Lichtgeschwindigkeit 8999
Vom Freitag, 8. März 2018
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Der Chaos Computer Club Köln ruft zu der Demonstation gegen die EU-Urheberrechtsreform auf.
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Die Demonstration startet am Samstag, den 9. März, um 13 Uhr auf dem Ottoplatz (am Bahnhof Köln Messe/Deutz) und zieht über den Neumarkt zum Heumarkt.
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Grund für den Protest sind die viel kritisierten Artikel 11 und insbesondere Artikel 13 der kommenden EU-Urheberrechtsreform. Nach den Demonstrationen des vergangenen Dienstags hat die EPP Fraktion ihr Vorhaben, die Abstimmung vor die europaweite Demo am 23.03 zu legen, nun verworfen. Trotzdem ist es wichtig weiterhin Öffentlichkeit für das Thema zu schaffen. Daher rufen wir auf, am Samstag erneut auf die Straße zu gehen. Erscheinet gerne zahlreich.
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c4 – Update: Neuigkeiten von der Webseite des CCCC – http://koeln.ccc.de/
Adressaenderungen/Abmeldungen: https://mail.koeln.ccc.de/cgi-bin/mailman/listinfo/update
Hackerrelevante Termine bitte an: termine@koeln.ccc.de
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Dietmar Moews meint: Was stets als REFORM bezeichnet wird: Urheberrechts-Reform, ist keine Reform – es ist eine PEJORATION in jedem Sinn.
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Das Gesetz, um das hier herumgewurstelt wird, ist eine Abwertung, eine völlige Verschlechterung, und ein Unfug der politischen Willkür ohne ARGUMENTE dafür.
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Denn:
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Warum sollten Inhalte automatisch gesperrt, vorher abgefischt, vorher blockiert werden? – während damit gar keine Unordentlichkeit, kein Betrug, keine geschäftliche Unregelmäßigkeit verbunden ist (es sei denn es handelt sich um Landesverrat oder Hochverrat von staatlich gekennzeichnetem Geheimwissen).
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Immer wenn urheberrechtlich geschützte materielle oder immaterielle Güter (Eigentum) unbefugt publiziert werden, gehören der Publikationsfreiheit an; es sei denn der Benutzer generiert daraus Geschäftsergebnisse oder Profite.
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Denn in jedem Fall unlizensierter Benutzung und Fremd-Profite werden Lizenzzahlungen fällig. Nur sind geistige oder materielle Güter, die beim plumpen File-Sharing keinerlei Schaden oder Verluste oder Wertminderung verursachen, nicht zu sperren. Wer ein eigenes Werk exklusiv vermarkten will, hat Entschädigungsrecht, falls sein Exklusiv-Marketing behindert oder geschädigt würde. Dazu sind Rechtsstaat und Gerichte zuständig.
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Man kann eine Musik komponieren, aber nicht verbieten, dass diese Musik von anderen gespielt wird. Auch hier ist lediglich das Folgerecht einzuklagen, die Bezahlung an den Urheber, gemessen an gemachten Profiten. Die Lizenzfälligkeiten sind simples Folgerecht, kein Strafrecht, keine Bestrafung des Musikers, der die Musik der GEMA spielt.
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Was soll also eine Filterautomatik, die automatisch Uploads blockiert, nur weil auf das Inhaltsgut Urheberschutz besteht. Alles, was öffentlich zugreifbar ist, darf auch publiziert werden (dabei ist Urheberschutz, indem die Erträge des Urhebers nicht geschädigt werden dürfen – dafür hat er Nutzer die Pflicht, dem Urheber Lizenzgeld zu zahlen).
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Es ist offensichtlich, dass mit dem neuen Gesetz überhaupt das INTERNETZ abgesperrt werden soll, frei und dezentral benutzt zu werden.
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FINE E COMPATTO
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hier gezeigt und sind keine Empfehlungen von Dr. Dietmar Moews. Nichts davon wird i.S.d.P. von Dr. Dietmar Moews verantwortet. Dietmar Moews klickt diese „recommendends“ nicht an und liest nichts davon.
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Ab jetzt werden alle Dietmar Moews‘ Blog-Beiträge mit dem SLOGAN
FINE E COMPATTO deutlich beendet.
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