VW Diesel-Affäre mit 136 000 geschädigten Verbrauchern in der Sammelklage

Dezember 11, 2018

Lichtgeschwindigkeit 8651

am Mittwoch, 12. Dezember 2018.

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DLF.de am 11. Dezember 2018:

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„Diesel-Affäre – Mehr als 136.000 Verbraucher schließen sich bislang Klage gegen VW an

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Mehr als 136.000 Verbraucher haben sich bislang in das Klageregister für die Musterfeststellungsklage gegen den Autobauer Volkswagen eingetragen.

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Das teilte das Bundesamt für Justiz dem Hauptstadtstudio des Deutschlandfunks mit. Auch die Servicetelefonnummer werde intensiv genutzt. Vom Abgasskandal betroffene VW-Kunden können sich seit dem 27. November der Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands und des ADAC anschließen. Der Termin für die mündliche Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Braunschweig steht noch nicht fest. Die Eintragung ist bis einen Tag vor Verhandlungsbeginn möglich.

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Das Gesetz zur Einführung der Musterfeststellungsklage war erst Anfang November in Kraft getreten. Mit der Klageform können Verbraucher ihre Ansprüche gegen Unternehmen einfacher durchsetzen. Klageberechtigt sind Verbände. Ein Gericht kann zum Beispiel grundsätzlich feststellen, dass ein Unternehmen zu Schadenersatz verpflichtet ist. Die Verbraucher können sich dann darauf berufen, wenn sie anschließend ihre individuellen Ansprüche selbst einklagen.“

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Der zögerliche Einstieg der geschädigten VW-Verbraucher in diese Sammelklage, hat verschiedene Ursachen und Motive.

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EINS Jedes Gerichtsverfahren tötet den Lebensgeist, raubt Kraft und stört die eigenen Aktionskreise des Lebensbogen. Auch wer klagt oder mitklagt, empfängt Gerichts- und Anwaltspost, die ihn konkret belastetet. Noch gar nicht von Verfahrenskosten geredet.

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ZWEI Es muss angenommen werden, dass VW, die Schulden nicht ausgleichen wird, weil der Schadensumfang die Finanzkraft von VW übersteigt bzw. das mithaftende Land Niedersachsen als Hauptaktionär, von den SPD-Wählern gestoppt werden wird.

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DREI Dieses Verfahren, wenn es denn für die geschädigten Kläger ein brauchbares Ergebnis ergeben sollte, müsste anschließend in konkret persönlich zu beantragende und geführten Einzelklagen übernommen werden. Der in Aussicht stehende Zeitrahmen, der sich für den verklagten VW-Konzern Verfahrensverschleppungsweg ergibt, ist ein für einen Kläger unüberschaubares Streitdrama ohne Ende vor Gericht. Der Kläger muss sich selbst, seine Prozessakquistion für Anwalt und Gericht vorfinanzieren, und hätte selbst, für den Fall, gegen VW zu gewinnen, noch zusätzlich einen Gerichtsprozess über einen Kostenentscheid zu führen, der ebenfalls noch weiter von VW verzögert werden kann (z. B. Aufrechnungsansprüche), bevor wirklich ein Gerichtsvollzieher einen entschiedenen Kostentitel pfänden kann – wenn dann noch Geld bei VW zu holen ist.

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VIER Diese Prozesse, so sie denn von den Geschädigten VW-Verbrauchern gewonnen würden, würden ja den Schaden, der längst in der Vergangenheit liegt, nicht beheben können. Ein besseres Auto hat VW bislang gar nicht. Was da Alles von neuen Modellen geredet wird, ist nichts Zukunftsweisendes. Ob Verbrennungsmotoren oder Elektroantriebe – immer ist der Umweltdreck im Spiel, der sogar bei E-Autos in Atomkraftwerken oder Kohle- und Öl Verbrennungskraftwerken höher ist als beim herkömmlichen Dieselmotor.

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FÜNF Wer diese Prozesse gegen VW anstrengt wird OPFER der Boulevard-Medien und der Kulturindustrie im freien Umgang mit forensischen Geschehnisen. Wer will schon gerne als normaler Autobürger jahrelang von BILD oder SAT 1 durch den Kakao gezogen werden.

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SECHS Tatsächlich kennen sich die meisten Normalbürger nicht in den forensischen Formalitäten aus und haben auch keineswegs einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens an der Hand, der was anderes will als hohe Honorarabrechnungen zu schreiben.

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Dietmar Moews meint: Auch diese Entwicklung mit den VW-Geschädigten ist ein gutes Beispiel für die wachsende Staatsverdrossenheit der deutschen Bürger.

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Die unabhängige Justiz im freien Rechtsstaat hat mit Verschleppungsverfahren zu tun, die menschliche Lebensdauer überbelasten. Rechtsverletzer können mit teueren Spezial-Anwaltskanzleien den streitenden Kleinbürger mit seinem kleinen Rechtsanwalt unter dem Motto:

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„In Unterhosen jagt man nicht“

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schließlich über kostspielige Gutacher fertigmachen.

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VW hat viele VW-Kunden geschädigt. Und VW hat den deutschen Staat geschädigt, dessen eigene Konstitution an Vertrauen verliert, sodaß in zunehmendem Maß nach der US-Forensik gerufen wird:

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Privat-Justiz – kurzer Prozess mit Schadensersatzurteilen und Pleiten.

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Damit würden die VW-Geschädigten ihre Klagen gewinnen, riesige Schadensersatz-Strafen würden angeordnet, VW würde Pleite machen, verantwortliche VW-Entscheider würden persönlich haftbar. Die Leute wären so verarscht, wie es jetzt schon sind – aber das Elend wäre erheblich abgekürzt.

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