Harald Range, geboren am 16. Februar 1948 in Göttingen, ist jetzt 70jährig, am 2. Mai 2018 in Stuttgart einem Herzinfarkt erlegen. Harald Range war verheiratet und Vater mehrerer Kinder und lebte in Celle,
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Harald Range war ein deutscher Jurist und von November 2011 bis September 2015 höchster deutscher Geheimnisträger als Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
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Zuvor war er seit Anfang der 1970er-Jahre im Justizdienst des Landes Niedersachsen tätig. Er leitete dort von 2001 bis 2011 als Generalstaatsanwalt die Generalstaatsanwaltschaft in Celle und war unter anderem auch als Präsident des Koordinierungsbüros der Konferenz der Europäischen Generalstaatsanwälte des Europarates tätig. Damit war Range Nach-Nach-Nachfolger von dem ermordeten Siegfried Buback.
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In Ranges Karlsruher Amtszeit als Generalbundesanwalt fielen Ermittlungsverfahren zur Sicherheit bei der Fußballweltmeisterschaft 2006. Ferner der große Rocker-Hells-Angels/Bandidos-Prügel-Prozess, den Range in den Bereich von Strafvereitelung führte. Sowie wichtigstes Thema war zum Beginn seiner Bestallung in Karlsruhe der Zuschnitt der sogenannten NSU-Kampagne.
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Zur NSU-Kampagne hat Range als oberster Ankläger und als Koordinator der zahlreichen beteiligten Bundesländer-Kompetenzen im deutschen Föderalismus eine völlig einseitige und bis heute gescheiterte Irreführung der Ermittlungen und des Fallaufbaus schlechthin zu verantworten. Range ließ andauerndes Kompetenzgeschiebe der polizeilichen Zuständigkeiten in der Weise zu, dass der Schein seitens der Staatswanwaltschaft geschaffen wurde, NSU seien „Dönermorde“ und „Millieu-Drogen-Ausländer-Kriminalität“.
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Die Aufklärung der zugänglichen und polizeilich und auch forensisch erfassten Geschehenszusammenhänge zwischen deutschen Geheimdiensten, deren Finanzierungen, Material-, Waffen- und Kommunikationshilfen, sowie die vielfache Verschonung der NSU-Aktivisten über den gesamten Verlauf deren „Untergrund-Unwesens“, hat durch zahlreiche NSU-Länder- und den NSU-Bundesuntersuchungsausschuss eindeutig ergeben, dass „NSU“ hauptursächlich eine deutsche Staatsaktion ist und keine drei verirrte DDR-Jugendliche. Der beim Münchener Oberlandesgericht seit vier Jahren laufende Strafprozess gegen Beate Zschäpe und vier weitere Angeklagte beweist es noch heute, täglich, was alles durch Ranges Regie so aufklärungsverhindernd aufgezogen und geführt worden ist, dass Aufklärung der deutschen Justiz zu NSU nicht geschaffen werden kann. Damit sind wohl Ritterkreuze für Harald Range als oberster Vertreter des deutschen „Rechtsstaates“ unmöglich.
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Schließlich hatte Range den Fall der von der Bundesanwaltschaft eröffneten Ermittlungen gegen zwei Journalisten wegen Landesverrats eskalieren lassen, worauf der seinerzeitige Bundesjustizminister Heiko Maas am 4. August 2015 beim Bundespräsidenten Ranges Versetzung in den einstweiligen Ruhestand verfügte. Grund: Es ging um Ermittlungen gegen das Online-Portal „netzpolitik.org“. Nach Meinung des Generalbundesanwalts hatte das Portal „Landesverrat“ begangen, ein Verfahren gegen die Online-Journalisten eingeleitet.
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Nach BILD-Informationen brach Range am Mittwochabend kurz vor 19 Uhr in einem Karlsruher Café in der Kaiserstraße zusammen – Herzinfarkt. Das Bundesjustizministerium bestätigte dies. Range war in Begleitung seiner Ehefrau. Als er die Toilette aufsuchte, brach er zusammen.
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Harald Range 1948 – 2018 Kurznachruf
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