LICHTGESCHWINDIGKEIT 375
KINDERPORNO im RECHTSSTAAT 6 mit Jörg Tauss
und täglicher Kommentar zur Medienlage von dem
Künstlergelehrten Dr. Dietmar Moews, aus Sicht der
Piratenbewegung – live und ungeschnitten – muss auch
immer die Werte der Primaten berücksichtigen: Offenheit,
Transparenz, Freiheit, Piraterie und Rechtsstaatlichkeit,
aus Globus mit Vorgarten Berlin Pankow, am Donnerstag,
27. Mai 2010, mit dradio.de, DLF, Bundeskanzlerin.de., Focus.de
Piratenthema hier: KINDERPORNO im RECHTSSTAAT 6 mit
Jörg Tauss: Prozess um Kinderpornos, letzter Verhandlungstag
im Karlsruher Landgericht.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 56-jährigen Angeklagten vor,
zwischen Mai 2007 und Januar 2009 kinderpornografisches
und jugendpornografisches Material beschafft, besessen und
weitergegeben zu haben.
Focus.de schreibt heute, 15.15 Uhr: Im Prozess gegen den
früheren SPD-Politiker Jörg Tauss wegen des mutmaßlichen
Besitzes von Kinderpornografie hat die Staatsanwaltschaft
eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten
gefordert. Ferner solle Tauss 6000 Euro unter anderem an
eine Hilfsorganisation für missbrauchte Jungen zahlen,
verlangte die Anklage am Donnerstag in ihrem Plädoyer vor
dem Landgericht Karlsruhe. Die Staatsanwaltschaft sieht es
als erwiesen an, dass Tauss das bei ihm gefundene
kinderpornografische Material zu privaten Zwecken genutzt
habe und nicht für eine berufsbedingte Recherche.
Laut Anklage verschaffte sich der frühere Bundestagsabgeordnete
zwischen Mai 2007 und Januar 2009 in 102 Fällen überwiegend
kinderpornografische Bilder und Videos. Tauss hatte dies mit
seiner Arbeit als Abgeordneter gerechtfertigt und angegeben,
er habe Erkenntnisse über die Verbreitung von
Kinderpornografie für seine politische Arbeit gewinnen wollen.
Die Staatsanwaltschaft wertete dies als Schutzbehauptung.
„Es war nicht so, dass Tauss als Robin Hood der Freiheitsrechte
durch die Gegend ritt“, sagte Staatsanwältin Stephanie Egerer-
Uhrig. Die Bewährungsstrafe begründete sie damit, dass Tauss
durch das öffentliche Verfahren „bereits erheblich betroffen“
sei und sowohl sein Bundestagsmandat als auch seine
Reputation verloren habe.
Die Verteidigung hat am Nachmittag auf Freispruch plädiert.
Tauss habe als Bundestagsabgeordneter und speziell als
medienpolitischer Sprecher der damaligen SPD-Fraktion,
das Recht dazu, sich einschlägig zu informieren, ganz
eigentlich die Pflicht. Ob Judikative, Exekutive oder eben
die Legislative, müssen die Rollenträger professionelle
einschlägige kenntnisse und Wissen haben. Das Urteil
soll am Freitag verkündet werden.
Produktion, Idee, Autor, Direktion, Dr. Dietmar Moews;
Aufnahmetechnik und Admin, Piratencrew Berlin;
Musik: 4 BEADS 8 days MP3 auf dietmarmoews.com