Lichtgeschwindigkeit 4725
am Dienstag, 29. Juli 2014
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Was macht Deutschland in der Politik? Wer bestimmt die Weltpolitik, Friedens- oder Interessenpolitik, die Außenpolitik, die E U – Politik, die Wirtschafts- und Handelspolitik in Deutschland? Wer bestimmt die Finanzpolitik? Ist unser Grundgesetz für alle gültig? Haben wir Gewaltenteilung und repräsentative Demokratie? Ist der Bundesgerichtshof unser höchstes unabhängiges Gericht?
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Ich habe es in mehreren Videos auf youtube als dietmarmoews Lichtgeschwindigkeit erklärt und die Signaturen der geltenden Bundesgesetzblätter genannt. Bitte, liebe Benutzer dieses Blogs, gehen Sie diesen Angaben nach, sehen und hören Sie die Videos, recherchieren Sie die Gesetzblätter.
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In der Süddeutschen Zeitung von heute, Dienstag, 29. Juli 2014, hat sich der Autor Gregor Schöllgen, Universität Erlangen, Lehrer für Neuere Geschichte und Mitherausgeber der Akten des Auswärtigen Amtes, die Mühe gemacht, einen schön angebunteten Artikel zu publizieren:
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„Besetzt, beschützt, bevormundet. Für die deutsch-amerikanische Freundschaft hat der Kalte Krieg nie aufgehört. Von Gregor Schöllgen
(zit. nach Süddeutsche Zeitung, Dienstag, 29. Juli 2014, Seite 13).
„… Die Antwort .. ließ für Missverstände keinen Raum … dass Washington sich auch in Zukunft das “Recht“ vorbehalte, „Maßnahmen „ zu ergreifen … Im Übrigen verfüge die Bundesrepublik „nur über beschränkte Souveränität…“.
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Jedem gewählten deutschen Volksvertreter wird das geltende Besatzungsstatut für Deutschland unter den drei Westalliierten, USA, Großbritannien, Frankreich, als beschränkte Souveränität erinnert. Das deutsche Grundgesetz gilt für die Deutschen in der deutschen rechtsstaatlichen Rechtspflegetradition, allerdings im Konflikt durch das Besatzungsstatut geschränkt. Die Bürger der DDR wurden mit dem Beitritt zur Bundesrepublik aus der sowjetischen Besatzungsbevormundung freigelassen und unter das Besatzungsstatut des Westens genommen.
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Die Generalklausel im Bundesgesetzblatt von 1955 II Seiten 301, 305 u. 405 sowie Bundesgesetzblatt von 1990 Teil II Seiten 1386 ff (im Anschluss an Bundesgesetzblatt von 1954, Protokoll über Beendigungsvertrag der Besatzung in Paris am 23. Oktober 1954 und die in Kraft gebliebenen Klauseln, wo die ungebrochenen Kriegsgewinner-Rechte über das deutsche Rechtssystem für die drei Westmächte von Deutschland (nicht für Russland) vertraglich festgeschrieben sind. Der Deutsche Staat und der Bürger unter dem GG sind nicht politisch souverän und – weiterhin – ohne Friedensverträgen mit den erklärten Kriegsgegnern. Nicht allein Westdeutschland, sondern die gesamte zweite Bundesrepublik, einschließlich die Bürger der beigetretenen ehedem russischen Zone (DDR).
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Die Generalklausel gilt ohne Rücksicht auf irgendwelche etwaigen Abweichungen nach deutschem Recht. Sie kann nur durch Zustimmung der drei Westmächte ausgesetzt werden.
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Gregor Schöllgen schreibt: „Sie waren Befreier. Geplant war das nicht. Denn als die Amerikaner und ihre Verbündeten Anfang Mai 1945 die Deutschen endgültig in die Knie zwangen, brachten sie zugleich etwas zustande, was diese selbst aus eigener Kraft nicht geschafft, wohl in ihrer Mehrheit auch bis zum bitteren Ende nicht gewollt hatten: Sie befreiten die Deutschen von Adolf Hitler. Tatsächlich sahen das anfänglich weder die Befreiten noch die Befreier so: „Deutschland wird nicht besetzt zum Zwecke seiner Befreiung“, hieß es in einer Direktive der amerikanischen Militärs vom Oktober 1945, „sondern als besiegter Feindstaat.“
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Zumindest für die amerikanischen Geheimdienste hat sich daran offenbar nichts geändert. Für die Deutschen, soweit sie westlich der Elbe lebten, stellte sich die Lage schon bald anders dar. Es lag an den dramatischen Auflösungserscheinungen der Anti-Hitler-Koalition, dass sie die amerikanischen Besatzer seit 1948 als Garanten ihrer neuen Freiheit wahrnahmen. Wohin man aus den westlichen Metropolen auch blickte, schienen die Sowjets und ihre tatsächlichen und vermeintlichen Verbündeten die Herrschaft übernehmen zu wollen. Ob China, Vietnam, bald auch Korea, ob Polen, die Tschechoslowakai oder Griechenland – nichts schien vor ihnen sicher.
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Die Amerikaner gaben immer die Richtung vor.
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Als Stalin am 24. Juni 1948 sämtliche Land- und Wasserverbindungen in die westlichen Sektoren Berlins kappen ließ, stellte er die Westmächte, allen voran die handlungsfähigen Vereinigten Staaten, vor die Alternative, nachzugeben oder ihm die Stirn zu bieten. Sie entschieden sich für Letzteres, und das hieß: Mehr als zwei Millionen West-Berliner mussten solange aus der Luft versorgt werden, bis die Sowjets nachgaben. Eine ungeheuere Kraftanstrengung, die nach fast einem Jahr zum Ziel führte. Am 12. Mai 1949 hob Stalin die Abriegelung endlich auf – und die Westmächte hatten einen Verbündeten. Es war von Anfang an eine ungleiche Partnerschaft. Die Amerikaner gaben die Richtung vor. Die Deutschen folgten ohne Wenn und Aber.
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Sie wussten warum, denn bis zum Ende des Kalten Krieges bildeten die in der Bundesrepublik stationierten Streitkräfte und der nukleare Schirm der USA die Garantie für die Unabhängigkeit Westeuropas und damit der Bundesrepublik. In der Logik der Epoche hieß das: Sollten die Sowjets diesen Teil der freien Welt angreifen, mussten sie im äußersten Fall mit einem vernichtenden interkontinentalen atomaren Schlag der amerikanischen Schutzmacht rechnen.
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Mit ihrer Präsenz und ihrer Nukleardoktrin garantierten die Amerikaner alles, was den Deutschen im Westen des geteilten Landes lieb und teuer war: die Sicherheit und ihre Freiheit, ihre Währung und ihren Wohlstand. Der Preis, den sie dafür zahlten, war hoch: Die Deutschen wurden entmündigt. Das war ein schleichender Prozess. Welche weitreichenden Folgen er zeitigte, wurde erkennbar, als die transatlantische Sicherheitsgarantie hinfällig geworden war. Die Sowjetunion, ihr Imperium und die von ihnen ausgehende Bedrohung mochten 1991 untergegangen sein, der umfassende amerikanische Anspruch auf Vormundschaft war so lebendig wie eh und je.
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Alle Bundesregierungen seit den Tagen Konrad Adenauers haben mit diesem Anspruch der Amerikaner, mit ihren häufig unzumutbaren Erwartungen und mit ihren Brüskierungen Bekanntschaft gemacht. Solange man mehr oder weniger einseitig von der Schutzmacht abhängig war, gab es praktisch keine Alternative. Die USA nutzten das und stellten zum Beispiel ihre militärischen Planungen für Europa nach Belieben um, ohne die Deutschen ernsthaft zu konsultieren. Dabei wären die beiden deutschen Teilstaaten das Hauptschlachtfeld eines konventionell oder auch eines unterhalb der strategischen Ebene nuklear geführten Krieges gewesen.
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Wo die Amerikaner ihre taktischen Nuklearwaffen lagern, und um welche es sich handelt, hat offiziell bis heute keine Bundesregierung in Erfahrung bringen können. Die Forderung liegt auf dem Tisch, seit der christsoziale Verteidigungsminister Franz Josef Strauss sie im Frühjahr 1962 erstmals auch öffentlich vor dem Bundestag erhob. Nach dem Kalten Krieg wurde aus der Forderung nach umfassender Aufklärung die Aufforderung zum vollständigen Abzug der verbliebenen amerikanischen Nuklearwaffen aus Deutschland. Aber ganz gleich, ob der Sozialdemokrat Frank-Walter Steinmeier sie im April 2009 amtlich formulierte oder sein liberaler Nachfolger im Auswärtigen Amt, Guido Westerwelle, sie ein halbes Jahr später im Koalitionsvertrag verankern ließ – es änderte sich nichts.
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Was die Verteidigungs- und Außenminister erfahren mussten, blieb den Bundeskanzlern nicht erspart. Mindestens einer von ihnen ist darüber gestürzt. Weil die Amerikaner gegenüber Ludwig Erhard kompromisslos auf sämtliche Forderungen, darunter einer pünktlichen Überweisung der Devisenausgleichszahlungen, bestanden, wurde dessen Handlungsspielraum während der ersten Rezession so weit eingeschränkt, dass ihm die eigenen Parteifreunde Ende 1966 den Stuhl vor die Tür setzten.
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Seinem Nachfolger Kurt Georg Kiesinger – auch er ein Christdemokrat, zudem Kanzler der ersten Großen Koalition – kamen schon nach wenigen Monaten Zweifel an der immer wieder gepriesenen deutsch-amerikanischen Freundschaft. Obgleich auch ihm wie sämtlichen Amtsinhabern selbstverständlich an einem guten Verhältnis zur Vor- und Schutzmacht gelegen war, klagte er im Februar 1967, „dass die amerikanische Politik in Europa ausschließlich amerikanische Interessen vertritt. Es gibt manchmal Deutsche, die glauben, es gäbe da so eine Freundschaft oder Freundschaftsdienste. Das gibt dann hinterher immer sehr böse Überraschungen.“
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Die erlebte auch Willy Brandt, der erste Sozialdemokrat im Kanzleramt, der in Kiesingers Kabinett Außenminister gewesen war und ihn im Herbst 1969 ablöste. Erst setzte Präsident Richard Nixon Mitte August 1971 das – wenn auch marode – internationale Währungssystem ohne Ankündigung außer Kraft und zwang die Europäer, allen voran die unter starken Währungsschwankungen leidende Bundesrepublik, zur riskanten Improvisation. Dann versetzten die USA während des vierten Nahostkrieges Ende Oktober 1973 ihre Streitkräfte auch in Deutschland in Alarmbereitschaft und brachten die vorab nicht informierte Bundesregierung in erhebliche Bedrängnis.
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Die Antwort, die Brandt auf seine ungehaltene Nachfrage von Nixon erhielt, ließ für Missverständnisse keinen Raum. Mit der Standarddrohung anderer Präsidenten, man würde Streitkräfte abziehen, sollte die Bundesregierung nicht parieren, hielt dieser sich erst gar nicht auf. Statt dessen stellte er gleich klar, dass Washington sich auch in Zukunft das “Recht“ vorbehalte, „Maßnahmen „ zu ergreifen, die es im Interesse der internationalen Sicherheit für „notwendig“ halte. Im Übrigen verfüge die Bundesrepublik „nur über beschränkte Souveränität.“
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Dieses Argument traf tatsächlich in zweifacher Hinsicht zu. Strategisch war und blieb die Bonner Republik von den Vereinigten Staaten abhängig, und völkerrechtlich stand ihre Souveränität seit Inkrafttreten des sogenannten Deutschlandvertrags im Mai 1955 unter dem Vorbehalt einer definitiven Lösung der deutschen Frage. Die konnte nun einmal nur durch die vier alliierten Siegermächte des Zweiten Weltkriegs gemeinsam gefunden werden.
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Weil aber niemand ernsthaft damit rechnete, bis es 1990 völlig unerwartet dahin kam, machten die Amerikaner von ihrer privilegierten Stellung in dieser Partnerschaft auch gegenüber Brandts Nachfolgern ungeniert Gebrauch. Obgleich Helmut Schmidt erhebliche, auch innerparteiliche Widerstände zu überwinden hatte, als er sich für die Stationierung der problematischen so genannten Neutronenwaffe einsetzte, ließ ihn Jimmy Carter im April 1978 im Regen stehen und ohne Vorwarnung wissen, dass er die Entscheidung über deren Produktion verschoben habe.
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Nicht besser ging es Helmut Kohl, als er sich im Frühjahr 1989 gegen eine Modernisierung der amerikanischen Kurzstreckenraketen in Deutschland aussprach und es im Bundestag für „selbstverständlich“ erklärte, „dass unsere Freunde für unsere Interessen das gleiche Verständnis haben, wie wir es bei vielen Gelegenheiten ebenso selbstverständlich für sie bewiesen haben.“ Auch das war ein Irrtum.
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Es blieb dabei. Obwohl mit der Vereinigung Deutschlands und der Implosion der Sowjetunion und ihres Militärbündnisses die beiden entscheidenden Argumente für Deutschlands eingeschränkte Souveränität hinfällig geworden sind, verhalten sich Amerikaner und Deutsche nach einem Vierteljahrhundert immer noch so, als habe sich nichts getan. Dass selbst Repräsentanten der Republik, die nach der Revolution der Weltpolitik in ihr sozialisiert worden sind, diesen Mechanismus verinnerlicht haben, spricht für seine Wirksamkeit. …“
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Dietmar Moews meint: Was soll das feuilletonistische Blablabla hier, wenn Autor Professor Schöllgen die Formulierung „eingeschränkte Souveränität“ so hinzustellen versucht, als sei es eine Tagesformfrage beim Nonnenhockey.
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Ein bisschen schwanger gibt es nicht. Souverän oder nicht souverän, eingeschränkt souverän.
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Die deutschen Stellvertreter mussten 1945 die Kapitulation unterschreiben. Die deutschen Repräsentanten mussten 1955 den Deutschlandvertrag unterschreiben. (siehe dietmarmoews Video Lichtgeschwindigkeit 3561). Die vereinigten Deutschen mussten 1990/1991 ein Vertragspapier unterschreiben, in dem das Besatzungsstatut bzw, die eingeschränkte Souveränität im Bundesgesetzblatt inklusive der GENERALKLAUSEL (s. oben) festgeschrieben wird für die zweite Bundesrepublik – gültig bis heute – gültig auch für United Kingdom und für France.
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FRAGE: Wo steht, dass der Professor-Autor der SZ nicht die ganze staatsrechtliche Wahrheit klar aussprechen darf? Warum tut er es nicht? Deutschland ist noch immer – von der Kapitulation 1945 herkommend – von den drei Westalliierten bevormundet.
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