Lichtgeschwindigkeit 7994
Vom Montag, 5. März 2018
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Ich hatte sehr gehofft, dass Gustl Mollath sich eine Denkweise zur Hilfe nimmt, die ihm die elende Gerichtsstreiterei, die nicht umgangen werden kann, wenn Gerechtigkeit für MOLLATH und FAIRNESS für das BAYERISCHE VOLK nach vielen Jahren doch noch verwirklicht werden könnte, erlassen würde.
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Jetzt hat es also Presseinformationen von GUSTL MOLLATH selbst gegeben:
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Frankfurter Allgemeine Zeitung, vom 2. März 2018, schreibt auf Seite 6:
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„Mollath will Bayern auf Schadenersatz verklagen
MÜNCHEN. Gustl Mollath hat am Donnerstag in München angekündigt, eine Klage über mehr als zwei Millionen Euro Schadenersatz gegen den Freistaat Bayern wegen seiner rund siebenjährigen Unterbringung in der Psychiatrie einzureichen. Die Klage solle Anfang kommender Woche beim Münchner Landgericht I eingereicht werden, kündigte Mollaths Anwalt Hildebrecht Braun an. Im vergangenen Jahr haben nach Brauns Angaben Gespräche mit dem bayerischen Justizministerium stattgefunden. Die Gespräche hätten zu keiner Einigung geführt. Als Obergrenze habe das Justizministerium für eine eventuelle Verständigung die Summe von 170.000 Euro genannt. Mit dieser Summe kann nach Mollaths Ansicht aber weder der materielle noch der immaterielle Schaden abgedeckt werden …“
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neues deutschland, Freitag, 2. März 2018, Seite 11 nach dpa:
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„Mollath verklagt Bayern auf Entschädigung
München. Justizopfer Gustl Mollath fordert über zwei Millionen Euro Schadensersatz vom Freistaat Bayern wegen einer rund siebenjährigen Zwangsunterbringung in der Psychiatrie. Eine Schadenersatzklage solle Anfang nächster Woche beim Münchner Landgericht I eingereicht werden, erklärte Mollaths Anwalt Hildebrecht Braun am Donnerstag in München. „Nachdem wir uns mit der bayerischen Staatsregierung nicht einig werden konnten, mussten wir nun aktiv werden,“ so Braun. „Ich habe mir das nie gewünscht“, so Mollath. Er habe auch nie eine Person des öffentlichen Lebens werden wollen …“
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Süddeutsche Zeitung berichtet am 1. März 2018
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„Justizopfer Mollath droht Bayern mit Millionen-Klage
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Von Maximilian Gerl
Gustl Mollath sitzt da, Anzug, rote Krawatte, bunt gestreiftes Einstecktuch. Soweit alles ganz unauffällig, ganz normal – aber normal ist an seinem Fall nichts. Siebeneinhalb Jahre lang saß Mollath zu Unrecht in einer Psychiatrie, verlor alles; 2013 kam er frei. Jetzt will er ein neues Leben. Lange schweigt Mollath, die juristischen Details überlässt er lieber seinem Anwalt Hildebrecht Braun. Dann nimmt er Stellung. „Das ist natürlich eine ganz schwere Situation“, sagt er. „Ich habe wirklich keinen Spaß dran, Gerichtsverfahren zu bestreiten.“ Trotzdem, Mollath ist gewillt, die Sache durchzuziehen. In der Psychiatrie habe er sich immer wieder gesagt: „Wer kämpft, kann verlieren. Wer aufhört zu kämpfen, hat schon verloren.“
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Kämpfen, ein neues Gerichtsverfahren bestreiten, das alles könnte für Mollath bald wieder Realität werden. Er will den Freistaat verklagen: auf 2 104 108 Euro Schadenersatz für alle materiellen und immateriellen Schäden, die sich aus seinem „Zwangsaufenthalt unter erbärmlichen Umständen“ ergeben hätten. So steht es in der Klageschrift, die Mollath, Rechtsanwalt Braun und der Autor Wilhelm Schlötterer an diesem Donnerstag in München präsentieren. Kommende Woche wollen sie den Schriftsatz beim Landgericht München I einreichen.
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Mollath hat einen Vorschuss von 70 000 Euro erhalten
In den vergangenen Tagen hatten sich die Anzeichen verdichtet, dass Mollath eine Klage gegen den Freistaat planen könnte. Doch wie hoch die Forderung ausfallen würde, war unklar. Tatsächlich hatte ihm das bayerische Justizministerium 2017 eine Art Vorschuss in Höhe von 70 000 Euro bezahlt – unter dem Vorbehalt, das Geld zurückzufordern, sollte bis Ende des Jahres keine Einigung zustande kommen. Im Oktober legte das Ministerium nach und bot einen Vergleich an: maximal 170 000 Euro. Mollath lehnte ab; er findet, diese Summe decke den entstandenen Schaden nicht ab. Braun sagt: „Die 70 000 Euro zahlen wir trotzdem nicht zurück.“ Mollath habe ja sonst nichts mehr. Mit dem Geld könne er sich wenigstens etwas zu essen kaufen und die Prozesskosten vorschießen.
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Das Justizministerium bestätigt Zahlung und Angebot. Mit den 170 000 Euro sei man an die Grenze des rechtlich Möglichen gegangen. „Das Haushaltsrecht lässt es nämlich nicht zu, Entschädigungszahlungen nach freiem Ermessen zu gewähren.“ Ein Vergleichsangebot habe sich an der Wahrscheinlichkeit zu orientieren, mit der ein Kläger seine Schadenersatzforderung vor Gericht durchsetze. Diese Wahrscheinlichkeit bewertet das Ministerium als gering. So habe Mollath bislang keine Angaben gemacht, „welche Einkünfte er vor seiner Unterbringung erzielt hat“.
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Dietmar Moews meint: Die Bayerische Staatskrise von Horst Seehofer zu verantworten und von der Justizministerin Dr. Beate Merck zynisch verschusselt (dafür wurde Frau Merck auch noch bayerische EU-Ministerin: SKANDAL) ist inzwischen an den KANDIDAT MARKUS SÖDER übergegangen.
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Zunächst: Es ist unumgänglich, wenn man sein Recht bekommen will, wenn man keinen Rechtsanwalt hat, einen behilflichen Rechtsanwalt zu bekommen. Anwälte machen nur attraktive Fälle, die banal sind – wie hier – der bayerische Staat hat die Schuld an Mollath ja längst zugegeben und durch Geldzahlung auch noch materiell unterfüttert.
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Dennoch oder gerade deswegen ist es sehr gut, dass MOLLATH nach wie vor den REIZWERT für die LÜGENPRESSE hat, dass sie ihn drucken und dann auch senden. Alle deutsche Tageszeitungen haben zumindest die dpa-Nachricht gebracht.
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Dankenswert der SZ-Autor Maximilian Gerl. Damit hängt die Süddeutsche Zeitung MOLLATH als BAYERISCHE STAATSKRISE von KANDIDAT MARKUS SÖDER in Aussicht.
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Söder muss jetzt ganz schnell sehen, ob er die Sache zu überspielen und zu verzögern sucht (es gibt ja vielleicht keinen Gerichtstermin vor dem Landtagswahltag?)
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Söder muss aber wissen, wie hoch die UNFAIRNESS von der CSU verkörpert wird. Es wäre für SÖDER ein Befreiungsschlag, wenn er der silberzüngigen Argumentation der Staatsregierung nicht folgt: „Das Haushaltsrecht lässt es nämlich nicht zu, Entschädigungszahlungen nach freiem Ermessen zu gewähren.“
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Nicht jeder freiwillige Entschädigungszahlung ist als Vergleich zu sehen. Das Haushaltsrecht lässt zu, dass die Staatsregierung für Schäden aufkommt, die der Staat verursachte!
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Denn das Argument ist Unfug. Es geht nicht um freies Ermessen, sondern um eine bescheidene Schadenansatzrechung an der unteren Grenze. Donald Trump hätte 20 Millionen verlangt.
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Söder kann also mit seiner obersten Kompetenz die Geldschleuse für Mollath öffnen und damit ein Zeichen der FAIRNESS zeigen.
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Wer sich überhaupt mit der unsäglichen Leidensgeschichte dieser Bayerischen Staatskrise für Gustl Mollath einlässt, wird es nur billig finden, dass hier ein erlösendes Zeichen von oben kommt.
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FINE E COMPATTO
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