Lichtgeschwindigkeit 4242
am 24. März 2014
.
Der Kriminalfall des Prominenten Uli Hoeneß kann nach den bis hierher getroffenen Feststellungen und Erwägungen nicht als Sittenverfall oder Verpitbullung eingeschätzt werden.
.
Wir sind eventuell davon berührt, wenn Jemand durch Sonderlichkeit aus seiner bekannten Rolle fällt. Doch auch wenn gerne und leichthin von „Werteverfall“ geredet wird: „Früher war es besser“ – lassen sich solche Auswirkungen nicht nur nicht nachweisen. Sondern bei näherer Betrachtung können selbst allgemeinere Mutmaßungen nicht bestätigt werden.
.
.
Aus Sicht einer empirisch-sozialwissenschaftlichen Analyse beurteilt, ist der Fall Hoeneß kein Beispiel qualitativer Verschlechterung der gelebten Menschlichkeit im Großen. Und in der Besonderheit dieses und ähnlicher allgemeiner Erregungsfälle wie Uli Hoeneß, repräsentiert das Beispiel lediglich einen Farbwechsel im Fremdbild von dieser Ausnahmepersonalie, aus einer hellleuchtenden Ausnahmeerscheinung wird ein alltägliches Bric a Brac.
.
Unter uns leben genügend millionenschwere Steuerhinterzieher und Kriminelle, die in Uli Hoeneß einen einschlägigen „Sportskollegen“ sehen. Es gibt Spielsüchtige, die bei der Wettspielsucht Haus und Hof verloren und in dem Prominenten Hoeneß einen Glückspielsüchtigen sehen, dem einfach Präventionsmassnahmen und Hilfe gefehlt haben: Uli Hoeneß als Vorreiter in der Gesundheits- und Drogenpolitik. Es gibt inzwischen Forschungsresultate über elektronische Lotterien und Online-Geldspiele mit weltweiter Reichweite. Einer, der ununterbrochen daddelte, wie Hoeneß, sieht sich nicht unbedingt als Echtzeit-Fernfuchteler im Wettlauf mit elektronischen Rechnern, sondern hat sich in gewohnheitsmäßiges Knöpfe drücken verfangen (wir erinnern uns an Loriots „original Familienbenutzer“). Wer hätte keine schlechten Angewohnheiten, die ihm schwer fallen, sein zu lassen oder zu bessern?
.
Hoeneß ist auch als Einzelfall bzw. als Sonderfall kein ungewöhnlicher. Herausragt das intensive allseitige Publikumsinteresse und entsprechend, in Symmetrie dazu, das riesige massenmediale Angebot, die öffentlichen Kommunikationsangebote und die große Zahl im Chor der berufenen Einsprecher.
.
Hoeneß etwas schiefes Selbstverständnis, sich der Öffentlichkeit zu keiner Vorbildrolle als Tugendbold verpflichtet sein zu wollen, ist in geringgebildeten vulgärmaterialistischen Sozialszenerien eher normal. Verantwortung als Peer wird nicht angenommen. Eher nehmen sich solche Prominente in der Alltäglichkeit der machtorientierten Hackordnungen individuelle Selbsterleichterungen heraus und verfolgen eigentlich schamlos beliebig ihr individuelles Vorteilsstreben.
.
Wer es kennt, wird an Goethes „Reinecke Fuchs“ erinnert, ohne dabei allzu sehr biologistische Vergleiche anzustellen. Schließlich fehlt die Bezugslage, was man als moralische Normalität zum Maßstab anlegen könnte, um überhaupt eine qualitative Entwicklungstendenz von Moral und Sitten im Allgemeinen feststellen zu können.
.
.
Ein unabhängiges Gericht hätte es nicht schwer, wenn es einem Angeklagten einfiele, den Steuerkriminellen Uli Hoeneß als sein Vorbild oder Anregung anzugeben, um dadurch entschuldigt zu werden. Denn als Beispiel mit erheblichem Alleinstellungsprofil ist Hoeneß unnachahmbar. Das Gericht müsste einem solchen Verteidigungsargument nicht folgen.
.
Eher ist auf eine sozialgeschichtliche Beobachtung aus dem neunzehnten Jahrhundert hinzuweisen. Die Entwicklung des deutschen Bürgertums, als verschiedene Bürgertümer, lässt das Bildungsbürgertum und die Wertschätzung von Bildung in der Gesellschaft schwinden.
.
Sofern man neben Ausbildung und Einbildung eine Bildung ansprechen will, die eine Vorstellung von Bildung als sittliches und moralisches Urteils- und Selbststeuerungsvermögen, die entsprechend gepflegte sozio-kulturelle Verhaltensformen im Auge hat, sind Abstammung und Zugehörigkeit keine verlässlichen Merkmale mehr für Bildung. Denn es geht nun mehr um aktionsrelevantes operatives Wissen und Können.
.
Weder Angehörige des Adels, des Beamtentums, der Kirchen, der Wissenschaft, der Künstlerschaft, des Militärs, des Handels, der Konzerne und Banken oder des Mittelstandes der Juristen, Ärzte, Architekten und sonstigen freien Berufe, noch das Wissen der Massen- und Volksausbildung, stellen Bildung als Herzensbildung und gemeinwesendienliches Verhalten sicher.
.
Selbst Eliten mit Weltgeltung im Können oder Wissen sind nicht mithin gebildet. Gebildet ist nur, wer sich Bildung erwirbt.
.
Dabei ist noch zu erwägen, wie lächerlich Tugend ohne Macht ist, wenn man Gleichheit und Gleichberechtigung fordert und das bekannte „Quod licet Jovi, non licet Bovi“ nicht gelten lassen möchte, während nach wie vor Sinnsprüche wie „Kapital verpflichtet“ oder „Adel verpflichtet“ untergründig herumgeistern, während vom Wissen und Können Macht ausstrahlt: Wer Etwas Gefragtes kann oder Etwas Rares weiß, ist mächtig.
.
Soziale Rangzuweisungen im informellen privaten Spiel unterscheiden sich allerdings erheblich von Beziehungen in den Bereichen des konkret und allgemein geregelten Verhaltens nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
.
In allen normativ regulierten Lebenssphären der Dienstklassen, dem Verwaltungshandeln, der geregelten Mitgliedschaften und Rollen-Selbstverpflichtungen herrscht organisierte Kontrolle und Steuerung. Da nämlich werden zurechenbare Fehler oder Regelverstöße geregelt sanktioniert. Das reicht bishin zum Ausschluss bzw. zum Verlust und Entzug von Exklusivnutzen für das Mitglied, die solche Verbände bieten.
.
Sein DFB-Fußballverein FC Bayern München hat, nachdem nun Hoeneß der obligatorische rechtsstaatliche Steuerstrafrechtsprozess durchgeführt worden und rechtskräftig ist, seine Mitgliedschaft im Verein formal nicht berührt. Sogar seine Rolle als Repräsentant, als Präsident des Vereins, wurde ihm belassen. Auch seine Rolle als leitender Manager der Aktiengesellschaft, als Vorstandsvorsitzender, wurde ihm nicht entzogen.
.
Nun, angesichts seines baldigen Einrückens in das Gefängnis von Landsberg, ist Hoeneß von sich aus von seinen Vereinsämtern zurückgetreten, hat sein Mandat als Manager niedergelegt und ist nurmehr einfaches Vereinsmitglied.
.
Sein ebenfalls vorbestrafter Kollege Karl-Heinz Rummenigge und andere Vereinsprominente und Funktionsträger haben ihre unverbrüchliche Solidarität zu Hoeneß beschworen.
.
Hoeneß‘ geschäftliche Teilhabe an der von ihm gegründeten, seinen Namen tragenden Nürnberger Wurstfabrik „Howe“ bleibt bestehen. Zumal „Schwarzgeschäfte von Metzgern“ im Metier nicht ungewöhnlich sind.
.
Ferner lassen sich mit dem Fall Hoeneß Entwicklungen nachweisen, die allerdings hauptsächlich in einer fortlaufenden Drehbewegung einer leerdrehenden Spirale der kampagnenartigen Bedeutungserhöhung in und durch die Massenmedien besteht. Die nur begrenzte Reizinnovation bringt. Diese quantitative Ausreizung gegenüber Moralität und Kampfmoral ist eigentlich beinahe austauschbar. Sie ist qualitativ als alltäglich und so gesehen gegenüber dem angängigen Moralverhalten in der Gesellschaft als neutral zu erkennen. Es ist einfach mal wieder „Stimmung in der Bude“.
.
Die Welt wird durch den skandalösen Steuerkriminellen Uli Hoeneß inmitten seiner sozialen Szenerie von teils halbseidenem Personal, Steuerflüchtlingen, Vorbestraften und für billige öffentliche Effekte stehende Altprominente, weder mit dem Wahnsinn geimpft noch in die Verzweiflung getrieben.
.
Hoeneß hatte im sozialen Feld von Unterhaltung, Sport, Freizeit, Geldspekulations-Schwarzgeschäft und Kommunikationswirtschaft die ihm zugewachsene Rolle des Spezial-Peers erworben. Sein Rang ist keine Selbstsignierung sondern eine gesellschaftliche Zuweisung bzw. im Fremdbild aus der jeweiligen Spezialsozialität dem Hoeneß verliehen worden, also die Steuerbetrüger, die Suchtzocker, die Prominenten, die Altsportler, die Metzgerfamilien usw. haben an Hoeneß Schieflage entscheidenden Anteil.
.
Die sichtbar gewordene Straffälligkeit, die dabei angewendeten Mittel und die darin zum Ausdruck kommende Kampfmoral und Unmoral ist so gesehen, genauer betrachtet, geradezu als normal einzuschätzen.
.
So wenig Bildung, Tugendhaftigkeit oder soziale Verantwortung aus bürgerlichem Reichtum, aus wissenschaftlicher Eminenz, aus herausragendem Spezialgenie oder aus Abstammung automatisch folgt, so sehr sind Regelbrecher und das Vorenthalten gewohnter Leistungen oder gelegentliche Leistungsausfälle auch unter Spezial-Peers alltäglich. Was die Ingroup akzeptiert und belohnt, ist für das weitere Publikum hinzunehmen, wenn unerwünschte Allzumenschlichkeit metaphysische Wohlbefindlichkeitskosten erzeugt. Natürlich darf gejammert und geflamed werden.
.
.
Dass mit dem Fall Hoeneß die quantitativ zählbaren Fälle misslingender Kriminalität und Versagen gegenüber einer Prominentenpflicht für vorbildliches öffentliches Verhalten als eine feststellbare prozessurale Verschlechterung, ein tendenzieller Wandel im Sinne sozialer Verhärtung wäre, kann nicht festgestellt werden – es trifft nicht zu.
.
Dietmar Moews erklärt:
Mehr als die rechtsstaatliche Bestrafung des Kriminellen Hoeneß sollte nicht erwartet werden. Eine Verpitbullung ist weder konkret noch als weitere atmosphärische Störung vom Fall Hoeneß ausgegangen. Kassandrarufe, Untergangssorgen und Angst vor Werteverlust erscheinen vor dem Hintergrund dieser Geschichte nicht so sehr angebracht wie die nüchterne Erörterung der Sitten und Gebräuche, der Wünsche und Wünschbarkeiten und der eigenen konkreten Seinsgebundenheit anstatt von metaphysischen Schwimmübungen.
.
Weniger die Ausstrahlungen poetischer Virtuosstücke noch die Erlebnisse von Meisterwerken haben im Guten wie im Bösen so verläßliche Veränderungskräfte für einen Menschen, wie die Selbststeuerungswirkung einer Schnulze oder der Geruch auf dem Abort.
.
Weder das alttestamentarische Babel noch der Tanz des auserwählten Volkes um das goldene Kalb muss uns im Fall Hoeneß alarmieren. Im Gegenteil – ein Fachjurist zur „Steuerehrlichkeit“ teilte der TV-Öffentlichkeit kürzlich in einer Unterhaltungsdiskussion mit: „BMW! – Bäcker, Metzger, Wirte! Alle haben Schwarzgeld und machen Schwarzgeschäfte. ALLE!“ Der Steuerkriminelle Uli Hoeneß ist Metzgerssohn, stammt aus einer Metzgerfamilie in Ulm und gründete und führte selbst die HOWE-Wurstfabrik in Nürnberg. Wer wollte überrascht sein? Nimmt man Hoeneß persönliche öffentliche Stellungnahmen zum Steuernzahlen, die er über viele Jahre durchgängig geäußert hatte.
.
.
Der Fall hat einige kommunikative Besonderheiten, die lediglich als Varianten oder als Stilverschiebung gelten können. Aber weder seitens des Straftäters Hoeneß selbst, noch seitens der ästhetischen Resonanz, noch seitens konkreter Auswirkungen auf moralische Stimmung oder Lebenszufriedenheit, sind „Moralverluste“ bewirkt worden.
.
Wer den Fall aufmerksam beobachtet hat, z. B. Uli Hoeneß selbst, könnte daraus gelernt haben, in der heutigen sozialen Situation, weltweit, in Deutschland, in Bayern, in München, in anderen Städten oder in provinzielleren Lebenszusammenhängen, seine Geldspekulationen und Steuervermeidungsabsichten geschickter auszulegen und ohne diesen skandalösen Absturz zu erleiden. Alle Metzger, die nicht erwischt werden, machen das erfolgreicher als der Howe-Würstchenmacher Uli Hoeneß aus Ulm, vom Tegernsee, in Landsberg.
.
Fortsetzung folgt