Lichtgeschwindigkeit 4934
am Samstag, 27. September 2014
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Nachricht in der FAZ am 27. September 2014: „… auf Deutsche Bank wegen Devisenskandal und weiteren Ermittlungen zusätzliche Rechtskosten von 5 Milliarden zukommen…“ (Rechtskosten sind keine Strafzahlungen, sondern Akquise, Anwälte, Gutachten, Verfahrenskosten u.ä.)
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Es ist ein rechtsstaatliches Prinzip in Deutschland, dass, wer kein Geld für seine Rechtswahrung in einem Gerichtsverfahren hat, dafür die Mittel vom Staat bekommen soll. Jeder ist jedenfalls antragsberechtigt, wenn er beklagt wird. Wer gegen geschehenes Unrecht sein Recht einklagen will, muss sehen, wo er bleiben kann.
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Derzeit haben wir einschneidende politische Vertragsaushandlungen der internationalen Bedeutungen, in denen der deutsche Staat für alle Deutschen verbindlich Verträge schließen will. Die sogenannten „Freihandelsabkommen“ zwischen der Europäischen Union (ohne Mandat dafür von den 28 EU-Mitgliedsstaaten) und den USA (TTIP) sowie mit Kanada (Ceta), beinhalten unter anderem auch neue mögliche Wirtschafts- und Handelsbeziehungen, in deren Folge Rechtsstreitigkeiten möglich werden.
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Solche Gerichtsprozesse können Kapitalgrößen gegen kleine, z. B. gegen eine arme mecklenburgische Gemeinde, in den USA beantragen. Der deutsche Bürgermeister muss sich eigentlich Alles geschäftlich gefallen lassen, z. B. eine außergewöhnliche Gewerbeerlaubnis erteilen, die das arme Dorf nicht geben will. Anderenfalls klagt der US-Investor auf mutmaßliche Gewinnausfälle, auf die geklagt werden kann.
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Das Dorf hat keinen Justiziar, der zufällig im US-Recht kompetent ist, ja, man hat niemand, der auch nur einen im US-Recht streitenden eigenen Anwalt kontrollieren könnte – wer kennt sich da schon aus?
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Wer also mit den USA ein Freihandelsabkommen schließen will, muss unter Umständen wie die Deutsche Bank AG, gegen US-Amerikaner vor Gericht streiten. Das kann doch keiner in Deutschland.
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Verträge zwischen ungleich starken Vertragspartnern sind im heutigen Raubtier-Kapitalismus Makulatur. Ein militärischer Vertrag zwischen einem schwachen und einem starken Bündnispartner, ist ein Spaß der „Völkerfreundschaft“, aber kein Vertrag.
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So ist jeder Vertrag mit den USA bzw. mit USA-Wirtschaftspartnern bzw. immer zwischen finanzstarken Großen und finanzschwachen Kleinen stets von diesen möglichen „Rechtskosten“ gefährdet.
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Dietmar Moews meint: Das Weltfinanzsystem ist weitreichend auf US-Normen und US-Institutionen gestellt. Weltweit agierende Banken, wie auch die internationale Deutsche Bank AG, benötigen Lizenzen für ihre gewünschten Tätigkeitsfelder.
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Diese Lizenzen sind in ein komplexes Organisationssystem eingebunden, sodass etwaige Konflikte zwischen Akteuren im Weltfinanzsystem überwiegend vor US-Gerichten landen.
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Derzeit laufen unglaublich umfangreiche, kostspielige Prozesse gegen diverse internationale Großbanken. Dabei geht es um Milliarden Streitsummen und um Milliarden Strafsummen.
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Wegen vorgeworfener Devisentricks drohen enorm hohe Strafzahlungen gegen britische, schweizer, schottische und deutsche Großbanken bzw. auch gegen Aufsichtsbehörden.
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In einem Prozess müssen Vorwürfe und Beschuldigungen bewiesen werden.
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Dennoch sind für Beklagte die Rechtskosten zunächst selbst zu bestreiten. Erst wenn jemand vollkommen frei gesprochen würde, alle Klagevorwürfe unerwiesen oder gegenstandslos fallen gelassen werden müssen, bekommt ein, so gesehen zu Unrecht Angeklagter, seine vorverauslagten „Rechtskosten“ vom Gegner erstattet (wenn der zahlen kann). Oft muss auf die Rechtskosten extra geklagt werden, was auch wieder Vorlage verlangt.
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Heute schreibt also die FAZ, dass sechs britische Banken nunmehr versuchen, durch die Bereitschaft ohne Urteil einen milliardenschweren Vergleich auszuhandeln. Während die ebenfalls beklagte Deutsche Bank, als einer der Marktführer im Devisenhandel, sich an diesen Vergleichsverhandlungen nicht beteilige.
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Es würden für die Deutsche Bank ca. fünf Milliarden Rechtskosten entstehen, wenn der Prozess bis zum Urteil und etwaigen weiteren Verfahrensverschleppungen vollkommen ausverhandelt würde.
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Für die Kunden der Deutschen Bank, die wissen, dass damit beide Vorstände der Deutschen Bank auf der Beklagten-Bank sitzen – Jürgen Fittschen im persönlichen Strafprozess, Anshu Jain im Devisentricks-Fall, den die anderen teilweise schon zugegeben haben – wird wissen, dass die Deutsche Bank ein kostspieliger Abenteuerspielplatz ist, der wohl weder mit Victory-Zeichen noch als Peanuts treffend bezeichnet werden kann.
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Man sollte der Deutschen Bank AG mal den Namen verbieten
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und BESTELLEN
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