zusammenhang mit diesem so bedeutsamen Prozeß möge noch der Zeugenaussage gedacht werden, die Professor Vanderweyde im Prozeß Edison Electric Light Co. gegen Columbia Incandescent Lamp Co. (Göbel) 1893 dem Gericht schriftlich einreichte und beschwor: „Ich kam nach Amerika im Jahre 1849 von Holland. Vor und bis zum Jahre 1860 wohnte ich in New York. Ich entsinne mich, bei zahlreichen Gelegenheiten…“

Diese beeidete Aussage von VanderWeyde könnte Brasch aus den angeblichen „Goebel-Prozessakten“ bezogen haben bzw. denen müsste Brasch weiter nachgegangen sein. Denn die erste Eidesstattliche Erklärung von Vanderweyde ist nicht in den Zeitschriften in dem Umfang abgedruckt worden, wie Brasch in seinem Goebelkapitel seiner Stadtchronik über sie verfügte.

Es sind nur kurze Zitate aus der späteren Bezeugung Vanderweydes, vom 28. März 1893, in denen er die erste Eidesstattliche Erklärung vom 6. Februar 1893 (die in Springe als wichtigste Bezeugung angesehen werden), aber bald von VanderWeyde als unzutreffend oder irrtümlich, von Witter&Kenyon falsch ausgeschrieben, zurückgewiesen wurde, in >The Electrical World< zu finden. Seine letzte, nachgeschobene, den Goebelanspruch revidierende Aussage Vanderweydes hat aber Dr. Brasch in seiner Stadtchronik nicht überliefert. Hatte also Brasch die >SPROEBEL-Bände< als Quelle vor sich? – wo die zweite Aussage Vanderweydes nicht mit drin ist. Oder hatte er die Papiere von der Stadt Springe, von Bürgermeister Jürges, der ihn – mit der Erarbeitung einer ersten Stadtchronik von Springe überhaupt – beauftragt hatte? hatte Brasch eventuell nur die erste Eidesstattliche Erklärung des Peter Vanderweyde alleine und ohne weiteres Zusammenhangwissen der Gerichtsverfahren der 1893er „Goebel-Defense?

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Es steht fest, dass Dr. Brasch in seinem Goebelkapitel „Das Licht vom Deister“ lange Passagen der Vanderweyde-Aussage vom 6. Februar 1893, als deutsche Übersetzung (als inoffizielle Vorabeit für eine erste Ortschronik für Springe) rausgebracht hat. Woher hatte er diesen Vanderweyde-Text? Wenn Brasch die Übersetzung selbst angefertigt haben sollte, hätte er den englischen Text zur Vorlage gebraucht – woher wäre aber der gekommen? Es ist in Springe bislang nicht bekannt; Brasch, der diskriminierte hannoversche Jude, arbeitete jedenfalls im Auftrag des Nazi-Bürgermeisters Jürges der Stadt Springe. Braschs Arbeit wurde fortan zwar weiter genutzt, er persönlich verschwiegen, wohl auch, weil er dann 1944 anlässlich seiner Deportation gestorben war. Ihm wird in Springe nicht gedacht und nicht gedankt.

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EDISON-Bastei am Deisterhang

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Schriftsteller Franz Langer

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Alsdann in der Korrespondenz der Goebelarchivalien des Stadtarchivs Springe des Jahres 1951 werden Goebel-Prozeßakten erwähnt. In einer schriftlichen Mitteilung an die Stadt Springe schreibt ein Bürger:

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Heimatgruß, am 27. 4. 1951 …Der erwerbslose Schriftsteller Franz Langer in Berlin-Wilmersdorf, Wilhelmstrasse 134/35, soll jedoch über Goebel und seinen Prozeß Material in Händen haben. Auch Bürgermeister a. D. Jürges, In der Worth 8, hat eine Sammlung über den Erfinder Goebel …“

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Die fraglichen >SPROEBEL-Akten< dieser Untersuchung zeigen aber, dass die Bezeichnung „Goebel-Prozess-Akten“ für die als Abschriften vorhandenen Text-Abschriften unzutreffend ist. Es handelt sich um Anwalts-Dokumente von Witter&Kenyon. Sie stammen aus dem Verfahren Edison Co. gegen Columbia Co. in St. Louis – dort waren von den Anwälten mappenweise Textmaterialien und Eidesstattliche Erklärungen vorgelegt worden, unter anderem von Seiten der Verteidigung Witter&Kenyon drei Eidesstattliche Erklärungen von Henry Goebel sr. Der unvorbereitete Leser kann bei einfacher Lektüre nicht bestimmen, um was es sich bei diesen Abschriften handelt. Jedenfalls ist die Bezeichnung „Goebel-Prozess-Akten“ angetan, den unbedarften Leser in den Glauben zu versetzen, Goebel habe einen Prozess geführt. Das war nicht so und hätte nicht so sein können. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass die Verhandlungen über sogenannte Goebel-Prozess-Akten, die man sich möglicherweise ja herbeigewünscht haben könnte, bei der Etikettierung großzügig umgegangen war – sagte man „Goebel-Prozess-Akten“, bestand doch das entscheidende Kriterium eventuell darin, dass zumindest ein Goebeltext mit drin war. Und wer hätte denn schon wissen können, welchen Umfang, welche Unvollständigkeit gegeben war? Wir wissen es heute noch nicht vollständig.

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Der Schriftsteller Langer jedenfalls korrespondiert mehrfach in der Vorbereitungszeit des inzwischen anberaumten Stadtfestes „1954 – Jahr des Lichts – 100 Jahre Erfindung der Glühbirne durch Heinrich Goebel“ mit der Stadt Springe und auch mit der Presse. Langer hat belletristische Texte über Goebel für Illustrierte Zeitungen verfasst, stellt einen Roman in Aussicht, bietet seine Werke und Wissen über Goebel zum Abdruck für Geld postalisch an.

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Ferner findet sich heute im Stadtarchiv Springe dokumentiert, in der damaligen Korrespondenz der Vorbereitung des Goebel-Jahres 1954, eines Absenders von 1953, die Mitteilung, „…das gesamte Goebel-Material der Elektrotechnischen Gesellschaft während des Krieges verloren gegangen …“

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Jedenfalls die Goebelmaterialien des Altbürgermeisters Jürges bestanden lediglich aus Zeitungsausschnitten (Stadtarchiv Springe).

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Dietmar Moews meint: Meine inzwischen etwa zehn Jahre zurückliegenden Göbel-Studien wurden bislang nicht publiziert. Mir ist inzwischen der Gedanke des Strampelns eines Frosches in der Magermilch – und es bildet sich keine Butter – ganz fern. Denn die meisten Springer Fälscher sind weg. Ob der Verleger Karl Schaper oder Redakteure Kratzin, Glitza, Fügmann, Zett – alles Lügner und Fälscher – sind inzwischen nicht mehr an der Macht oder nicht in der Macht des eigenen Geists, ihre plumpe IDOLISIERUNG auf ein wenig mehr Würde zu stellen, als es jetzt in der NDZ heißt:

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Stadtdirektor Degenhardts „Vanderweyde“-Pressemitteilung

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Aussagekräftiger wird folgender im Stadtarchiv dokumentierte Vorgang; es weist eine Pressemitteilung des Jahres 1952, die der damalige Stadtdirektor Dr. Gustav Degenhardt der Stadt Springe an die Hannoversche Allgemeine Zeitung, die Hannoversche Rundschau, an die Neue Deister Zeitung u.a. versendet, nunmehr darauf hin, dass er in Springe, zumindest zu diesem Zeitpunkt, über einen deutschen Text verfügt. Es ist aber nicht der englische Ausgangstext des obigen Brasch-Textes (der sich in englischer Sprache auch in dem >SPROEBEL-Konvolut< wie auch in dem >Index< befindet), sondern bereits eine variante deutsche Übersetzung.

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Degenhardt schreibt: „…In der Anlage überreiche ich Ihnen Abschrift der Übersetzung der Zeugenaussage, die Prof. Van der Weyde im Prozeß Edison gegen Columbia Incandescent Lamps Co. 1893 dem Gericht schriftlich einreichte und beschwor.“

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Degenhardts Anschreiben trägt die Archivalien-Nummer 63 der Goebelarchivalien des Springer Stadtarchivs. Die „Eidesstattliche Erklärung des Zeugen der Goebel-Defense Peter Vanderweyde von 1893“ wird von Stadtdirektor Dr. Gustav Degenhardt, im Jahr 1952, in einer deutschen Textfassung an die Presse versendet, die demjenigen englischen Text „Vanderweyde 1“ in SPROEBEL-Band I S. 253 inhaltlich entspricht.

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Anzumerken ist, wenn man auf dem Indizienweg, dass Stadtdirektor Dr. Degenhardt im Jahre 1952 erstmalig nachgewiesen die „Eidesstattliche Erklärung: Peter Vanderweyde vom 6. Februar 1893“ für seine Springer Pressearbeit verwendete – der Frage nachgehen will, wann und woher die sogenannten „Prozeß-Akten“ nach Springe kamen, stellt man fest, dass Dr. Degenhardt den Namen Van der Weyde in getrennte Worte auflöst (so signierte Van der Weyde selbst seinen eigenen Namen handschriftlich, wie aus den Originalakten ersichtlich ist), doch kannte Degenhardt solche Originalsignatur keinesfalls (die SPROEBEL-Akten sind Abschriften ohne handschriftliche Namensunterzeichnungen), während in SPROEBEL-Band I wie bei Dr. Brasch, die Schreibmaschinen-Schreibweise >Vanderweyde< lautet. Bei dem früheren deutschen Goebel-Propagandisten Lothar Arends/1912, ( Arends, Lothar, 1912: >Die Entwicklung der Glühlampe bis zu Edison< (s.46. Anm.) der mit dem Goebelsohn John Charles im Jahre 1912 korrespondierte, ist Vanderweyde noch nicht erwähnt und auch nicht bei Dr. Beckmann/1923, der aus den Feldhaus-Akten von Arends abgeschrieben hatte – dieser Beckmann Van der Weyde nicht kannte.

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Hatte also der Naziverfolgte Lehrer Dr. Brasch – der 1944 unter der Hand die Anfänge der Springer Stadtchronik verfasste (diese Brasch-Arbeit dann in der danach 1954 und nun, 2002, gedruckten offiziellen Stadtchronik SPRINGE, verschwiegen wird – die englischen Arbeitsverträge-Abschriften? oder hatte Brasch die gefälschten Übersetzungen deutscher Sprache, wonach plötzlich Henry Goebel Sr als ein „Lampenspezialist“ bezeichnet, von der American&Co beschäftigt worden wäre? (angeblich fertigte diese Übersetzungen ja erst der Rektor/Lehrer Dr. Gresky mit seinen Schülern (Zeuge Schüler Kurt Pelzmeyer) ab dem Jahr 1952 an).

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Man sieht, die Springer lügen und fälschen von Amts wegen bis es zum Lichtfest 1954 passte – und eine Stadtchronik des Jahres 2002 hat nunmehr auf Drängen der Fälscher Dr. Callies/Dr. Schwieger immer noch den falsch übersetzten Goebel von Dr. Brasch, der sich 1944 vor seiner Deportation das Leben nahm (dann zitiert man ihn ja auch nicht gerne – was?).

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GOLDENER MITTELWEG der EHRE – ja, LAUTERKEIT, wo sind wir denn? mit schwarzen Schafen der Wissenschaft und verlogenen Lehrern ist mir dann meine frühere Heimatstadt Springe, zwischen OTTO HAHN und LISE MEIDNER, verlorenes Terrain der FUNKE-MEDIEN-GRUPPE.

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EINS 7965 NDZ 20. April Willi Städler re-education Nazi Adolf-Hitler-Straße

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ZWEI 7971 Deister-Anzeiger 20. April? IDOLISIERUNG und Liste der Lügen

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DREI 7976 Edisonpatent, Sudetenstr. Hitler+Hische

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VIER: 7978 CALLIES Gutachten über den Gutachter von 2007

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FÜNF: 7987 affidavit 1 Kulenkamp 5. April 1893, Patentoffice Streit

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SECHS: 7990 affidavit Kulenkamp 2 18. April 1893

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SIEBEN 7995: NDZ-Hitler-Bild 1933; Degenhardt-Brief-Zitat an Bundespräsident Heuß195 ; Gutachten zur Quellenkritik 2006;

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ACHT 8001: 8. März; NDZ-Hitler-Bild 1933; Geburtsurkunde; Buch-Umschlag-Bilder; Exp.1,2,3; mercy LsD 1967-Bild;

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NEUN 8014: ; Deister-Anzeiger Was geschieht?; Edison-Patent; Lacombe und Shipman 4. Oktober 1892 Urteil; Exp. 1,2,3 sowie 4; Göbel gerettet; NDZ-Hitler-Bild 1933

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ZEHN 8020 16. März Die 26 unabweisbaren Dokumente Goebel-Hypothese von 1882: Das zerrissene Kulenkamp-Assignment; das Pumpen-Patent 1882; THE WORLD New York 1. Mai 1882; NDZ-Artikel 1893; NDZ 1933 Hitler; Deister-Anzeiger 2017 Was geschieht mit Göbel?; NDZ 11.3.2006 Was wird mit Göbel?

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ELF 8023 16. März; NDZ 1893; TANNER in Electrical Review 1894; Stadtgeschichte 1954 und Ortschronik 2002

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ZWÖLF 8027 19. März; „Goebel-Defense“; Edison 1. affidavit transl.

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DREIZEHN 8930 20. März; Elektr Gitarre vor Fender 21. März

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VIERZEHN 8934 22. März; Edison 1. Affidavit

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FÜNFZEHN 8938 24. März; Edison 2. affidavit + Lichtfest-Ankünd. der Stadt

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SECHZEHN: 8943 26. März 2018; Stadtchroniken Hartmann/Netzel/Callies Dr. HEINZ BRASCH

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SIEBZEHN: 27. März; Arbeitsvertrag und Brasch-Quellen und Langer

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1 Rohde 2007 a. a. O. S. 14 gibt Dietmar Moews und die Zeitschrift >Neue Sinnlichkeit< als Querverweis an, ohne die dort publizierten Beiträge zu Goebel ordentlich zu zitieren und versäumt dabei die bereits von Moews publizierten >Gutachten zur Quellenkritik „Heinrich Goebel“ 2006< sowie >Münchenkritik 2006< z. B. hinsichtlich des Goebel-Arbeitsvertrages im Forschungsstand (s. 9. Anm.)


CHRISTIAN STREICH, Freiburger Fußballtrainer im WDR bei Zeiglers wunderbare Welt des Fußballs

September 22, 2015
Lichtgeschwindigkeit 5885

vom Dienstag, 22. September 2015

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Dünnes Müller

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Anlässlich einer Pressekonferenz am Donnerstag, 17. September 2015 zum Spiel der 2. Bundesliga zwischen dem SC Freiburg und Arminia Bielfeld, hat der Freiburger Fußballtrainer eine fast zehnminütige Erklärung zur Flüchtlingslage und zu Aufklärung und Soldarität abgegeben:

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http://www.badische-zeitung.de/videos/p1873859607/l1859711824/Sport/SC_Freiburg

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Diese Presseerklärung von Christian Streich wurde in der WDR-Fußball-Unterhaltung „Zeiglers wunderbare Welt des Fußballs“ am Sonntag Abend, 20. September 2015 in voller Länge gesendet und kann in der WDR-Mediathek angeschaut werden.

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http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/zeiglers_wunderbare_welt_des_fussballs/videorausmitapplaus100.html

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ab 10 min 57 Christian Streich, Trainer des SC Freiburg spricht.

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Dr. Dietmar Moews, am 17. September 2015 in Badenweiler (nahe Freiburg)

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Dietmar Moews meint: Der Freiburger Fußballtrainer Christian Streich, der in Fachkreisen höchstes Ansehen genießt, hat mit Blick auf sein spezielles Fußball-Publikum eine folkloristisch mundartliche Rede ans Volk gehalten und dabei die Presse- und Medienvertreter angesprochen.

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Streich klärte über Angst und Ängschte auf.

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STREICH sagte abschließend:

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EINS Wir sind alle Flüchtlinge und Zugewanderte – zumindest zu 80 bis 90 Prozent innerhalb der letzten Generationen unserer eigenen Vorfahren waren aus Not gewandert.

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ZWEI Ich freue mich, Deutscher zu sein, weil Deutschland und die Deutschen in hohem Maße hilfsbereit und solidarisch die aus Not Wandernden freundlich aufnehmen.

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DREI Dafür ist Aufklärung zu wünschen.

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Schach das schöne Spiel

Juli 20, 2015
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vom Montag, 20. Juli 2015

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Das Schachspiel wurde angeblich im persischen Sprachraum aufgebracht. Es ist ein Brettspiel, das im Gegeneinander zweier Spieler mit Figuren nach Regeln, Zug um Zug, unter Umständen auch nach Zeit, zu spielen ist.

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Die Königsfigur ist in eine Mattstellung der Wehrlosigkeit zu zwingen. Spielende sind das Remis, die Spielaufgabe und eben das „Schach matt“.

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Mathematisch gesehen besteht aufgrund der Variabilität der Figureneingenschaften und Stellungsvielfalt auf dem Schachbrett die Möglichkeit in Ewigkeit neue Spielverläufe auszuspielen. Während die Schachwirklichkeit aus überwiegend routiniert strategischen Zügen in ein bereits bewährtes Stellungsspiel gegen den entweder bereits bekannten Gegenspieler oder – etwas variabler und interessanter – zwischen einander unbekannten Spielern besteht.

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Von dem wunderbaren aufklärerischen Philosophen in der Nachfolge Leibniz‘, Moses Mendelssohn aus Dessau, wird in einem Nachruf-Brief von Friedrich Nicolai Folgendes zitiert (Moses Mendelssohn Gesammelte Schriften Dokumente I, hrsg. von Michael Albrecht 1995):

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Als Moses Mendelssohn zuerst in der gelehrten Welt auftrat, war es in Berlin Ton unter den Gelehrten, in den Abendgesellschaften Schach zu spielen.

Mendelssohn wollte sich aber nie zu diesem Spiele verstehen, und wenn man ihn dazu aufforderte, so sagte er:

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Schach ist für den Verstand zu viel Spiel, und als Spiel fordert es zu viel Verstand.““

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DIETMAR in Hubertsberg an der Ostsee,1958

DIETMAR in Hubertsberg an der Ostsee,1958

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Dietmar Moews meint: Ich habe als Kind in meiner Familie Schach gespielt.

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Mein Vater konnte es zunächst am besten. Wir spielten auf unterstem Niveau – wir spielten manchmal auch „Raubschach“. Mir war es überhaupt zu langweilig. Denn man muss ja stets warten, bis der andere gezogen hat.

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Kroatische Flagge mit Schachspieler Neubauer aus der NDZ und vertauschten Farbstreifen

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Und anders als in der Malerei, wo sich aus dem nächsten Gemalten das Weitere einem Ergebnis annähert, werden beim Schach stets von Zug zu Zug die jeweils vollständig durchdachten Stellungen und Entwicklungszüge durch den Antwortzug des Mitspielers vernichtet. Man muss erneut auf eine Krönungsstellung und neue Perspektive sinnen, bzw. man trachtet danach eine vorherige Strategie doch noch zu erreichen und wieder kreuzt der Mitspieler das „Meisterwerk“, so, als würde einer was malen und ein anderer übermalt es alsgleich.

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Witzig fand ich, dass jede Stellung Angriffs- und Gewinnperspektiven hat und gleichzeitig Risiko- bzw. Bedrohungsperspektiven durch den Opponenten im weiteren Spielverlauf hat.

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Ich habe mit Schachspielen völlig aufgehört, als ich merkte, dass ein vertrottelter Schachehrgeizling, der Meisterpartien studiert hatte, in völlig unkreativer Zug-um-Zug-Strategie Spiele gewinnt, während der weniger erfahrene Spieler dagegen nicht spielen kann. Er kann dagegen nicht nur nicht gewinnen – er kann nicht spielen – es ist dann kein Spiel.

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Dagegen muss Moses Mendelssohn (1729 Dessau – 1789 Berlin, er überlebte den jüngeren Immanuel Kant, der in Königsberg weitenteils auch Preußischer Untertan war) – glaubt man den vorhandenen Zeugnissen – ein ungewöhnlich intelligenter und freundlicher Mann gewesen sein.

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EURO-Propaganda-Test

Juni 30, 2015
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vom Dienstag, 30. Juni 2015

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Ende eines (zweite Tranche) Knebel-Fallen-Vertrages über EURO-Schulden-Finanzierung durch die profitierenden Investoren IWF, EZB und EURO-Gruppe zwischen Griechenland und der EURO-Haftung.

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Man soll nicht so tun, als liefe eine Feindeslinie zwischen den (allen) Griechen und den anderen EU-Europäern.

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Auf der griechischen Seite hatte es bei den Parlamentswahlen im Januar 2015 eine knappe rechts-links-Koalitionsmehrheit für den Ausstieg Griechenlands aus der EURO-Falle gegeben. Alle anderen Griechen sind dagegen – haben für ein „Weiter So!“ gestimmt. Sie wollen auch jetzt die EURO-Linie der Bevormundung akzeptieren.

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Auf der EU-Seite sind alle diejenigen EU-Staaten, die dem EURO nicht beigetreten sind voller ökonomischer und politikorganisatorischer Motive, diesen EURO nicht mitzumachen.

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Stärkstes Beispiel ist Großbritannien.

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Was in der laufenden Woche, bis zum von der Tsipras-Regierung und vom griechischen Parlament vorgesehenen „Referendum“ (Volksabstimmung) jetzt in Deutschland zu beobachten ist, ist das maximale Aufgebot massenmedialer Propaganda:

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Wir sehen, wie sich die staatlichen Redaktionen und Dienstklassen-Journalisten an die Objektivitäts-Gebote für den Informationsauftrag der Deutschen halten.

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Dass die kommerziellen Massenmedien in Deutschland in „das volle Horn“ der deutschen und der transnationalen bankabhängigen Unternehmen blasen, steht seit die Verhandlungen zwischen EU und Griechenland laufen eindeutig und ist im schlimmsten Sinn von „LÜGENPRESSE“ klar.

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Nun wird man also wie in einem seinsgebundenen Labortest sehen, wie weit und ob die gezielte Propaganda zur Durchsetzung der EURO-Investoren gegen den Verlust ihrer Investitionen erfolgreich sein werden. Werden die Griechen gegen das weitere Aushungern der „griechischen Kuh“, die die EURO-Investoren weiterhin melken wollen, sich in der Volksabstimmung durchsetzen können:

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Werden die Griechen beim „Referendum“ die Fortsetzung der Tsipras-Linie wollen?

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Werden die Griechen die Fortsetzung der Euro-Falle fordern und damit Tsipras konkrete Rückfrage beim Volkswillen, entgegen der Parlamentsmehrheit, stoppen.

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Tsipras kneift damit nicht vor der Verantwortung und der Entscheidung, sondern er stellt die besonders tragweite Zukunftsstruktur ganz konkret zur Wahl: Dem wird er dann folgen – auch entgegen seinem eigenen Wahlkampfprogramm bzw. er wird möglicheweise zurücktreten.

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Dietmar Moews meint: Als Tsipras nach Abbruch der Verhandlungen am vergangenen Freitag vor sein Parlament in Athen trat, um zu berichten, wurde er mit vollem Applaus von allen Parlamentariern minutenlang gefeiert:

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Die griechischen Repräsentanten erkannten an, dass die Tsipras-Vertreter in den Brüssel-Verhandlungen getan haben, was ihnen möglich war. Sie haben die klaren Absichten Griechenlands sich selbst zu sanieren, entgegen massivsten Verleumdungen und Attacken („unerfahrene Amateurpolitiker“) vertreten.

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Einerseits also Beifall von Allen. Auch von den politischen Gegnern, hinter denen gegen Tsipras eingestellte Wähler stehen. Das war stark und absolut eindeutig.

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Dazu bringt nun das deutsche Staatsfernsehen permanent O-Töne von Griechen, die erklären:

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Ganz Griechenland sei über Tsipras entsetzt:

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Die große Mehrheit der Griechen werden Tsipras bei der Volksabstimmung ablehnen.“

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Es werden also alle Mittel der staatlichen Propaganda in Deutschland benutzt. Benutzt wird auch die Hitlerschlauheit der deutschen Öffentlichkeit, die zur Not gerne sagt: Die sagen doch nicht genau, was los ist – ich weiß es nicht.

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Es laufen also Sendungen über aktuelle Verhandlungen nach Abbruch der Verhandlungen. Telefonate mit Tsipras. Nebenbei heißt es – OBAMA hat angerufen. Bei wem? Bei Hollande? Bei Juncker? Bei Merkel?

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Obama fordert in aktuellen Telefonaten: Griechenland wird gehalten!

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Nur über die Inhalte dieser „Verhandlungen“ wird nichts mitgeteilt. Das heißt, Schweigen ist die Alternative zum Lügen. Wenn die Wahrheit nicht gesagt wird, gibt es nur Schweigen oder Lügen.

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Wir werden diese „Freiheit“ in der Demokratie im Rechtsstaat also abwarten – wie es die hitlerschlauen Deutschen aufnehmen, dass sie völlig für dumm verkauft werden.

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Man lese dazu britische Zeitungen. Die halten sich OBAMA-lastig zwar zurück, aber sie vertreten natürlich die britischen Anti-Euro-Motive.

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„Safer Internet Day“ – KuckucksUse und Aufklärung der EU durch Irreführung

Februar 10, 2015
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vom Dienstag, 10. Februar 2015

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Die Europäische Union hat den 10. Februar 2015 zum „Safer Internet Day“ erklärt („Sichereres Internetz-Tag“):

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Die große EU-Politik erklärt aktive Sorge um die jungen nachwachsenden IT-Revolutions-Benutzer – sie denken dabei an Facebook und Google, Apple und Amazon, an Twitter und E-Mails.

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Die Große Politik macht reine USA-Machtpolitik: Alle wichtigen Datensammlungen werden in den USA zusammengeführt und zu Zwecken der Überwachung und Steuerung der Menschheits-Telematik faschisiert – an NSA, Prism, CIA, Swift usw. Drohnen und Total-Überwachung und – Manipulation denkt die EU (zwar auch heimlich) also nicht.

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So heißt es: „Vor dem Posting in Ruhe nachdenken“ -.

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Man macht damit den Leuten und den jungen Leuten vor, als gäbe es Sicherheitssoftware, als gäbe es Sicherheitsverschlüsselung, Geheimcodes oder PIN-Codes, die keinen unautorisierten Zugriff, keine Indiskretion oder Spionage gegen den Eigentümer von Daten und Informationen.

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Dietmar Moews meint: Es geht auf den Kern geblickt „um die Übermacht und Allmacht der US-Geheimdienst-Überwachung“.

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Dagegen hilft einzig und allein eine sozio-kulturelle Revolution der sozialen Intelligenz – durch das KuckucksUse:

 

Beim KuckucksUse schreibt man keine Echtnamen, setzt das Vorwissen des Adressaten, als zum Verständnis der neuen Textbotschaft voraus, lässt also auch Vor-Mails, Aws und Threads weg, und nutzt das Freifunkprinzip, das man mit demokratischen Klauen verteidigen muss:

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Ohne Namen und ohne ausdrücklicher Aufzählung geistiger Zusammenhänge ist ein Text nur noch von den Eingeweihten lesbar. Herkömmliche Algorithmen können daraus keine brauchbaren Profile erstellen.

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KuckucksUse.

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Verschwörung oder Journalisten- und Staatsanwalt-BASHING

November 22, 2014

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am Samstag, 22. November 2014

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Information ist lebenswichtig. Desinformation und Irreführung erschweren das Gemeinschaftsleben.

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Wenn die Berichterstattung und Kritik in der öffentlichen Informations- und Kommunikationsführung schlecht, verfälschend oder unwahr ist, fällt das den Menschen ab und zu auf. Es kommt zu Distanz und Schwächung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und zu abwertenden Beschwerden:

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Verschwörungstheorien gehen um.

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Journalisten und Redaktionen werden gescholten.

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Staatsanwälte erscheinen zwilichtig,

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Rechtsstaatsansehen und die bürokratischen und funktionaristischen Politikführer schwimmen in einer grenzwertigen Vertrauenskrise.

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Wenn die gesellschaftliche Kommunikation von Berichterstattung und Aufklärung schlecht versorgt wird, findet sich keine einfache Problemlösung. Denn wir leben inmitten von Tradition, Abhängigkeiten und Veränderlichkeiten.

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Strukturelle Verbesserungen kosten Geld.

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Funktionale Verbesserungen der bestehenden Strukturen kosten Bildung und Verhaltensänderung der Konsumenten – schließlich der freien politischen Öffentlichkeit, die wählen darf.

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Es gibt in Deutschland keine Heilanstalt für Funktionsschwächen und Funktionsstärkungen von der angängigen „VERFASSUNG“. Wer macht es?

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Dazu kommt Wissenschaftsförderung, die im Forschungsfeld der Gesellschaftswissenschaften von Schranzen für Schranzen eingesetzt wird: Es wird Kritik nicht aufgenommen, nicht publiziert, und Wissenschaftler suchen ihre Erfolge durch „Hofberichtserstattung“, statt mit relevanter Kritik und Reformideen zu glänzen.

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Die in Deutschland für neues Wissen zuständigen Schnittstellen, entscheiden nach „Marktlage“. Wissen wird nur aufgenommen, wenn es profitabel ist und die eigenen Marktperspektiven stärkt. Bitte keine Umstände!

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im Fex-Tal

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Dietmar Moews meint: Ich meine zu Verschwörung und Verschwörungstheorien:

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Für Verschwörungen, die ohne Todesängstigung einer „Mafia“ angezettelt werden, reicht die Intelligenz und Verschwiegenheit etwaiger Verschwörer nicht aus. Denn es geht bei einer Verschwörung ja immer um verschwiegen verabredete und unbillige soziale Handlungsstategien von Wertverwirklichungen, die ansonsten einem mehr oder weniger offenen, geregelten Konkurrenzkampf anheimstehen – also hinterlistige heimliche Vorteilnahme.

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So gesehen finden Verschwörungen nur ganz selten statt. Und die Zweifel und Fragen in der Öffentlichkeit, zu unaufgeklärten oder falsch und vereinfacht abgetanen Geschehnissen, werden tatsächlich oft nicht beantwortet.

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Gründe können vielfältig sein:

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Journalisten haben zu wenig Zeit – Recherche ist kostspielig, der Verlag muss umsatzfördernd und profitmaximierend publizieren.

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Staatsanwälte werden heute in Deutschland („Staatskrise in Bayern“) äußerst rechtsstaatswidrig von den weisungsberechtigten Politik-Instanzen regelrecht gestoppt, schweres Unrecht aufzuklären. (Generalbundesanwalt Rebmann betrieb nicht die Klärung des Mordes an seinem unmittelbaren Amtsvorgänger Siegfried Buback – DAS IST EINFACH IRRE bzw. damals war Helmut Schmidt (SPD) Kanzler).

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Parlamentarische Untersuchungen werden regierungsseitig behindert – Aufklärung vertuscht, geschwärzt oder mit Aussagen-Verweigerung belegt (heute Kanzlerin Angela Merkel (CDU) bei NSU und NSA).

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Wissenschaftler? – Weshalb besteht in den Geisteswissenschaften ein so intensives Interesse an historischen Überblicken und Geschichts-Neuinterpretationen? (also zu Themen und Fragen, die den heutigen Machenschaften zeitlich entfernt sind) – ganz einfach:

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Die meisten Wissenschaftler möchten Karriere im Wissenschaftsbetrieb erkämpfen, statt mit Intelligenz und Wissen in das ehrenvolle Haus der Wissenschaftsgeschichte eingehen zu können. Es ist den meisten Wissenschaftlern ihre individuelle Mittelmäßigkeit so selbstbewusst, dass sie „EHR GEIZ“ im qualitativen Sinn gar nicht haben. Sie zielen einfach auf persönliche Effekte im eigenen Klüngel und im Politikbetrieb.

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Wir können also von Journalisten, Staatsanwälten oder Wissenschaftler weniger erwarten als von einem Privatdetektiv oder einem guten Bekannten, der beim Bundesnachrichtendienst dient.

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Ich rede von der empirischen Massenkommunikation und ihrer Organisation in Deutschland.

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Ich rede hier als Soziologe für Leser, die in einer solchen Formulierung, wie „empirische Massenkommunikation und ihre Organisation in Deutschland.“ keine Verbesserungsargumente sehen. Wie soll das gehen?

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Wenn also die Berichte in Medien die Wahrheit und Information eher verschwiemeln als zu klären, herauskommen geringgeschätzte Journalisten, Vertrauensverlust, Bashing von Schmerzbefreiten, Unglaubwürdigkeit, folglich billige Hilfserklärungen, Fehlurteile und Streit gegen Sünden-und Tugendböcke, die oft nur ein Echo der kommunikativen Speisung sind.

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Gestern brachte die Süddeutsche Zeitung (21. November 2014) zwei Lesermeinungen, die sich mit dem als hartem Rechercheur bekannten SZ-Mitarbeiter Hans Leyendecker und bedauerlicher Oberflächlichkeit einließen. Einer schrieb (Prof. Willi Butello, München):

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zu „Der böse Blick“ vom 11. November von Hans Leyendecker …geschreckt vom Verfall der öffentlichen Meinung hinsichtlich der Unabhängigkeit der Journalisten, wettert der an sich zu Recht hochgeschätzte Aufdecker Hans Leyendecker mit der Keule gegen Verschwörungstheoretiker, die komplexe Sachverhalte simplifizieren. Er sagt aber leider nichts darüber, wie die Leser stattdessen mit jenem vagen Gefühl umgehen können, medial manipuliert zu werden, wenn zum Beispiel im Falle der Ukraine- und Irak-Krise die Medien sonderbar regierungskonform zu werden scheinen.

Verschwörungstheorie-Bashing läuft Gefahr, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Das Kind, der gesunde Zweifel an der Auswirkung des Gestrüpps von Interessen auf die Medien, wird auch nicht dadurch gerettet, wenn der Autor den Lesern vorhält, nicht die Journalisten, sondern sie selbst wären nicht ergebnisoffen. Die Fähigkeit der Leser, sich der Wahrheit anzunähern – was manchmal ein langwieriger Prozess sein kann -, ist eine eigene Sache. Doch wenn der Autor nur bereit ist, für jene zu schreiben, die das zustande bringen, schreibt er an der Eigenart menschlichen Denkens vorbei …“

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Ein weiterer (Manfred Bühring, Flensburg) wird in der SZ-Leserseite zitiert:

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…Vielleicht hilft ein Vergleich aus den Naturwissenschaften. Die Wahrnehmungsfähigkeiten des Menschen sind reduziert auf das Überlebensnotwendige … Politik vollzieht sich auch auf mindestens zwei Ebenen, der, die wir alle offensichtlich erleben, und eben der, die sich dahinter abspielt. Und ab und an werden die Ebenen zufällig durchlässig, was dann zu Nachfragen führt. Die Anwendung der Begrifflichkeit “Verschwörungstheorie“ diskreditiert dann ein seriöses Nachfragen allerdings sofort. Und genau da muss doch investigativer Journalismus ansetzen. Wenn z. B. selbst der Chef der Fluggesellschaft Emirates, Tim Clark, ein Verschwinden des Flugzeugs auf Flug MH370 für unmöglich erklärt, und dem wird dann aber trotzdem nicht weiter nachgegangen, öffnet das doch allen möglichen Spekulationen Tür und Tor. Und genau an er Stelle …“.

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„THE CUT“ – Film startet heute: Türkischer Völkermord an den Armeniern 1915-1923

Oktober 16, 2014

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am 16. Oktober 2014

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FILMPREMIERE in deutschen Kinos: CUT – THE CUT lautet der Titel eines in deutscher Sprache von einem deutschen Türken verwirklichte Spielfilm. Es ist der erste Spielfilm in dem der Völkermord durch die Türken mit ca. 1,5 Millionen Toten – in den Jahren 1915 bis 1923 – als historische Grundlage exponiert wird.

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Die Opfer der moslemisch-sunnitischen Türken waren christliche Armenier. Armenien muss bis heute damit leben, dass die eigene Geschichte für diese Opfer nicht allgemein anerkannt wird, weil die Türkei über 100 Jahre lang diese unglaubliche Vernichtung der Armenier abgestritten und zum Verschwinden bringen wollte.

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In Deutschland war in den 1950er Jahren ein Roman von Franz Werfel „Musa Dagh“ mit dem Völkermord an den Armeniern erschienen. Dabei handelt es sich um eine Familiengeschichte und eine spezielle Kampagne, in der ca. 5.000 Armenier getötet worden sind. Keine Rede von Millionen Todesopfern.

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Völkermord, Ausrottung, Vernichtung, Genozid – was war der Dreissigjährige Krieg? – was weiß man? – was lernt man? Was geschieht heute? Was machst du?

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Das deutsche Kaiserreich war an der Armenier-Vernichtung durch die Türken zwischen 1915 und 1923 beteiligt. Wir reden von über 100.000 vernichteter Armenier. Wir reden von Todesmärschen, Flucht, wir reden von 300.000 bis zu 1,5 Millionen von den Türken vernichteten Menschen.

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Wie oft habe ich über „Die vierzig Tage des Musa Dagh“, dem Genozid-Roman von Franz Werfel aus den Jahren 1933-1947 gesprochen? Werfel ist nicht so bekannt – nun ja, er lebt auch oft vom guten Willen.

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Jetzt hat also der deutsch-türkische Filmregisseur Fatih Akin (41) seine persönliche „Musa Dagh“-Verfilmung veröffentlicht und in seiner Heimatstadt Hamburg bzw. vom alljährlichen Hamburger Filmfest, den Douglas-Sirk-Preis, erhalten. Der Preis ist Ehrung der Persönlichkeit und wurde am Samstag anlässlich der Filmpremiere von „The Cut“ übergeben.

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Erst unter Erdogan wird über den Genozid an den Armeniern gesprochen und es werden staatliche Bezeugungen und Entschuldigungen gegenüber den Opfern ausgesprochen.

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Dietmar Moews meint: Im Vorbericht zu „The Cut“ wird kritisiert, dass es eine Spielfilm-Story ist, die den historischen Informationsstoff zwar transportiert. Aber es wird relativiert, wenn die Rede von:

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Siehe auch:

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„THE CUT“ – Buntfilm als geistlose Staatskunst von FATIH AKIN

Oktober 19, 2014

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Todesmärsche, Vergewaltigungen, Massenexekutionen, tausendfacher Hungertod, Zwangskonvertierung der armenischen Christen zum Islam, Verkauf ihrer Kinder an Beduinen, Schicksal der Frauen in Bordellen. Selbst deutsche Stimmen sind kurz zu hören, Kolonialoffiziere mit Tropenhelmen, stellvertretend für die Mitschuld des Kaiserreichs, irische Gleisbauer und schließlich:

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Es wird durch THE CUT möglich, dass es Türken, die von diesem unerwünschten Bestandteil der großen türkischen Geschichte, bis heute, nichts wissen, sich damit bekannt machen. Denn – und das scheint hier der gewählte ästhetische Modus des Regisseurs Fatih Akin zu sein: Der Film THE CUT erlaubt es den Verdrängern der Geschichte weiter zu verdrängen.

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Wenn plötzlich irische Gleisbauer in den USA als irreguläre Horde gezeigt werden, als Vergewaltiger und Mörder – das insinuiert: Männer, die sich wie Tiere aufführen, gibt es überall (so kommt es daher). Und das entwertet die politische Aussage zum Genozid der Türken an den 1,5 Millionen Armeniern.

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Die heutige Rezeptionssituation im kommerziellen Kino erlaubt nicht beides: Missliebige Aufklärung und gute Unterhaltung von Armeniern und Türken, vor Kinogängern in Deutschland.

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Jedenfalls muss so eine kulturindustrielle Produktion das Geld einspielen und ist dazu auf mehr Publikum angewiesen, als es hier die Rehabilitation der Armenier und gleichzeitig die Schuld der Türken anzusprechen sucht bzw.finden kann.

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Ob und wie durchdringend die deutsche Kinoöffentlichkeit an die Kassen von „THE CUT“ gehen wird, ist abzuwarten. THE CUT ist ein Zwitter der Filmästhetik geworden, zwischen verschobener Aufklärungsgeschichte und affirmativer Handlungsfaden-Spielfilmerei.

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