Lichtgeschwindigkeit 4645
am Dienstag, 8. Juli 2014
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Der Auftakt der Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen Gustl Mollath zeigt Zug um Zug Sinn und Unsinn im Rechtsstaat.
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Es haben nun sowohl zahlreiche Bürger, Politiker und professionelle Kritiker und Journalisten festgestellt, dass die Klärung des sinnwidrigen schrittweisen Verfahrens gegen Gustl Mollath von der politischen Aufsicht her ursächlich zu verantworten ist: Es ist eine Staatskrise.
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Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hat nicht begriffen, dass sich die Justiz nicht am eigenen Schopf aus dem Sumpf zu ziehen vermag. Die Justiz wird mit einem glatten Freispruch bzw. Einstellung des Verfahrens, die Akten „in Ordnung“ bringen, aber keinerlei Schuldermittlung und organisatorisches Fehlerlernen ermitteln:
Die Rolle der forensischen Psychiatrie auch das Gebaren der Banken und der Finanzindustrie werden folglich gar nicht ermittelt oder zur Sprache kommen, wenn das Gericht feststellt, dass die Anklage sich als unerweislich klarstellen lässt.
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Der Ausschluss des Psychiaters wurde Mollath nicht zugestanden, aber die Richterin wies daraufhin, dass es die Strafprozessordnung nicht zulasse, dass auf die Anwesenheit eines psychiatrischen Gutachters verzichtet werde; das erste Verfahren habe schließlich mit der Unterbringung Mollaths in einem psychiatrischen Krankenhaus geendet. Ironischerweise hatte dies zuvor Mollaths Verteidiger Strate indirekt zugestanden, in dem er an die Verfahrensbeteiligten appellierte, den Vorgaben des Bundesgerichtshofs zur richterlichen Aufklärungspflicht selbst zu bewerten.
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Aber die Richterin äußerte zugleich Verständnis dafür, dass Mollath ein Misstrauen gegen Psychiater hege; sie könne das „nachvollziehen“. Es sei indes „noch völlig offen“, ob es überhaupt zu einer Begutachtung Mollaths komme; wenn sich die strafrechtlichen Vorwürfe gegen ihn nicht erhärten ließen, sei das Verfahren damit am Ende.
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Damit stand im Raum, dass es in diesem Wiederaufnahmeverfahren bald überhaupt keine Angeklagten mehr geben könnte – auch nicht in einem weiteren Sinn.
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Die Erwartungen in Teilen der Öffentlichkeit, in Regensburg werde gleich zwei „Systemen“ der Prozess gemacht – der Psychiatrie und der Finanzindustrie – wären damit zerstoben –
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und die strafprozessuale Welt mit klar definierten Rollen wieder in den Fugen.
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Dietmar Moews meint: Seehofer möchte die Angelegenheit des staatlichen Verbrechens gegen Gustl Mollath auf fehlgelaufene Verfahren abgestellt sehen und nunmehr durch ein glattes Verfahren vergessen machen.
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STAATSKRISE ist, wenn Fehler vertuscht anstatt zum Organisationslernen genutzt werden.
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Systemtheoretisch bedeutet dieses Geschehen, dass das soziale System (Verantwortungssystem eines homogenen Justizhandelns) nicht zustande kommt.
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Und das heißt, dass die Verantwortungslagen im schrittweisen Geschehen gegen Mollath löchrig sind: Der bayerische Staat hält Verantwortungssuspension zum persönlichen Missbrauch (Richter Otto Brixner) weiterhin vor.
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