Lichtgeschwindigkeit 9454
am Dienstag, 13. August 2019
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Der Solidaritätszuschlag (umgangssprachlich „Soli“) ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer.
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SOLI ist eine EINNAHME-STEIGERUNG für die Bundesregierung, nämlich eine STEUER-ZUSATZBELASTUNG für die Wirtschaftsbürger.
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Der Soli wurde 1991 befristet auf ein Jahr eingeführt zur Finanzierung verschiedener „Mehrbelastungen […] aus dem Konflikt am Golf […] auch für die Unterstützung der Länder in Mittel-, Ost- und Südeuropa […] und den Kosten der deutschen Einheit“. Ab 1995 wurde er (unbefristet) zur Finanzierung der Kosten der deutschen Einheit eingeführt und besteht bis heute (Stand 2019); er beträgt seit 1998 5,5 % der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Das Aufkommen steht nach Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG allein dem Bund zu. Daher bedarf das Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG) auch nicht der Zustimmung des Bundesrates nach Art. 105 Abs 3 GG.
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Während Zusatzinvestitionen für die 1989 am Boden liegenden DDR und den Beitritt zur ersten Bundesrepublik Deutschland, im Jahr 1991, unter dem geltenden Grundgesetz und den weiteren Verfassungsbestimmungen, über den generellen Länderfinanzausgleich des Bundes, erheblich hilfreich schienen, haben sich inzwischen aber funktionale Grundmuster etabliert, die den Soli sinnentleeren – nicht, dass nicht immer viele Begehrliche sehr viel zusätzliche Finanzmittel gebrauchen könnten.
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Folglich spielen seit den sinnentleerten Soli-Verlängerungen alle möglichen PARTEIEN immer wieder mit der Forderung, endlich den Soli zu stoppen.
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So hat auch die MERKEL IV-Große Koalition ein Ende des Soli in den koalitionsprogrammatischen Möglichkeiten, einerseits wird auf Entlastung der Steuerzahler sowie die konsumistische Kaufkraft der Deutschen angespielt, andererseits heißt es: Ende des Soli hieße 11 MILLIARDEN Haushaltsdefizit.
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Dazu werden inzwischen abgestufte Soli-Abschaffungen propagandistisch „getestet“ – man erhält bei dieser „Pille Palle -Politik“ andauernd den Eindruck, die Parteien plänkeln beliebig herum, wenn Soli oder Soli-Ende auf Einkommenszielgruppen zugeschnitten werden soll. Etwa, wenn die 90 Prozent Durchschnittseinkommen zukünftig vom Soli befreit werden sollen, aber die Einkommensreichsten weiterhin zahlen sollen u. a. Scherze.
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Frohburg als Aquarell von Guntram Vesper
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Und kaum ist das Nervensystem mit dieser Geiz- und Blödpropaganda im Gang, kommt auch schon die Gegenrede von „Verfassungswidrigkeit“, Ungleichbehandlung, Investitionskraft in der rückläufigen Konjunktur dürfe gerade jetzt nicht geschwächt werden,
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Dietmar Moews meint: Der Anfangsimpuls für einen Soli war damals fiskalisch wie sozialpsychologisch sinnfällig. Man hatte da eine Soli-Höhe festgesetzt, die fortan galt. Klar – jeder Soli kostet die Armen und macht die Reichen milde lächeln.
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Ich vertrete die Auffassung, dass sowohl die Scheindebatten wie auch die gestoppelten Soli-Verlängerungen jetzt zu beenden sind:
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EINS Der Solidaritätsakt wird längst nicht mehr als SOLIDARITÄT angenommen – Blödheit und Undankbarkeit sind längst angekommen, wo DDR-Leute verärgert behaupten, sie selbst würden den Soli bezahlen, als sei die Hilfsbereitschaft des Westens lediglich arogante Beleidigung – Münchhausen am eigenen Schopfe.
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ZWEI Die Entkopplung von SOLI-Leistungstransfers und Förderbedarf hat sich infolge der Integration und Aufbaulleistung des kulturellen Wirtschaftslebens in den „neuen“ Bundesländern insofern überholt, dass nunmehr schlecht gestellte Regionen und Kommunen überall – ob West ob Ost, Süd oder Nord – deutschlandweit vorhanden sind.
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Hilfstransfers müssten folglich als SUBSIDIARITÄTS-Prinzip von Oben nach Unten, also von Bund oder Ländern, der Starken gegenüber den Hilfsbedürftigen erbracht werden – endlich von der Ausgangslage 1991Soli-Aufbau abgeschnitten sein. Diese Zeit ist überstanden und vorüber.
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DREI Ich bin der Meinung, dass unzweifelhaft eine Schere aufgeht, dass diejenigen kapitalschweren Bürger, die keineswegs unternehmerische Dynamik in die deutsche Wirtschaft bringen, erheblich höhere Steuern zahlen müssten. Ich fordere deshalb Steuererhöhungen für Steinreiche, sodass dadurch zwei Effekte herbeigeführt werden (so scharf, dass diese Effekte eintreten):
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Erstens, dass in die deutsche Wirtschaft konkret Kapital investiert wird und sei es durch bessere Finanzkraft des Staates für seine notleidenden Infrastrukturen.
Zweitens, dass die untersten Durchnittseinkommen aus den prekären Finanzlagen objektiv heraus kommen müssen, denen Umverteilung zuteil werden soll.
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VIER Ich halte die heutige Steuerpolitik für Steinreiche nicht nur für einen libertär wirtschaftenden Monopolkapitalismus völlig rückständig aufgefasst. Ich verstehe Steuerpolitik und differenzierte Fiskalpolitik im Föderalismus für eine delikate und Virtuosität verlangende Politikstrategie, die als obersten Maßstab die konkrete Relevanz als ORDNUNGSPOLITIK der gesellschaftlichen Befriedung und der Dynamisierung – also weg von der Dienstklasse, hin zur Unternehmungslust sein muss. (Davon zeugen keine der Merkelregierungen bis heute – virtuose Ordnungspolitik? – nein, es war Vulgärmaterialismus.
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Kurz – Soli soll m. E. jetzt ohne Wenn und Aber beendet sein.
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Neue Steueransätze gegenüber der Armutsverteilung und den unproduktiven Steinreichen und Erben muss her. Deutschland braucht einen Wertimpuls einer ausdrücklichen Gemeinschaftskultur des Föderalismus, der Dezentralität und Selbstbestimmung, paternalistisch abgeschirmt durch eine Subsidiartität, die solche furchtbaren Themen wie Landflucht, Dreckhandel, Militarismus und Europadummheit geeignet sind, aus unserer sozio-politischen Lage zu entfernen. Unsere Demokratie braucht Gemeinschaftsstimmung, Zugang und Partizipation.
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