ZSCHÄPE bestreitet und behauptet: „Deutschland schafft sich ab“: NSU-Kollektiv als Offizialverbrechen

Dezember 10, 2015

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Vom Donnerstag, 10. Dezember 2015

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Staatskrimineller Grenzgänger EDWARD SNOWDEN Lithografie von Dietmar Moews

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Heute waren zur umfänglichst angekündigten „ZSCHÄPE-Aussage“, am 249. Verhandlungstag, außer vorlauten Interessenten keine substantiierten Kritiken in den Massenmedien zu finden.

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Bei ANNE WILL wurden Lügen von CSU-Beckstein erneut aufgetischt. Gleichzeitig wurde die Angeklagte ZSCHÄPE nach der verlesenen Einlassung kommentiert, als seien ihr Morde vom Gericht bewiesen. Andererseits schien ziemlich ein rechtsstaatlich unakzeptabeles schummriges Licht auf die Gesamt-Szenerie:

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Spießbürger als überforderter A-Prominenter Franz Beckenbauer

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Mit der Rolle der Angeklagten Beate Zschäpe vor diesem Gericht, in diesem in unendlich vielfältigen Offizialbeteiligungen ursächlich zu verantwortendem Tötungsterror des verschrobenen Amateur-Terror-Untergrunds – Böhnhardt und Mundlos, nebst verschworenen Helfernetzen – und dem daran bis heute fortlaufend vertuschend angeschlossenen Zehn-Morde-Prozess am Landgericht München, ist jetzt eine Wende eingetreten.

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Heute berichten und kommentieren die wichtigen Tageszeitungen:

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Frankfurter Allgemeine Zeitung titelt am Donnerstag, 10. Dezember 2015:

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Zschäpe bestreitet Beteiligung an NSU-Morden. „Ich wusste von nichts“ / Angeklagte bittet um Entschuldigung / Nebenkläger enttäuscht“

FAZ, am 10. Dezember 2015, titelt mit Kommentar von Reinhard Müller. „Eine Art Geständnis … Man kann nur hoffen, dass diese lange Hauptverhandlung, zu der auch die Äußerung Zschäpes gehört, weiter aufschreckt und aufweckt. Im Langmut des Rechtsstaats kommt zum Ausdruck, dass es niemanden verloren gibt.“

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FAZ, 10. Dezember 2015, Seite 3:

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Schuld sind nur die anderen. Die Liebe, die Angst vor dem Tod der beiden Freunde, die Furcht, ohne „Ihre Familie“ dazustehen – Beate Zschäpe nennt viele Gründe, warum sie nicht zur Polizei gegangen ist. Und vieles will sie gar nicht gewusst haben. Sie sieht sich selbsr als Opfer (von Karin Truscheit).“

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Süddeutsche Zeitung München titelt am Donnerstag, 10. Dezember 2015:

Ich hatte mit den Morden nichts zu tun“. Beate Zschäpe bestreitet jede Beteiligung an den Verbrechen der NSU-Terroristen. Sie lässt eine Entschuldigung verlesen – Angehörige der Opfer weisen diese jedoch als unglaubwürdig zurück“

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SZ, 10. Dezember 2015, Seite 3:

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Mein liebes Leben. In ihrer Erklärung vor Gericht zeichnet sich Beate Zschäpe als hilflose Frau die von den Mördern Mundlos und Böhnhardt emotional erpresst wurde.“

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SZ, dito Seite 4, Kommentar von Annette Ramelsberger:

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ZSCHÄPE. Unlogisch, unglaubwürdig, jämmerlich… Sie will nur schriftlich antworten. Spontan sein? Wohl viel zu riskant.“

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neues deutschland titelt am Donnerstag, 10. Dezember 2015:

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Zschäpe gibt die Unschuld vom Lande. Kernaussage der Hauptangeklagten im NSU-Prozess: An den Taten nicht beteiligt und nichts gewusst.“

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neues deutschland dito Seite 6:

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„Aufrichtigkeit eines Heimchens. Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, blieb brav neben der Wahrheit.“

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neues deutschland Ebd.

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„Von dieser Aussage glaube ich kein Wort. Gamze Kubazik, Tochter eines NSU-Opfers, und andere Nebenkläger zur Aussage von Beate Zschäpe.“

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neues deutschland ebd.:

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„Zur falschen Zeit am falschen Ort. Prozess dient auch Rehabilitierung der Opfer“

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KÖLNER STADT-ANZEIGER titelt am Donnerstag, 10. Dezember 2015:

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Zschäpe weist alle Schuld von sich. NSU-PROZESS Angehörige der Opfer nach Aussage enttäuscht – „Ein Lügenkonstrukt vorgelegt“.

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K St-A Seite 2:

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„NSU-PROZESS Enttäuschung und Unverständnis. Die Einlassungen Beate Zschäpes stoßen auf Kritik – Strategie der Anwälte wird angezweifelt.“

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K St-A Seite 2:

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„Keine Missachtung der Opfer unterstellen. Die Angeklagte muss Fragen der Angehörigen nicht beantworten.“

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K St-A Seite 3:

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„Inszenierte Verteidigung. Vier Jahre nach ihrer Festnahme bricht Beate Zschäpe ihr Schweigen, bestreitet aber jede Beteiligungen an NSU-Verbrechen.“

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K St-A: Seite 4, Kommentar von Christian Sommarius:

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Zschäpe ließ reden und sagte nichts. Die Erklärung im NSU-Prozess ist unplausibel, zentrale Fragen bleiben offen.“

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Dietmar Moews meint: Die der Morde angeklagte Beate Zschäpe hat, wie breit öffentlich vor-promotet, eine 53-seitige schriftliche Stellungnahme zu ihrer Verteidigung gegen die Anklage und gegen die Schuldvorwürfe durch ihre Anwälte verlesen lassen – das ist ihr Beklagtenrecht.

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EINS Die Angeklagte Zschäpe hatte bereits, als sie sich im November 2011 freiwillig bei der Polizei stellte, erklärt, sie wolle aussagen. Zschäpes ersten drei Pflichtverteidiger vertraten die Auffassung, es diene der Verteidigung am besten, wenn Zschäpe gar Nichts aussage und Zschäpe sagte nicht aus – bis Zschäpe sich mit den Anwälten überwarf.

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ZWEI Darauf erhielt ein neuer Pflichtanwalt zusätzlich Zschäpes Vertretungsvollmacht. Inzwischen trat auf Zschäpes Wunsch und im Einverständnis des neuen Pflichtverteidigers, ein weiterer Anwalt dieser Verteidigungsrolle bei. Die drei ersten Pflichtanwälte sind nach diesem Wechsel nur noch im Saal anwesend – aber nicht mehr an den vertraulichen Beratungen der neuen Verteidiger mit Zschäpe beteiligt.

Ergebnis dieser neuen Verteidigungs-Personnage ist nun diese gestern ausgebrachte „persönliche Einlassung zum Fall“, die vor dem Landgericht und dem Vorsitzenden Manfred Götzl öffentlich verlesen worden ist.

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DREI Die Gesamtkommentierung dieser Beklagten-Stellungnahme hat jetzt in den Massenmedien, die zunächst die Angeklagte Zschäpe als dominante Persönlichkeit hochgejazzt hatten, einen lautklagenden Knick erhalten.

Dabei ist anzuerkennen, dass ein profanes Jenaer Kind, wie die heranwachsende Beate, keineswegs einen solchen Werdegang vorplanen oder selbstkritisch hätte steuern oder abschätzen können.

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Aber dass die sozial-psychologische Belastung von jahrelanger öffentlicher Zurschandestellung sowie vier Jahre Einzelhaft – bei missachteter Unschuldsvermutung im Sinne der Beweisschwäche hinsichtlich der Tatvorwürfe – ohne Frage eine starke Individualität und starken Charakter von Beate Zschäpe beweist, ist ein evidenter Tatsachverhalt.

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Keinesfalls ist aus Zschäpes Eigenschaften, die starke Individualität und Charakter, Willensstärke und Sensibilität, überlegene Urteilskraft, Lebenserfahrung, zu schlussfolgern, abzuleiten und keinesfalls zu unterstellen, sie habe juristische Kenntnisse und psychologisch-strategisches Selbstdarstellungs-Geschick.

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Die neuen Anwälte haben eindeutig Zschäpes Vertrauen dadurch erworben, dass sie Zschäpes Verlangen der persönlichen Einlassung zur Verhandlung entsprachen.

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Die drei alten Pflichtverteidiger hatten es nicht ausreichend versucht oder nicht vermocht, die Mandantin Zschäpe so weit in juristisches Denken einzufühlen, dass ihr dadurch ganz klare Abschätzung der prozessuralen Vor- und etwaigen Nachteile durch Schweigen oder Aussagen möglich geworden wäre.

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Die Kommentare, die behaupten, Zschäpe habe jetzt die Führung des weiteren Prozesses übernommen – Zschäpe steuere alle usw. produzieren absurden Dünnschiss.

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Die arme Frau hat sich nach heutigem Sachstand und Beweislage nach 249 Tagen objektiv erheblich selbst belastet und geschadet und noch vor weitere offene Fragen gestellt.

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Alledrdings ist es für das Gericht ein Leichtes, Zschäpes Selbstbelastungen als freiwillige Geständnisse und die Wahrheit gelten zu lassen. Insbesondere auch all die Belastungen durch Zschäpe der beiden UWEs, denen bis dato kein einziger Mord nachgewiesen werden konnte.

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Der FAZ-Ausputzer Reinhard Müller hätte sich in diesen Fall einarbeiten müssen, wollte er in seinem Kommentar so nebenbei hinwerfen, es seien die Morde bereits längst durch diesen „gründlichen, langwierigen“ bayerischen Prozess zurechenbar bewiesen – und Zschäpes Einlassung sei jetzt nur noch Girlande des Heimchens.

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Ohne Zweifel war Zschäpe davon überfordert, sich vorzustellen, dass eine Zschäpe-Exklusiv-Wahrheit – selbst wenn sie unwiderleglich wäre – nicht zu der Bewertung des Geschehensablaufes und der sozialen Verfängnisse kommen muss, wie Zschäpe dies zu glauben und hoffen sich vorstellt.

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Was gar nicht eigennützlich geht, ist eine nicht volle Wahrheit, wie sie ein solcher von Zschäpe mit Hilfe der Anwälte inszenierter sprunghafter Erklärungstext sachlich ist, verlesen zu lassen. So kann man aussagen – und ruft dann Zwischenfragen herauf.

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Aber dieser Beklagten-Aussage-Text gegenüber komplexen aber dennoch konkludenten Fallzusammenhängen, die man nicht tief genug durchdacht hat – Zschäpe mangels Urteilskraft, die Pflichtverteidiger infolge der berufsüblichen Bräsigkeit und Indolenz – wird nun von Gericht und Staatsanwalt schrittweise abgeklopft und als löchrige Selbstbeschuldigung ins Gewicht fallen.

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VIER Zschäpe wird nun zu den NSU-Netzwerken und zu den sonstigen Tatbeteiligten aussagen müssen oder schweigen. Wer ist sonst noch namhaft beteiligt gewesen?

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FÜNF Zschäpe wird zu Staatskriminalität, zu Geheimdienstlern, zu V-Leuten und zu den ganz konkreten Geldbeschaffungen, Waffenbeschaffungen, Papier, Wohnungen, Autos usw. offenbaren müssen, wer da konkret bis heute verdeckt mitgewirkt hatte – oder sie wird es verschweigen.

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Momentan drängt sich der Eindruck auf, was hier vorgeführt wird, ist eine staatliche Szene, bei der der Staat aus der Schusslinie gebracht wird, während die Angeklagte Zschäpe – wegen Blödheit – eine gut auskömmliche Beurteilung erhalten wird.

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Es ist nicht vorstellbar, dass der völlig löchrige verlesene Text und der dadurch heute angängige Selbstschaden Zschäpes in Zusammenabeit mit den Pflichtverteidigern elaboriert worden sein soll.

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Es sieht nach Absprache zwischen Kläger, Gericht und Verteidigung aus –

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Die Nebenkläger fühlen sich dabei veräppelt, pöbeln aber irrtümlich gegen Zschäpe, statt sich den deutschen Staatsschutz und die „Deutschland schafft sich ab“-Fraktion des Rechtsstaats aufs Korn zu nehmen.

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SECHS Man hätte Zschäpe den Konsum von drei bis vier Flaschen Sekt täglich bezeugen können – dann wäre Zschäpe über die anerkannte deutsche Hochkultur-Leistung ALKOHOLISMUS als schuldunfähig rausgekommen.

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Denn dass Zschäpe besoffen Wohngemeinschaft kann, Katzen halten kann, steht nicht im Widerspruch dazu, dass sie unfähig gewesen sein mochte, das weitverzweigte NSU-Kollektiv zu steuern oder sich besoffen einem Staatsanwalt anzuvertrauen, wenn da Gegenspieler wie der V-Mann TINO BRANDT nachweislich professionell aktiv waren.

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Deutsche Erkenntnis

Mai 9, 2014

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am 9. Mai 2014

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Ohne Erörterung, was Deutsch ist oder für Deutsch gehalten werden kann, wird hier von Deutscher Erkenntnis geredet, die Veränderungen nach dem staatsrechtlichen Zusammenschluss der DDR-Deutschen mit den Westdeutschen der ersten Bundesrepublik bezeichnet.

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In einem Kommentar der Süddeutschen Zeitung, am 6.Mai 2014, schrieb Annette Ramelsberger mal eine besonders ausgerichtete Betrachtung, die eine greifbare soziale Seinsbindung ins Auge nimmt, wo die West- und Ostbeziehung nicht unter das Signet von „Blühende Landschaften – Erfolg des Aufbau Osts“ oder von all „den enttäuschten Jammer-Ossis“ gestellt ist.

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Annette Ramberger bezieht sich auf den Stand der über 100 Prozesstage im sogenannten NSU-Prozess in München, wo eine Frau Zschäpe als Strafangeklagte aus Sachsen bzw. Thüringen sitzt, der hauptsächlich Morde und Mordbeteiligungen vorgeworfen werden.

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Es ist der Süddeutschen Zeitung hoch anzurechnen, sich dieser Art Aufklärung zu bemüßigen, die zunächst nicht Reizaufladung und den Alarmwert anzielt, sondern an sich komplizierteren sozialen und sozial-psychologischen Erscheinungen und deren möglichen Ursachen.

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Den Artikel „NSU – Prozess der Erkenntnis“ von Annette Ramelsberger sollte jeder Deutsche kennen und in seinem engeren Kreis darüber diskutieren, hinterfragen, möglicherweise noch eigene Einsichten und Erlebnisse herantragen.

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Frau Ramelsberger sagt zusammengefasst,

„… Wo die Behörden und Unternehmen gute Leute in den Osten schickten, gedieh die Gemeinsamkeit. Aber oft gingen auch die Dritt- und Viertbesten in die neuen Länder – wie der Leiter des Thüringer Verfassungsschutzes. Es war bekannt, dass der Verfassungsschutz dort nicht funktionierte. Die Verantwortlichen in den Sicherheitsbehörden nahmen es hin, weil lange niemand eine braune RAF für möglich hielt. Zu absurd erschien eine solche Vorstellung. …“

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Man muss wissen, dass die gesamte ehemalige DDR nach dem Beitritt staatsoffizial – d. h. von oben – weitgehend mit dem alten Personal vollkommen neu aufgestellt worden ist. Die gesamte Aufsichts-Verwaltung, die gesamte Eingriffs-Verwaltung, die Kameralistik, das Recht- und das Rechtsspiel, all das nunmehr in föeralistischer Gliederung und bei der rechtsstaatlichen Gewaltenteilung, einschließlich des Pressewesen und der gesellschaftlichen Kommunikation wesentlich durch kommerzielle Medienunternehmen u.v.a.m. Dazu kamen die Westparteien wie Kolonialherren und zogen das GROßE PARTEIEN-Theater auf.

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Kurz, der Westen sandte in einer föderalen Patronage aus den westlichen Administrationen – Parteien, Rathäusern, Ministerien und Mischbehörden – professionelles Personal – von Bayern nach Sachsen, von Niedersachsen nach Sachsen-Anhalt usw. Man richtete jeweils landesspezifische Ordnungen, Handlungsweisen und auch Handlungsstil ein. Was die Sachsen bereits selbst aufgebaut hatten, wurde in den Müll gekippt und durch Bayernformen ersetzt – Bevormundung und Verachtung stank aus jeder Westritze im Osten. Während die jeweils einheimischen Leute in überwiegend obstruierender Grundeinstellung von den Änderungen überrumpelt wurden.

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Man stelle sich aber einen intelligenten Dresdener Sachsen vor, wie er von einem eisenhölzernen Bayern an die Wand gedrückt wird – so einfach war das also nicht.

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Wir haben schließlich nach vier Jahren „Aufbau Ost“ eine offiziell bestimmte Amnestie für alle „Vereinigungskriminaltät“ durchgesetzt, die jedem aufrechten Neu-Rechtsstaatler der ehemaligen DDR oder gar der SED die Gänsehäute über den Rücken jagte.

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Das war permanente Willkür im Offizialhandeln von oben! Wen sollte das überzeugen, wenn die Präambel des GG nach Geltung rief, aber von der Westpraxis selbst nicht beachtet wurde?

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Das von Ost nach West transferierte Aufbau-Geld wurde in riesigen Chargen so Eins zu Eins wieder abgeholt, wie es mit Trara in die neuen Bundesländer hingesendet wurde:

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Aufbau Ost war so gesehen Aufbau West für die Dritt- und Viertklassigen und für alle, die mit krimineller Energie sowohl marktwirtschaftlich, als Bauunternehmer oder Gutachter, und als Ministeriale oder Intermediäre Kläranlagen-Zweckverbändegründer oder als neue Chefredakteure in den erneuerten Bezirksorganen der SED, Magdeburger Volksstimme, Mitteldeutsche Zeitung Halle, Leipziger Volkszeitung oder Sächsische Zeitung Dresden u. a.

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Sie alle, die nachweislich kriminell gehandelt haben, wurden bezüglich der ersten vier Beitritts-Jahre nicht gerichtlich verfolgt. Wut und Versagtheit, ja Verzweiflung und stalinistische Aggression sind so gesehen geradezu als „gesundes Volksempfinden“ zu verstehen.

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Hier knüpfen gewissermaßen auch die jungen Böhnhardt und Mundlos an – und zwar: dirigistisch abgeholt von westdeutschen Geheimdiensten und deren überaus begeistertem dritt- und viertklassigen Personal. Nicht schwer nachzuvollziehen, welche gelungenen Wahlverwandtschaften entstehen konnten mit West-Verfassungsschutz und MfS, zwischen V-Leuten der Innenministerien und Stasi in allen Farben. Bakschisch und Mittel machten es möglich. Die sogenannte SSS in Sachsen wurde als Verein sogar von westlichen Geheimdienstlern gegründet, die die Satzung und die Kleidung mitbrachten. Wen wundert es, dass solche angehängten Ermittlungen von den zuständigen Staatsanwälten nicht zu den erforderlichen Anklagen geführt worden sind, mit der Begründung, es müssten westliche Staatsschützer angeklagt werden: Man dürfe den Vertrauens- und Anonymitätsschutz dieser „Staatskriminellen“ nicht gerichtsnotorisch ermitteln und öffentlich klarstellen. Ja.

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Annette Ramelsberger, oben in der SZ in „NSU Prozess der Erkenntnis. Vor einem Jahr hat der Prozess gegen die rechtsradikale Terrortruppe NSU mit einem Eklat begonnen, und die Kritik an ihm reißt bis heute nicht ab: Viel zu groß sei der Aufwand, viel zu lang dauere das alles, viel zu wenig komme dabei heraus. Und: Warum die Täter zehn Menschen töteten, wie sie ihre Opfer auswählten und wer ihnen half, das könne doch nur die Angeklagte Beate Zschäpe wissen. Und die schweigt ja. Warum also das alles?

Der Prozess hat in diesem ersten Jahr mehr geleistet, als man ihm zugetraut hatte: er hat Aufklärung gebracht, nicht nur über die individuelle Schuld der fünf Angeklagten, mehr noch über den Zustand der deutschen Gesellschaft. Die kann sich im Gerichtssaal oft wie in einem Spiegel selbst erkennen – gerade wenn dort wieder Polizisten auftreten, die keinerlei Fehler bei sich finden wollen und sich loben, wie nett man mit den Angehörigen der Toten Tee getrunken habe; dass gleichzeitig die Telefone der Hinterbliebenen abgehört wurden, sagen die Polizisten nur auf Nachfrage des Gerichts. …

…  Aber man erfährt in diesem Prozess noch vielmehr – auch, weil die Hauptangeklagte Beate Zschäpe in der DDR geboren wurde, in Wendezeiten aufwuchs und in der neuen Bundesrepublik untertauchte. Der Prozess gibt Einblick in 20 Jahre deutsche Geschichte nach der Wende – in die Entwurzelung der Ostdeutschen, das Chaos in den Sicherheitsbehörden, das Verharmlosen von Ausländerhass.

Im Gerichtssaal von München sieht man die Schattenseiten der Wiedervereinigung. Zwei der eindrücklichsten Tage im Prozess waren die Auftritte der Eltern der mutmaßlichen Täter. Die Mutter von Uwe Böhnhardt, eine Lehrerin, trat als Zeugin auf wie vor dem Gericht eines fremden Landes. Sie ließ durchblicken, dass ihr Sohn, der spätere NSU-Mörder, im funktionierenden Schulsystem der DDR nicht auf die schiefe Bahn geraten wäre. Und der Vater von Uwe Mundlos, ein Informatikprofessor, packte vor Gericht seine Brotzeit aus. Man muss sich vorstellen, das hätte ein Student bei ihm in der Prüfung getan. Vater Mundlos legte vor Gericht in erster Linie Wert darauf, dass ihn der Richter mit „Herr Professor“ ansprach. Ansonsten war für ihn der Verfassungsschutz schuld an der Entwicklung des NSU. Wenn Jugendfreunde der Angeklagten aussagen, wird deutlich, wie sich die Jugendlichen, damals abkapselten von den Eltern, deren Selbstwertgefühl durch die Wende erschüttert war; wie sie die Stärke in der Gruppe fanden, und diese Gruppe war rechts. …

Mit jedem Zeugen, jeder Aussage im Prozess wird deutlich, dass die Terroristen nur deswegen 13 Jahre lang unentdeckt im Untergrund bleiben konnten, weil sie Helfer hatten. Da treten Friseurinnen, Hausmeister, Notargehilfinnen, Lastwagenfahrer auf, die Beate Zschäpe und ihre Freunde kannten – aber nie misstrauisch wurden, weil sie sich zwar als „ganz normale“ Bürger sehen, aber vollgesogen sind mit rechtsradikalen Ansichten. „Normal“ ist das im NSU-Prozess am häufigsten gebrauchte Wort, aber es definiert dort einen Zustand, der alles andere ist als normal: Da finden scheinbar bürgerliche Zeugen nichts dabei, dass ihr Freund, ihr Mann, ihr Schwager Ausländer hasst. Sie halten es für normal, wenn der Mann sich das Wort „Skinhead“ auf die Brust tätowieren lässt und die Frau ihren radikalen Freunden Hilfsdienste leistet. Auch heute noch; auch vor Gericht. Die Mauer des Schweigens steht. Sie wurde durch die zehn Morde des NSU nicht erschüttert.

Das ist das wirklich Schaurige an diesem Prozess: Einerseits ist die Republik entsetzt über die Brutalität des NSU, der Bundespräsident muss sich in der Türkei vorhalten lassen, sein Land solle erst die rechtsradikalen Morde aufklären, dann könne er Kritik üben. Andererseits sind all diesen Zeugen die Bundesrepublik und die Werte ihrer Gesellschaft egal. Sie lassen die Fragen des Gerichts abperlen und fläzen sich in den Zeugenstuhl. Ein Mord, zehn Morde sogar, sind für sie kein Grund, um die Loyalität mit den Tätern infrage zu stellen. Für sie hat sich durch die Morde offenbar nichts geändert. Das ist die bisher schwierigste Erkenntnis aus dem NSU-Prozess.“

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Dietmar Moews meint: Die Republik ist entsetzt über die Morde und die Rollen des Staats dabei – wer ist den NSU?-  Vielleicht wird die SZ-Autorin Ramelsberger noch weiter räsonnieren? Und es wird ihr klar, dass den Leuten der Republik die Werte der Gesellschaft gar nicht egal sind.

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Umgekehrt – aus Werttreue halten sie zusammen, weil der Staat hier selbst im Zeichen der Morde erscheint.

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Wo ist der Bundespräsident in all diesen brutalen Mordgeschichten, die ohne die geheimen Staatsdiener nicht hätten geschehen können?

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Woher kam die Waffe? Wir wissen es doch.

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Wer hat abgedrückt? Frau Zschäpe? Hahaha – dazu würde doch jeder Beschuldigte nur noch schweigen.

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Staatsanwälte sind Weisungsempfänger der Regierungen, beschränkt auch der Kontrolle der Parlamente unterworfen. Da erklärt man einfach das staatliche Interesse an Geheimhaltung und dann ist Sabbat. Merkel schwärzt Akten, Schäuble sperrt Zeugen, Bouvier lässt Dokumente verschwinden und lügt.

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Dietmar Moews meint: wir können den Verlauf der Blüte der deutschen Landschaften nicht rückgängig machen.

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Die Strafangeklagte Beate Zschäpe wird sich zu ihrer Jugend als NSU innerlich bekennen müssen, wenn sie ihr Jugendleben in dieser Art als Untersuchungsgefangene vergeudet sieht. Da hat sie wohl Vieles falsch gemacht, Vieles falsch beurteilt.

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Es werden vermutlich zukünftig privat angestrengte Gerichtsklagen der Angehörigen der Ermordeten geben, weil es in München vor Gericht zu blöde zugeht. Es sind die Staatsdiener als Zeugen der zahlreichen farbigen Fälle zu dämlich und zu bräsig, zu gefühllos und zu dreist, in ihrer verstockten Aussagebereitschaft bzw. -verweigerung im Prozess gegen Zschäpe. Zumindest zeichnet sich das so ab, aus Sicht der privaten Nebenkläger.

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Schäuble, Merkel und Co. Sollten ihren Machiavelli erneut lesen, denn ordnungspolitisch erscheinen hier erhebliche Defizite der Staatskunst hinsichtlich Führung und Fühlung, Rechtspflege und Kommunikation in Deutschland.


Uli Hoeneß – Kampfmoral und Unmoral eines Steuerkriminellen 13

März 21, 2014

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am 21. März 2014

 

Zum Fall des prominenten Steuerkriminellen Uli Hoeneß ist zu erkennen, wie eine Person einerseits als erfolgreich und leistungsstark hervortritt, andererseits strafrechtsbrüchig zu Heuchlerei und Selbstgerechtigkeit greift und dabei hemdsärmlig auf „political Correctness“ oder Verantwortung als Vorbild verzichtet. Ist hierin eine Verpitbullung zu erkennen und findet das Resonanz in der weiteren gesellschaftlichen Praxis von Moral, Kampfmoral und Unmoral und als Stimulans der Aktivierung der sozialen Dynamik und der individuell empfundenen Lebenszufriedenheit?

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Heute, am 21. März 2014, veröffentlichte die Süddeutsche Zeitung München eine ausgiebige Stellungnahme des im Falle Hoeneß tätigen Staatsanwalts am Landgericht in München zu den offenen Fragen und dem kurzen Prozess.

Diese Darstellungen des Staatsanwalts sind nicht ganz dicht.

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Unter der Überschrift „Die Herkunft ist restlos aufgeklärt“, im Sportteil der Süddeutschen Zeitung aus München auf Seite 27, berichtet Annette Ramelsberger: „Die Münchner Staatsanwaltschaft verwahrt sich gegen den Vorwurf, sie habe im Hoeneß-Prozeß nicht alles so genau wissen wollen. Wir haben lückenlos recherchiert“, sagt Sprecher Heidenreich. Für den Vorwurf einer schwarzen Bayern-Kasse finden sich keine Belege…“

Jedoch hat Staatsanwalt Achim von Engel dabei seine sauber zugeschnittene Anklageschrift im Auge, um deren Klärung und Beurteilung es in dem vorgegangenen Strafprozess allein ging.

Es ging also nicht um verjährte Straftaten. Es ging auch nicht um möglicherweise in den verspätet vom Angeklagten dem Gericht vorgelegten Dokumenten verborgene Straftaten. Staatsanwalt von Engel verfuhr in sanfter Einmut mit dem Richter am Landgericht, Rupert Heindl, eben lediglich die Klagepunkte abzuklären.

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Insofern kam es dadurch, dass die über 50.000 Bank-Buchungs-Dokumente lediglich auf die vier vierteljährlichen Zwischen-Bilanzen über die sieben Steuerhinterziehungsjahre berechnet (per Komputer) und festgestellt worden sind, zu einer oberflächlichen Klage-und Beweisermittlung. Denn die Bankbelege enthalten, neben diesen Vierteljahres-Salden, erheblich mehr Tatsachverhalte und durch die hierzu mögliche persönliche Vernehmung viel weitere Aufschlüsse über die Nutzungszwecke und Praktiken im Umgang des Steuerkriminellen mit diesem Schwarzkonto. Das wurde unterlassen.

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Wir haben das Verfahren so geführt, dass wir uns nicht verstecken müssen, sagt die Staatsanwaltschaft München II. „Und wir wollten auch nicht mehr ein Jahr warten, in der Hoffnung, dass die Bank noch was liefert. Wir hatten schon ein Jahr gewartet. Und bestand für uns nicht die Möglichkeit, die Bank hierzu zu zwingen“ … Es hat hier keiner angerufen“, sagt Heidenreich: „Es gab keine politische Einflussnahme.“

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Dieser Aussage zu folgen, wäre die Landesregierung durch den Justizminister gehalten, die Staatsanwaltschaft auf die politische Relevanz eines solch extremen Kriminalfalles hinzuweisen. Denn es mangelt nun an Aufklärung der Steuerkriminalität des Prominenten Uli Hoeneß, der lediglich für einen Teil seiner Straftaten die dreieinhalb Jahre Gefängnis ohne Bewährung erhielt.

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Es fehlen Aufschlüsse über den Gesamtschaden durch Steuerhinterziehung und Schwarzgeschäfte. Aufklärung ist auch für den verjährten Zeitraum zu ermitteln. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, zu erfahren, wie hoch der angerichtete Schaden ist. Allgemein und normaler Weise, kann wer Schulden hat dreißig Jahre dafür belangt werden – in diesem Prozess gegen Hoeneß fehlt zumindest die Ermittlung darüber.

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Das letzte Woche mit dem Urteil abgeschlossene Verfahren hat weiterhin einen Betrugsstraftatbestand ergeben, der nicht in der Klageschrift stand und der nun nicht berücksichtig worden ist: Uli Hoeneß hatte mehrere, weitere legal und illegal benutzte Bank-Konten, die er für seine Zielgeschäfte benutzte.

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Hierbei kam es zu erheblichen Verlustvorträgen bei einer Bank in Deutschland, die steuerrechtlich ordentlich ausgewiesen und steuermindernd geltend gemacht worden sind. Hoeneß hat seinen Steuerberater hierzu nicht von dessen Schweigepflicht entbunden. Hier ist nunmehr der Betrugstatbestand herausgekommen – eine Spielart des „Herstatt-Dattel-Komplex“ -, indem gleichzeitig unversteuerte Gewinne aus Zielgeschäften auf dem Vontobel-Schwarzkonten in der Schweiz erzielt worden sind.

Hoeneß hat also gleichzeitig auf dem deutschen Konto Verluste abgeschrieben, während er über die schwarze Bankverbindung Gewinne erzielte. Es hätte also nicht zu unsaldierten Verlustvorträgen beim Rosenheimer Finanzamt kommen dürfen. Das Gericht erklärte hierzu, es handele sich um unbedeutende, zu vernachlässigende Angelegenheiten.

Hier haben Staatsanwaltschaft und Landgericht im abgeschlossenen Prozess nicht ordentlich ermittelt.

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Wir werden abzuwarten haben, ob Verfahrens-Residuen solcher Art bei den Prüfungen der 50.000 Bank-Buchungs-Dokumente – über die Ermittlung der reinen Steuerpflicht hinaus weitere kriminelle Tatsachverhalte herausbringt oder das Ganze nun einfach deckelt.

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Die abschließende Erklärung des verurteilten Uli Hoeneß zu seiner Art von Anstand, nämlich keinerlei Aufschluss der weiteren Umstände seiner schwarzen Zockerei gegeben zu haben, ist die Farbe der Verpitbullung des nunmehr vorbestraften.

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Die Kommentare von Respekt und Anerkennung der persönlichen Größe, durch die Bundeskanzlerin Merkel (CDU) und des bayerischen Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) sind blanker machiavellistischer Zynismus, wie er in der Politik gewöhnlich zu erwarten ist.

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Schlechte Vorbilder in dieser Anerkennung von Verpitbullung sind sozusagen gerichtsrelevante Maßstäbe für Moral und Sitte in der Öffentlichkeit von höchster Stelle – MERKE: „Quod licet Jovi, non licet Bovi“.

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Wie weit Unmoral und Kampfmoral die Basisdistanz zwischen dem wirklichen Geschehen der Steuerstraftaten und der rechtsstaatlichen Behandlung in diesem Fall Hoeneß verringern, ist sehr schwer qualitativ einzuschätzen. Hier sind Grenzen der qualitativen empirischen Soziologie erreicht, weil die Beteiligten in eigener Sache lügen und vertuschen dürfen.

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Es darf aber angenommen werden, dass das Wohlsein oder Unwohlsein der Bürger im regulierten Rechtsstaat prozedurale Nutzen und Schäden erzeugen. Es handelt sich um schwächende Kollektivkräfte, indem der Bürger schlecht informiert und draußen gehalten wird, fühlt er sich eventuell erleichtert, kann aber nicht teilnehmen. Er wird sich deshalb abwenden und nicht mitdenken und mitverantworten.

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Stärkende Wirkungen sind fraglos die Folge der Entkopplung und Erleichterung in der subjektiv empfundenen Lebenszufriedenheit, einerseits nicht individuell mit dem Gerichtsstreit und dem Ärger zu tun zu haben. Andererseits ist jeder individuell betroffen, wenn das Unwesen eines oberflächlich wegprozessierten prominenten Steuerkriminellen mit unguten Ausstrahlungen der Verpitbullung in der Gesellschaft belastet bleibt.

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Wir erleben im Fall Hoeneß ein aktuelles Beispiel für die Kritik der zynischen Vernunft (Peter Sloterdijk): Der Fortschritt und die Aufklärung belehrt auch den kleinen Mann, wie heutzutage beschissen werden kann. Reichtum im Jahr 2014 bringt weder Moral noch Bildung, sondern Rücksichtslosigkeit.

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Während früher der Papst öffentlich Wasser predigte und heimlich Wein soff und seine Töchter schwängerte, macht heute jeder Versicherungsfall Gelegenheit zum Betrug als Kavaliersdelikt: Verpitbullung der Gesellschaft durch Verpitbullung in der Gesellschaft.

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Fortsetzung folgt