Lichtgeschwindigkeit 5608
vom Sonntag, 24. Mai 2015
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In Russland ist ein Gesetz in Kraft getreten, das erlaubt, ausländische Organisationen zu verbieten. Damit sollen „zerstörerische“ Umtriebe gestoppt werden, heißt es im Text.
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NGO ist die Abkürzung von Non Governmental Organization. Dahinter stecken meist „quasi Governmental“, also staatliche / Regierungs-Strukturen, Strategien, Personal, Budgets.
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Dieses Wissen aus der NGO-Soziologie (Intermediarität / Third Sector) wird immer verheimlicht, wenn Habermas von „Bürgergesellschaft“ redet. NGO ist der Etikettenschwindel des Westens, unter dem Signet „Bürgergesellschaft“ mit quasi-staatlichen Agenturen (NGO) in Russland mit westlichem Staatsgeld und westlichem Quasi-Staatspersonal Subversion und „Aufklärung/Agitation“ zu treiben.
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Bei SPIEGEL-Online heißt es heute, Sonntag, 24. Mai 2015:
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„Putin hat dieses Gesetz über „unerwünschte“ ausländische Organisationen in Kraft gesetzt, das ein schärferes Vorgehen gegen ausländische Nichtregierungsorganisationen ermöglicht.
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Organisationen, die nach Ansicht der Behörden eine Bedrohung für die Verfassung oder die Sicherheit des Staates darstellten, könnten damit für „unerwünscht“ erklärt werden, hieß es in einer Erklärung der Präsidentschaft.“
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Das Gesetz war zuvor vom Parlament verabschiedet worden. Dem Gesetz zufolge können gegen für „unerwünscht“ erklärte Organisationen Strafmaßnahmen wie das Einfrieren von Guthaben oder ein Verbot verhängt werden
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Außerdem drohen Mitarbeitern der entsprechenden Organisationen bis zu sechs Jahre Haft oder ein Verbot, nach Russland einzureisen.
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Aktuellen Anlass geben auch solche beim Antritt zur dritten Präsidentschaft Putins im Jahr 2012 große Proteste in Russland. Der Präsident vermutete die USA hinter den Demonstrationen.
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In einem bei der Parlamentsabstimmung veröffentlichten erklärenden Zusatz zu dem Gesetz hieß es, in Russland tätige „zerstörerische Organisationen“ müssten gestoppt werden. Sie seien eine Bedrohung für die „Werte des russischen Staates“ und könnten Umstürze wie in ehemaligen Sowjetrepubliken in den vergangenen Jahren anzetteln.
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Human Rights Watch und Amnesty International kritisierten die Maßnahme und teilten mit , „das drakonische Vorgehen ist ein weiterer Schritt normales Leben aus der Zivilgesellschaft zu drängen.“
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Dietmar Moews meint: NGO oder zu Deutsch NRO, Nichtregierungs Organisationen, sind in den USA – wo es nur zwei Rechtssphären gibt: die Staatliche und die Private (die Private regelt auch die Marktwirtschaft) – nach dem zivilen Privatrecht geregelt. Die deutschen NROs sind nach dem BGB gesatzt, wie Vereine, Stiftungen, fusionierende Gruppen, Verbände, Gewerkschaften Parteien. Sie sind aber meist Mischformen des Zivilrechtsbereichs, des Wirtschaftsrechts (GbR, GmbH, AG, GmbH und Co Kg u. a.), auch Kirchen als Moralunternehmungen und ausnahmsweise auch als staatliche Stiftungen.
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Man wird immer zu erkennen suchen müssen, ob da mehr Privatleute, mehr marktwirtschaftliche Firmeninteressen oder staatliche resp. Parteienstrategien verfolgt werden. Das ist oft in den Satzungen gar nicht ohne Weiteres erkennbar. Entscheidend ist die Zuordnung des Führungspersonals (bspw. ehrenamtliche Multifunktionäre) und die Finanzierungsquellen einer jeden NGO.
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Doch das Wesen der NGOs wird in der politischen Beurteilung, ob es sich um eine Kollektivform der Zivilgesellschaft (Körperschaft) handelt oder um eine verkappte, staatsausgelagerte Agentur oder Organisation, erst deutlich, wenn man genauer hinschaut.
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Dafür ist zu analysieren, ob es sich bei der Körperschaft der Mitglieder und Vorstände einer NGO um ehrenamtliche Amateure handelt oder um professionelle Funktionäre und Agenten, die von staatlichen Organen „entsendet“ sind – also einerseits hauptberuflich Staatsdiener und nebenbei als BGB-Bürger Vorstands-Mitglied in einem Verein (NGO).
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Solche NGOs nennt die Organisationssoziologie auch „QUANGOs“ – „quasi non governmental Organization“. Das heißt, eine solche NGO läuft zwar in der intermediären Rechtsform des Zivilrechts (BGB), wird aber aus staatlichen Kassen finanziert und gesteuert und personell dominiert.
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Genau genommen ist auch die FED-Bank – die US-Notenbank – eine NGO.
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Es hat für Putin keinen Sinn, über diese heimlichen Staatsagenturen groß zu verhandeln.
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Dass sich auch Green Peace, oder Attack, Human Rights Watch und Amnesty International von Putins Verbot angesprochen fühlen, hat auch damit zu tun, dass auch diese Organisationen eine erhebliche Staatsnähe bei den westlichen Staaten genießen. Auch das ROTE KREUZ ist in vielfältiger Weise an das Bundesinnenministerium angeschlossen (das Deutsche Rote Kreuz ist die Aids-Blutkonserven-Organisation des Bundesinnenministers – also eine Staatsauslagerungs-Organisation). Auch die sogenannten GOETHE-INSTITUTE, deutsche Auslands-Kultur-Organisationen, stehen in direkter Abhängigkeit zum Bundesaußenministerium, auch wenn diese die Rechtsform (e. V.) der NGO zu haben scheinen.
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Kurz – die im Raum stehende Frage ist, ob es verwundern darf, dass sich Putin ausländische „Oppositionsparteien“, die in Russland politisch arbeiten, sich vom Halse schafft – und ob das vernünftig ist?
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Eine Alternative dazu besteht darin, dass z. B. deutsche NGOs Kooperationsverträge zu gemeinsamen Projekten mit staatlichen russischen Stellen zu schließen suchen können. Z. B. im Bereich der Wissenschaft gibt es solche Kooperationen bereits traditionell. Oft sind es staatsunmittelbare Kooperationen, die gar nicht die NGO-Verschleierung benutzen.
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MERKE: Wenn in Deutschland das Wort NGO auftaucht, ist zunächst immer vorher herauszufinden, ob und wenn ja, welche staatliche Struktur dahintersteckt und den Staat in Funktion setzt?
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REGEL: Bekannte und erfolgreiche, in den Massenmedien anerkannte NGOs sind so gut wie immer der Form halber staatsausgelagerte Staats-Organisationen. Denn, immer wenn sich tatsächlich zivile Bürger zu einer Bürgerinitiative, einer gemeinnützigen Absicht öffentlich zuwenden wollen, schaffen sie das kaum ohne staatliche Hilfe. Sie kommen überhaupt nur schwer oder gar nicht raus, wenn sie nicht gefördert werden. Ohne staatlichen Hintergrund (Stadtverwaltung, Landesministerium, Bundesbehörden) werden sie in den Staatsmedien und auch in den kommerziellen Zeitungen so gut wie gar nicht publiziert. Eine kleine NGO-Bürgerinitiative (NGO) kann da lange vorsprechen oder Informationen verbreiten – es gibt kaum massenmediale Multiplikation, wenn nicht etwa der Ministerialrat oder der Bauamtsleiter, der Stadtrat oder der Siemens-Vorstandsmanager da als Multifunktionär Mitglied ist (wenn Xavier Naidoo als Musik-Promi da figuriert, aber staatlich missliebig abgestempelt ist, nützt das einer NGO gar nichts, sondern schadet, wenn man multipliziert zu werden wünscht.
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Die Medien schaffen für Dienstklassenpersonal – NGO-„Staats-U-Boote“ – immer große Reputation. Für die wirklichen NGOs-echte Bürgerinitiativen werden stattdessen Verdächtigungen angehängt und Amateurismus gescholten. Staatliche Zuschüsse gibt es für echte NGOs so gut wie nicht. Bzw. wenn es Zuwendungen gibt, muss die Mitgliedschaft dafür wirklich durch Multifunktionäre intermediär gedeckelt und gezähmt werden. Meist sind Vorstandspersonen Multirollenspieler aus Verwaltungen oder den politischen Parteien.
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