STAATSKRISE: Misshandelter Waldorfschüler Mollath kämpft gegen Vorurteile

Lichtgeschwindigkeit 4657

am Freitag, 11. Juli 2014

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Fünfter Verhandlungstag heute. Das Gericht vernimmt wichtige Zeugen. Die Zeugenvernehmung läuft seitens des Gerichts formal bislang einwandfrei. Verteidigung, Staatsanwaltschaft, Nebenkläger sowie Prozessökonomie scheinen zu stimmen.

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Dietmar Moews meint: Als empirischer Soziologe möchte ich auf eine banale anthropologische Tatsache hinweisen: DEVIANZ (Abweichendes Verhalten): Ein Waldorfschüler ist kein Rechtsanwalt. Ein Zahnarzt ist kein Bankier. Ein Immobilienhändler ist kein Schriftsteller. Das derzeitige Gericht und die leitende Richterin wiederholen einen sachlichen Fehler, der geradezu allgemein von Gerichten praktiziert werden:

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Der ungerecht und rechtswidrig in die Irrenanstalt von Bayreuth fast acht Jahre in Isolation weggeschlossene Gustl Mollath soll sich wie ein juristischer Textautomat verhalten.

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Gustl Mollath verhält sich aber auch heute wie ein schwer misshandelter Waldorfschüler, der sich auch stilistisch nicht brechen lässt. Mollaths deviantes Verhalten wird ihm als Schuldaspekt angelastet: „Risse in Mollaths Opferrolle“.

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Schwer misshandelter Waldorfschüler“ ist ein ständig mitgeschlepptes Vorurteil, gegen das Mollath – auch an seinem Strafverteidiger vorbei – mit moralischer Empörung offen kämpft.

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Mollaths offene Kampfform wird ihm als Verdacht auf Wahnsinn ausgelegt. Die Presse stellt den Angeklagten Mollath inzwischen als „nicht normal“ hin: angebliche „Risse im Opferbild“.

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Der Zeuge für betrügerische Agitation der Ex-Ehefrau von Gustl Mollath, Edward Braun, Zahnarzt aus Bad Pyrmont, wurde seitens der Staatsanwaltschaft besonders exponiert und schließlich vom Gericht vereidigt.

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Grund für die Vereidigung (Schwur auf die wahrheitliche Zeugenschaft), sind entscheidende Kronzeugenaussagen des Zeugen Braun (wer schwört und falsch aussagt, steht unter hoher Strafandrohung).

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Der Staatsanwalt stellte fest, dass der Zeuge Braun erst viele Jahre nach dem ersten Mollath-Prozess auftrat. Dass seine Aussage beinahe wortgenau vom Zeugen wiederholt wird – „als habe er das auswendig gelernt“ – und dass Zeuge Braun anfänglich eventuell leicht abweichende Angaben gemacht haben soll.

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Weder Gericht noch Staatsanwalt konnten benennen, worin der Zeuge widersprüchlich bezeuge.

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Der Zeuge Edward Braun hat keinen Widerspruch abgeliefert. Er hat keinen besonderen Grund für die Vereidigung in diesem Prozess an den Tag gelegt. Das Gericht darf die widerspruchsfreie Zeugenaussage nicht als besonders verdächtig als Falschaussage oder unbelastbare Aussage bewerten: Nur eine klare widerspruchsfreie Aussage steht. Ein solcher Zeuge (ein studierter Zahnarzt, nicht ein stotternder Hiwi) ist es den Gerichtsgeflogenheiten geradezu schuldig, exakt und wortgenau seine Bezeugung stets zu wiederholen, wenn es gefragt ist.

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Zweifel am Zeugen Edward Braun rühren nun angeblich da her, dass Braun sich erst mit gewisser zeitlicher Verzögerung – im Jahr 2011 – für Mollath eingesetzt hatte.

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Dabei ist auch diesbezüglich die ganz normale alltagssoziologische Einsicht ausreichend, Brauns Verhalten zu erklären:

1. Braun ist ein höchstbeschäftigter selbstständig praktizierender Zahnarzt, der zusätzlich eigene Zahntechnik usw. in Bad Pyrmont geschäftlich organisiert. Braun ist beruflich extrem eingespannt.

2. Ein Paar Braun war zehn Jahre früher mit dem Ehepaar Mollath gut befreundet. (Eine Frau Braun ist im Fall Mollath bislang nicht genannt worden). Eine solche Zeugin könnte die ehemalige Freundschaft beschreiben. Es hatte sich inzwischen das Leben der Freundschaftspaare entwöhnt, ohne dass dafür Zerwürfnisse oder Streit Ursache gewesen wäre. Allerdings begann ohne diese soziale Beziehung Mollath/Braun, von vor 20 Jahren und von vor zehn Jahren, ohne später von der Trennung des Paares Mollath berührt worden war (nun ist Bad Pyrmont räumlich, auch mit einem Ferrari, nicht mal eben kurz mit Nürnberg verbunden).

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Erst mit einem Anruf der Ex-Frau Petra Mollath bei Braun in Bad Pyrmont, wo es eigentlich um Bankkreditgesuch von Braun bzw. und um Schwarzgeldmöglichkeiten der Petra Mollath ging, erfuhr Braun durch Petra Mollath einseitig in drastischer Form Mitteilung vom Ehestreit Mollath.

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Hier setzt nun das Gericht an: Braun habe sich – als alter Freund – nicht in den Ehestreit eingemischt. Danach nämlich Gustl Mollath anläßlich eines geschäftlichen Besuchs bei Braun in Bad Pyrmont gar nichts vom Streit des Ehepaar Mollaths mitteilte. Braun hätte sich also aus eigenem Antrieb einmischen müssen – was er unterließ.

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Dietmar Moews meint: Es scheint dem Gericht alltagspraktisch verschlossen zu sein, dass die Beziehung Mollath-Braun auch immer über die Akquisitionsinteressen des Maschinenbaugewerbes des Gustl Mollaths mitbestimmt waren. So, wie auch aus erwerbsmäßiger Ambition der Frau Mollathm als Hypo-Vereins-Bankkauffrau, dem Braun Steuergeld-Transfers geschäftlich anbot.

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So reiste Gustl Mollath durchs Land, um seine Ferrarigeschäfte zu kommunizieren: Night-Life-Promotion, Freizeitakquise, so sah Mollaths Ferrari-Kommunikation „natürlich“ aus. Edward Braun sammelt kostbare Oldtimer und Mollath hat für Braun an Autos gearbeitet.

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Es ist also diese „Freundschaft“ oder „Bekanntschaft“, mit „Familienbezügen der Ehepaare“ eine speziell getragene soziale Beziehung gewesen, die auf Freizeit, Vergnügen und Autoleidenschaft gestützt war, nicht auf Ehetherapie oder sozialpsychologischem Patriarchat Brauns gegenüber Mollath – diesbezüglich war der ausgeprägte Verhaltensstil zwischen Braun und Mollath Distanz und Respekt, nicht Einrede oder Bevormundung. (In Droemer 2014, der „Affäre Mollath“ der SZ-Autoren Przybilla und Ritzer werden Autoferien in Italien mit ausgiebiger Hilfsbereitschaft und gemeinsamen Auto-Rennsportfreuden beschrieben).

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Ex-Frau Petra Mollath durchbrach in ihrem Telefonat mit Braun diese freundschaftliche Distanz zweifach:

Petra Mollath teilte angeblich extrem polarisierend, parteiisch das eigene Ehedrama Mollath mit. Edward Braun tat nicht im Gegenzug seinerseits eigene Ehedramen hinzu.

Petra Mollath machte dem Zahnarzt Braun am Telefon steuerstrafrechtliche Angebote.

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Es ist also vollkommen nachvollziehbar, wenn Edward Braun nicht als Moderator des extremen Ehezerwürfnisses Mollath versucht hatte sich einzubringen.

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Erst als Braun von Mollath aus der Irrenanstalt angerufen worden war, entstand bei Braun ein moralisches Pflichtgefühl, hier als Zeuge mit seinem Wissen aufzutreten.

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Dietmar Moews meint: Das Gericht muss mal zulassen, dass sich ein Zahnarzt und Autosammler anders benimmt als ein Waldorfschüler oder eine Schwarzgeld-Transportiererin. Hier gibt es eindeutige Zweckrationalitäten die das variante Verhalten vollkommen erklärt: Es sind Individuen und nicht Rechtsanwälte im Strafprozess.

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