Lichtgeschwindigkeit 4701
am Montag, 21. Juli 2014
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Wie kann es sein: DASS ein PROZESS Staatsanwalt gegen Gustl Mollath geführt wird, indem der Staatsanwalt und der Richter und die Gutachter Petra Maske vertreten, sich gegenseitig bezeugen – und das Alles zum Schutz der HVL-Bank Nürnberg? – schließlich – wer hätte es gedacht – der Gustl Mollath aussieht wie ein skurriler Idiot, unfähig eine Strafanklage gegen eine Bank zu begründen.
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Es ist das Normalste von der Welt, aus Sicht der empirischen Soziologie zumindest, die den sozialen Tatsachen und den Veränderungsprozessen nachzuspüren hat, dass in der materiellen Schere der Menschen in Deutschland auch neue Verhaltensimprovisationen entstehen und ebenso neue Sitten und Gebräuche hinsichtlich Empfindlichkeit, Schmerzbefreitheit und „Verpitbullung“.
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Verpitbullung bezeichnet eine kampfhündische Robustheit, von der rassenspezifische Verhaltensweisen als „natürlich“ hinzunehmen sind: Wer vom Pitbull gebissen wird, hat irgendwas falsch gemacht (Selberschuld).
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Diese Naturphilosophie – beißen und gebissen werden – muss im Rahmen der Verpitbullung der Gesellschaft von jedem erwartet werden. Wer was anderes erwartet, ist von gestern.
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Ich verweise hier auf die umfangreiche Materialsammlung zum Fall der STAATSKRISE in Bayern am Beispiel Gustl Mollath:
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http://www.nuernbergwiki.de/index.php/Gustl_Mollath
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Die gesellschaftlichen Verbindungen, Netzwerke und sozio-kulturellen Interdependenzen sind lebenswichtig und bilden immer den situativen Hintergrund für jedwede Konflikte. Wenn ein Fall abgegrenzt vor Gericht landet, hat man es immer mit einem Ausschnitt zu tun. Und je nach dem, was dann in der Klage steht, bildet die szenische Fokussierung auf den Beklagten, während alles andere als außerhalb der Ermittlung und Erkundung, Feststellung und Beurteilbarkeit ausgesiedelt wird.
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In der Staatskrise um die Affäre Mollath müssen nunmehr in der Wiederaufnahme des Verfahrens die Akteure und Interessenten, die persönlich beteiligt sind oder waren in ihren Sozialbezügen und Interessensgemeinschaften ermittelt werden. Der geschädigte Nürnberger Maschinenbauer Gustl Mollath, jedenfalls, war sozio-kulturell so ungebunden, dass ihm heute in den Medien noch seine Unterstützer und privaten Prozessbesucher als skurril bezeichnet werden.
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Das Nürnberger Netzwerk gegen Mollath:
Der Universitätsprofessor, Psychiater und Psychoanalytiker Fritz B. Simon vermutet:
„Im Fall Bayreuth/Mollath liegt natürlich der Verdacht nahe, daß es irgendwelche gutbürgerlichen Netzwerke waren, die verhindert haben, daß es zur Prüfung der Anschuldigungen des Herrn Mollath kam. Wer hätte denn die Steuern hinterziehen sollen, wenn nicht die Vertreter der guten Gesellschaft – zu denen sich offenbar auch übereifrige Richter rechnen. Das würde zumindest erklären, daß sie sich mal schnell mit Finanzbeamten in Verbindung setzen, um eigentlich selbstverständlich notwendige Nachforschungen mit dem Argument, der anzeigende Mensch sei verrückt, zu unterbinden…“
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Rotarier als Netzwerk
„Nürnberg hat eine halbe Million Einwohner, tickt aber wie eine Kleinstadt. Man muss sich nur die Mitgliederlisten der Rotarier-Klubs anschauen: führende Staatsanwälte und Richter in trauter Eintracht mit Bankern, hohen Tieren in Finanzbehörden und bekannten Nürnbergern. Verwaltet werden die Rotarier damals wie heute übrigens in der Nürnberger HVB-Filiale.“
Es gilt die Volksweisheit: „Wer das Geld hat, hat die Lobby, und wer die Lobby hat, hat die Macht.“ Die Fünfte Gewalt unterläuft die verfassungsgemäß vorgesehene Gewaltenteilung und hebelt sie aus. Der Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, Klaus Hubmann aus Fürth, war damals Chef der Rotarier Nürnberg. 2008 wurde Klaus Hubmann Generalstaatsanwalt. Er hatte für Rotary sein Sekretariat in der HVB-Zentrale am Lorenzerplatz. Auf Grund solcher Interessenkollisionen und der räumlichen Nähe ist das Amtsgeheimnis in Gefahr. Rotarier könnten als Kunden der HVB dort ihre Geschäfte abgewickelt haben, vielleicht sogar mit Petra Mollath. Dann wäre es verständlich, daß die HVB die erschreckenden Ergebnisse ihrer Nachforschungen geheimhielt, um ihre Kunden zu decken. Auch das wäre eine Strafvereitelung.
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Ist der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer auch ein Rotarier, wie behauptet wird? Oder gar die Justizministerin Beate Merk?
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Laut Mitgliederverzeichnis 2004/2005 ist Dr. Beate Merk Mitglied des Rotary Clubs Ulm/Neu-Ulm und Horst Seehofer Mitglied des Rotary Clubs Ingolstadt und Mitglied ehrenhalber des Lions Club Beilngries.
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Da liegt die Frage nahe, ob womöglich auch die Psychiater, die Ferndiagnosen und -gutachten als Gefälligkeitsgutachten erstellten, Rotarier sind.
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Dietmar Moews meint: In der Staatskrise um die Affäre Mollath müssen nunmehr in der Wiederaufnahme des Verfahrens die Akteure und Interessenten, die persönlich beteiligt sind oder waren, in ihren Sozialbezügen und Interessensgemeinschaften ermittelt werden.
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Der geschädigte Nürnberger Maschinenbauer Gustl Mollath, jedenfalls, war sozio-kulturell so ungebunden, dass ihm heute in den Medien noch seine Unterstützer und privaten Prozessbesucher als skurril bezeichnet werden. Vertraute, enge Freunde hat Mollath nicht.
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Der Zeuge, Edward Braun, der Oldtimer-Sammler, Oberfranke, Zahnarzt und Laborunternehmer in Bad Pyrmont (Niedersachsen), zeigt sich, nachdem er den Schock verarbeitet hat, durch Mollaths kalten Anruf aus der Klappsmühle zu erfahren, was und wie mit seinem Ferrarifachmann Mollath aus Nürnberg passiert war, als persönlicher Helfer für den hilflosen Mollath.
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Es spricht für die Konsonanz der Gemüter der beiden, Mollath und Braun, dass Mollath diese Hilfe annimmt, ohne sich dabei verbiegen zu müssen. So sagt Mollath von Braun: „Mein sehr sehr guter Freund“. Und diese Formulierung ist typisch aus Mollaths Mund, völlig arglos, dass darin eine Relativierung des Zeugen in den Augen des Gerichts liegt. Gerade weil die Anklage von einem losen Netzwerk von „Bekannten in der Kampfmoral“ ist, kann eine Art Gegennetzwerk mit dem „sehr sehr guten Freund“ falsch verstanden werden.
Es sollte deshalb dem Gericht vorgehalten werden, dass Braun einer war, der Geld für edle Ferrari-Oldtimer ausgab. Und Mollath war einer, der damit seinen Lebens- und Erwerbszweck verband. Die – so gesehen – unsymmetrische Freundschaft, war eine unkonstante Bekanntschaft bzw. Geschäftsbeziehung, auf die Oldtimerliebhaberei im Mittelpunkt des gemeinsamen Interesses. So war die Freundschaft angebunden. Und so locker und flüchtig wurde sie von beiden über viele Jahre nicht gepflegt.
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Inzwischen hat der Zeuge Edward Braun in Sachen STAATSKRISE im Fall Mollath seine eigenen Mitleidenschaften durch amtliche Willkür und Verfehlungen. Der Bürger und Citoyen Braun benötigt jetzt keine sehr sehr gute Freundschaft mit irgendwem, um nun eine staatsbürgerliche Pflicht darin zu sehen, von diesem Staat als Rechtsstaat ein ordentliches Verfahren zu verlangen, ohne dafür bestraft zu werden. Ich wünsche es Herrn Braun und unserem Rechtsstaat. Woher das bayerische Personal dazu die Intelligenz nehmen soll? – Ich würde sagen: besprechen Sie das mal zu Hause in der Familie, und fragen: was darf man unter anständigen Leuten erwarten?
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