Lichtgeschwindigkeit 4641
am 7. Juli 2014
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Der erste Verhandlungstag, an dem die Strafanklage gegen Gustl Mollath verlesen wurde, begann mit einem Antrag des Angeklagte Mollath und einer Ablehnung durch das Gericht, mit einer Vorverurteilung.
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Alle großen Medien in Deutschland brachten heute Mollath als Hauptthema, FAZ, GMX, ARD-Tagesschau usw. Damit ist der erste Schritt für die Gerechtigkeit für Mollath erreicht worden. Ohne die erstrangige Medienhöhe wird Seehofer (CSU) seine bayerische Staatskrise weiter vertuschen.
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Gustl Mollath beantragte den Ausschluss eines vom Gericht implantierten Psychologen, weil ihm von Gutachtern der Forensik serienmäßig Nachteile zugefügt worden waren.
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Das Gericht lehnte Mollaths Antrag ab, in der Einschätzung, dass das geltende Recht einen solchen Psychologen im Verfahren verlangt, wenn der Angeklagte bzw. dessen Verhalten im Strafprozess den Verdacht psychologischer bzw. psychiatrischer Indikationen nahelegt.
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Damit knüpft das heutige Gericht in Regensburg an das notleidende Verfahren des Jahres 2006 in Nürnberg an. Wo man Mollath für unerhobene und nicht erwiesene leere Vorwürfe zum Psychiatrie-Fall gemacht hat.
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Dabei wurde auf schriftliche Pamphlete des Mollath von vor zehn Jahren hingewiesen, in denen Mollath drastische Anklagen und Illustrationen von kriminellen Machenschaften der Nürnberger Hypo-Bank sowie seiner damaligen Ehefrau, Petra Mollath – heute Petra Rütter -, erhebt. Nun sagt man, allein die exzentrische Form dieser Texte rücken Mollath in Psychiatrie-Nähe. Während die inkulpierenden Inhalte jener schriftlichen Anzeigen für die damalige Staatsanwaltschaft vollkommen unnachvollziehbar nicht zur Eröffnung von Vorermittlungen gereichten.
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Form vor Inhalt – weil Mollaths Form unerwünschte Inhalte überbrachte, verurteilte man Mollath und nicht die inhaltlich belasteten Bankleute.
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Exakt diese Umstände sind jetzt angeblich Grund, dass erneut ein Psychologe hinzugezogen wird. Da kann man ja gespannt sein, wie dieser Psychologe diese vom Gericht ausgehende psychologische Belastung des Angeklagten Mollath erfasst und gutachterlich einbezieht.
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Es werden angeblich 42 Zeugen an 17 Verhandlungstagen herbeigeholt. Darunter ein Schöffe aus dem Mollath-Urteil von Otto Brixner, Karl-Heinz Westenrieder, der inzwischen haarsträubende Fehler und Unterlassungen des damals nur vierstündigen Prozesses aufgezeigt hat.
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Dietmar Moews meint: Bereits zu Beginn des Prozesses erleben wir die Befangenheit des Gerichts und die Staatskrise Bayerns, die in der Ärztebetrugslage von Augsburg, dem Blitzprozess des nicht geführten ULI-HOENESS-Prozess, in der Familienallokation der Abgeordneten vom Maximilianäum oder in der Hypo-Alpine-Bank-Milliarden-Nummer, zum Ausdruck kommen, haben immer die Ministerpräsidenten und die Staatssekretäre, die Minister und ihre staatlichen Mitwirkenden die „bayerische STILHERRSCHAFT“.
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Der Staat Bayern will und die Sozialministerin Emilia Müller (CSU) will noch dieses Jahr den Maßregelvollzug zur Unterbringung psychisch kranker Straftäter neu regeln.
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