Lichtgeschwindigkeit 4478
am 2. Juni 2014
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Der aktuelle Stand im moralischen Konflikt zwischen Rechtsstaat und Sünden-Nepotismus hat seit heute eine neue Qualität erhalten:
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Die staatlichen Nachrichtensender teilten mit: Heute Mittag ist Uli Hoeneß in der JVA Landsberg erschienen.
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Hoeneß ist jetzt also erschienen – welch eine Formulierung: ERSCHIENEN – ob erleuchtet oder geblendet, war nicht zu erfahren.
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Damit ist folgende Tatsache im Rechtsstaat zu vermerken: Im Steuerstrafrechtsprozess gegen den schwerkriminellen Angeklagten Uli Hoeneß wurde bereits nach vier Verhandlungstagen ein Urteil gesprochen. Es wurden dem Angeklagten vor dem Landgericht München zur Last gelegt, in sieben Fällen seiner Steuererklärungs- und Bringschuld nicht nachgekommen zu sein. Dabei habe Hoeneß etwa 28 Millionen Euro seinen deutschen Mitbürgern hinterzogen. Hierfür erschien dann das wundervolle Urteil der dreieinhalbjährigen Gefängnisstrafe.
Die anstehenden Anklagestraftaten und die Vorermittlungen des Prozesses wurden in diesem Schnellverfahren überhaupt nicht berücksichtigt. Weder hatte der Staatsanwalt Engel alle anliegenden Straftaten ermittelt (z. B. die konkrete Errechnung des Steuerbetruges, z. B. die Ping-Pong-Praxis der Verlustabschreibungen in Bayern bei gleichzeitigen schwarz gemachten unversteuerten Gewinnen bei der Vontobel Bank in Zürich; z. B. die Frage, welcher Hintergrund existierte, damit Vontobel einer leichtgewichtigen Privatperson einen zwölffachen Hebel einräumte, d.h. Hoeneß konnte mit dreistelligen Millionenrahmen spekulieren, während seine eigene Bonität nur einen Bruchteil davon betrug).
Ferner liegt Strafvereitelung vor, indem das Verfahren die getrickste Verjährung weiterer Straftaten nicht mehr berücksichtigte.
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Das Gericht sprach das Urteil aufgrund des bis zuletzt, noch bei Prozesseröffnung am ersten Prozesstag, verleugneten Straftatumfangs und der fast zwei Jahre hinausgezögerten Verschleierung der Straftaten, durch pflichtwidrig schuldhaft nicht vorgelegte Dokumente. Erst am letzten Tag legte Hoeneß ca. 70.000 Blatt vor, die die Schwarzkonto-Bank-Ausdrucke enthielt, über die aber Hoeneß längst verfügt hatte.
Damit war aber keineswegs eine einwandfreie Steuererklärung eingeliefert worden. D. h. Uli Hoeneß schuldet nach wie vor die Steuererklärungen.
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Damit ist auch zur Tatsache geworden, dass die zugegebenen 28 Millionen keineswegs die auf Heller und Pfennig einwandfrei auszuweisende Steuerschuld ausmachen. Sondern das Urteil wurde gesprochen, ohne dass die Straftaten rechtsstaatlich einwandfrei geklärt worden sind.
Dietmar Moews meint: Wann wird das für Uli Hoeneß zuständige Finanzamt die konkrete Steuerschuld bekanntgeben? Erst, wenn der Schaden errechnet ist, kann das Urteil gesprochen werden. Was hier vorgeführt wird, ist Staatskrise: Die CSU, Juchuu. Es ist im Strafrecht der Anspruch der geschädigten Steuerbürger mit einwandfreier Veröffentlichung zu beantworten. Dabei kann der Schwerkriminelle keineswegs das „Steuergeheimnis“ beanspruchen, um die angängige Strafvereitelung zu vertuschen.
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Zur hier soziologisch zu erforschenden Fragen einer etwaigen Beeinflussung der öffentlichen Wertvorstellung zu Sitte und Verhaltensspielräumen, durch die Hoeneß-Kommunikationskampagne, auf die angängige Moralwertigkeit im Zeitgeist und Lebensstil, ob Ermutigung, Dynamisierung oder Hauen und Stechen, kann auf die allgemeine Öffentlichkeit bezogen momentan von hier aus nicht festgestellt werden.
Eine empirische Untersuchung müsste auf die persönliche sozialen Szenerie des Schwerkriminellen hin beobachtet, untersucht und analysiert werden, um Entwicklungsrichtungen von Auswirkungen oder Gleichgültigkeit auszuweisen. Dies ist momentan nicht möglich, weil jede Bezugsperson und Personengruppen in der heutigen persönlichen Hoeneßsituation unter dem Affekt der Prominenz und der Medienreize stehen, also Erklärungen geben, auf die hin das etwaige Verhalten bzw. ein Verhaltenswandel nicht erkannt werden kann.
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Es ist denkbar, dass manch einer der jungen Fußballer, die jetzt auf Knopfdruck Ergebenheitsadressen für Uli Hoeneß abgegeben hatten, im eigenen privaten Kreis doch eine moralische Distanz zu dieser Art schnodderiger Hoeneß-Rolle, sein eigenes rechtsstaatswidriges Staatsbürgerverständnis aufzuführen, entfalten werden.
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Der Täter Hoeneß ist nicht einsichtig. Er ist auch nicht reumütig. Er hat bislang keineswegs Bewährungsverhalten gezeigt. Es sind zwar das Urteil und der Strafgefangene erschienen – die Straftaten wurden bislang nicht geklärt. Ja, Herr CSU-Horst Seehofer, Weisungsberechtigter des Justizministers, jener Weisungsberechtigter der Staatsanwaltschaft ist? – wie schief wird es noch kommen?
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