Lichtgeschwindigkeit 7747
Vom Freitag, 24. November 2017
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BILD.de und DLF.de am 23. November 2013 zu „Schäuble verhängt TWITTER-VERBOT im Bundestag“:
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„… ein Schreiben von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) an die Abgeordneten des Bundestags für Aufruhr.
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In dem per Hausport verschickten Schreiben heißt es, Handys, Tablets oder Laptops sollten nur zurückhaltend genutzt werden. Dann heißt es in einem deutlich schärferen Ton weiter:
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„Den Verhandlungen des Bundestages unangemessen und daher unerwünscht ist die Nutzung von Geräten zum Fotografieren, Twittern oder Verbreiten von Nachrichten über den Plenarverlauf.
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Sehr geehrte Frau Kollegin,
Sehr geehrter Herr Kollege,
zu Beginn der 19. Wahlperiode und nach Verständigung im Präsidium möchte ich Sie an die Regeln zur Benutzung technischer Geräte im Plenarsaal erinnern. Grundsätzlich dürfen Geräte, insbesondere Mobiltelefone und Tabletcomputer, nur zurückhaltend und in einer ihrer Teilnahme an einer Plenarsitzung angemessenen Weise genutzt werden.
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Unzulässig ist die Nutzung von Geräten, die Geräusche erzeugen, aufgeklappt und hochgestellt werden, insbesondere Computer-Laptops.
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Den Verhandlungen des Bundestags unangemessen und daher unerwünscht ist die Nutzung von Geräten zum Fotografieren, Twittern oder Verbreiten von Nachrichten über den Plenarverlauf.
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Mit freundlichen Grüßen
Ihr Schäuble„
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Dietmar Moews meint: Einfach toll zu erleben, wenn etwas wirklich gravierendes geschieht, die deutschen Massenmedien sich am Kopf kratzen, aber außer der blanken Kurznotiz rein gar nichts weiter zu erklären haben.
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TWITTER-VERBOT im Bundestag – was bedeutet das denn?
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Dass sich durch die Mobilgeräte-Echtzeitkommunikation in Sprechton, Bildern und Textzeichen heimlich, unkontrolliert und als Sabotage benutzen lässt (nicht nur, wenn man mal im Fahrstuhl steckengeblieben ist und die Kondome vergessen hatte) hat sich inzwischen als Bauernschläue eingeschlichen. Das ist leicht zu erkennen, wenn man diese „Twitter-Saboteure“ über ihre Heldentaten angeben hört.
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Aus einer nichtöffentlichen Plenarsitzung eine quasi-geheimdienstliche Informationsschleuse zu betreiben, indem nach draußen, an die Öffentlichkeit, diskrete Verhandlungsverläufe ins Internetz allgemein zugänglich bereitgestellt werden, ist schlicht REGELWIDRIG. Schweigepflicht gehört zu den amtseidlich anerkannten Verhaltensregeln.
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Der Bundestagspräsident ist der formale Herr über die amtlichen Informationen und Neuigkeiten, die er entweder selbst oder mittels des Bundestags-Kommunikations-Personals zu einem von ihm zu verantwortenden Zeitpunkt herausgibt.
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Dass durch informelle Informationsstreuung z. B. Publizisten vorinformiert werden und darüber möglicherweise mit aktiv beteiligten Abgeordneten bereits weltweit ihre Interpretationen verbreiten, bevor der Bundestag formal informiert, ist Regelverstoß und Sabotage.
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Abgeordnete machen sowas aus Arschkriecherei gegenüber Journalisten und Redaktionen, von denen sie Gegenleistungen entgegennehmen.
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Dass heutzutage jeder TWITTERN darf, ist ein Kommunikationserfordernis, das dem Freiheitsbegriff des Grundgesetzes entspricht. Dabei wird nicht Sprachkompetenz, Orthografie oder Formulierungsvermögen verlangt.
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Allerdings begegnet sich hier eine alltäglich übliche „Volkskommunikation“ mit erheblichem Sprachunvermögen und dazu passenden Leseunfähigkeiten – eine Ausprägung des „Höhlengleichnisses“ informeller gesellschaftlicher Sozialität.
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Die neue Idee von TWITTER, dass, wer nicht mit 140 Zeichen (max.) ein TWEED abfassen könne, der mit 280 Zeichen eher fertig würde, ist eine Verirrung.
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Augenstaub und sinnlose Geräusche zugunsten des Gefühls, dabei zu sein, ist ein legitimer Anspruch des freien Bürgers.
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Dem entsprechend gehört aber ein Verfassungs-Auftrag zur Bildungsorganisation dazu, der hier mit dem TWITTER-Verbot des Bundestagspräsident Schäuble, als Verantwortlicher des Offizialstaats, die erforderliche Vorbildrolle verwirklicht.
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M. E. ist das TWITTERN ohnehin ein kommerzieller Unfug zum BigData-Terror, der erst, wie die Zwiebelhäute, nach und nach vom ersten Hype immer weiter abflaut und dann verschwinden wird.
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TWITTER kann als Nothilfe-Technik nützlich und hilfreich sein. TWITTER als Datensammelstelle wird sich als überflüssig von selbst erledigen. Zum Beispiel: „was Evelyn Künnecke mit dem zu harten Frühstücksei gemacht hat, will ernsthaft kaum jemand wissen“.
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FINE E COMPATTO
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