Lichtgeschwindigkeit 6098
Vom Donnerstag, 10. Dezember 2015
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Staatskrimineller Grenzgänger EDWARD SNOWDEN Lithografie von Dietmar Moews
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Heute waren zur umfänglichst angekündigten „ZSCHÄPE-Aussage“, am 249. Verhandlungstag, außer vorlauten Interessenten keine substantiierten Kritiken in den Massenmedien zu finden.
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Bei ANNE WILL wurden Lügen von CSU-Beckstein erneut aufgetischt. Gleichzeitig wurde die Angeklagte ZSCHÄPE nach der verlesenen Einlassung kommentiert, als seien ihr Morde vom Gericht bewiesen. Andererseits schien ziemlich ein rechtsstaatlich unakzeptabeles schummriges Licht auf die Gesamt-Szenerie:
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Spießbürger als überforderter A-Prominenter Franz Beckenbauer
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Mit der Rolle der Angeklagten Beate Zschäpe vor diesem Gericht, in diesem in unendlich vielfältigen Offizialbeteiligungen ursächlich zu verantwortendem Tötungsterror des verschrobenen Amateur-Terror-Untergrunds – Böhnhardt und Mundlos, nebst verschworenen Helfernetzen – und dem daran bis heute fortlaufend vertuschend angeschlossenen Zehn-Morde-Prozess am Landgericht München, ist jetzt eine Wende eingetreten.
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Heute berichten und kommentieren die wichtigen Tageszeitungen:
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Frankfurter Allgemeine Zeitung titelt am Donnerstag, 10. Dezember 2015:
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„Zschäpe bestreitet Beteiligung an NSU-Morden. „Ich wusste von nichts“ / Angeklagte bittet um Entschuldigung / Nebenkläger enttäuscht“
FAZ, am 10. Dezember 2015, titelt mit Kommentar von Reinhard Müller. „Eine Art Geständnis … Man kann nur hoffen, dass diese lange Hauptverhandlung, zu der auch die Äußerung Zschäpes gehört, weiter aufschreckt und aufweckt. Im Langmut des Rechtsstaats kommt zum Ausdruck, dass es niemanden verloren gibt.“
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FAZ, 10. Dezember 2015, Seite 3:
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„Schuld sind nur die anderen. Die Liebe, die Angst vor dem Tod der beiden Freunde, die Furcht, ohne „Ihre Familie“ dazustehen – Beate Zschäpe nennt viele Gründe, warum sie nicht zur Polizei gegangen ist. Und vieles will sie gar nicht gewusst haben. Sie sieht sich selbsr als Opfer (von Karin Truscheit).“
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Süddeutsche Zeitung München titelt am Donnerstag, 10. Dezember 2015:
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„Ich hatte mit den Morden nichts zu tun“. Beate Zschäpe bestreitet jede Beteiligung an den Verbrechen der NSU-Terroristen. Sie lässt eine Entschuldigung verlesen – Angehörige der Opfer weisen diese jedoch als unglaubwürdig zurück“
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SZ, 10. Dezember 2015, Seite 3:
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„Mein liebes Leben. In ihrer Erklärung vor Gericht zeichnet sich Beate Zschäpe als hilflose Frau die von den Mördern Mundlos und Böhnhardt emotional erpresst wurde.“
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SZ, dito Seite 4, Kommentar von Annette Ramelsberger:
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„ZSCHÄPE. Unlogisch, unglaubwürdig, jämmerlich… Sie will nur schriftlich antworten. Spontan sein? Wohl viel zu riskant.“
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neues deutschland titelt am Donnerstag, 10. Dezember 2015:
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„Zschäpe gibt die Unschuld vom Lande. Kernaussage der Hauptangeklagten im NSU-Prozess: An den Taten nicht beteiligt und nichts gewusst.“
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neues deutschland dito Seite 6:
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„Aufrichtigkeit eines Heimchens. Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, blieb brav neben der Wahrheit.“
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neues deutschland Ebd.
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„Von dieser Aussage glaube ich kein Wort. Gamze Kubazik, Tochter eines NSU-Opfers, und andere Nebenkläger zur Aussage von Beate Zschäpe.“
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neues deutschland ebd.:
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„Zur falschen Zeit am falschen Ort. Prozess dient auch Rehabilitierung der Opfer“
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KÖLNER STADT-ANZEIGER titelt am Donnerstag, 10. Dezember 2015:
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„Zschäpe weist alle Schuld von sich. NSU-PROZESS Angehörige der Opfer nach Aussage enttäuscht – „Ein Lügenkonstrukt vorgelegt“.
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K St-A Seite 2:
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„NSU-PROZESS Enttäuschung und Unverständnis. Die Einlassungen Beate Zschäpes stoßen auf Kritik – Strategie der Anwälte wird angezweifelt.“
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K St-A Seite 2:
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„Keine Missachtung der Opfer unterstellen. Die Angeklagte muss Fragen der Angehörigen nicht beantworten.“
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K St-A Seite 3:
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„Inszenierte Verteidigung. Vier Jahre nach ihrer Festnahme bricht Beate Zschäpe ihr Schweigen, bestreitet aber jede Beteiligungen an NSU-Verbrechen.“
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K St-A: Seite 4, Kommentar von Christian Sommarius:
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„Zschäpe ließ reden und sagte nichts. Die Erklärung im NSU-Prozess ist unplausibel, zentrale Fragen bleiben offen.“
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Dietmar Moews meint: Die der Morde angeklagte Beate Zschäpe hat, wie breit öffentlich vor-promotet, eine 53-seitige schriftliche Stellungnahme zu ihrer Verteidigung gegen die Anklage und gegen die Schuldvorwürfe durch ihre Anwälte verlesen lassen – das ist ihr Beklagtenrecht.
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EINS Die Angeklagte Zschäpe hatte bereits, als sie sich im November 2011 freiwillig bei der Polizei stellte, erklärt, sie wolle aussagen. Zschäpes ersten drei Pflichtverteidiger vertraten die Auffassung, es diene der Verteidigung am besten, wenn Zschäpe gar Nichts aussage und Zschäpe sagte nicht aus – bis Zschäpe sich mit den Anwälten überwarf.
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ZWEI Darauf erhielt ein neuer Pflichtanwalt zusätzlich Zschäpes Vertretungsvollmacht. Inzwischen trat auf Zschäpes Wunsch und im Einverständnis des neuen Pflichtverteidigers, ein weiterer Anwalt dieser Verteidigungsrolle bei. Die drei ersten Pflichtanwälte sind nach diesem Wechsel nur noch im Saal anwesend – aber nicht mehr an den vertraulichen Beratungen der neuen Verteidiger mit Zschäpe beteiligt.
Ergebnis dieser neuen Verteidigungs-Personnage ist nun diese gestern ausgebrachte „persönliche Einlassung zum Fall“, die vor dem Landgericht und dem Vorsitzenden Manfred Götzl öffentlich verlesen worden ist.
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DREI Die Gesamtkommentierung dieser Beklagten-Stellungnahme hat jetzt in den Massenmedien, die zunächst die Angeklagte Zschäpe als dominante Persönlichkeit hochgejazzt hatten, einen lautklagenden Knick erhalten.
Dabei ist anzuerkennen, dass ein profanes Jenaer Kind, wie die heranwachsende Beate, keineswegs einen solchen Werdegang vorplanen oder selbstkritisch hätte steuern oder abschätzen können.
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Aber dass die sozial-psychologische Belastung von jahrelanger öffentlicher Zurschandestellung sowie vier Jahre Einzelhaft – bei missachteter Unschuldsvermutung im Sinne der Beweisschwäche hinsichtlich der Tatvorwürfe – ohne Frage eine starke Individualität und starken Charakter von Beate Zschäpe beweist, ist ein evidenter Tatsachverhalt.
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Keinesfalls ist aus Zschäpes Eigenschaften, die starke Individualität und Charakter, Willensstärke und Sensibilität, überlegene Urteilskraft, Lebenserfahrung, zu schlussfolgern, abzuleiten und keinesfalls zu unterstellen, sie habe juristische Kenntnisse und psychologisch-strategisches Selbstdarstellungs-Geschick.
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Die neuen Anwälte haben eindeutig Zschäpes Vertrauen dadurch erworben, dass sie Zschäpes Verlangen der persönlichen Einlassung zur Verhandlung entsprachen.
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Die drei alten Pflichtverteidiger hatten es nicht ausreichend versucht oder nicht vermocht, die Mandantin Zschäpe so weit in juristisches Denken einzufühlen, dass ihr dadurch ganz klare Abschätzung der prozessuralen Vor- und etwaigen Nachteile durch Schweigen oder Aussagen möglich geworden wäre.
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Die Kommentare, die behaupten, Zschäpe habe jetzt die Führung des weiteren Prozesses übernommen – Zschäpe steuere alle usw. produzieren absurden Dünnschiss.
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Die arme Frau hat sich nach heutigem Sachstand und Beweislage nach 249 Tagen objektiv erheblich selbst belastet und geschadet und noch vor weitere offene Fragen gestellt.
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Alledrdings ist es für das Gericht ein Leichtes, Zschäpes Selbstbelastungen als freiwillige Geständnisse und die Wahrheit gelten zu lassen. Insbesondere auch all die Belastungen durch Zschäpe der beiden UWEs, denen bis dato kein einziger Mord nachgewiesen werden konnte.
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Der FAZ-Ausputzer Reinhard Müller hätte sich in diesen Fall einarbeiten müssen, wollte er in seinem Kommentar so nebenbei hinwerfen, es seien die Morde bereits längst durch diesen „gründlichen, langwierigen“ bayerischen Prozess zurechenbar bewiesen – und Zschäpes Einlassung sei jetzt nur noch Girlande des Heimchens.
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Ohne Zweifel war Zschäpe davon überfordert, sich vorzustellen, dass eine Zschäpe-Exklusiv-Wahrheit – selbst wenn sie unwiderleglich wäre – nicht zu der Bewertung des Geschehensablaufes und der sozialen Verfängnisse kommen muss, wie Zschäpe dies zu glauben und hoffen sich vorstellt.
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Was gar nicht eigennützlich geht, ist eine nicht volle Wahrheit, wie sie ein solcher von Zschäpe mit Hilfe der Anwälte inszenierter sprunghafter Erklärungstext sachlich ist, verlesen zu lassen. So kann man aussagen – und ruft dann Zwischenfragen herauf.
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Aber dieser Beklagten-Aussage-Text gegenüber komplexen aber dennoch konkludenten Fallzusammenhängen, die man nicht tief genug durchdacht hat – Zschäpe mangels Urteilskraft, die Pflichtverteidiger infolge der berufsüblichen Bräsigkeit und Indolenz – wird nun von Gericht und Staatsanwalt schrittweise abgeklopft und als löchrige Selbstbeschuldigung ins Gewicht fallen.
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VIER Zschäpe wird nun zu den NSU-Netzwerken und zu den sonstigen Tatbeteiligten aussagen müssen oder schweigen. Wer ist sonst noch namhaft beteiligt gewesen?
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FÜNF Zschäpe wird zu Staatskriminalität, zu Geheimdienstlern, zu V-Leuten und zu den ganz konkreten Geldbeschaffungen, Waffenbeschaffungen, Papier, Wohnungen, Autos usw. offenbaren müssen, wer da konkret bis heute verdeckt mitgewirkt hatte – oder sie wird es verschweigen.
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Momentan drängt sich der Eindruck auf, was hier vorgeführt wird, ist eine staatliche Szene, bei der der Staat aus der Schusslinie gebracht wird, während die Angeklagte Zschäpe – wegen Blödheit – eine gut auskömmliche Beurteilung erhalten wird.
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Es ist nicht vorstellbar, dass der völlig löchrige verlesene Text und der dadurch heute angängige Selbstschaden Zschäpes in Zusammenabeit mit den Pflichtverteidigern elaboriert worden sein soll.
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Es sieht nach Absprache zwischen Kläger, Gericht und Verteidigung aus –
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Die Nebenkläger fühlen sich dabei veräppelt, pöbeln aber irrtümlich gegen Zschäpe, statt sich den deutschen Staatsschutz und die „Deutschland schafft sich ab“-Fraktion des Rechtsstaats aufs Korn zu nehmen.
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SECHS Man hätte Zschäpe den Konsum von drei bis vier Flaschen Sekt täglich bezeugen können – dann wäre Zschäpe über die anerkannte deutsche Hochkultur-Leistung ALKOHOLISMUS als schuldunfähig rausgekommen.
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Denn dass Zschäpe besoffen Wohngemeinschaft kann, Katzen halten kann, steht nicht im Widerspruch dazu, dass sie unfähig gewesen sein mochte, das weitverzweigte NSU-Kollektiv zu steuern oder sich besoffen einem Staatsanwalt anzuvertrauen, wenn da Gegenspieler wie der V-Mann TINO BRANDT nachweislich professionell aktiv waren.
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