STAATSKRISE: Gustl Mollath wird bayerisch prozessiert

Lichtgeschwindigkeit 4685

am Mittwoch, 16. Juli 2014

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DIETMAR MOEWS am 16. Juli 2014 auf der Mainzer Straße, nördlich Eierplätzchen, mit ZUGINSFELD

DIETMAR MOEWS am 16. Juli 2014 auf der Mainzer Straße, nördlich Eierplätzchen, mit ZUGINSFELD

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Der täglich fortlaufende Prozess gegen Gustl Mollath steht im Zeichen einer tiefgehenden Staatskrise und Zersetzung. Angst und Staatsferne sind die beiden Machtkalküle, die der Politik teils willkommen sind, die allerdings Gemeinschaftkräfte und kollektive Intelligenz erheblich schwächen.

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Angeblich liegt dem bayerischen CSU-Staat an einem guten Ansehen, an Rechtsstaatlichkeit, an Freiheit, an Lebensqualität. ANGST?

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Eine Kammer am Landgericht in Regensburg sucht derzeit ein besseres Bild zu erzeugen, als durch den Fall Mollath bisher gegeben worden ist.

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https://www.youtube.com/watch?v=WnbqAjmBSM4

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Dankeswerter Weise bringt der Strafverteidiger Dr. Gerhard Strate die wesentlichen Verhandlungsprotokolle bzw. Zeugenvernehmungen und Befragungen zum Nachlesen im Internetz:

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http://www.strate.net/de/dokumentation/

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Es ist enorm aufschlussreich die Mitschriften der Verhandlung zu lesen.

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Dietmar Moews meint: Es muss dem Gericht und dem im Gericht beigeordneten Gutachter klar sein, dass es sich hier um eine Folter des Angeklagten Mollath handelt, mit ansehen und anhören zu müssen, mit welcher Gleichgültigkeit und Bräsigkeit in den vergangenen dreizehn Jahren Amtspersonen ihn und die ihn beschuldigenden Volksverhetzer verarztet haben. Es ist kein Anstand, kein Mitgefühl, keine sozio-kulturelle Sozialverantwortung vorhanden. Die Adepten finden es völlig legitim und normal, dass sie Teil der Freiheitsberaubungsmaschine waren und noch immer sind, ohne das zu erkennen – und – natürlich – ohne sich dafür zu schämen.

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Man möchte solche Polizisten, als gedankenlose Zeugen, fragen: Haben Sie mal ihr monatliches Gehalt nicht bekommen? Haben Sie sich nicht gewundert, dass Sie stets Ihr Geld erhielten?

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MITSCHRIFT der Verhandlung aus http://www.strate.net/de/dokumentation/

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1

Strafverfahren gegen

Gustl Mollath

Hauptverhandlung vor dem

Landgericht Regensburg

am 08.07.14

2.

Hauptverhandlungstag

Beginn: 13.32 Uhr.

VRiinLG Escher: Es kommt zur Fortsetz

ung die Verhandlung in der Strafsache gegen

Mollath. Möchte Anwesenheit feststellen.

Präsenzfeststellung

(Prof.

Nedopil, Prof. Eisenmenger, RA Ho

rn, für StA OStA Dr. Meindl).

Anwesend Zeuge Feldmann und Herrn Häfner.

VRiinLG Escher: Belehrung der beiden Zeugen.

Dann würde ich mit Beweisaufnahme beginnen. Nämlich mit Herrn

Feldmann.

Zeuge Feldmann:

VRiinLG Escher: Festst

ellung der Personalien:

Bernd Feldmann, 45 Jahre. Deutsc

her Staatangehöriger, geschieden,

Kriminalbeamter, KFD 1 Nürnberg. Nicht verwandt und nicht

verschwägert.

Sie waren mit dieser Sache vor vi

elen Jahren auch befasst als

polizeilicher Sachbearbeiter. Teilweise damit betraut. Würde Sie bitten,

mir von Ihren Ermittlungen zu berichten oder vorweg – ich weiß nicht,

vielleicht decken Sie auch auf,

was Sie aus Erinnerung wissen, oder ob

Akten eingesehen.

Zeuge Feldmann: Ist 11 Jahre her. 2003. Ha

be selbstverständlic

h die Akten nochmal

eingesehen, die Ermittlungsberichte nochmal gelesen.

Diskussion um Mikrofon.

VRiinLG Escher: Wenn Sie…

Zeuge Feldmann: Meine eigenen Ermittlungs

berichte im Nachgang im Vorfeld der

Verhandlung gelesen. Ansonsten kann

ich nur aus Erinnerung berichten.

Die ist selbstverständlich n

ach 11 Jahren lückenhaft.

2

VRiinLG Escher: Beginnen Sie mal.

Zeuge Feldmann: War damals bei K. 12. Rege

lmäßig zuständig auch für Waffendelikte.

Die Exfrau von Frau Mollath ist damals im Januar 2003 zur

Polizeiinspektion Mitte – glaube Mi

tte – gekommen

und wollte Anzeige

erstatten gegen damals getr

ennt lebenden Ehemann. Wegen

Waffendelikt. Dienstzeit, gleich zu

mir hoch. Hatte Bereitschaftsdienst.

Deshalb damals Anzeige aufgenommen, 1. Zeugenvernehmung

durchgeführt. Angaben gemacht, dass sie vermutet, Ehemann sei im

Besitz illegaler Schusswaffen. Sie ha

t die Anzeige damit begründet, dass

sie auch Befürchtung hege, Eheman

n könne die Schusswaffen im Zuge

des Trennungsstreits gegen sie oder a

ndere Person – Verwandtschaft oä

die ihr geholfen haben – einset

zen. Weitere Angaben zu gewisser

Vorgeschichte häuslicher Gewalt, wa

s wohl auch Ursache für Trennung

gewesen ist. Hat berichtet von zunehmenden – bzgl. Anzahl und

Intensität – gewalttätigen Übergriffe

n des Ehemannes auf sie. Was dann

gegipfelt hat in tätliche

n Angriff auf sie. Berich

tete, das Ehemann sie bis

zur Bewusstlosigkeit würgte, irgendwann wieder gemacht, dann klar,

dass Eskalation darauf abzielt, dass

sie das nicht überleben wird. Zu

dieser Zeit Entschluss, Mann zu ve

rlassen. Bei nächster Gelegenheit

getan, als sie merkte, dass Verhalte

n in Aggression umschwang – dass

nächster Angriff unmittelbar bevorstand – hat sie Haus verlassen.

RA Dr. Strate: Bevorge

standen haben soll.

Zeuge Feldmann: Schildere was

die Zeugin geschildert hat.

VRiinLG Escher: Ich werde dann ents

prechende Nachfragen stellen.

Zeuge Feldmann: Zeitpunkt der Trennung, di

ese geschilderte häusliche Gewalt. Bei

Verwandten untergekommen. Dann

…. hat es auch noch mehrere

Vorfälle gegeben. Zumindest lagen poliz

eiliche Vorgänge – nicht bei mir,

PI Ost, – wo es zu Nachstellungen

bei neuer Wohnadresse kam. Im Zuge

der Auseinandersetzung so

ll er geäußert haben,

dass er sie umbringen

will.

Das war zunächst der Sachstand mit Zeugenvernehmung. Das war der

Erkenntnisstand. Was die Schusswaffe

n betrifft, berichtete sie von

Langwaffe, berichtete, wo genau sie

sich befindet und Kurzwaffe, wobei

sie wisse das nur aus eigenen Erzählu

ngen des Mannes, diese selbst nicht

gesehen: Mann habe ihr selbst erzählt,

dass er in Besitz sei. Wo sich

Waffe befindet, konnte sie nicht sa

gen. Im Hinblick auf Waffendelikt

haben wir einen Durchsuchungsbesc

hluss beantragt und bekommen.

Durchsuchung wurde dann im Lauf

des Februar durchgeführt. Die

Durchsuchung hat an dem Ort, wo

Mollath beschrieb, zur Auffindung

einer erlaubnisfreien Luftdruckwaffe

geführt. Weitere Waffen sind nicht

gefunden worden. Den Vorgang habe

ich dann mit diesem Sachstand an

StA Nürnberg weitergeleitet. Das war es, was ich gemacht habe. Vorgang

kam einmal zu mir in Rücklauf als

Irrläufer. Verfahrensakte, oben drauf

war Beschluss zur Begutachtung, zu

r psychiatrischen Begutachtung,

dafür sind wir bei K 12 nicht zuständig gewesen. Habe das an

3

Polizeiinspektion in … weitergeleite

t und die Akte an das zuständige

BKH, das war das letzte Mal, da

ss ich die Akte gesehen habe.

VRiinLG Escher: Sie haben uns jetzt mal berichtet, wie das damals losgegangen ist, was

Sie mit der Sache zu tun hatten.

Diese Angaben zum Waffenbesitz, die

Sie hier genannt haben durch dama

lige Frau Mollath, wurde die Ihnen

gegenüber gemacht? Habe ich das richtig verstanden?

Zeuge Feldmann: Ja mir persönlich gegenüber.

VRiinLG Escher: Können Sie das zeitlich ei

nschätzen? Haben Sie das in Unterlagen

gelesen, weil in der Erinnerung vi

elleicht nicht mehr vorhanden?.

Zeuge Feldmann: 15.01.2003.

VRiinLG Escher: Am Tag der Vernehmung?

Zeuge Feldmann: Genau am Tag dieser Vernehmung.

VRiinLG Escher: Gut. Sie haben ja die Verneh

mung geführt. Vielleicht nochmal zurück zu

diesen Übergriffen, Gewalttätigkeiten

die Sie genannt haben, die Ihnen

geschildert worden sind. Von der

damaligen Frau Mollath. Können Sie

das – hat sie da zeitlich was gesa

gt, wann das gewesen sein soll?

Zeuge Feldmann: Soweit es aus Verneh

mung vorgeht, hat sie sich am 30.05.2002 von

ihrem Ehemann getrennt. Unmittelbar vorausgegangen muss dann – zum

Zeitraum, da müsste ich schauen, ob

es drinsteht. Sie spricht von einem

Tag, an einem Tag im August. Muss

dann im August 2002 gewesen sein.

VRiinLG Escher: Hm.

Zeuge Feldmann: Nee, das müsste dann… Finde

Stelle wo hier von August 2002. Sie glaube

11.8.2001 wohl dann eher. Muss das da

nn gewesen sein, spricht sie

davon, dass Vorfall war mit bis

zur Bewusstlosigkeit würgen.

VRiinLG Escher: Wen wir mal dabei bleiben:

haben Sie da weitergefragt, wie genau das

vonstatten gegangen ist? Oder wie da

s Würgen bspw. ausgesehen hat?

Nähere Erkenntnisse?

Zeuge Feldmann: Kann mich nach der Zeit ni

cht mehr an Wortlaut erinnern. Kann nur auf

das zurückgreifen, was in

der Zeugenvernehmung steh

t. Hier schreibt sie

ja

Im August geschlagen, getreten, ge

bissen, bis zur Bewusstlosigkeit

gewürgt.

So geschildert. An weitere Ausführungen kann ich mich nicht

erinnern.

VRiinLG Escher: Wie ist diese Vernehmung zu

stande gekommen? Habe

n Sie zunächst die

Frau schildern lassen? Und da

s nachher zusammengeschrieben?

Zeuge Feldmann: Kann nur berichten wie es

üblich war damals, gehe davon aus, dass auch

hier so gemacht. Normal so: Zeuge

in Raum, ich und Mitarbeiterin der

KDF. Wird so gemacht, dass ge

wisse Passagen von

ihr vorgetragen

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werden, dann kurze Unterbrechung, dann diese Passage unmittelbar

gleich niedergeschrieben. D.h. also

letztlich erfolgt eine Erstellung des

Schriftguts am PC unmittelb

ar während der Vernehmung.

VRiinLG Escher: Dieses Protokoll ist untersc

hrieben von Frau Petra Mollath. Wird selbst

gelesen, genehmigt und unterschrieben. Wird das so gemacht und

gehandhabt?

Zeuge Feldmann: Ja, wird dann ausgedruck

t, zum Lesen vorgelegt, liest es und

unterschreibt, wenn sie

Änderungen möchte werden die vorgenommen.

VRiinLG Escher: Andere Frage. vom

Attest – wissen Sie da noch was?

Zeuge Feldmann: Sie hat damals erwähnt, da

ss sie sich bei massiven Übergriff 2001 ein

Attest besorgt hat.

VRiinLG Escher: Im Anschluss besorgt. Wurde das vorgelegt?

Zeuge Feldmann: Weiß ich nicht mehr. Ob im

Nachhinein vorgelegt. Damals war es meiner

Meinung nach nicht dabei. Wenn, dann nachgereicht. Wurde ja dann mal

Bestandteil der Akte. Keine konkrete

Erinnerung mehr, wann das war.

VRiinLG Escher: Jetzt haben Sie von diesem August 2001 gesprochen und von einem

Vorfall wo sie zu den Verwandten ge

gangen ist. Können Sie das zeitlich

einschätzen?

Zeuge Feldmann: Ja, da hat sie selbst gesa

gt, dass sie am 30.05.2002. Al

s sich Ihrer Ansicht

nach neue Gewalttätigkeiten angekündi

gten im Verhalten ihres Mannes

fluchtartig das Haus verlasse

n, wie sie das gesagt hat.

VRiinLG Escher: Hat sie Erklärung abgegebe

n oder hat sie was gesagt? Wenn im August

solche Übergriffe geschildert we

rden, dann Attest besorgt werden,

warum Auszug dann nicht unmittelbar danach, sondern relativ viel

später. War das Thema?

Zeuge Feldmann: Weiß ich nicht mehr.

VRiinLG Escher: Wie sich das ange

kündigt hat, dass es schwierig wird?

Zeuge Feldmann: Sie hat das so beschriebe

n, dass es gewisse aggressive Stimmung gab.

Davor. Dass es aggressive Stimmung

gab, bevor es Gewalttätigkeiten

gab. Wie genau diese Stimmung aussah, weiß ich nicht.

VRiinLG Escher: Dann zu dem Attest als so

lches. Nachdem Sie nicht wissen, wann zur

Akte gelangt, evlt. nachgereicht.

Wie das hergegangen ist. Wann das

erstellt wurde, durch wen?

Zeuge Feldmann: Da kann ich leider nichts d

azu sagen. Sehr lange her, daher auch von der

Aktenhaltung bei uns Problem, weil wi

r nach 10 Jahren aussondern: ich

habe das Attest selbst

in den Akten nicht nach

vollziehen und einsehen

können.

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VRiinLG Escher: Dann zu späterem Vorfall,

als Sie sagten am 30.05.2002 ist Frau Mollath

gegangen, sage ich mal. Was war

dann danach? Wenn wir das nochmals

anschauen.

Zeuge Feldmann: Danach wohl dann bei Brude

r Zeit lang gewohnt, da muss es dann auch

dazu gekommen sein, dass Herr Mollath

an Wohnadresse auftauchte, z.T.

Post entwendete, Herrn Müller und

dessen Lebensgefährtin angegangen

ist.

VRiinLG Escher: Sie zieht aus, dann noch was?

Zeuge Feldmann: Dann mal versucht, Sachen

zu holen: da mit Lebensgefährtin von Bruder

hingefahren, alleine rein. Sie wartete

vor Haus, Frau Simbek – wohl so

verblieben – sie soll erst aktiv werde

n, wenn sie nach gewisser Zeit nicht

rauskommt. 1,5 Std. ausgemacht, relativ lange Zeit. Bei Rückkehr in

…straße soll es dazu gekommen se

in, dass Ehemann wiederum aggressiv

war und sie hat nicht mehr gehen

lassen und sie wohl dann auch

eingesperrt hat in einem Raum des Ha

uses, er sie hat nicht gehen lassen.

Im Zuge dieser Ereignisse er sie auch

bedroht hat, mit den Worten, er hat

nichts mehr zu verlieren, er würde sie umbringen.

VRiinLG Escher: Eingesperrt in Ra

um – können Sie den Raum benennen?

Zeuge Feldmann: War wohl – wie es Frau

Mollath sagte – das Schlafzimmer. Oder

Arbeitszimmer.

Hier steht Arbeitszimmer.

VRiinLG Escher: Auf Bl. 8 d. Ausgangsakte –

Zeuge Feldmann: Sagt hier aus

meinem Arbeitszimmer.

VRiinLG Escher: Ob Türe versperrt war?

Zeuge Feldmann:

Hat die Türe versperrt und mich nicht mehr heraus gelassen.

VRiinLG Escher: Nachgefragt wie

versperrt? Ob mit Schlüssel?

Zeuge Feldmann: Nein, soweit ich mich erinnere nicht.

VRiinLG Escher: Sie haben gesagt Frau Simbek

sei mit ihr hingefahren. Ist das so gesagt

worden? Von Frau Mollath, dass sie

hingefahren und eine Dame draußen

gewartet hat?

Zeuge Feldmann: Ja.

VRiinLG Escher: Oder könnte es auch sein,

dass die zweite Dame erst später gekommen

ist.

Zeuge Feldmann:

Danach bin ich mit Frau Simbek in …straße 4 gegangen.

An Tag danach

Haus fluchtartig verlassen .

Ich habe mit Frau Simbek ausgemacht, dass

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wenn ich nach 1, 5 Std. nicht aus Haus

komme, dass sie schauen soll, wo

ich bleibe.

VRiinLG Escher: Also nähere Beschrei

bungen – nähere Beschreibungen abgegeben

worden zu den behaupteten Körp

erverletzung? Näher als es in

Zeugenvernehmung steht oder können Sie

sich nicht mehr erinnern, oder

alles was gesagt worden is

t, habe ich auch so…?

Zeuge Feldmann: Gehe davon aus, dass es we

itgehend so, wie sie es

gesagt hat, auch

festgehalten worden ist. Wenn Si

e Details genannt hat, die nicht

niedergeschrieben worden sind, kann ich nach 11 Jahren

bedauerlicherweise nicht mehr…

VRiinLG Escher: Bl. 9 – Vermerk vom 17.01. –

also zwei Tage nach der Vernehmung, hat

es da was auf sich? Dass der Vermerk

erst 2 Tage später gefertigt wird?

Zeuge Feldmann: Liegt mir vor.

VRiinLG Escher:

Im Rahmen der Zeugenvernehmung s

agte Geschädigte, dass ihr Mann

am 31.5. Morddrohungen geäußert hat

te, als er sie gegen Willen

festhielt, sagte, dass er nichts me

hr zu verlieren habe und sie deshalb

umbringen würde. Diesen Tatvorwurf hat Frau Mollath mündlich

gemacht. Aus Terminsgründen unter Zeitdruck gestanden, versäumt,

Unterschrift aufzunehmen.

Ist das üblich, dass es er

st paar Tage fixiert

wird?

Zeuge Feldmann: Das ist reiner Zufall.

Es war halt so, dass Zeugenvernehmung

abgeschlossen war, als sie das gesagt

hat, sie hatte Folgetermin, also

keine Zeit, das einzuführen. Wir waren

so verblieben, dass ich es einfüge,

dann evtl. Folgevernehmung. Dass ich den

erst zwei Tage später erstellt

habe, das ist… ist klar.

VRiinLG Escher: Sie hatten auch kein

e Zeit, den sofort danach zu machen?

Zeuge Feldmann: Hat sich nicht ergeben. Hands

chriftlich notiert, diesen Vermerk erst dann

zwei Tage später erstellt.

VRiinLG Escher: Dann haben wir noch dies

e Durchsuchung – haben

Sie ja schon erzählt

davon. Im Februar war das. 2003. Da is

t mir noch aufgefallen, dass in

Ihrem Vermerk Bl. 43 d.A. schreiben Sie:

Die beschlossene

Durchsuchungen in Volbehrstr. 4 habe ich mit Beamten am 18.2.

durchgeführt.

Zeuge Feldmann: Das ist Tippfehler.

VRiinLG Escher: Also Tippfehler. 19.02.

RiinLG Koller: Um zur Vernehmungssituation zurückzukommen. Haben Sie außerhalb

der Vernehmung vom 15.01.2003 noch K

ontakt zur damaligen Frau

Mollath gehabt oder nicht?

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Zeuge Feldmann: Vor der Vernehmung nein, da

nach lediglich telef

onischen Kontakt.

RiinLG Koller: Was war Inhalt?

Zeuge Feldmann: Da ging es damals um di

e Sperrung ihrer Einwohnermeldedaten. Sie hat

sich damals erkundigt, was Sie tun

könne, um sich vor Nachstellungen

zu schützen. Hat mich damals gefragt,

welche Möglichkeiten sie hat, ihre

Einwohnermeldedaten, Fahrzeugdaten, wi

e man sich schützen kann, dass

diese Daten nicht mit Leicht

igkeit zu erreichen sind.

RiinLG Koller: Ist dabei nochmals über dies

er Körperverletzungs-Vorfälle gesprochen

worden?

Zeuge Feldmann: Das weiß ich nicht mehr. Inha

ltlich kann ich mich erinnern, dass wir über

das Kraftfahrtbundesamt gesprochen haben.

RiinLG Koller: Wenn man Akte anschaut:

Sie haben sie am 15.1. vernommen. Bl. 7. Den

11.8. als einen der in Frage komme

nden Tattage vermerkt. Dann am

16.1.2003, Bl. 14, einen vorläufigen Ermittlungsbericht gefertigt, da ist

jetzt als Tattag der 12.08.2001 vermerkt. Wie kommt es denn dazu?

Zeuge Feldmann: Muss ein Fehler sein.

RiinLG Koller: Ein Zusammenhang zu diesem

Attest – ist das au

s Ihrer Sicht denkbar?

Zeuge Feldmann: Weiß ich nicht. Könnte na

türlich sein. Ich vers

tehe schon, worauf Sie

hinauswollen. Wahrscheinlich in

Attest 12.8. und sie war sich mit 11.8.

nicht mehr sicher.

RiinLG Koller: Weil es abweicht. War Ihne

n denn bekannt, dass Fr

au Mollath vor ihrer

Vernehmung bereits in Kontakt mit einem Kollegen von Ihnen stand im

Hinblick auf mögliches Waffendelik

t? Ist das was in Erinnerung?

Zeuge Feldmann: Wüsste ich jetzt nicht. Ka

nn es nicht ausschließen, dass sie es erwähnt

hat. Weiß es tatsächlich nicht.

RiinLG Koller: Bl. 11/12, Ereignismeldung PM Häfner.

Frau M. rief an und teilte mit,

dass ihr eingefallen sei, dass sie in

Besitz einer scharfen Langwaffe sei.

Erinnerung, dass es entspreche

nde Mitteilung Gegenstand Ihrer

Befragung war? Oder im Zusammenhang stand?

Zeuge Feldmann: Ich habe keinerlei Eri

nnerung mehr, dass es aufgrund Kontakt mit

Kollegen Häfner zustande gekommen ist.

RiLG Lindner: Sie haben geschildert, da

ss Frau Mollath am 15.1.2003 erschienen sei.

Wissen Sie warum? Gab es Vorladung oder entsprechende Bitte? Oder

dazu keine Kenntnisse?

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Zeuge Feldmann: Nach meiner Erinnerung

auf eigene Initiative gekommen. Aber ist 11

Jahre her. Aber ob sie auf Anraten von Kollegen gekommen ist, weiß ich

nicht. Kann durchaus möglich sei

n, kann es nicht ausschließen.

RiLG Lindner: Frau Mollath habe da

mals von zunehmenden Gewalttätigkeiten

berichtet. Haben Sie nachgefragt?

Würde sich doch anbieten, dass man

fragt, welche Vorfälle waren es im Einzelnen.

Zeuge Feldmann: Wir sind – festgemacht ha

t sie es an diesem Vorfall vom 11. bzw.

12.08.2001. Sie hat berichtet von gewalttätig

en Übergriffen im Vorfeld,

allerdings berichtet, da

ss das von geringerer Intensitä

t war. En detail habe

ich nicht nachgefragt, wie die

im Detail ausgeschaut haben.

RiLG Lindner: Haben Sie Erinne

rung oder entnehmen Sie nur…

Zeuge Feldmann: Ich habe schon bruchstückhafte Erinnerungen an Vernehmung.

Entnehme nicht alles den Akten.

RiLG Lindner: Sie sagen, es muss so und

so gewesen sei. Klingt nach eigener

Zusammenstellung. Ihre Informatione

n – haben Sie die aus andern

Quellen oder nur aus derVer

nehmung von Petra Mollath?

Zeuge Feldmann: Was ich zu den Ereignissen

gesagt habe, bezieht sich ausschließlich auf

Vernehmung der Frau Mollath.

RiLG Lindner: Nochmal zur Situation vom 12.08.01

bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt,

sie sei wieder zu sich gekommen.

Können Sie sich an so was erinnern?

Dass die damalige Frau M. so was? Steht so nicht drin. Steht in ihrer

Vernehmung.

Glaube es war der 11. da hat er geschlagen, getreten und

auch bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt.

Ist da noch was gefallen, dass sie

wieder zu sich gekommen wäre? Bloß

weil sie es so formuliert haben.

Zeuge Feldmann: Kann sein dass sie es so gesa

gt hat, kann auch eigene Schlussfolgerung

von mir sein.

RiLG Lindner: Deshalb frage ich nach

. Dann zu dem weiteren Vorfall vom 31.5.2002.

Da heißt es hier in Ihrer Vernehmung.

Er hat teilweise wieder körperliche

Gewalt angewandt, indem er mich auf Bett.

Oder der Reihe nach. Bl. 8

d.A., Bl. 9 heißt es:

als er sie in Schlafzimmer

und später Arbeitszimmer.

Da kommen beide Zimmer ins Spiel.

Können Sie dazu was sagen, außer

Wortlaut Ihres Vermerks?

Zeuge Feldmann:

Zeuge liest in Vermerk nach.

RiLG Lindner:

Er hat mich nicht aus Arbeitszimmer herausgelassen,

später:

Als er sie in

Schlafzimmer und Arbeit

szimmer festhielt.

Zeuge Feldmann: Dafür nur eine Erklärung:

das hat sie wohl nach Vernehmung gesagt,

dass Szene zunächst in Schlafzimme

r dann in Arbeitszimmer. Deshalb

steht es so in ergänzenden Vermerk drin.

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RiLG Lindner: Zuvor heißt es weiter: er

hat mich über Zeitraum von ca. 1,5 Std.

festgehalten. Körperliche Gewalt angewa

ndt. So heißt es

hier. Hat sie das

dann so gesagt?

Zeuge Feldmann: Ja. Das lässt ja auch dr

auf schließen, dass es sich zunächst im

Schlafzimmer abgespielt hat, wenn er sie aufs Bett wirft. Dann war erste

Szene wohl im Schlafzimmer, dann im

Arbeitszimmer. Deshalb heißt es

in ergänzenden Vermerk auch

später im Arbeitszimmer.

RiLG Lindner:

Türe versperrt und mich nicht mehr herausgelassen

.

So gesagt worden?

Zeuge Feldmann: ja.

RiLG Lindner: Körperliche Gewalt a

ngewandt. Das näher präzisiert worden?

Zeuge Feldmann: Indem er si

e aufs Bett geworfen hat?

RiLG Lindner: Von weiterer Gewalt nich

t gesprochen worden? Schläge o.ä.?

Zeuge Feldmann: Ist mir nicht in Erinneru

ng, kann ich nach der Zeit nicht ausschließen,

dass ein Detail dann untergangen ist.

VRiinLG Escher: Wenn von weiteren Schlägen

die Rede gewesen wäre, wäre es dann

wahrscheinlich, dass sie es

gar nicht aufnehmen?

Zeuge Feldmann: Eigentlich nicht. Wenn si

e sagte, aufs Bett gedrückt und geschlagen,

würde es so drin stehen. Problem: ic

h weiß es so konkret nicht mehr.

VRiinLG Escher: Zugebissen: ist da geredet

worden, ob es geblutet hat, oder wie das

Beißen vonstatten gegangen ist?

Zeuge Feldmann: Keine Erinnerung dran.

VRiinLG Escher: Dann hätte ich noch eine Fr

age ganz allgemein: zur Ehesituation ist

jedenfalls nach den Akten auch et

was gesagt worden. Wenn Sie da noch

a bisserl ausführen würden.

Zeuge Feldmann: Frau Mollath hat natürlich

schon auch eine Erklär

ung geliefert für diese

sich steigernden Übergriffe. Und zw

ar war es wohl so, dass der Grund

darin lag, dass ihr Ehemann zu dem

Zeitpunkt gewisse wirtschaftliche

Misserfolge hatte. Er war selbststän

dig, hat Kfz-Reifenhandel betrieben

und ist dann wohl in Konkurs gegangen

Diskussion bzgl. Mikrofon.

Zeuge Feldmann: Er hatte mit diesem Reif

enhandel wohl Misserfolge gehabt und wohl

auch Schulden, die die Frau Mollat

h aus ihrem Vermögen begleichen

musste. War ganze Zeit lang ohne Ei

nkommen, was ihn wohl belastet

hat. Frau Mollath wohl zugleich gewisser beruflicher Aufstieg in Bank

gemacht, hatte recht gut verdient. Da

s war Missverhältnis, das aus seiner

10

Sicht schwer zu ertragen war, da

s wohl Erklärung, dass er zunehmend

aggressiv wurde.

VRiinLG Escher: Das war Erklärung

die Frau Mollath gegeben hat.

RiinLG Koller: Die Vernehmung endet mit dem Satz:

Schließlich hat Frau Simbek an

Türe geklopft sie hatte das genutzt und Haus verlassen.

Ist Ihnen diese

Schilderung noch konkret in

Erinnerung? So gesa

gt oder ergänzendes

berichtet?

Zeuge Feldmann: Kann ich nichts mehr dazu sagen.

????: Berichtet, ob man gemeinsam da

s Haus betreten hätte. Sie und Frau

Simbek?

Zeuge Feldmann: Kann ich nicht au

sschließen, weiß ich nicht mehr.

OStA Dr. Meindl: Als Frau Mollath zu I

hnen gekommen ist – vermerkt ausweislich

Ermittlungsakten am 15.1.2003. Vernehmung 12.40 Uhr Bl. 6 oben.

Kannten Sie die Frau Mollath zu

diesem Zeitpunkt? Oder völlig

unbekannt?

Zeuge Feldmann: Völlig unbekannt.

OStA Dr. Meindl: Wir sind beide lange im

Geschäft. Normal beginnen wir Vernehmungen

nicht mit Niederschrift – sondern erkundigt sich. Vorgespräch

stattgefunden?

Zeuge Feldmann: Selbstverständlich.

OStA Dr. Meindl: Können Sie sich erinnern?

Zeuge Feldmann:

VRiinLG Escher:

Ermahnung eines Zuhörers wegen „Spruchtaste“ an Mikrofon.

Es geht nicht an, ….

Diskussion über Mikrofonanlage.

OStA Dr. Meindl: Befinden uns nochmal in di

esem Vorgespräch – Sie haben geschildert,

dass es im Wesentlichen um drei Komplexe ging: es ging um Komplex

Waffenbesitz, wohl um einen Ko

mplex Körperverletzungsdelikte,

insbesondere 11./12.08.2001 und um einen Komplex, in dem sie nach der

Trennung noch einmal im gemeinsamen Haus war und dort längeren

Zeitraum Haus nicht verlassen konnte. Haben Sie Erinnerung dran, was

die Frau Mollath von diesen Komp

lexen am meisten bewegt hat?

Zeuge Feldmann: Von meinem persön

lichen Eindruck her – waren des die

Körperverletzungsdelikte. Mehr kann

ich dazu nicht sagen. Bzw. auch

die Geschichte mit dem Einsperren.

Die Waffendelikte in dem Sinne

natürlich, weil sie gewisse Befürcht

ungen gehabt hat. So hat sie es

damals erklärt.

11

OStA Dr. Meindl: Haben Sie eine Erinnerung,

in welchem psychischen Zustand sich Frau

Mollath anlässlich ihrer Aussage befa

nd? Sie ist ja aus freien Stücken

gekommen, es war ja initial, dass sie gekommen ist. Haben Sie noch

einen Eindruck an psychische Ve

rfassung, wie sie aufgetreten ist?

Zeuge Feldmann: Stabil. Sie kam mir stabil vor.

Diskussion von OStA Dr. Meindl mit Zuhörerin.

OStA Dr. Meindl: Können Sie sich erinner

n, ob sie in bestimmten Aussagesituation

emotional beteiligter war, d.h. sich also

echauffiert hat? Möchte ja keine

Worte in Mund legen. Ob emotiona

le Veränderung stattgefunden hat?

Zeuge Feldmann: Kann letztlich nur sagen,

sie war zum Zeitpunkt der Vernehmung hat sie

gefassten Eindruck gemacht. So

wie wenn diese Ereignisse sie

aufgewühlt hätten, dass der Abstand mittlerweile groß genug war, dass

sie in Lage war, das gefasst vorzutragen.

OStA Dr. Meindl: Sie haben ge

sagt, dass das blockweise vers

chriftet worden ist. Können

Sie sich an Zwischenfragen erinne

rn. Haben Sie Gespräch gesteuert?

Zeuge Feldmann: Im Einzelfall ist es klar

, dass man im Einzelfall die ein oder andere

Zwischenfrage stellt. An einzelne Zwischenfragen kann ich mich beim

besten Willen nicht erinnern.

OStA Dr. Meindl: Können Sie sich erinnern. Od

er ich will anders fragen. Können Sie sich

erinnern, dass diese Aussage im Ra

hmen einer Anzeigeerstattung – dass

die aus Ihrer Sicht oder aus Sich

t der Frau Mollath noch nicht das

Abschließende sein soll, sondern

, dass was näheres nachkommt? Sie

sprachen von Zeitdruck.

Zeuge Feldmann: Davon bin ich offen gesta

nden ausgegangen, dass es zu ausführlicher

Vernehmung kommen wird. Es ist

die Rede gewesen von etlichen

einfachen Körperverletzungs

delikte, die alle strafant

ragsverfristet waren.

Bin davon ausgegangen, dass Ak

te in Rücklauf kommt mit

staatsanwaltschaftlicher Verfügung.

Und ausführliche Vernehmung.

OStA Dr. Meindl: Diesen Gedanken entnehme

ich Bl. 14/15. Er soll ausweislich Aktenlage

16.01.2003 gefertigt worden sein. In diesem schreiben Sie:

Freiheitsberaubung, Bedrohung.

Halte vor

: Im dritten Absatz: was

früher Körperverletzungsdelikte betrifft. Also solche vor 12.08.01 so

bezeichnete sie dies als

weniger intensiv. Dementsp

rechend dürfte es sich

um einfach Körperverletzungsdelikte handeln. Sollte von StA von das

besondere öffentliche Interesse

angenommen werden, wäre Frau

Mollath auch bzgl. früherer Delikte aussagebereit.

Haben Sie das mit

Frau Mollath besprochen, dass es zu weiteren Vernehmung kommen

könnte?

Zeuge Feldmann: So geschildert, gesagt, es

gibt Strafantrags-Frist

von 6 Monaten, die in

meisten Fällen rum war. Ich habe ih

r gesagt, dass Mög

lichkeit bestünde,

12

das besonderes öffentliches Interesse zu

bejahen. Für diesen Fall hat sie

zugesagt, dass sie bereit wäre, zu we

iteren Vorfällen auszusagen. Dazu

ist es nicht mehr gekommen: Akte kam zu mir nicht mehr.

OStA Dr. Meindl: Sie haben gegenüber der Ri

chterbank geschildert,

was Frau Mollath

gesagt hat und was verschriftet worden

ist. Bei dieser

Aussage ist auch

die Sentenz gefallen, dass Frau Moll

ath mitgeteilt habe, ihr Mann habe

sie gebissen. Beißen. Das ist wieder

die Frage an Ihre Erinnerung. Weiter

nachgefragt, wohin gebissen? Haben Si

e sich möglicherweise oder hatten

Sie den Gedanken, die Verletzung sich

zeigen zu lassen? Oder hat die

Frau Mollath möglicherweise gesagt – schauen Sie mal?

Zeuge Feldmann: Weiß ich leider nichts mehr. Muss ich leider enttäuschen. Keine

Erinnerung mehr. 15.1. Also, nee. Ha

be ich bedauerlicherweise keine

Erinnerung mehr.

OStA Dr. Meindl: Kann ich fest

halten, dass Sie kein Erinne

rung haben, dass Ihnen Frau

Mollath eine Bisswunde gezeigt ha

t oder die Reste einer Bisswunde?

Dass Sie sowas gesehen haben?

Zeuge Feldmann: Kann es nicht aussc

hließen, keine konkr

ete Erinnerung.

OStA Dr. Meindl: Wenn gesehen, was hätten Sie gemacht?

Zeuge Feldmann: Fotografie

rt, davon gehe ich aus.

OStA Dr. Meindl: Jetzt taucht – was Sie uns

möglicherweise auch noch erklären könnten in

Ihrem – irgendwo vermerkt. Dann frage

ich aus dem Stegreif. Als Sie mit

der Vernehmung der Frau Mollath zu

Ende waren und Ihren vorläufigen

Ermittlungsbericht geschrieben habe

n. Vor welchem Hintergrund ist der

gefertigt worden?

Zeuge Feldmann: Um einen Durchsuchungs

beschluss zu bekommen. Der Bericht war

vorläufig deshalb.

OStA Dr. Meindl: Sie teilen irgendwo mit,

dass Ihnen weitere Verfahren bekannt sind an

anderer Dienststelle. Das ha

tten sie kurz schon erwähnt.

Zeuge Feldmann: En detail bekannt, wäre

übertrieben. Weiß, dass Vorgänge anhängig

waren bei PI Ost meiner Erinnerung nach, wo bereits Anzeige erstattet

worden ist bzgl. Nachstell

ungsgeschichten bei Bruder.

OStA Dr. Meindl: Wie habe

n Sie das rausgefunden?

Zeuge Feldmann: Über die pol

izeiliche Vorgangsverwaltung.

OStA Dr. Meindl: Da nachgeschaut?

Zeuge Feldmann: Weiß ich nicht mehr, aber

gehe davon aus, wenn ich es gewusst habe.

OStA Dr. Meindl: Haben Sie sich mit Kollegen in Verbindung gesetzt, was da los ist?

13

Zeuge Feldmann: Kann durchaus sein, dass da ei

n Telefonat geführt worden ist. An solches

keine konkrete Erinnerung mehr. Kann

sein, dass ich kurz rückgefragt

habe. Möchte verhindern, dass Maßn

ahmen sich überschneiden. Möchte

verhindern, dass die parallel ähnliches oder gleiches machen. Es besteht

eine gewisse Wahrscheinlichkeit

, dass telefonische Absprache

stattgefunden hat. Dass Durchsuchu

ngsbeschluss beantragt wurde. An

solche Gespräche habe ich aber

keine konkrete Erinnerung mehr.

RA Horn: Sie waren damals im K 12 tä

tig. Welche Zuständigkeiten umfasste das K

12? Sie hatten angerissen Waffendelik

te – weitere Zuständigkeiten?

Zeuge Feldmann: Selbstverständlich.

Das K 12 umfasst grob gesagt die

gemeingefährlichen Delikte – Brän

de, Sprengstoff und solche ähnlichen

Dinge.

RA Horn: Wären Sie bzw. K 12 zustä

ndig gewesen für Körperverletzungsdelikte

oder konkret für diese hier angezeigten Vorfälle?

Zeuge Feldmann: Nein, für die Körperverletz

ungsdelikte wäre ich ni

cht zuständig gewesen,

sie war wegen Waffendelikten bei mir gelandet. Soweit ich mich

erinnere, zum Zeitpunkt, als sie zu mir

kam, war es mir gar nicht bekannt,

dass es auch um Körperverletzungsde

likte ging. Aber es war klar, dass,

wenn jemand mehrere Vorwürfe vorbringt

, ich den nicht zu

einer anderen

Dienststelle schicke.

RA Horn: Stand zur Diskussion, dass si

e Frau Mollath gleich weiterreichen an

Fachkommissariat wegen Körperverletzung?

Zeuge Feldmann: Nee, weil für mich wege

n Waffen Teilzuständigke

it hatte, Weiterreichen

würde ich unter unnötige Bürokratie fassen.

RA Horn: Sie haben angegeben, dass Akte

an Sie zurückläuft. Nach Erlass des

Durchsuchungsbeschluss wegen m

öglicher Verstöße gegen das

Waffengesetz. Hätten Sie die Akte

dann damit auch weiter bearbeitet –

wäre sie zurückgekommen?

Zeuge Feldmann: Pff. Nachdem das Waffende

likt logischerweise zu

r Einstellung anstand

und es nur um Körperverletzungsdeli

kte ging, kann nicht ausschließen,

dass Akte anderweitig

weitergeleitet wird.

RA Horn: Ist über Zuständigkeitsfrage

n mit Frau Mollath gesprochen worden?

Zeuge Feldmann: Nee. Dass mit

ihr über Zuständigkeiten gesprochen wurde, habe ich nicht

in Erinnerung.

RA Horn: Richtig verstanden, dass

Sie bei Durchsuchung mit anwesend waren?

Können Sie uns schildern, wie sich

Herr Mollath verhielt – war er

anwesend?

Zeuge Feldmann: Jaja.

14

RA Horn: Können Sie sagen, wie er sich verhalten hat?

Zeuge Feldmann: Will so sagen, zunächst nich

t kooperativ. Weil er zunächst nicht geöffnet

hat. Ich war von Situation her schon

fast so weit, dass wir Türe hätten

gewaltsam öffnen müssen. Nachdem da

s dann erledigt war, also dass

Türe offen war, dann ist sein Verh

alten umgeschlagen, eher kooperativ

würde ich sagen. Er hat zwar natürlic

h verbal seinen Unmut geäußert, hat

aber ansonsten keine Sc

hwierigkeiten gemacht. Wobei, na gut. Gewisse

Behältnisse, die schwer zu öffnen

waren, da war nicht kooperativ. Da hat

er keine Schlüssel gehabt. Kann aber

stimmen, dass er keine hatte. Bevor

wir Haus betreten haben, war er

sehr unkooperativ, danach leidlich

kooperativ.

RA Dr. Strate: Das K 12 – ist das weit

von Erlenstegenwache entf

ernt? Von Nürnberg

Ost?

Zeuge Feldmann: Naja, es befindet sich im

Osten, wohingegen, das

K 12 im Bereich des

Präsidiums also zentral. Si

nd schon paar Kilometer.

RA Dr. Strate: Wie ist das bei Ihnen? Wenn

man in Erlenstegenstraße Anzeige erstatten

wollen würde und die Materie die in

baldige Bearbeitung der Kripo

gehört, gäbe es an der Erlens

tegenwache die Möglichkeit, den

Anzeigeerstatter gleich an Bereitscha

ftsdienst der Kripo weiterzugeben?

Zeuge Feldmann: Ja, das wird zum Teil gemacht.

RA Dr. Strate: In Erlenstegenstr. Kripobeamte tätig?

Zeuge Feldmann: Es gibt ein

Kommissariat der Kripo Nürnbe

rg, das in Erlenstegenstraße

Sitz hat. Die machen was ganz

anderes, die machen keine

Anzeigeaufnahme. Wobei ich nicht ve

rstehe, worauf Sie hinauswollen.

RA Dr. Strate: Ist auch nicht ihre S

ache. Sie sprachen davon, Sie haben eine

Vorgangsverwaltung, der Sie Hinw

eise entnehmen können, dass

Vorfälle vorlagen?

Zeuge Feldmann: Ja.

RA Dr. Strate: Da nachgeschaut?

Zeuge Feldmann: Daran keine konkrete Er

innerung, gehe davon aus, weil ich von

Vorgängen wusste, dass ich nachgeschaut habe.

RA Dr. Strate: Vorgang bei Erlenstegenstr

. Erinnern Sie denn, dass er mit aufgeführt

worden ist?

Zeuge Feldmann: Wache Ost. Meiner

Erinnerung bei Wache Ost anhängig.

RA Dr. Strate: Aber was es für

Vorgang war, wussten Sie nicht?

28

Das beantwortet m.E. die Frage.

VRiinLG Escher: Bl. 11 und 12 – wenn Si

e sich das anschauen. Können Sie draus

entnehmen, was Sie mit Ihrer Mitteilung gemacht haben?

Zeuge Häfner: Ja. Das ist Ereignismel

dung als solche, mit Kurzpersonalien des

Betroffenen, Anschrift, angetroffene Zeugen und der Sachverhalt schon

mal und oben die Maßnahme.

VRiinLG Escher: Wo das dann hingegangen ist?

Zeuge Häfner: K 12.

VRiinLG Escher: Ob Feldmann das bekommen hat?

Zeuge Häfner: Vermute ich, entzieht sich

meiner Kenntnis. Für uniformierten Dienst

abgeschlossen.

OStA Dr. Meindl: Geht mir auch nur um

die Blätter 11 und 12. 802 Js 4743/03. Sie haben

es gesehen, erläutert. Und ich möchte gerne aus diesen beiden Blättern

einige Vorhalte machen. Nach

der Schriftform ist es am 3.1.2003

gefertigt worden. Adressiert an K 12 als Aufnahmezeit ist angegeben der

2.1.2003, 16.30 Uhr. Es wird von einem Vorfall berichtet Vollbehrstr. 4.

Zeugen P. Mollath. Sie haben es ja

auch unterschrieben, gehe davon aus,

dass Sie hier nichts falsches beri

chtet haben und Ereignis ist Besitz

scharfer Waffen ohne Berechtigun

g. Die Ereignismeldung selbst, als

Sachverhalt den Sie mitteilen lautet wie folgt:

Mitteilerin Mollath lebt

von Ehemann getrennt. Es kommt imme

r wieder zu Schwierigkeiten und

Auseinandersetzungen zw. Ehemann,

ihrer Person und Bruder Müller.

Der wohnt im selben Anwesen. Wegen Handgreiflichkeiten wurde am

23.11.2002 5425122104-02/2 Vorgänge aufgenommen.

Dann teilen Sie

weiter mit

Frau M. rief am 2.1.2003 beim Unterzeichner an.

Als

Unterzeichner Sie ausgewiesen. Können

Sie sich an Anruf erinnern? Bei

Ihnen ist vorhin Erinnerung gekomme

n, Wöhrder Hauptstr., können Sie

sich an Anruf erinnern? Sie teilen

mit Frau M. ruft am 2.1. an. Sie

persönlich. Kommt da Erinnerung?

Zeuge Häfner: Der Anruf wäre je

tzt bzgl. der Langwaffen gewesen?

OStA Dr. Meindl: Sind bei Ereignismeldung …

Zeuge Häfner: Von Erinnerung her hätte

ich gesagt, hätte ich Auftrag über Funk von

Funksprecher bekommen bzgl. Langw

affen. Aber wie hier: wohl

angerufen, wegen Vorfällen wegen Br

iefen und mir wohl an Telefonat

wegen Langwaffen schilderte und aufgrund dessen wir uns in Marsch

gesetzt hätten. Aber das weiß ich nicht mehr.

OStA Dr. Meindl: Sie schreiben. Frau M. ri

ef an und teile mit, dass ihr eingefallen sei…

Kommt Erinnerung, was ihr

eingefallen sein könnte?

Zeuge Häfner: Kann ich leider nicht mehr sage

n. Aber wenn es so dort steht, war es so.

29

OStA Dr. Meindl: Dass ihr eingefallen sei, da

ss Herr M. im Besitz zu sein. Herr Lindner hat

gerade zeitlichen Abläufe abgefragt.

In dessen Folge sie häufiger Sie

öfter mit Mollath zu tun ha

tten. Dann am 2.1. ausweislich

Ereignismeldung gab es einen Anru

f von Frau Mollath bei Ihnen.

Zeuge Häfner: Könnte mir vorstellen, – da sc

hließt sich der Krei

s, dass das der Grund

war, warum dass wir diesem Ganzen Sachverhalt keine solche

Gewichtung beigemessen haben, dass wir sofort in die Wohnung auf

Gefahr in Verzug in Wohnung rein si

nd, weil eben ich kurz vorher mit

Frau Mollath mit ihr zu tun hatt

e, und so eine Aussage hätte ja

logischerweise für logischen

Menschenverstand zum damaligen

Zeitpunkt fallen müssen. Dadurch dass es

erst danach kam, das war für

uns wohl in Absprache mit Dienst

gruppenleiter der Grund, dass wir keine

Sofortmaßnahme getroffen haben.

OStA Dr. Meindl: Einsatz am

23.11., am 2.1. ruft sie an, ihr se

i eingefallen. Es wird weiter

ausgeführt

Dies habe er von sein

er Mutter Frau Mart

ha Mollath geerbt.

Diese habe ihres Wissens eine Besitz

waffenkarte gehabt. Herr M. solche

nicht beantragt, die Waffe existierte

, sie habe diese in Hand gehabt, evtl.

habe er auch noch scharfe Kurzwaffe.

Erinnerung, dass Rede von 2 Waffen?

Zeuge Häfner: Keine Erinnerung

OStA Dr. Meindl:

Da aber nicht sicher…

Sie teilen auch ein Az. mit.

23.11.2002 wegen Handgreiflichkeiten und

anderer wurden am 23.11.2002 und SammelAz. 122104-02/2

Zeuge Häfner. Prüfziffer fü

r PC ob Az stimmig ist.

OStA Dr. Meindl: Wenn man sich Vorgang

802 Js 4726/03 anschaut, dann trägt der dieses

Az. Das ist dieser Vorgang.

Zeuge Häfner: Das steht deshalb drin, dass si

ch der Sachbearbeiter

bei K 12 selbst ein

Bild über Sachlage machen kann ob

es denn dringlich

ist oder nicht aus

seiner Sicht.

OStA Dr. Meindl: Der macht dann mit Az. was?

Zeuge Häfner: Der schaut natürlich nei.

OStA Dr. Meindl: In

Vorgangsverwaltung?

Zeuge Häfner: Richtig.

RA Dr. Strate: Darf ich mal kur

z in Ihre Vorgang reinschauen?

OStA Dr. Meindl: Sie können gerne in meine Akte

n schauen, ich habe nich

ts zu verbergen.

30

RA Horn: Der Ablauf ist ja mit Ihnen

durchgegangen worden. Sie haben sich dazu

erklärt, soweit Sie konnten. Es ist Ih

nen jetzt vorgehalten der Anruf der

Frau Mollath im Januar 2003. Bei dem Sie ihnen etwas berichtet hat zu

Waffen. Nachdem jetzt Ihnen da

schon seit 20-30

Min. vorgehalten

werden – ist Erinnerung besser geworden an Vorfälle und können wir

damit vielleicht Frage beantworten, ob

Sie eine Erklärung dafür haben,

warum Frau Mollath Sie damals angerufen hat am 2.1.? Sie hatten ja mit

ihr vorher keinen unmittelbaren Kontakt, oder?

Zeuge Häfner: Vorher der unmittelbare K

ontakt bei der Briefgeschichte stattgefunden.

Und warum sie dann wohl angerufe

n hat und welche Motivation Sie

hatte, müsste ich spekulieren.

RA Horn: Dazu etwas gesagt?

RA Dr. Strate: Also wir wissen ja nicht…

RA Horn:

RA Dr. Strate: Wissen ja nicht, ob

sie am 28.12. nicht doch bei Wache war…

RA Horn: Ist es richtig, dass die den Herrn Robert Müller und Frau Simbek

nochmal telefonisch befragt hatten zu damaligen Vorfällen am 23.11.?

Wenn ich das so sage. Kommt da Erinnerung?

Zeuge Häfner: Wäre möglich, aber wie ge

sagt, mir sagt der komplette Herr Müller

nichts. Bildlich erinnern. 2 Männer

und 1 Frau vor Ort. Aber Situation

mit Herrn Müller, aber da muss ich passen, tut mir leid.

RA Horn: Wenn ich vorhalte, dass nach

Aktenlage wohl veranlasst, sagen, Müller

und Frau Simbek nochmals am 29.12.2002 telefonisch, Herrn Müller

gegen 14 Uhr anzurufen und zu befragen, kommt da Erinnerung?

Zeuge Häfner: Erinnerung in dem Sinne ni

cht. Aber wäre möglich, weil ja in der

Zwischenzeit Frau M. weitere Vorw

ürfe erhoben hat und um diese zu

verifizieren, könnte ich mir durchaus vor

stellen, dass erst Anruf erfolgte

und daraufhin eine schriftliche oder persönliche Vorlandung.

RA Horn: Um vom Spekulativen wegzuko

mmen –um zur Frage zu kommen: kann

es sein, dass Frau M. bei Anruf am 2.1.2003 Bezug genommen hat auf

eine von Ihnen durchgeführte telefo

nische Befragung des Herrn Müller

und der Frau Simbek?

Zeuge Häfner: Kann ich nicht beantworten, we

il ich mich schon gar nicht an Telefonat

erinnere.

RA Strate: Die Fragen die der Nebenklagev

ertreter stellt, die braucht er nicht zu

stellen, wenn sie Aussage machen würde.

VRiinLG Escher: Das tut sie aber nicht.

31

RA Horn: Aber fragen darf ich.

RA Dr. Strate: Natürlich.

VRiinLG Escher: Bl. 14.

RA Dr. Strate. Noch Frage zum Stempel.

OStA Dr. Meindl: Bl. 11 der großen Akte.

Inaugenscheinnahme des Stempels.

RA Dr. Strate: Ist das ein Stempel von Ihnen?

Zeuge Häfner: Einlaufstempel 8.1.2003 KD

N Dez. 11. Also bei übergeordneter

Dienststelle.

Also die Akte kam in Papierform am 8.1.2003 bei Dez. 1 in Einlauf.

OStA Dr. Meindl: Die Ak

te… Die Ereignismeldung?

Zeuge Häfner: Ja genau.

RA Dr. Strate. Interessant ist es von An

ordnung her, nämlich dass Ihre Ereignismeldung

vom 3.1., eingegangen am 8.1., in der Ab

lage der Akten hinter dem vom

17.1. kommt. Darf man daraus schlie

ßen, dass Ihre Ereignismeldung

nachgeheftet wurde von dem Beamten, der Zeugenvernehmung

durchgeführt hat?

OStA Dr. Meindl: Kann de

r Zeuge nicht beantworten.

RA Dr. Strate: Frage nach Üblichkeiten.

Zeuge Häfner: Geheft kenne ich nicht. Wie

es üblich ist: – kann

das nicht beantworten,

nein.

RA Dr. Strate: Seit ich Stempel kenne kann ic

h es beantworten, wird wohl so gewesen

sein.

RA Dr. Strate: Eine Frage. Abgesehen von

dem polizeilichen Kont

akt, den Sie hatten:

Kennen Sie sonst Frau Petra Simbek, Robert Müller oder Martin Maske?

Zeuge Häfner: Nein, schon ei

ngangs die Frage. Nein.

RA Dr. Strate: Auch nicht Martin Maske?

Zeuge Häfner: Sagt mir jetzt nichts.

RA Dr. Strate: Kennen auch keine Personen, z.B. Kollegen genannt – mit dem in diesem

Sportverein tätig?

.

Ich empfehle die Mitschriften bei STRATE im Netz zu lesen. Hier ist nur eine provisorische Paste/Kopie eines hier unvollständigen Teiles.

.

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